MPU wegen Cannaboiden vs Reality

@Nancy
...vielen Dank für deine Antwort - ich hab dann heute mal nachgefragt, von welchen Abbauprodukten er denn da spricht - ich bin gespannt, wie seine Antwort ausfällt.
Ebenso gespannt bin ich, wann er sich denn endlich in der Lage sieht, mir die harten Fakten der zurückliegenden 4,5 Monaten zu präsentieren.

LG,
Walther :smiley894:
 

barns13

Erfahrener Benutzer
Hallo Walther Sobchak . Es gibt einen ganz leichten weg um in deine Akte(wo alle Werte und Polizeibericht(e)stehen) einzusehen. Du rufst ganz einfach deine Führerscheinstelle an und sagst Du willst in deine Akte einsehen weil Du evtl. schritte unternehmen (willst)musst.
 
Hallo Barns,
danke für den Hinweis.
Nun ist es aber so, dass die Gesamtgemengelage kein unmittelbares Handeln erzwingt, so dass ich von meinem Anwalt ja wohl verlangen kann, seinen Kernaufgaben nachzugehen und bei einem bereits eingestellten Verfahren mir gefälligst Akteneinsicht zu ermöglichen...das Mindestmaß an Leistung muss dieser Mann schon bringen für die Kohle, die er bekommt....so nerv ich ihn lieber weiter :cool:

Grüße!
 

barns13

Erfahrener Benutzer
Hallo Walther Sobchak . Ok. Ich war oder bin nach meiner 2den MPU darauf hingewiesen worden das ich meinen Akten einsehen soll und das wo darin steht muß ich ohne wenn und aber wiedergeben. Das Schmerzt mir jetzt noch. Die Polizei hat aussagen ...... ich kann darüber glaube ich nicht reden oder schreiben. Sonst bin ich wieder auf einen Nullpunkt. :-(
 
Hallo Barns,
das klingt aber auch so, als ob du dir dringend anwaltliche Unterstützung nehmen solltest - falls du dies nicht ohnehin schon getan hast!
Alles Gute dir,
Walther
 

barns13

Erfahrener Benutzer
Hallo
Walther Sobchak . Ich hatte damals Anwalt (Anwälte ) genommem aber, .....
laßen wir es viel erfolg wünsche ich Dir auch .:)
 
@Nancy

Hallo Nancy,
anbei das lange erwartete toxikologische Gutachten im Rahmen der Übersendung der gesamten Ermittlungsakte - sämtliche Werte scheinen mir völlig unkritisch, allerdings ist auch ein Schreiben an die Führerscheinstelle rausgegangen, das ich nicht so richtig einzuschätzen vermag - vielleicht kannst du mir was dazu sagen?!

Allerbesten Dank und herzliche Grüße,

Walther
 

Anhänge

  • Toxikolog. GA.pdf
    99,3 KB · Aufrufe: 130
  • Schreiben an Führerscheinstelle.pdf
    104,9 KB · Aufrufe: 121
@Nancy
Ich glaube ich wiederhole mich in meiner Paranoia, die nun hoffentlich bald zu Ende geht:
Du hattest mir bereits geschrieben, dass die Info an die Fahrerlaubnisbehörde durchaus "normal" sei - aufgrund der Werte eine Ahndung aber unmöglich ist...selbst dieser einzelne Fall aus besagtem anderen Forum wurde mit Hilfe eines RA fallen gelassen.

Dann gestatte mir eine Frage für die Zukunft:
Was geschieht denn beim etwaigen nächsten Mal?
Vorausgesetzt man bewegt sich wieder bei sehr ähnlichen Werten - sprich: Unter 1ng "aktiver Wert" und unterhalb von 75ng "THC-COOH".
Bestätigt man damit abermals das notwendige Trennungsvermögen zw. BTM und Straßenverkehr?
(Frage für einen Freund :cool: )

