MPU wegen Straftaten / Charakterliche Eignung

Frank1987

Stamm-User
FB Verkehr/Straftaten

Zur Person
Geschlecht: M
Alter: 24 Jahre

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:
24.03.2004: Gefährliche Körperverletzung
-> 2 Jahre Haft auf 3 Jahre Bewährung --> Bewährungszeit überstanden (Kein Haftantritt)

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Daür der Sperrfrist: In diesem Fall keine
-> (9 Monate Sperrfrist wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, siehe Thread "MPU wegen Alk.)

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Nein (Hatte ich nie)
Hab ich neu beantragt: Ja

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Ja, siehe Thread "MPU wegen Alk.

Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja, derzeit dabei
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein

MPU
Datum: Steht noch aus
Welche Stelle (MPI): IAS
Schon bezahlt?: Nein

Schon eine MPU gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten:
25.06.2001: Bedrohung, Beleidigung, Körperverletzung
-> Von einer Strafe abgesehen

25.10.2001: Verstoß gegen das BTMG in 2 Fällen (Marihuana)
-> 3 Wochen Jugendarrest

21.11.2002: Verstoß gegen das BTMG (Marihuana)
-> Erbringung von Arbeitsstunden

09.10.2005: Körperverletzung
-> Entscheidung Justiz liegt nicht vor (Einstellung?)

30.04.2006: Beleidigung von Polizeibeamten
-> Entscheidung Justiz liegt nicht vor (Einstellung?)

05.07.2006: Sachbeschädigung an KFZ
-> Einstellung Gem. § 170 ll STPO
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten:
25.06.2001: Bedrohung, Beleidigung, Körperverletzung
-> Von einer Strafe abgesehen

25.10.2001: Verstoß gegen das BTMG in 2 Fällen (Marihuana)
-> 3 Wochen Jugendarrest

21.11.2002: Verstoß gegen das BTMG (Marihuana)
-> Erbringung von Arbeitsstunden

09.10.2005: Körperverletzung
-> Entscheidung Justiz liegt nicht vor (Einstellung?)

30.04.2006: Beleidigung von Polizeibeamten
-> Entscheidung Justiz liegt nicht vor (Einstellung?)

05.07.2006: Sachbeschädigung an KFZ
-> Einstellung Gem. § 170 ll STPO
Alles noch Aktenkundig ???
 

Frank1987

Stamm-User
War in meiner Akte einsehbar, ja. Jedoch sind in meiner Akte so 2 schöne gelbe Blätter vorhanden. "Anfang" und "Ende". Und dazwischen ist das mit dem Fahren ohne Fahrerlabnis in Tateinheit mit Trunkenheit sowie die Tat vom 24.03.2004. Das andere ist vor diesem "Anfang"..
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Laß dir mal spaßeshalber einen Auszug aus dem VZR schicken (ist kostenlos).
Gespeichert sind in der Regel ...

~ rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, die wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen rechtswidrigen Tat auf Strafe, Verwarnung oder einen Schuldspruch erkannt oder die die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine isolierte Sperre oder ein Fahrverbot angeordnet haben,
~ rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, § 24a oder § 24c StVG, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot oder eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt wurde, sowie
~ bestimmte Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde nach der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Beantragen kannst du das hier ... klick
 

Frank1987

Stamm-User
Habs gerade ausgefüllt und ausgedruckt :)

Meine Unterschrift habe ich auf dem Antrag amtlich beglaubigen lassen

Reicht es nicht aus, wenn ich einfach unterschreibe und wegsende ?
 

Frank1987

Stamm-User
Auch hier eine kurze Meldung, dass ich mich derzeit mit dem FB befasse und die letzten Tage leider zu kaum etwas gekommen bin.
 

