• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

MPU wegen Alkohol 1,7 Promille erstes mal

Hallo Olate,

Morgen Nancy Spricht den Antwort Nr 9 für eine Abhängigkeit ?

Nun ja.....:smiley2204:
Ich kopiere dir hier mal die....

DSM-IV-Kriterien „Substanzabhängigkeit" (Alkoholabhängigkeit)
Ein unangepasstes Muster von Substanzgebrauch (Alkohol) führt in klinisch bedeutsamer Weise zu Beeinträchtigungen oder Leiden, wobei sich mindestens drei der folgenden Kriterien manifestieren, die zu irgendeiner Zeit in demselben 12-Monats-Zeitraum auftreten:
(1) Toleranzentwicklung, definiert durch eines oder folgenden Kriterien:
(a) Verlangen nach ausgeprägter Dosissteigerung, um einen Intoxikationszustand oder erwünschten Effekt herbeizuführen.
(b) deutlich verminderte Wirkung bei fortgesetzter Einnahme derselben Dosis.
(2) Entzugssymptome, die sich durch eines der folgenden Kriterien äußern:
(a) charakteristisches Entzugssyndrom der jeweiligen Substanz
(b) dieselbe (oder eine sehr ähnliche Substanz) wird eingenommen, um Entzugssymptome zu lindern oder zu vermeiden.
(3) Die Substanz wird häufig in größeren Mengen oder länger als beabsichtigt eingenommen.
(4) Anhaltender Wunsch oder erfolglose Versuche, den Substanzgebrauch zu verringern oder zu kontrollieren.
(5) Viel Zeit für Aktivitäten, um die Substanz zu beschaffen …
(6) Wichtige soziale, berufliche oder Freizeitaktivitäten werden aufgrund des Substanzmißbrauchs aufgegeben oder eingeschränkt.
(7) Fortgesetzter Substanzmißbrauch trotz Kenntnis eines anhaltenden oder wiederkehrenden körperlichen oder psychischen Problems, das wahrscheinlich durch den Substanzmißbrauch verursacht oder verstärkt wurde …
Da kannst du sicher selber eine Antwort herauslesen....

Dein VP hat dir ja attestiert, dass bei dir keine Abhängigkeit vorliegt...jedoch (soweit ich es herauslesen konnte) Missbrauch ....welches dich durchaus in Stufe H2 einordnen könnte.

Hier nochmal die Hypotheseneinteilung:

Urteilsbildung in der Fahreignungsdiagnostik auf der Grundlage der Beurteilungskriterien der DGVP und DGVM:


Es ergibt sich eine Hypotheseneinteilung (H1-H4) der Begutachterrichtlinien:


H1: Der Proband ist alk.abhängig (und hat bereits eine Therapie gemacht) In diesem Fall ist KT nicht möglich, AB muss über einen Zeitraum von mind. 12 Monaten nachgewiesen werden.



H2: Der Proband ist nicht in der Lage seinen Alk.konsum zu kontrollieren (Kontrollverlust). Er verzichtet daher freiwillig auf diese Substanz. Für diesen Fall ist eine (Mindest)zeit der belegten AB von 6 Monaten zu fordern.



H3: Der Proband war alk.gefährdet**, hat dies jedoch durch Reflexion seines Verhaltens eingesehen und sein Konsumverhalten entsprechend verändert. Er ist somit in der Lage, KT zu praktizieren



H4: Der Proband ist nicht, bzw. nicht mehr, gefährdet ein KFZ nach Alk.genuss zu führen, da er seine Trinkanlässe und das Führen eines KFZ sicher trennen kann.


** Auch wenn während der MPU statt von Alk.gefährdung, von Alk.missbrauch gesprochen wird, ist hierdurch allein nicht von einem neg. Ga auszugehen. Wichtig ist hierbei die individülle Geschichte des Probanden (und auch das Einsehen seines Fehlverhaltens, mit ensprechender Veränderung und Stabilisierung).
Du bekommst doch auch ein Schriftstück deines VP für die MPU mit. Die Empfehlung die er darin abgibt, wie du künftig mit dem Alk. umgehen solltest, ist auch für den GA ein Entscheidungspunkt.

