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Negative MPU und frist bis 11.12.2012

Gustel

Benutzer
Hallo zusammen,

anbei mal mein FB:
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 186 cm
Gewicht: 96kg
Alter: 30

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 25.06.2012
BAK: 0,8 (0,4 mg/l)
Trinkbeginn: Donnerstags ca. 18 Uhr
Trinkende: Sonntags ca. 23 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: Ah halt Stop! Das war blasen und keine Blutabnahme! Montags ca. 11 Uhr
Hier handelt es sich um ein Festival. So ein Trinkverhalten kommt höchstens 1 mal im Jahr vor!

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: nein (Anhörung im Busgeldverfahren)
Daür der Sperrfrist: keine

Führerschein
Hab ich noch: ja bzw wieder da das Fahrverbot ab dem 30.11.12 beendet ist
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein -> wie geht das?
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nicht in dem zusammenhang (siehe unten)

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: 2 – 3 Bier in der Woche beim Fussball schaün, an besonderen Festen auch mehr
Ich lebe abstinent seit: nein

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein
ETG-Programm ja/nein: nein
Keinen Plan?: ja

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: ja

MPU
Datum: 13.11.2012
Welche Stelle (MPI): TÜV SÜD Life Service Esslingen
Schon bezahlt?: ja
Schon eine MPU gehabt? ja
Wer hat das Gutachten gesehen?: niemand
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Beeinträchtigung, die das sichere Führen eine Kraftfahrzeugs der genannten Fahrerlaubnis-Klasse in Frage stellen, liegen nicht vor; es ist jedoch zu erwarten, dass Herr Müller auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.
- Um eine günstige Entwicklung der Eignungsvoraussetzungen vor einer eventüllen späteren Begutachtung zu unterstützen, empfehlen wir Herrn Müller, fachliche Hilfe in Anspruch bei der Aufarbeitung und Überwindung der beschriebenen individüllen Problematik in Anspruch zu nehmen.
- Nachweis der Alkoholabstinenz mit Hilfe eines Kontrollprogramms bestehend aus mind. Sechs unvorhersehbaren angeordneten Urinkontrollen auf das Alkoholabbauprodukt Ethylglucuronid (EtG) im Verlauf von 12 Monaten. Das Programm… bla bla bla… Kennt ihr sicherlich den Text 

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein
Aber am
27.09.2005 führen eines Fahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis.
12.06.2006 Fahreignungsgutachten positiv mit auflage auf 2 Drogenscreenings innerhalb eines halben jahres.
16.06.2006 Neürteilung der Fahrerlaubnis


Jetzt mein Anliegen.
1. Was muss ich gegenüber der Fsst tun. Hab den Führerschein aktüll noch, da mein Fahrverbot vorüber ist. Jetzt muss ich bis 11.12.2012 ein positives Gutachten vorlegen, was ich aber nicht kann, da negativ.
2. Was ist mit der fachlichen Hilfe gemeint und wo bekomme ich diese?
3. Kann ich eine weitere MPU bei einer anderen MPI machen. Wissen die voneinander bzw das Ergebnis?
4. Was empfehlt Ihr mir?
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Was muss ich gegenüber der Fsst tun. Hab den Führerschein aktüll noch, da mein Fahrverbot vorüber ist. Jetzt muss ich bis 11.12.2012 ein positives Gutachten vorlegen, was ich aber nicht kann, da negativ.
Fristverlängerung beantragen, den Termin kannst du eh nicht erfüllen. Eine Fristverlängerung ist in der Regel kein Problem, am besten geht das in persönlicher Vorstellung.

2. Was ist mit der fachlichen Hilfe
gemeint und wo bekomme ich diese?
Das ist nur eine Empfehlung, vorgeschrieben ist diese nicht.

3. Kann ich eine weitere MPU bei einer anderen MPI machen. Wissen die voneinander bzw das Ergebnis?
Da deine FSST von der negativen MPU nichts weiß, JA und NEIN.

