Hallo Karl-Heinz. Ich denke über deinen Vorschlag nach. Ich habe nachh erhalten des Gutachtens nocheinmal mit Gutacher geredet. Er hat gemeint es kommt alles dran Alkohol & NÖTIGUNG. Und es darf kein wiederspruch mit der Poliizeiakte geben. Verrechnet wird nur die Nötigung. Mfg