Abermaligen besten Dank und herzliche Grüße,

Volker
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Volker,
Hallo Nancy,
anbei das lange erwartete toxikologische Gutachten im Rahmen der Übersendung der gesamten Ermittlungsakte - sämtliche Werte scheinen mir völlig unkritisch, allerdings ist auch ein Schreiben an die Führerscheinstelle rausgegangen, das ich nicht so richtig einzuschätzen vermag - vielleicht kannst du mir was dazu sagen?!
das dürfte der "übliche" Vorgang der Polizeibehörde sein. Bei Rauschmittelkonsum wird idR immer eine Meldung an die FSSt. gemacht.
Das bedeutet, dass du ab jetzt bei der FSSt. als Konsument gespeichert bist und es bei erneuter Auffälligkeit keine Chance mehr auf ein fachärztliches Gutachten zur Bestimmung der Konsumform gäbe, da mind. ggl. Konsum feststehen würde.
Vorausgesetzt man bewegt sich wieder bei sehr ähnlichen Werten - sprich: Unter 1ng "aktiver Wert" und unterhalb von 75ng "THC-COOH".
Bestätigt man damit abermals das notwendige Trennungsvermögen zw. BTM und Straßenverkehr?
Das sollte zwar so sein, allerdings könnte die FSSt. dann trotzdem Bedenken an deiner Fahreignung erhalten (Verdacht auf regelmäßigen Konsum, bzw. fehlendes Trennvermögen) und somit eine MPU anordnen...
 
Hallo Nancy,
vielen Dank für deine Antwort, die ich allerdings nicht ganz verstehe....:smiley1659:
Es ist doch so, dass der "Aktiv-Wert" maßgeblich für die Relevanz einer "Ver-/Beurteilung" bzgl des Trennungsvermögens darstellt - sollte dieser bei erneuter Auffälligkeit wieder deutlich unter 1ng sein würde doch dieses Trennungsvermögen ebenso erneut bestätigt, oder etwa nicht?!
Ferner ist mein Abbauwert auch so gering, dass selbst bei erneuter Bestätigung des Konsums als solchen natürlich der Tatbestand des "gelegentlich Konsums" somit bestätigt wäre - nichtsdestotrotz wäre der Aktiv-Wert unter 1ng (dies vorausgesetzt)....dann gäbe es tatsächlich die Gefahr Meine Eignung seitens der FSSt in Frage zu stellen? Warum? Ich dachte es geht um "Trennungsvermögen" UND den nicht "regelmäßigen Konsum", der bzgl dieser In-Fragestellung relevant für die Behörden ist...?!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Volker,
Es ist doch so, dass der "Aktiv-Wert" maßgeblich für die Relevanz einer "Ver-/Beurteilung" bzgl des Trennungsvermögens darstellt
ja, bei einer Erstauffälligkeit ist das auch so.
sollte dieser bei erneuter Auffälligkeit wieder deutlich unter 1ng sein würde doch dieses Trennungsvermögen ebenso erneut bestätigt, oder etwa nicht?!
Das ist zwar richtig,
dann gäbe es tatsächlich die Gefahr Meine Eignung seitens der FSSt in Frage zu stellen? Warum? Ich dachte es geht um "Trennungsvermögen"
hier könnte die Behörde jedoch trotzdem den Verdacht auf fehlendes Trennvermögen erhalten und eine MPU anordnen um dies zu überprüfen, in den Bundesländern BW, SH und NRW scheint das wohl auch rechtlich gedeckt zu sein. Allerdings muss die FSSt. in diesem Fall eine MPU-Anordnung sehr gut begründen, allein die Angabe des §14 FeV z.B. würde dafür nicht ausreichen...

Man muss sich immer vor Augen halten, dass eine MPU keine "Strafe" sein soll, sondern sie als Präventivmaßnahme der FSSt. dient um (auch) andere Verkehrsteilnehmer zu schützen. :smiley138:
 