Ich schwanke zwischen Ab und KT weil ich angst habe ich bin 24 Und wurde mit 1,7 Promille erwischt nicht das der PSychologe denkt ich möchte ihm was vom Pferd erählen.
Ich möchte die AB auch weiter fort führen, habe leider nur Angst das es nicht Genug Argumente gibt um es dem Gutachter glaubwürdig zu machen, versteht du mich?
Ja natürlich verstehe ich dich.
Wichtig ist aber in erster Linie, wie DU künftig mit dem Alk. umgehen möchtest. Wenn du eine zufriedene AB lebst, kannst du das dem GA auch so vermitteln. Warum solltest du ihm etwas von KT erzählen, wenn du deine AB weiter fortführen möchtest?

Du hast ja selbst geschrieben:

ich habe keine Nachteile durch die AB !
Du hast ja heute nochmal einen Termin mit deinem VP. Ich bin ehrlich gespannt, was er zu deiner KT-Überlegung sagen wird...:smiley2204:
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieses Schreiben habe ich bekommen am 12.01.2013 !


Ihr Antrag auf Neürteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B+M+S+L nach vorange*gangener Entziehung
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
Nach mir vorliegenden Unterlagen wurde ihnen die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen.
Aufgrund dieses Sachverhaltes bestehen Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraft*fahrzeugen.
Nach § 20 in Verbindung mit den §§ 11.13 der Verordnung über die Zulassung von Perso*nen zum Straßenverkehr (FeV) fordere ich Sie auf, innerhalb von drei Monaten nach Er*halt dieses Schreibens ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkann*ten Begutachtungsstelle für Fahreignung vorzulegen, damit zu folgender Fragestellung ent*schieden werden kann, ob ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen noch gegeben ist:
Ist zu erwarten, dass der/die Untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Al-koholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Al*koholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraft*fahrzeuges in Frage stellen?
Ich bitte Sie, die anliegende Einverständniserklärung ausgefüllt und unterschrieben inner*halb von drei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens an mich zurückzusenden und eine


Das bedeutet ich habe bis zum 12.04.2013 Zeit Stimmts ?




Das ist das ganz normale Standardschreiben....
jepp, 12.4.2013 ist Stichtag.
 
Morgen Nancy,
Du Nachteule :zzz: hehe

Genau in dieses H2 wurde ich von ihm eingeordnet sehe hier nach der Überarbeitung von ihm, meines Fragebogens !
Hypothesen und Kreterin: H2

- Ich habe mich für einen Verzicht auf Alkohol entschieden, da ich nicht in der Lage bin mit Alkohol kontrolliert umzugehen. Ich habe in der Vergangenheit meine Grenzensetzung überschritten.



- Für mich ist ein Alkoholverzicht unumgänglich. Ich trinke seid 25.01.2012 keinen Alkohol mehr.

Und du hast recht, ich werde das jetzt so Weiter mit dem AB fortführen. Wie bereits gesagt ich hatte nur zweifel das er es mir nicht abkauft !
Nancy siehst du ansonsten noch bedarf an Verbesserungen bei bestimmten Antworten? Erkennst du irgendwo wieder Sprüche ?

mfg olate13 :applause:
 
UII Max bei uns Hat der Tüv Nord zur Zeit einen Schlechten Ruf .Ob das Stimmt weiß ich nicht, aber super das du es dort gepackt hast !
Auch beim TÜV gibt es "Gute" und "Schlechte" Institute. Der schlechte Ruf begründet sich wohl auf die überteürten Kursangebote.

- Ich habe mich für einen Verzicht auf Alkohol entschieden, da ich nicht in der Lage bin mit Alkohol kontrolliert umzugehen.
Das trifft eher für Wiederholungstäter zu, du hast doch KT noch nie praktiziert !!
 
Auch beim TÜV gibt es "Gute" und "Schlechte" Institute. Der schlechte Ruf begründet sich wohl auf die überteürten Kursangebote.


Das trifft eher für Wiederholungstäter zu, du hast doch KT noch nie praktiziert !!


Servus Max,

War grade bei meinem VP er meinte der Satz - Ich habe mich für einen Verzicht auf Alkohol entschieden, da ich nicht in der Lage bin mit Alkohol kontrolliert umzugehen. Trifft auf H2 zu also ich soll alles so sagen !
 