4. Was empfehlt Ihr mir?
Gut vorbereiten, das warst du sicherlich nicht ... und auf alle Fälle ein anderes MPI suchen. Auf alle Fälle unterschiedliche Institutionen.
 
Moin Max,

vielen Dank für Deine Antworten. Ein bisschen unklarheit ist aber noch da!
zu 1. wie sieht das mit der Fristverlängerung aus? Darf ich dann bis zur nächsten Frist meinen Führerschein behalten? Ich hab Ihn ja nach meinem Fahrverbot wieder bekommen.
zu 2. würde aber gerne alle Vorbereitungen treffen um die nächste MPU dann zu bestehen.
zu 3. Check -> begriffen!
zu 4. Naja, für die erste MPU in 2006 war ich gut vorbereitet. Dachte eigentlich dass es bei dieser auch ausreicht. Was empfehlt ihr hier für das nächste mal, außer den FB auszufüllen und optimieren? VP? Leberwerte?

Wenn ich mich bei der Fsst persönlich vorstelle, kann ich dann auch gleich Akteneinsicht bekommen? Wie geht man sowas an? Anrufen und Termin vereinbaren?
 
Wichtig wäre für mich jetzt Erstmal wie ich exakt an die Fsst herantrete...
Welche Begründung kann man da nehmen usw... Dann würde ich das morgen gleich in Angriff nehmen.
 
zu 1. wie sieht das mit der Fristverlängerung aus? Darf ich dann bis zur nächsten Frist meinen Führerschein behalten? Ich hab Ihn ja nach meinem Fahrverbot wieder bekommen.
Das liegt im Ermessen der FSST, nicht alle entscheiden gleich, daher kann hier keine zutreffende Antwort gegeben werden.

zu 2. würde aber gerne alle Vorbereitungen treffen um die nächste MPU dann zu bestehen.
Ein VP wird dir nicht mehr erzählen, als unser FB beinhaltet ... ich kenne das, den VP hätte ich mir damals sparen können. Die Entscheidung liegt aber bei dir.

zu 4. Naja, für die erste MPU in 2006 war ich gut vorbereitet. Dachte eigentlich dass es bei dieser auch ausreicht. Was empfehlt ihr hier für das nächste mal, außer den FB auszufüllen und optimieren? VP? Leberwerte?
Jetzt irritierst du mich ein wenig, weswegen warst du bei der MPU ... Drogen oder Alkohol ?

Wichtig wäre für mich jetzt Erstmal wie ich exakt an die Fsst herantrete...
Welche Begründung kann man da nehmen usw... Dann würde ich das morgen gleich in Angriff nehmen.
Du meinst bestimmt den Grund der nicht stattgefundenen MPU ... dies kann aus gesundheitlichen Gründen oder dem Gefühl der mangelhaften Vorbereitung erfolgt sein. Den letzten Grund verwenden viele ... "ich hatte Angst und fühlte mich nicht richtig vorbereitet".

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BAK: 0,8 (0,4 mg/l)
Wieso gibts hier eine MPU-Anordnung ? ... du bist doch wohl kein Wiederholungstäter ?

27.09.2005 führen eines Fahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis.
12.06.2006 Fahreignungsgutachten positiv mit auflage auf 2 Drogenscreenings innerhalb eines halben jahres.
16.06.2006 Neürteilung der Fahrerlaubnis
Hattest du hier deine MPU ?
 
Also, ich war 2006 wegen Cannabis bei einer MPU und hab bestanden. Jetzt am 13.11.2012 war ich wegen Alkohol (die restalkoholgeschichte vom FB) nochmals bei der MPU und bin durchgerasselt.
Ob ich jetzt eine Wiederholungstäter bin? Jain. Wegen Alk nicht, aber wegen fahren unter berauschenden Mittel - ja.