Hallo Nancy,

....puh....entschuldige meine "Hartnäckigkeit" bzgl dieses Themas - es will sich mir in seiner ganzen Komplexität einfach nicht erschließen - außerdem finde ich trotz längerer Google-Suche zu diesem Thema keine Aussagen und/oder Fallbeispiele im Netz.
Da du ja selbst im Konjunktiv schreibst, folgende Nachfragen:
Wenn es doch entsprechende "Grenzwerte" gibt, die das Trennungsvermögen beurteilen sollen, diese bei erneuter Kontrolle als solche bestätigt würden - wie sollte/könnte denn da der Ansatz des Zweifels der FSSt bestehen?
Zumal der Schwellenwert bekanntlich extrem niedrig angesetzt ist, zumal der THC-COOH-Wert im niedrigen einstelligen ng-Bereich liegt und zumal bei einer bisherigen "Nicht-Verurteilung" auch erstmal wieder das Prinzip der Unschuldsvermutung gelten müsste oder etwa nicht?!
Wie könnte denn eine Begründung bzgl solcher Zweifel lauten? Bzw anders gefragt: Wie sollte da der Verdacht bzgl eines "regelmäßigen Konsums" begründet werden?

Besten Dank und einen herzlichen Gruß, Walther :smiley138:
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Auch wenn ich nicht Nancy bin ...

Mit einem Wert von unter 1,0ng THC hast du nichts zu befürchten, denn laut Rechtsgrundlage beginnt die Beeinflussung durch THC erst ab 1,0ng THC.
Im wiederholten Mal mit unter 1,0ng THC hast du somit nichts zu befürchten, da keine strafbare Handlung stattgefunden hat.
Die Ausnahme bildet allerdings, dass keine Hinweise auf Ausfallerscheinungen vorliegen.
Wenn das der Fall ist, kann es auch bei einem Wert von unter 1,0ng THC zu einer MPU Anordnung kommen.
 
Hey Max,
das sind mal gute Nachrichten und mein Rechtsverständnis ist nicht komplett ins Wanken geraten....wie oben bei der Nachfrage in Richtung Nancy auch schon formuliert, würde mir bei bestem Willen auch keine Begründung einfallen wollen...."gelegentlicher Konsum plus Trennungsvermögen" muss "safe" sein!
Vielen Dank euch!
:gruppe0003:

Walther
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
das sind mal gute Nachrichten und mein Rechtsverständnis ist nicht komplett ins Wanken geraten
Dazu noch abschließend eine Erklärung ...

Die Konstellationen, in denen es sogar unterhalb der „magischen“ Grenze von 1,0 ng/ml THC zur Verurteilung im Bußgeldverfahren wegen einer Drogenfahrt kommen kann, entschied das OLG Bamberg :

„Auch bei Nichterreichen des sog. Nachweisgrenzwertes bleibt eine Ahndung wegen einer tatbestandsmäßigen Drogenfahrt nach § 24a II StVG möglich, sofern neben der den analytischen Nachweisgrenzwert nicht erreichenden konkreten Konzentration des berauschenden Mittels im Blut des Betroffenen weitere Umstände, insbesondere drogenbedingte Verhaltensauffälligkeiten oder rauschmitteltypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden, die es als möglich erscheinen lassen, dass der Betroffene am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit durch die Wirkung des berauschenden Mittels eingeschränkt war.“ (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 11.12.2018 – 3 Ss OWi 1526/18)

Der Rat von Verkehrsanwälten ...

1. Man sollte gegenüber Strafverfolgungsbehörden immer von seinem Schweigerecht Gebrauch machen, zur Not Unvermeidbares still über sich ergehen lassen und sobald wie möglich einen Verteidiger einschalten.

2. Gerade wenn das Bußgeldverfahren trotz Nichterreichen des Nachweisgrenzwertes durch die Bußgeldstelle oder das Gericht weiter betrieben wird, darf auf Rechtsbeistand nicht verzichtet werden. Die Verteidigung unterhalb der Nachweisgrenze (auch bei Amphetamin, Kokain usw.) bietet zahlreiche Erfolgsaussichten. So muss das Tatgericht nach Vorgaben verschiedener Oberlandesgerichte gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe durch das Tatgericht festgestellt werden, ob die hinzutretenden Umstände oder Ausfallerscheinungen über drogenbedingt sind oder nicht.

