MPU wegen Cannaboiden vs Reality

Hallo zusammen,

kann mich bitte einer kneifen?!
Kann nach jetziger/bisheriger Rechtslage bzw. meinem "Konsumverhalten" technisch kaum möglich sein.....
Ein toxikologisches Gutachten wurde nicht einmal mitgeschickt.......
 

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Thomas F.

Erfahrener Benutzer
Leider kann die Fsst aus fast jeglichem Verdacht sich Zweifel an der Fahreignung konstruieren.
Und in deinem Schreiben scheint Konsum bestätigt zu sein .....und noch gibt es keine Legalisierung...
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
Nein, konkret kann ich da nicht werden. Ich hab nur meine Erfahrung jetzt mit der Fsst gemacht. (Alk).
Ich habe damit erfahren müssen das die Behörde sehr frei gestalten kann und im Zweifelsfall frei Hand entscheiden kann was sie an Papieren fordern.
 
Nochmals Danke, Thomas!
Vielleicht können @Max oder @Nancy hierzu noch etwas berichten.....
Also in meinem (Rechts-)Verständnis sind die Grenzwerte in NRW so gering, dass bei einem eingestellten Bußgeldverfahren kein Anlass mehr für Zweifel seitens der Faherlaubnisbehörde bestehen dürfte - denn offensichtlich, anders lässt sich das ja nicht interpretieren, bin ich in der Lage zwischen Konsum und Fahrten mit dem Auto zu trennen - anderenfalls wären meine Werte andere und das Verfahren wäre nicht eingestellt worden.
Korrigiert mich, wenn ich auf dem "falschen Dampfer" bin....
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
Ich bin einfach subjektiv sackig auf die für mich zuständige Stelle in BW.
Absichtliche Untätigkeit mit Ansage.

Sorry für die Einmischung. Die Mods und Admins können sicher qualitativ besser antworten
 
Hallo Murphy,
von unschuldig war hier auch nicht die Rede.
Vielleicht präzisierst du deine Einlassung ein wenig auf meinen konkreten Fall - die Grenzwerte haben ja ihren Sinn und Zweck - deswegen heißen sie ja Grenzwerte.
Anders gefragt: Kennst du einen konkreten Fall bei dem trotz der Einstellung des Ermittlungsverfahren eine MPU folgte?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Walther Sobchak,

wenn man mit weniger als 1 ng/ml THC angehalten wird, besteht grds. Trennvermögen.
Damit wäre nur regelmäßiger Konsum fahrerlaubnisrelevant. Die FSSt. könnte/würde also nur tätig werden, wenn Anhaltspunkte für regelmäßigen Konsum bestehen. Wenn z.B. der Passivwert auf regelmäßigen Konsum hindeuten würde, könnte/würde ein FÄG zur Abklärung der Konsumform angeordnet werden.
Gibt es keine Hinweise für regelmäßigen Konsum, passiert bei weniger als 1,0 ng/ml THC idR nichts. :smiley138:
 
....vielen Dank, Nancy - ich hab ja überhaupt keine Werte übermittelt bekommen...und verstehe deine Ausführungen leider auch nicht eindeutig.
Regelmäßig kann mein Konsum doch gar nicht gewesen sein - sondern max gelegentlich - anderenfalls wäre das Verfahren nicht eingestellt worden, da sonst doch der Passivwert eine entsprechende Höhe gehabt haätte, korrekt?
Ich wiederhole mich, aber sind Dir Fälle bekannt, bei welchen trotz eingestellten Verfahrens die Fahrerlaubnisbehörde wegen einer MPU aktiv wurde?!
Ich befinde mich iseit 3 Monaten in einem Abszinenzprogramm und mag mich dort nicht mehr gängeln lassen müssen.....
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Regelmäßig kann mein Konsum doch gar nicht gewesen sein - sondern max gelegentlich - anderenfalls wäre das Verfahren nicht eingestellt worden, da sonst doch der Passivwert eine entsprechende Höhe gehabt haätte, korrekt?
Nein, bei der Ahndung zur OWI kommt es ausschließlich auf die Höhe deines Aktivwertes an, wie hoch dein Passivwert war ist der Polizei/Bußgeldstelle vollkommen egal. Das ist nur für die FSSt. interessant...
Ich wiederhole mich, aber sind Dir Fälle bekannt, bei welchen trotz eingestellten Verfahren die Fahrerlaubnisbehörde wegen MPU aktiv wurde?!
In einem anderen Forum gab es einen Fall bei dem bei 0,9 ng/ml eine MPU angeordnet wurde, dagegen ist derjenige mit einem RA (vor Gericht) vorgegangen und hat gewonnen.
 