Also ich ruf jetzt einfach morgen bei der SB der Fsst an und frag ob ich Akteneinsicht haben könnte und ob es eine Möglichkeit gäbe die Frist zu verlängern, da ich mich nicht richtig vorbereitet fühlte und gerne ein wenig mehr Zeit benötige und hoffe dass ich den Lappen bis zur nächsten Frist behalten darf. -> Ok so?
 
Also, ich war 2006 wegen Cannabis bei einer MPU und hab bestanden. Jetzt am 13.11.2012 war ich wegen Alkohol (die restalkoholgeschichte vom FB) nochmals bei der MPU und bin durchgerasselt.
Ob ich jetzt eine Wiederholungstäter bin? Jain. Wegen Alk nicht, aber wegen fahren unter berauschenden Mittel - ja.
Eine MPU wegen Drogen und Alkohol (die "Alkoholdroge" lassen wir hier mal außen vor), sind zwei unterschiedliche Dinge.
Normalerweise gibts bei einer BAK von 0,8‰ keine MPU Anordnung, diese ist in der Regel erst ab 1,6‰ eine Pflichtansage.
Jetzt gilt es herauszufinden, warum diese MPU bei 0,8‰ angeordnet wurde, dies darfst du gerne bei der FSST erfragen (du gehst ja eh zur FSST). Im Zweifel könnte die FSST eine "Suchtverlagerung" Drogen ---> Alkohol vermuten.

Also ich ruf jetzt einfach morgen bei der SB der Fsst an und frag ob ich Akteneinsicht haben könnte und ob es eine Möglichkeit gäbe die Frist zu verlängern, da ich mich nicht richtig vorbereitet fühlte und gerne ein wenig mehr Zeit benötige und hoffe dass ich den Lappen bis zur nächsten Frist behalten darf. -> Ok so?
Das ist so ok !
Eine Akteneinsicht ist zum Zeitpunkt nur informativ zu betrachten. Die wichtigste Akteneinsicht ist die, bevor du dein nächstes MPI benennen sollst ... erst dann ist die Akte für deine MPU auch wirklich komplett ... du siehst somit genau, was der GA über dich weiß.
 
Das mit der MPU und auch dem 3 Monatigem fahrverbot steht ganz offiziell im Bußgeldkatalog. Hat mich auch gewundert, aber ist wohl Vorgabe...

www.ibussgeldkatalog.de/alkohol2.php

No, das hast du verkehrt dokumentiert, es heißt ... "bei Eintragung einer Entscheidung 1.000,- 4 P, 3 Monate FV, MPU;" ... und wegen Alkohol gab es noch keine !?

Wann muss man zur MPU?

Die Teilnahme an einer MPU wird immer dann gefordert, wenn berechtigte Zweifel an der Fahreignung bestehen. Solche Zweifel können entstehen, wenn eine Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille oder mehrere Trunkenheitsfahrten vorgefallen sind. Darüber hinaus können Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Drogen und allgemeinen Verkehrsauffälligkeiten (z.B. 18 Punkte im Verkehrszentralregister), Straftaten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen Anlass für eine MPU sein.


FeV § 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik

Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass
1.ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen, oder
2.ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn

a)nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen,

b)wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden,

c)ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,

d)die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a bis c genannten Gründe entzogen war oder

e)sonst zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht.
Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe b sind Zuwiderhandlungen, die ausschließlich gegen § 24c des Straßenverkehrsgesetzes begangen worden sind, nicht zu berücksichtigen.
 
Also mir wird vorgeworfen wiederholt Zuwiderhandlung im Straßenverkehr nach § 24 a des Straßenverkehrsgesetzes... vorfälle mit Alkohol hatte ich keine, es sei denn ich hab was vergessen... Sollte ja in meiner Akte stehen.


§ 24a
0,5 Promille-Grenze.


(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

(3) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.

(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.

(5) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und dem Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrates die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen in der Anlage zu dieser Vorschrift zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies nach wissenschaftlicher Erkenntnis im Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs erforderlich ist.