Weiß Jemand wie lange es den daürt bis ich einen Brief vom Tüv Hessen bekomme ? Und geben die meistens kurzfristig Termine, oder daürt das dann wieder ein paar Wochen? :smiley2204:
 
Hallo Olate,



Nun ja.....:smiley2204:
Ich kopiere dir hier mal die....

Da kannst du sicher selber eine Antwort herauslesen....

Dein VP hat dir ja attestiert, dass bei dir keine Abhängigkeit vorliegt...jedoch (soweit ich es herauslesen konnte) Missbrauch ....welches dich durchaus in Stufe H2 einordnen könnte.

Hier nochmal die Hypotheseneinteilung:

Du bekommst doch auch ein Schriftstück deines VP für die MPU mit. Die Empfehlung die er darin abgibt, wie du künftig mit dem Alk. umgehen solltest, ist auch für den GA ein Entscheidungspunkt.

Ja natürlich verstehe ich dich.
Wichtig ist aber in erster Linie, wie DU künftig mit dem Alk. umgehen möchtest. Wenn du eine zufriedene AB lebst, kannst du das dem Ga auch so vermitteln. Warum solltest du ihm etwas von KT erzählen, wenn du deine AB weiter fortführen möchtest?

Du hast ja selbst geschrieben:

Du hast ja heute nochmal einen Termin mit deinem VP. Ich bin ehrlich gespannt, was er zu deiner KT-Überlegung sagen wird...:smiley2204:


Hallo, Nancy ,

Mein VP hat zu mir gesagt, ich solle doch bei meinem AB bleiben ,ich habe gute Argumente dafür und der GA wird das merken wenn es echt gemeint ist oder dementsprechend nicht !
 
Servus Max,

War grade bei meinem VP er meinte der Satz - Ich habe mich für einen Verzicht auf Alkohol entschieden, da ich nicht in der Lage bin mit Alkohol kontrolliert umzugehen. Trifft auf H2 zu also ich soll alles so sagen !
Ich will seine Meinung nicht anzweifeln, bei meinem Avanti-Kurs (TÜV Nord) wurde mir das anders erklärt ... daher meine Info.

Weiß Jemand wie lange es den daürt bis ich einen Brief vom Tüv Hessen bekomme ? Und geben die meistens kurzfristig Termine, oder daürt das dann wieder ein paar Wochen?
Das ist recht unterschiedlich, je nach "Geschwindigkeit" des Sachbearbeiters. In der Regel kann das 2-3 Wochen daürn. Die Terminvergabe ist bei Barzahlern auf alle Fälle schneller, andernfalls wird sich erst bemüht, wenn das Geld auf dem Konto ist.
 
Ich will seine Meinung nicht anzweifeln, bei meinem Avanti-Kurs (TÜV Nord) wurde mir das anders erklärt ... daher meine Info.


Das ist recht unterschiedlich, je nach "Geschwindigkeit" des Sachbearbeiters. In der Regel kann das 2-3 Wochen daürn. Die Terminvergabe ist bei Barzahlern auf alle Fälle schneller, andernfalls wird sich erst bemüht, wenn das Geld auf dem Konto ist.

Och meno !Das bedeutet ja ich muss noch WARTEN WARTEN WARTEN ! :smilie_trink_073: Ich mach Barzahlung !
 
Hallo, Nancy ,

Mein VP hat zu mir gesagt, ich solle doch bei meinem AB bleiben ,ich habe gute Argumente dafür und der GA wird das merken wenn es echt gemeint ist oder dementsprechend nicht !

Hallo Olate,

genau so sehe ich das auch....:smile:


Nancy siehst du ansonsten noch bedarf an Verbesserungen bei bestimmten Antworten? Erkennst du irgendwo wieder Sprüche ?