Frank1987

Stamm-User
Ich wollte hier kurz Bescheid geben, dass ich den FB für Straftaten erst weiter mache, wenn der FB für Alkohol als "Finale-Version" von euch abgesegnet wurde. Ich denke, alles andere würde bei mir nur für "verwirrung" sorgen, da es ja exakt aufeinander abgestimmt sein muss :)
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ich wollte hier kurz Bescheid geben, dass ich den FB für Straftaten erst weiter mache, wenn der FB für Alkohol als "Finale-Version" von euch abgesegnet wurde. Ich denke, alles andere würde bei mir nur für "verwirrung" sorgen, da es ja exakt aufeinander abgestimmt sein muss :)

Richtig, dass ist genau der richtige Weg. :smiley711:
Mit beiden FB gleichzeitig und der Vielfalt von Fragen, kann man hier schnell durcheinander kommen.
 

Frank1987

Stamm-User
So, da nun der FB-Alk fertig ist, geht es also hier weiter :)

Dazu habe ich gleich eine Frage, bevor ich überhaupt starten kann...

Wie in meiner "Vorstellung" am Anfang dieses Threads geschrieben steht, bin ich damals davon ausgegangen, dass ich wegen der Tat mit der gefährlichen Körperverletzung die Fragestellung habe. Kann das aber überhaupt sein ?

Im Schreiben der Führerscheinstelle steht geschrieben:

Sachverhalt: (Auszug des Schreibens von der Führerscheinstelle)

Wie bereits bekannt und im Rahmen unserer Ermittlungen bestätigt, haben Sie am 04.12.2005 in 2 Fällen mit einem PKW am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen obwohl Sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. Des Weiteren haben Sie dabei den Straßenverkehr fahrlässig gefährdet und standen unter Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholwert von 1,36 Promille.

Vom Amtsgericht wurden Sie mit Urteil vom 17.01.2006 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, im 2. Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Gleichzeitig wurde Ihnen eine Fahrerlaubnissperre bis 16.10.2006 TE, verhängt.


Dieser Sachverhalt lässt erhebliche Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufkommen.


Weiter steht folgendes im Schreiben der Führerscheinstelle geschrieben:

...Sie erhalten daher gemäß §11 Abs. 3 Ziff.5 FeV i.V. mit §13 Ziff. 2a) 2. Halbsatz FeV. die Anordnung...

Ausschnitt:

...Insbesondere ist zu prüfen ob die Zweifel an der charakterlichen Eignung, aufgrund der aktenkundigen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, ausgeräumt werden können und ob zu erwarten ist, ob Sie auch künftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen werden. Des Weiteren ist die Frage zu klären ob zu erwarten ist, dass Sie auch künftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werden und ob als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums bzw. möglichen Alkoholmissbrauchs Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen....

Sehe ich das richtig, dass es hier nicht um die Tat vom März 04 geht, sondern um den tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ?

Sicherlich werden auch die anderen Taten zur Sprache kommen, aber das Hauptaugenmerk liegt dann wohl beim fahren ohne Fahrerlaubnis, oder ? Ich meine, die Körperverletzung steht ja nicht im direkten Zusammenhang mit dem Strassenverkehr...

Erbitte Hilfe, damit ich auch "richtig" anfangen kann :smile: -> Besten Dank !
 
Zuletzt bearbeitet:

Frank1987

Stamm-User
@ Max:

Laß dir mal spaßeshalber einen Auszug aus dem VZR schicken (ist kostenlos).
Gespeichert sind in der Regel ...

~ rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, die wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen rechtswidrigen Tat auf Strafe, Verwarnung oder einen Schuldspruch erkannt oder die die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine isolierte Sperre oder ein Fahrverbot angeordnet haben,
~ rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, § 24a oder § 24c StVG, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot oder eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt wurde, sowie
~ bestimmte Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde nach der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Beantragen kannst du das hier ... klick

Das Schreiben ist mittlerweie da:

Im VZR ist zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung eine Entscheidung erfasst.

Vorhanden sind aber 2 Blätter, beziehen sich aber auf das selbe Delikt...