Den unter punkt 2 beschriebenen Anhang konnte ich leider nicht finden. Aber vermutlich ist das schon rechtens so, wenn ich das so lese.
Was wäre wenn nicht? Kann man da irgendwas rückwirkend drehen?

Ah hier:

Anlage (zu § 24a)





(Fundstelle: BGBl. I 2007, 1045)



Liste der berauschenden Mittel und Substanzen








Berauschende Mittel

Substanzen




Cannabis

Tetrahydrocannabinol (THC)



Heroin

Morphin



Morphin

Morphin



Cocain

Cocain



Cocain

Benzoylecgonin



Amfetamin

Amfetamin



Designer-Amfetamin

Methylendioxyamfetamin (MDA)



Designer-Amfetamin

Methylendioxyethylamfetamin (MDE)



Designer-Amfetamin

Methylendioxymetamfetamin (MDMA)



Metamfetamin

Metamfetamin
 
Zuletzt bearbeitet:
So Frist wurde um 1 Monat verlängert. Wie geh ich jetzt am besten vor? Leberwerte vom Hausarzt? FB ausfüllen und optimieren...
 
So Frist wurde um 1 Monat verlängert. Wie geh ich jetzt am besten vor? Leberwerte vom Hausarzt? FB ausfüllen und optimieren...
Eine Verhaltensänderung muß für mindestens 6 Monate gelebt sein, egal ob AB oder KT.
Somit wirst du bei einer 1-Monatsfrist kaum LW für ein halbes Jahr aufbringen können. Diese sind zwar keine Pflicht, untermaürn aber deine Verhaltensweise.
Wenn es es trotzdem versuchen möchtest, dann lass dir zumindest zwei LW bis zu deiner MPU ziehen.

Deine MPU bezieht sich mit Sicherheit auf meine Vermutung ... siehe B7.

Den FB findest du hier ... klick
 
Hallo nochmal,

Hab heute mein Schreiben bekommen, dass meine Frist bis zum 11.01.2013 verlängert wurde. Jetzt muss ich mich nochmal an die FSST wenden um denen zu sagen, an welches MPI meine Unterlagen gesendet werden sollen.
Zur Auswahl stehen:
PIMA-MPU Stuttgart Böblinger Strasse 8
PIMA-MPU Stuttgart Königstr. 20
IBBK Stuttgart
etliche TÜV Süd stellen, aber ich war am 13.11.2012 bereits in Esslingen beim TÜV Süd mit negativem Ergebniss. Deshalb möchte ich nicht mher zum TÜV Süd, da die ja bestimmt meine Daten im Rechner haben... :-P

Gibt es zu den oben genannten Stellen Erfahrungswerte von den Usern hier? Würde mich freün.

P.S. Sitze grad am FB

Gruß Gunnar
 
Im Fragbogen und auch in der Fragestellung vom GA (was sich ja decken sollte) wird immer davon ausgegangen, dass ich früher viel getrunken habe und jetzt den lebenswandel hinter mir habe. In meinem Fall ist es nicht so, da ich allgemein nicht wirklich viel trinke. Wie geh ich hier am besten vor? Auch die Fragestellung zum Tathergnag ist für mich schwierig. Soll ich das ganze Wochenende (vom Southside Festival) erklären und das da das ganze Wochenende getrunken wurde, oder soll ich hier einfach davon erzählen, dass am Sonntag ein normaler Festival Tag war und abends dann noch der Geburtstag gefeiert wurde, der dann länger ging und ich somit den Restalkohol unterschätzt habe? Eher zweiteres, aber ich bin mir da nicht ganz sicher.
 