Ich werde deinen FB noch kpl. kommentieren, d.h. - wenn es Widersprüche darin gibt, werde ich sie dir nennen.....bitte hab noch kurz Geduld...:smiley9:....ich bin immer nur nachts online im Moment.....:zwinker0004:
 
Morgäään Nancy,

Ist mir auch schon aufgefallen das du nur Nachts Online Bist. Finde ich toll das du dann, dir noch Zeit für andere Nimmst, vielen dank dir aber auch allen anderen! :smiley711:
 
Ich habe noch mal zu dieser Aufgabe die Konsumentstehung beigefügt denke das passt hier gut rein !

9. Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?

Ich habe regelmäßig Alkohol getrunken. Ich bin fast jedes Wochenende mit meinem alten Freundeskreis Feiern gegangen, es wurde in Diskotheken, Clubs, aber auch mal bei mir oder bei meinen Freunden Zuhause getrunken. Mein Trinkverhalten änderte sich von mal zu mal- ich musste immer mehr Alkohol zu mir nehmen, um den gleichen alkoholisierten Effekt, wie beim letzten mal zu spüren. Dementsprechend vertrug ich immer mehr Alkohol, genau wie meine Freunde. Dafür haben sie mir ihre Anerkennung gegeben.

Konsumentstehung:

Einstieg:

Mit 16 Jahren habe ich das erste mal Alkohol zu mir genommen ( Klassenfahrt )
◦ MENGE: zwei Bier á 0,2 l (~ 0,26 Promille )







Gesellschaftliches Trinken bis ( 0,6 Promille )

Habe ich am Wochenende mit Freunden Bier getrunken ( 17 Jahre )
◦ MENGE: 2 Bier á 0,5 l ( ~ 0,8 Promille )

◦ ZEITRAUM: ca. 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr

◦ Entspricht: 0,6 Promille



Toleranzentwicklung:



Mit 18 Jahren
◦ MENGEN: 4 Bier á 0,5l (~ 1,6 Promille )

◦ ZEITRAUM: ca. 18 Uhr bis 22 Uhr

◦ Entspricht: 1,4 Promille



Mit 19 Jahren
◦ MENGEN: 4 Bier á 0,5l und 1 Wodka (~ 1,72 Promille )

◦ ZEITRAUM: ca. 18 Uhr bis 22 Uhr

◦ Entspricht: 1,52 Promille



Mit 20 Jahren
◦ MENGEN: 5 Bier á 0,5l und 3 Wodka á 2 cl (~ 2,36 Promille )

◦ ZEITRAUM: ca. 18 Uhr bis 22 Uhr

◦ Entspricht: 2,16 Promille



Alkoholmissbrauch:

Ab dem 21 Lebensjahr bis zum Tag Tat ( 21 Jahre ) ca. 1 mal im Monat
Tag Tag:

MENGE: 4 Bier á 0,5l und 4 Wodka á 2cl (~ 2,08 Promille )

◦ ZEITRAUM: ca. 20:00 Uhr bis 01:00 Uhr

◦ Entspricht: 1,78 Promille

Höchsttrinkmenge:

◦ 7 Bier á 0,5l und 5 Wodka á 2cl ( 2,8 / 0,6 Promille sind: 3,4 Promille )

◦ ZEITRAUM: ca. 20:00 Uhr bis 01:00 Uhr

◦ Entspricht: 3,1 Promille
 
◦ MENGE: 2 Bier 0,5 l ( ~ 0,8 Promille )

◦ ZEITRAUM: ca. 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr

◦ Entspricht: 0,6 Promille

----------------------

MENGEN: 4 Bier 0,5l (~ 1,6 Promille )

◦ ZEITRAUM: ca. 18 Uhr bis 22 Uhr

◦ Entspricht: 1,4 Promille
:smiley2204::smiley2204::smiley2204: ... bin mal auf deine Berechnung gespannt, wie kommst du auf deine Promillezahlen ?
 
4 Bier A 0,5l entsprechen doch 1,6 Promille
Da der Körper aber erst nach 2 Stunden Abbaut Pro Stunde 1 Promille sind es im Zeitraum von 4 Stunden dementsprechend 1,4 Promille was mach ich Falsch ?
 
HÄÄ sehe das auch grade das kommt ja Überhaupt nicht hin !!! ich habe dies aber von meinem VP !!!

