Neues Cannabis Gesetz und Überarbeitung der THC-Grenze

Grds. mögen wir die Verlinkung zu kommerziellen Vorbereitern nicht so gerne, aber in diesem Fall halte ich es für gerechtfertigt...
 
Achso , das war nicht meine Absicht . Dann möchte ich auch noch mal nachtragen das ich selber kein Kunde dort bin und wohl auch nie werde . Und ich in dieser Sache froh bin das es euch gibt . Aber die Streams passend zum aktuellen Thema verfolge sehr aufmerksam deshalb bin ich selber sehr interessiert das die Liste weiter Ge-Updatet wird . Hoffe das kam nicht falsch rüber .
 
Alles gut zerozero2, wir sind ja selbst froh wenn wir Erfahrungswerte erhalten, da derzeit einfach noch viel zu viel im Unklaren liegt....
 
Ja, soweit ich das verstehe, hat das aber immernoch keine direkten Auswirkungen darauf, wie die FSSt das ganze handhaben.
 
Also ich habe meinen Führerschein in Waldshut-Tiengen den 3.05.2024 wieder abgeholt. Meine werte waren damals 11ng aktiv und 180 ng COOH.
 
Also ich habe meinen Führerschein in Waldshut-Tiengen den 3.05.2024 wieder abgeholt. Meine werte waren damals 11ng aktiv und 180 ng COOH.
Das ist so verrückt. Mit den Werten ist man klar ein Dauerkonsument der auch kein Trennungsvermögen aufweist. Nicht das ich dir das unterstelle, sondern weil ich dieselben Werte hatte und weiß was ich gemacht habe…

Das die nun auf einmal solche Werte akzeptieren und mich früher schon fast zum Junkie deklariert haben ist sowas von grotesk.
Absolut surreal was da momentan abgeht.
 
Naja, die wissen halt auch nicht was zu machen ist. Würde mich Mal interessieren, was passiert, wenn der neue Grenzwert, wenn er denn kommt, eingeführt ist. Wenn man da ein Vielfaches drüber liegt, ist das dann auch "egal"beim Erstverstoß?Die FSSt könnte andernfalls doch auch dann immernoch zumindest ein Fäg einfordern. Klarheit wäre da wirklich schön, alleine um zu wissen, wann man mit den Abstinenznachweisen aufhören kann.
 
Die Einführung des neuen §13a FeV und die parallelen Regelungen zum Umgang mit Alkoholproblematik im Straßenverkehr zeigen tatsächlich eine gewisse Analogie.

Es ist interessant zu sehen, wie sich die Rechtslage in Bezug auf Cannabis und Alkohol unterscheidet, insbesondere in Bezug auf die Anordnung von Gutachten zur Klärung der Fahreignung. Die Tatsache, dass der TÜV-Verband und andere offizielle Stellen Bedenken hinsichtlich der neuen Regelungen geäußert haben, zeigt, dass es Uneinigkeit darüber gibt, wie effektiv diese Regelungen sind.

Es wird sich zeigen, wie sich diese Änderungen auf die Verkehrssicherheit und die Handhabung von Cannabisproblematik im Straßenverkehr auswirken werden.
 
Der neue Grenzwert ist gestern beschlossen worden. Zusätzlich, dass dieser explizit nicht für Patienten gilt...wieder mehr Verunsicherung an der Stelle...
 
Moin leute.
Ich hab mich jetzt ein paar mal mit Arbeitskollegen unterhalten und bin immer wieder auf folgende Thematik gestoßen:

Wenn man wie ich eine mpu wegen cannabis und Kokain hatte (vor 4 Jahren strasenkontrolle ) (seit 3 Jahren wieder den Führerschein)
Dürfte ich jetzt theoretisch rauchen ? (Ich habe es nicht vor )

Oder würde ich wegen meiner "mpu Vergangenheit" bei den kleinsten Spuren im Blut (unter 3.5ng oder gar Abbau Werte) direkt probleme zwecks Führerschein bekommen?

Ich sage nämlich die ganze Zeit bei den Unterhaltungen, dass vor der gesetzesänderung mein Führerschein selbst wieder weg gewesen wäre, wenn ich nur ein halbes gramm cannabis auf Tasche haben würde, ohne jegliche Werte im Blut.