Hallo nochmal,

Hab heute mein Schreiben bekommen, dass meine Frist bis zum 11.01.2013 verlängert wurde. Jetzt muss ich mich nochmal an die FSST wenden um denen zu sagen, an welches MPI meine Unterlagen gesendet werden sollen.
Zur Auswahl stehen:
PIMA-MPU Stuttgart Böblinger Strasse 8
PIMA-MPU Stuttgart Königstr. 20
IBBK Stuttgart
etliche TÜV Süd stellen, aber ich war am 13.11.2012 bereits in Esslingen beim TÜV Süd mit negativem Ergebniss. Deshalb möchte ich nicht mher zum TÜV Süd, da die ja bestimmt meine Daten im Rechner haben... :-P

Gibt es zu den oben genannten Stellen Erfahrungswerte von den Usern hier? Würde mich freün.

P.S. Sitze grad am FB

Gruß Gunnar

die Pima in Stuttgart hat eigentlich einen guten Ruf. Von der IBBK habe ich schon unterschiedliche Meinungen gehört,einige waren sehr zufrieden andere wieder eher nicht.
Letztendlich ist es deine Entscheidung.Hilfreich wäre viell. mal auf einem Infoabend hinzugehen um mal die Einrichtung und Leute dort kennen zu lernen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Freunde,

ich habe es geschafft!!!!!ü
2 Wochen vor Weihnachten war ich bei der PIMA in Ulm. Gleich nach dem Gespräch hat mir die super nette Psychologin ein positiv, vorerst unter Vorbehalt, gegeben.
Ich habe hier nichts darüber geschrieben, weil ich es schriftlich haben wollte. Heute kam mein Gutachten mit der Post, ein POSITIV !!! Men Alptraum ist zu Ende.


Ich kann allen die PIMA in Ulm empfehlen. Im direkten Vergleich mit IBBK Stuttgart, gewinnt PIMA in allen Kategorien. Alle sind dort super nett und versuchen den "Termin" erträglicher zu machen
Ich danke vor allem Max, der mich immer wieder in meinen Tiefen aufgebaut hat, dann Nancy, die mich in den letzten Wochen auf den richtigen Weg geführt hat und zum Schluss Flori, der immer die richtigen Worte fand. Ihr seid Spitze
Ich kann meinen Thread hiermit schließen und meinen Dank, als Spende, zum Ausdruck bringen.
Vielen Dank an Alle...
hier mal ein Erfahrungsbericht von Sissi die mit der IBBK überhaupt nicht zufrieden war und beim zweiten mal bei der PIMA in Ulm es geschafft hat.
Unter Erfahrungsberichte findest du auch ein paar User die bei der PIMA in Stuttgart waren.

http://mpu-vorbereitung-online.com/forum/forumdisplay.php?14-Erfahrungsberichte
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch die Fragestellung zum Tathergnag ist für mich schwierig. Soll ich das ganze Wochenende (vom Southside Festival) erklären und das da das ganze Wochenende getrunken wurde, oder soll ich hier einfach davon erzählen, dass am Sonntag ein normaler Festival Tag war und abends dann noch der Geburtstag gefeiert wurde, der dann länger ging und ich somit den Restalkohol unterschätzt habe? Eher zweiteres, aber ich bin mir da nicht ganz sicher

ich würde auf alle Fälle auch nur letzteres angeben daß mit dem Sonntag und dem Restalkohol alles muß der GA ja nicht wissen.
 
Hallo Pfohli,

die Erfahurngen was ich im Internet über IBBK in Stuttgart gelesen habe war zum größten Teil positiv. Hab der FSST jetzt ein schreiben aufgelegt, dass die Unterlagen dort hin sollen. Ich werden mich nächste Woche dort in Verbindung setzen und mal auf einen Info Abend gehen um mir das ganze anzuschaün.