Das hatte er mir noch dazu gegeben:

Widmark Formel



1 l Bier 0,80 Promille

è 100cl * 4,8Volumenprozent * 0,08 sind: 38,4

è 0,7 * 68 kg sind: 47,6

è Ergebnis: 0,80 Promille

è ½ Liter Bier sind: 0,4 Promille



1 l Wodka 6,30 Promille

è 100 cl * 37,5 Volumenprozent * 0,08 sind: 300

è 0,7 * 68 kg sind: 47,6

è Ergebnis: 6,30 Promille

è 2 cl sind: Ergebnis : 100 * 2 0,12 Promille



Bitte genau das eigene Gewicht kontrollieren!!!

+ 20 % mehr Rechnen !!!













Die Widmark-Formel

Der Blutalkoholgehalt in Promille berechnet sich nach der Widmark-Formel wie folgt:

c (in Promille) = A / (r*G) , wobei

c: Blutalkoholgehalt in Promille
A: aufgenommener Alkohol in Gramm
r: Verteilungsfaktor im Körper (0,7 für Männer )
G: Körpergewicht in Kilogramm

Schrittweise:

· Aufgenommene Menge an Alkohol in Gramm berechnen:
Menge des Getränks in cl (hundertstel Liter, 100 cl = 1l) mit Alkoholgehalt in vol% multiplizieren und dann mit 0,08.
Bsp.: ein Achtel (0,125 l = 12,5 cl) Weißwein mit 11%:
12,5 * 11 * 0,08 = 11 g Alkohol

· reduziertes Körpergewicht berechnen (entspricht dem im Körper enthaltenen Wasser):
Körpergewicht in kg * Verteilungsfaktor
Bsp.: Mann, 60 kg: 0,7*60 = 42

· Alkoholpegel = Alkohol in g / reduziertes Körpergewicht
Bsp.: wie oben
11 / 42 = 0,26 Promille

Mit Hilfe dieser Formel soll man den Blutalkoholgehalt mit einer Genauigkeit von +/- 0,1 Promille berechnen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
4 Bier a 0,5l sind 10TE = 1,0‰

Die Berechnungsgrundlage bilden immer 80kg Körpergewicht. Bei Gewichtsüberschreitung sind a ca. 10kg 0,1‰ abzurechnen, bei G-unterschreitung 0,1‰ hinzuzurechnen.

Der Alkoholabbau beginnt bereits nach 15 Minuten, dieser entspricht 0,15‰ po Stunde bzw. nach der TÜV-Berechnung 0,1‰ pro Stunde.
 
4 Bier a 0,5l sind 10TE = 1,0‰

Die Berechnungsgrundlage bilden immer 80kg Körpergewicht. Bei Gewichtsüberschreitung sind a ca. 10kg 0,1‰ abzurechnen, bei G-unterschreitung 0,1‰ hinzuzurechnen.

Der Alkoholabbau beginnt bereits nach 15 Minuten, dieser entspricht 0,15‰ po Stunde bzw. nach der TÜV-Berechnung 0,1‰ pro Stunde.

Damn !! was soll ich jetzt machen alle meine Werte stimmen jetzt ja gar nicht mehr ! ich kan mich nicht mehr dran erinnern was ich am 03.09.2009 getrunken hatte !
 
Damn !! was soll ich jetzt machen alle meine Werte stimmen jetzt ja gar nicht mehr ! ich kan mich nicht mehr dran erinnern was ich am 03.09.2009 getrunken hatte !
Ganz einfach ... rückwärts rechnen :):smiley5:

Ein ca. 80 kg schwerer Mann, der nach 3 Stunden Trinkzeit eine BAK (Blutalkoholzentration) von 2,0 ‰ hat, müßte nach der Faustregel somit folgendes getrunken haben:

zunächst verschiebt man das Komma in 2,0 einfach um eine Stelle nach rechts - und bekommt 20 Trinkeinheiten.
Hinzu rechnet man den Alkoholabbau von 2 Stunden = 2 x 0,15 = 0,3, somit kommt man auf 23 Trinkeinheiten.

Hätte er Bier getrunken wären es aufgerundet 24 x 0,2 l Bier.

Bei Wein wären es 17,5 x 0,1 l Wein.

Bei Schnaps wären es 23 x 0,02 l Schnaps.
 
Zurück
Oben