Gleiches bei Werten, hätte ich vor der Änderung bsp. Weise 0.04 ng im Blut gehabt, wäre mein Führerschein ja auch wieder weg gewesen

Würde eure Meinung mal gerne dazu hören
(Hoffe bin im richtigen topic )
Lg
 
Ich bin kein Fachmann, aber jetzt ist gelegentlicher Konsum erlaubt.
3,5 ng sollen ja wie 0,2 Promille sein, also darf man bis zu dieser Grenze (unauffällig) fahren. Ich denke, deine Vergangenheit ist Vergangenheit und wird nicht mehr einbezogen.
 
Danke für deine Antwort.
Und genau da liegt mein Problem.
Ich denke, dass meine Vergangenheit der Vergangenheit angehört.

Man könnte aber auch andersrum denken, dass meine Vergangenheit weiter gestraft, bzw konsequenter behandelt wird.
Ich kann mir nämlich leider richtig gut vorstellen, dass wenn jemand wie ich, bereits eine mpu hatte (mischkonsum) und jetzt 1ng oder gar nur abbauwerte im Blut hat, direkt den Lappen abgeben darf.

Eines kann die Politik nämlich schon immer gut : Waschige Aussagen tätigen
 
Wie gesagt, du darfst meine Infos nicht für bare Münze nehmen.
Ich meine, in vielen Threads sowas gelesen zu haben, dass wenn es abgearbeitet und bestraft wurde, dann wird das nicht mehr rangezogen. Vorallem du hast ja eine positive MPU abgegeben. Damit hast du dich mit dem Fall beschäftigt und diesen eefolgreich abgeschlossen.
Kann aber auch alles Blödsinn sein, was ich erzähle. Bin hier erst seit einigen Monaten und meine MPU wurde zum Glück fallen gelassen wegen dem neuen Gesetz (Ersttäter, 1,3ng THC)
 
Solange du dich im erlaubten Rahmen bewegst bist du raus. Überschreitest du den Grenzwert von 3,5 ng/ml THC, ist in deinem Fall eine MPU fällig.
 
Ich finde das alles irgendwie übereilt und nicht ganz durchdacht mit den neuen Regelungen. Und davon hat halt niemand etwas und es bewirkt nur Ungewissheit und Aufwand.

Bisher wurden ja als erste Feststellung bei einer Kontrolle diese Schnelltests verwendet, die anscheinend einen Cut-Off von 20ng THC-CooH hatten. Von diesem passiven Wert spricht jetzt gar niemand mehr…ist der jetzt komplett uninteressant und spielt keine Rolle mehr?
 
Nicht was die Ordnungswidrigkeit angeht, das hat er aber vorher auch nicht. OWI ist halt jetzt ab 3,5ng aktiv statt 1,0. Der passive Wert wird dann wohl nach wie vor herangezogen werden, wenn es um die Frage geht, ob Missbrauch vorliegt. Aber wie, das steht natürlich nirgends geschrieben
 
Ich glaube das man sich nicht darauf verlassen kann welche Tests die Polizei nutzt. Hab selber lange mich damit beschäftigt, aber das Thema ist unglaublich undurchsichtig. Je nach Bundesland werden andere Cut Offs genutzt, da fängt die erste Hürde an. Auch wie die Tests funktionieren ist schleierhaft. Gibt teils Hersteller die von ug/ml reden, während man beim Bußgeldkatalog z.b von ng/ml liest. Was zwei verschiedene Einheiten sind. Würde man dem also glauben schenken das die Tests bei der Polizei 20ng/ml als Cut Off Wert hätten, seien wir mal ehrlich, dann wäre so gut wie keiner von uns erwischt worden, denn oft liest man hier von 4-14ng/ml als Ergebnis von der Blutabnahme als Aktiv Wert. Doch da stellt sich logischer Weise die Frage, wie kann der Urin Test dann positiv sein wenn die Polizei Tests von 20 bis sogar zu 150ng/ml angeblich nutzt.
 
Ich würde behaupten, weil die Urin Tests nicht den aktiven, sondern den passiven Wert als CutOff haben. Ansonsten wären in der er Vergangenheit natürlich jede Menge Leute nicht erwischt worden.
 
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