Wie soll ich die ganze Geschicht schildern.
1. hatte ich (nur)0,8 %
2. trinke ich eigentlich relativ wenig. Könnte dies anhand eines Kalenders rückwirkend sogar aufzeigen, allerdings nicht belegen.
War eben Beim Arzt: Leber werte von gestern haben ergeben das GPT leicht über den Normwerten liegen. GOT ist super und GGT ist knapp an der obergrenze der Normwerte (aber noch drunter). Hab mir diese vom Arzt abzeichnen lassen. Er hat mir dann noch eine Übersicht mitgegeben, mit allen Blutwerten, die ich seit 2008 bei Ihm machen lassen hab. Also 2008, 2010 und eben heute. GPT war in allen drei analysen gleich schlecht, oder gut, also leicht über den Normwerten. Diese Auflistung bekomme ich dann nach meinem 2 screening am 04.01.2012 ebenfalls unterschrieben von meinem Hausarzt um die Übersicht bei der MPU vorzulegen. Hier zu wird mir der Arzt dann ggfl. noch ein art Atest schreiben, dass die Werte durchgehend ewtas erhöht waren.

Was schllagt ihr als Taktik hier vor?
 
1. hatte ich (nur)0,8 %
es waren zwar nur 0,8%o allerdings Restalkohol um 11Uhr vormittag. Dem GA wird klar sein daß am Abend davor doch mehr getrunken wurde um dann noch den Restalkoholwert am Tag danach zu haben.
Ich würde an deiner Stelle auch das Trinkende nach hinten verschieben dann könntest du deine Trinkmenge vom Vortag geringer halten.
Nach deinen Angaben war Trinkende 23:00Uhr. Da liegen zwischen Trinkende und Kontrolle 12 Std. Da der Körper im Schlaf ca. 0,1%o abbaut hättest du zum Trinkende hochgerechnet ca. 2%o gehabt.
Um auf den Wert zu kommen muß man doch einiges getrunken haben bzw. eine gewisse "Trinkfestigkeit"haben um diesen zu erreichen.
So wird es auch der GA sehen.

Ein Trinkdiagramm kannst du ruhig machen wird von den GA gerne gesehen und zeigt daß du dich mit der "Sache" auseinandergesetzt hast.
Allerdings sollte in diesem schon ein gewisse Trinkentwicklung erkennbar sein,Untertreibungen sind so ziemlich das schlimmste was du machen kannst.

War eben Beim Arzt: Leber werte von gestern haben ergeben das GPT leicht über den Normwerten liegen. GOT ist super und GGT ist knapp an der obergrenze der Normwerte (aber noch drunter). Hab mir diese vom Arzt abzeichnen lassen. Er hat mir dann noch eine Übersicht mitgegeben, mit allen Blutwerten, die ich seit 2008 bei Ihm machen lassen hab. Also 2008, 2010 und eben heute. GPT war in allen drei analysen gleich schlecht, oder gut, also leicht über den Normwerten. Diese Auflistung bekomme ich dann nach meinem 2 screening am 04.01.2012 ebenfalls unterschrieben von meinem Hausarzt um die Übersicht bei der MPU vorzulegen. Hier zu wird mir der Arzt dann ggfl. noch ein art Atest schreiben, dass die Werte durchgehend ewtas erhöht waren.
erhöhte LW Werte müßen nicht unbedingt was mit erhöhtem Alkoholkonsum zu tun haben.
Lass dir auf alle Fälle ein Attest darüber von deinem Arzt ausstellen.
Lass dir am 4.1. auch den CDT Wert ziehen(kostet ca. 30€). Dieser Wert ist ein Alkoholmaker der aufzeigt ob der Alkoholkonsum die letzte Zeit erhöht war. Gerade bei höheren LW Werten wie bei dir würde dieser aufzeigen daß die erhöhten LW Werte nicht auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen sind.

Gruß Pfohli
 
Hallo zusammen und noch frohe Weihnachten,

habe das Schreiben der IBBK bekommen. Die verlangen jetzt doch glatt 755,55€ für die MPU. 507,00 gemäß GebOSt und 128,00 für zusätzliche Laboruntersuchungen + Mächensteür... Ist das Normal?
Beim TÜV Süd im November habe ich 423,22 bezahlt, die ja leider umsonst waren.
Wer berechnet hier falsch? Will morgen bei der IBBK anrufen und hinterfragen. Würde mich allerdings über eür Feeddback freün.

Gruß Gunnar
 
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