1) Tatbezeichnung: Fahren ohne Fahrerlaubnis

2) Tatbezeichung: Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr

Diese zwei Delikte sind eingetragen.

Heisst es also, ich muss mich vorrangig auf das konzentrieren ?

In der Führerscheinakte direkt sind aber eben auch meine älteren, "kleineren" Straftaten vermerkt.

Auf was muss ich mich nun konzentrieren ? VZR und Schreiben der Führerscheinstelle (Beide verweisen nur auf das o.g.) oder auf meine komplette Akte, wo vieles mehr beinhaltet ?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Frank,

sicherlich wird Max dir dazu noch genaüre Auskünfte geben können...

In der Tat ist es aber so, dass sich die Fragestellung auf das zweimalige "FoF" beziehen wird. Denn "Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist eine Straftat.:smiley8:
 

Frank1987

Stamm-User
Liebe Nancy,

vielen Dank für deine Antwort. Gerne warte ich nun noch Max seine Antwort ab :)

Sollte ich denn auch für die anderen Straftaten, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben, "gewappnet" sein und eine Erklärung haben ? Oder wird dies gänzlich aussen vor gelassen ?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Das ist nur ganz, ganz schwer zu sagen Frank....

Je nach dem, wie lange das gesamte Gespräch daürt und noch Zeit dafür da ist, könnte es schon sein, dass der GA dir dazu noch ein oder zwei Fragen stellt.

Wenn du ihm aber von vornherein deutlich erklärst, dass du damals ein "ganz anderer Mensch" warst und noch dazu in den "falschen Kreisen verkehrt" hast...ist es sehr gut möglich, dass er sich auch so ein Urteil bilden kann, ohne noch einmal auf dieses Thema einzugehen....:smile:
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Insbesondere ist zu prüfen ob die Zweifel an der charakterlichen Eignung, aufgrund der aktenkundigen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,
Das ist eine verkehrsrechtliche Fragestellung, und hat nix mit ... "gefährlichen Körperverletzung" ... zu tun.
In diesem Fall, hätte deine Fragestellung wie folgt gelautet ...

"Ist trotz der aktenkundigen Straftaten, die im Zusammenhang mit der Fahreignung stehen, aufgrund von Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotential zu erwarten, dass Herr XXX die körperlichen und geistigen Anforderungen an das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe X im Verkehr erfüllt?“



Auf was muss ich mich nun konzentrieren ? VZR und Schreiben der Führerscheinstelle (Beide verweisen nur auf das o.g.) oder auf meine komplette Akte, wo vieles mehr beinhaltet ?
Du konzentrierst dich auf das, was in deiner FS-Akte steht. Grundsätzlich aber auf die Fragestellung deiner FSST, diese ist für den GA verbindlich ... alle anderen Fragen sind sogar unrechtmäßig.

In den Leitlinien zur Qualitätssicherung bei der Erstellung von medizinisch-psychologischen Gutachten/Obergutachten zur Fahreignung steht geschrieben ...

2.4.1 Prüfung der Fragestellung
Die Untersuchung ist anlassbezogen und unter Verwendung der von der Fahrerlaubnisbehörde zugesandten Unterlagen über den Betroffenen vorzunehmen. Der Gutachter/Obergutachter hat sich an die durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fragestellung zu halten. Zu gewährleisten ist ein möglichst wenig belastender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Probanden. An der gegebenen Fragestellung hat sich auch der Untersuchungsumfang auszurichten. Vor der Vergabe eines Untersuchungstermins ist zu prüfen, ob die mitgeteilte Fragestellung angemessen bearbeitet werden kann. Die von der Verwaltungsbehörde bzw. dem Gericht vorgegebene Fragestellung muss in das Gutachten aufgenommen und später beantwortet werden.
 

Frank1987

Stamm-User
Hallo Nancy und Max,

super, vielen lieben Dank für eure Antworten !

Diese helfen mir sehr weiter und ermutigen mich zugleich :smile:

Ich bin weiter am FB dran...

Danke !
 
Oben