3. Wer potentieller „Kandidat“ solcher Taten ist, darf auf eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht verzichten. Bei Drogenfahrten drohen zusätzlich zum Bußgeldverfahren, ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das BtMG und das fahrerlaubnisrechtliche Verwaltungsverfahren. Da kommen ganz schnell mehrere Tausend Euro Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zusammen für welche die Rechtsschutzversicherung in der Regel aufkommt – dagegen sind die paar Euro Rechtschutzprämien nichts.
----------------------
Ich habe euren Disput ja fleißig verfolgt, aber jetzt musste ich mal meine Meinung dazu äußern. ;)

Fazit: Immer schön aufpassen !!!
 
Hey lieber Max,

von einem Disput waren/sind wir ganz weit entfernt - ich will die komplexen Bedingungen im Gesetzesdschungel lediglich rudimentär verstehen und entsprechend mein Handeln darauf ausrichten...insofern bin ich allen Beteiligten hier im Forum und insbesondere euch Moderatoren extrem dankbar.
Tatsächlich bin ich verkehrsrechtschutzversichert - insofern ist auch diese aktuelle nun zu Ende gehende Nummer dadurch abgesichert, auch wenn mein Anwalt wenig aktives Dazu-tun liefern musste/konnte...:smiley22:
Dein Hinweis bzgl "drogen-auffälliger" Verhaltensweisen bis hin zu Ausfallerscheinungen ist natürlich richtig und auch leicht nachvollziehbar - wobei bei THC alleine und keinen anderen Substanzen dies äußerst unwahrscheinlich sein sollte.
Im Zuge dessen würde ich gerne noch das Thema einer etwaigen nächsten Verkehrskontrolle umreißen:
Mal abgesehen, dass das "Schweigerecht" unbedingt zu beachten ist, habe ich "irgendwo gehört", dass man zu sämtlichen Tests wie Taschenlampe in Pupille, mit dem Finger irgendwelche Bewegungen machen etc nicht verpflichtend seien - bis hin zum Schnelltest, den man ablehnen kann mit der daraus resultierenden Wahrscheinlichkeit, zum Bluttest "gezwungen" zu werden...im Wissen, dass bei der Sensibilität dieser Tests, der Bluttest unausweichlich scheint, macht es sicher Sinn, zu doiesem Punkt geleich vorzuspulen oder sehe ich das falsch?!
Die Frage ist ohnehin, wie sich Polizisten denen gegenüber verhalten über die im "POLIS" bereits ein EIntrag bzgl eines BTM-Vergehens aktenkundig wurde - auch wenn dieses eingestellt wurde......hab mir überlegt, für diesen Fall in Zukunft eine Kopie meines toxikologischen Gutachtens ins Handschuhfach zu legen...:a070:

Beste Grüße, Volker
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Volker,

du hast recht, ich habe meine Worte bewusst im Konjunktiv gewählt...
Und auch ich sehe keinerlei Disput zwischen uns beiden. :)

Wenn du in Berlin oder Hamburg leben würdest, hätte ich dir die gleiche Antwort wie Max gegeben, da du aber in NRW wohnst könnte die Sachlage anders sein. NRW ist sehr streng im Bezug auf Betäubungsmittel. Das sieht man schon daran, dass dort oft direkt eine MPU angeordnet wird, während es in anderen BL noch zu einem FÄG gekommen wäre. Das ist dem Umstand der hohen Bevölkerungs- und der niedrigen Kontrolldichte geschuldet, NRW geht dann eher davon aus, dass zumindest ggl. Konsum vorliegt.

Wie ich bereits erwähnte, muss es nicht zu einer MPU-Aufforderung kommen, sondern es könnte. Wenn ich dir geantwortet hätte, dass es auf keinen Fall dazu kommen kann und es dann doch später dazu käme, würdest du denken: "...aber die Nancy hat doch gesagt dass nichts passiert...". Das kann ich nun mal nicht mit meinen Gewissen vereinbaren, sondern ich gebe dir die Informationen die mir vorliegen. Natürlich hoffe ich, dass es niemals zu so einer Situation kommen wird.