OK, noch ein wenig mehr Licht ins Dunkel bekommen...danke dafür!
Ich subsummiere:
* Mein Aktiv-Wert war klein genug das Verfahren einzustellen.
* Der Passiv-Wert ist mir unbekannt
- werden denn die Blutwerte trotz Verfahrenseinstellung an die Faherlaubnisbehörde weitergeleitet?
Selbst wenn dies der Fall sein sollte, scheine ich ja ausreichend in der Lage zu sein, Konsum und Fahrzeugführung ausreichend trennen zu können, korrekt?
Du kennst einen einzelnen Fall aus einem anderen(!) Forum - sprich, nun noch Post von der Faherlaubnisbehörde zu erwarten scheint sehr unwahrscheinlich, richtig?
Ergo: Den unnötigen und nicht unbedingt günstigen, aber vor allem sehr lästigen Abstinenztest lasse ich jetzt mal so langsam wieder sein....richtig?
Die Kohle stecke ich dann lieber in das Sparschwein meines Sohnes.....
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Mein Aktiv-Wert war klein genug das Verfahren einzustellen.
Jepp
Der Passiv-Wert ist mir unbekannt
Schade, evtl. könntest du diesen aber bei der Polizeidienststelle in Erfahrung bringen...
werden denn die Blutwerte trotz Verfahrenseinstellung an die Faherlaubnisbehörde weitergeleitet?
Ja
Selbst wenn dies der Fall sein sollte, scheine ich ja ausreichend in der Lage zu sein, Konsum und Fahrzeugführung ausreichend trennen zu können, korrekt?
Korrekt
Du kennst einen einzelnen Fall aus einem anderen(!) Forum - sprich, nun noch Post von der Faherlaubnisbehörde zu erwarten scheint sehr unwahrscheinlich, richtig?
Richtig
Den unnötigen und nicht unbedingt günstigen, aber vor allem sehr lästigen Abstinenztest lasse ich jetzt mal so langsam wieder sein....richtig?
Die Kohle stecke ich dann lieber in das Sparschwein meines Sohnes.....
Ich bin sicher, das Sparschwein deines Sohnes freut sich :)
 
Mir steht die entspannteste Nach seit dem 31.12. des vergangenen Jahres bevor und danke von Herzen.
Wo ist nochmal euer Support-Link, damit sich nicht nur mein Sohn und dessen Sparschwein freuen können?!
Ich sehe es gerade in deiner Signatur......

1000 Dank an euer Forum und eure immer sehr kurzfristige und vor allem sehr kompetente Hilfe!

:gruppe0003:
 
@admin Sehr gerne - leider bin ich doch noch nicht ganz raus....:rolleyes:

@Nancy
Guten Abend Nancy,
ich muss doch noch mal auf meinen "Fall" zurückkommen, da mich mein Anwalt gerade etwas ärgert.
Erstens ist er bis heute noch nicht in der Lage gewesen, mir/ihm/uns einen Einblick in die Ermittlungsakte zu ermöglichen, zweitens fabuliert er noch immer von der Gefahr, dass doch noch "harte Drogen" gefunden worden sein könnten o.ä.
Damit du nicht bis zum Anfang scrollen musst:
Nach dem Schnell- und Bluttest auf der Wache nahm ich mir ja Mitte Januar einen Anwalt, der mich schnell fragte, was man denn in meinem Blut finden würde - darauf entgegnete ich, dass wir in der Silvesternacht eine 1/4 Pappe genommen hätten zzgl 2 Joints....der Anwalt antwortete darauf hin, dass somit mein Lappen per se für ein Jahr fort wäre - wegen harter Drogen.
Nach kurzer Schockstarre ergab eine schnelle Recherche im Netz aber, dass LSD im Blut zum einen nur im Rahmen aufwändiger, kostenintensiver und fehleranfälliger Tests nachgewiesen werden könne - zum anderen ohnehin nur 12 Stunden nachweisbar sei.
Zwischen Konsum und Blutprobe lagen ca 18 Stunden - somit hab ich dieses Thema hinsichtlich etwaiger Führerscheinproblematiken "bei Seite gewischt"....andere harte Drogen habe ich nie genommen.
Nun fabuliert er aber abermals von etwaigen Abbauprodukten im Blut mit entsprechenden Konsequenzen bei der Fahrerlaubnisbehörde - ich kann dazu nichts finden.
Faktenlage ist wie folgt: Obwohl der Mann seit Mitte Januar mein Mandat übernommen hat, hat er es fast 4 Monate später noch nicht geschaftt besagten Einblick in die Akten zu erlangen - obwohl das Ermittlungsverfahren zwischenzeitlich eingestellt wurde - für mich fühlt es sich so an, dass er noch in irgendeiner Form Aktivität zeigen möchte, um die sich immerhin auf 1500,- belaufene Pauschale "rechtfertigen" zu können....
Ich würde diese ja in ihrer Höhe gar nicht anzweifeln, zumal meine Rechtschutzversicherung diese Kosten übernimmt...allerdings kann ich seine Ausführungen mittlerweile nicht mehr anders interpretieren.
Ich fasse zusammen:
* besteht irgendeine Form der Wahrscheinlichkeit, dass trotz des eingestellten Verfahren da noch ein weiteres im Hintergrund läuft?!
* gibt es irgendwelche nachweisfähigen Abbauprodukte von LSD, die dir bekannt sind, bevor ich mich noch weiter aus dem Fenster lehne und mich langsam mit ihm streiten werde?!
Vielen Dank und beste Grüße,
Walther
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Walther,

ich schließe mich deinem Empfinden - was deinen Anwalt angeht - an.

gibt es irgendwelche nachweisfähigen Abbauprodukte von LSD, die dir bekannt sind,
LSD ist nun nicht gerade mein Fachgebiet, aber auch nach meiner Recherche ist es so dass es nur 12 Stunden im Blut nachgewiesen werden kann, andere Abbauprodukte sind mir nicht bekannt.
besteht irgendeine Form der Wahrscheinlichkeit, dass trotz des eingestellten Verfahren da noch ein weiteres im Hintergrund läuft?!
Ich bin mir sicher dass, wenn in deinem Blut LSD-Derivate gefunden worden wären, der Brief der Kreispolizeibehörde, anders ausgefallen wäre...
Wie du schon richtig geschrieben hast sind diese Test sehr aufwändig und teuer, von daher werden sie erfahrungsgemäß auch nur eingesetzt, wenn der Verdacht besteht dass diese Substanz eingenommen wurde. Dies war bei dir aber wohl nicht gegeben. Von daher würde ich mir an deiner Stelle keine Sorgen machen... :smiley138:
 
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