Ich verlinke hier mal auf ein Drama in einem anderen Forum, welches schlussendlich zu einer MPU geführt hat, das Thema ist allerdings schon älter...
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Sorry, deine letzte Frage hatte ich überlesen...
Mal abgesehen, dass das "Schweigerecht" unbedingt zu beachten ist, habe ich "irgendwo gehört", dass man zu sämtlichen Tests wie Taschenlampe in Pupille, mit dem Finger irgendwelche Bewegungen machen etc nicht verpflichtend seien - bis hin zum Schnelltest, den man ablehnen kann mit der daraus resultierenden Wahrscheinlichkeit, zum Bluttest "gezwungen" zu werden...im Wissen, dass bei der Sensibilität dieser Tests, der Bluttest unausweichlich scheint, macht es sicher Sinn, zu doiesem Punkt geleich vorzuspulen oder sehe ich das falsch?!
Das siehst du richtig. Die Tests sind immer freiwillig und sollten (zumindest bei Konsumenten) abgelehnt werden und v.a. sollten keinerlei Aussagen zum Konsumverhalten getroffen werden. Wenn die Polizisten sich ihrer Sache nicht so ganz sicher sind, kann es durchaus passieren, dass auf eine Blutentnahme verzichtet wird und man einfach weiter fahren kann.
Die Frage ist ohnehin, wie sich Polizisten denen gegenüber verhalten über die im "POLIS" bereits ein EIntrag bzgl eines BTM-Vergehens aktenkundig wurde - auch wenn dieses eingestellt wurde......hab mir überlegt, für diesen Fall in Zukunft eine Kopie meines toxikologischen Gutachtens ins Handschuhfach zu legen
Ja, gut möglich dass in solchen Fällen genauer kontrolliert wird, soll heißen, dass hier die Gefahr zur Blutentnahme mitgenommen zu werden deutlich erhöht ist. Ob das Vorzeigen des tox. Gutachtens da etwas bringt kann ich nicht beurteilen...
think.gif
 
Hallo Nancy,
vielen Dank für deine Ausführung - insbesondere für die Verlinkung "des Dramas", anders kann man diese Vorgänge ja tatsächlich nicht nennen...vielleicht Albtraum :rolleyes:
Allerdings gibt es zu meiner Schilderung eines etwaigen Szenarios doch deutliche Abweichungen:
2maliges Auffallen hinsichtlich harter Drogen sowie eine Tätlichkeit gegenüber dem Trachtenverein...auch schubsen ist dann mehr als ungeschickt.....will nicht sagen "sowas" kommt von "sowas" - aber ein klitzekleines Bisschen scheint mir das dann doch so - trotz aller juristischer Ungereimtheiten.
Aber ich schätze deinen Hinweis trotzdem sehr - wie überhaupt eure sehr professionelle, zielgerichtete und freundliche Art - hab dann gleich nochmal gespendet :gruppe0003:

Lasst es euch gut gehen, habt ein schönes Pfingswochenende und fühlt euch "geherzt".

Walther
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Mal abgesehen, dass das "Schweigerecht" unbedingt zu beachten ist, habe ich "irgendwo gehört", dass man zu sämtlichen Tests wie Taschenlampe in Pupille, mit dem Finger irgendwelche Bewegungen machen etc nicht verpflichtend seien - bis hin zum Schnelltest, den man ablehnen kann mit der daraus resultierenden Wahrscheinlichkeit, zum Bluttest "gezwungen" zu werden...im Wissen, dass bei der Sensibilität dieser Tests, der Bluttest unausweichlich scheint, macht es sicher Sinn, zu diesem Punkt gleich vorzuspulen oder sehe ich das falsch?!
Einen Bluttest würde ich einem "öffentlichen" Pinkeln eh immer vorziehen. Die Blutwerte sind im Messergebnis meist zum eigenen Vorteil. ;)

=================================

von einem Disput waren/sind wir ganz weit entfernt

Und auch ich sehe keinerlei Disput zwischen uns beiden.
Meine Wortwahl war wohl zu "oberschlau" ... ich nenne das mal um in ... freundliches Gespräch !!!

Ein schönes Pfingstwochenende !!!
 
Oben