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Nun bin ich hier auch

Schön Sonnenkind, du hast meine Ratschläge angenommen und einiges davon umgesetzt....das ist schon mal sehr gut.
Zu einigen Dingen muss ich dir aber doch noch mal was schreiben....


2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken?
(Genaü Angaben in Sorte, Menge, Trinkzeit)
Ich hatte den ganzen Abend, den 19.09 von 20:35 – 1:05 Uhr, hatte ich mit meiner Freundin Sekt getrunken (ich Asti 10 % Sie Mumm 10 %) das waren hochgerechnet so ca. 2- 3 Flaschen.

Wenn du vor dem GA sitzt und er dich fragt wieviel du bei deiner TF getrunken hast, möchte er nicht von dir hören, dass es 2 oder 3 Flaschen Sekt waren.....sondern, er will es ganz genau wissen. Da musst du bitte sehr aufpassen, dass er nicht das Gefühl bekommt, dass du verharmlosen willst...ok?

Bitte antworte ihm auf diese Frage ganz ehrlich....nämlich:

"Ich habe 3 Flaschen á 0,7l = 2,1 Liter Sekt getrunken"

Dabei interessiert den GA auch nicht, dass deine Freundin vllt. ebensoviel Sekt getrunken hat.....es geht nur um DICH dabei....ok?


Sonnenkind, ich weiß es fällt dir sehr schwer, über deine Alk.mengen im Vorfeld und über den Konsum bei deiner TF zu sprechen...aber ---- du musst bitte bei der MPU ganz offen dazu stehen! Das war nun mal so......damals hast du Alk.missbrauch betrieben! Das haben ich, Flori, Mick und eine ganze Menge anderer Menschen auch.
Dafür brauchst du dich weder zu schämen, noch Angst zu haben, dass der/die GA dich dafür verurteilen wird. Denn das ist ja gar nicht seine/ihre Aufgabe. Verurteilt wurdest du bereits vom Gericht....
Der/die GA soll eine "Prognose" darüber erstellen, ob, oder ob du künftig nicht mehr unter Alk.einfluss Autofahren wirst.
Eine pos. Beurteilung kannst du aber nur erreichen, wenn du zu deiner Vergangenheit stehst....ja, du hast Mist gebaut....hast den Alk. missbraucht.....aber ---- du hast dich deinen Fehlern gestellt, hast deine Strafe "angenommen" und bist heute auf einem ganz anderen Weg...
Du hast dich mit dir selbst auseinandergesetzt und erkannt, dass der Alk.missbrauch dich kein Stück weiter gebracht hat....im Gegenteil!!
Du hast dich verändert, hast an dir gearbeitet.....Einsicht gezeigt......darauf kannst du stolz sein!! Das ist das, was bei der MPU zählt...und nicht, dass du damals zuviel Alk. getrunken hast. Verstehst du was ich meine???

9. Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?
Bis vor 10 Jahren hatte ich wenig Alkohol getrunken. Maximal zu Anlässen habe ich Alkohol getrunken. Bis das Schicksal und der Freundeskreis es mit mir nicht nett meinte.
Auch in dieser Antwort spiegelt sich das wieder.....auch wenn dein Freundeskreis es vllt. nicht nett mit dir gemeint hat....getrunken hast DU.
Bitte schiebe es nicht auf deine Freunde.....

10. Wie viel und wie oft haben Sie getrunken?
(Genaü Angaben in Sorte, Menge, Häufigkeit)
14 - 16 Jährige zu Silvester 1 Glas Sekt
17 Jahre Eltern im Urlaub 3 Gläser Bier
18 - 19 Jahre Discotheke 4 Gläser Bier, 5 Gläser Cola
20 - 21 Jahre zu Anlässen 1 Glas Sekt mit O-Saft (Schwangerschaft)
22 – Heute zu Anlässen, treffen mit Freund, Freundin 1Glas (0,2) – 2 – 3 Flaschen Sekt (Asti 10 %), Bier Auf dem Stadtfest Menge weiß ich nicht (Schäm)
....und das hier ist leider immer noch nicht brauchbar. Allein der -von mir fett markierte- Satz würde aussagen, dass du noch heute 2-3 Fl. Sekt zu einem Anlass trinkst.....

Du musst deine Trinksteigerung erkenntlich machen!
Du bist jetzt.....34?....und hast angegeben, dass du deinen Alk.konsum vor ca. 10 Jahren erhöht hast. Also schreib das auch so.
Lass das Glas Sekt mit O-Saft in der Schwangerschaft weg und beschreibe deine Trinkfestigkeit vom 22. Lebensjahr bis zur TF.
Nicht, wie du es heute handhabst....das gehört nicht zur Exploration, sondern zum 2. Teil des FB = "Heute und in Zukunft"

Dabei ist klar, dass du nicht von Anfang an 3 Fl. Sekt vertragen konntest....also mach da eine Steigerung rein...bis hin zur TF.
Lies dir auch bitte die Frage nochmal durch. Da steht u.a. "Häufigkeit"...also wie oft hast du Alk. getrunken?? (Cola interessiert den GA wirklich nicht....kannst du weglassen).
Versuch es bitte mal....wenn du nicht klarkommst, hilft dir jemand von uns.....ok?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Nancy,

ja ich verstehe was Du meinst und ich danke Dir schon mal ganz Herzlich im vorraus das Du mir so sehr hilst.

So hier nochmal der verbesserte FB:

2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken?
(Genaü Angaben in Sorte, Menge, Trinkzeit)
Ich habe den Abend vom 19.09 aufm 20.09 insgesammt 3 Flaschen a 0,7 l = 2,1 Liter Sekt (Asti 10%) getrunken.

9. Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?
Bis vor 10 Jahren hatte ich wenig Alkohol getrunken. Maximal zu Anlässen habe ich Alkohol getrunken. Dann ab 2000 bis 2009 hat sich mein Konsum mit Alkohol von mal zu mal gesteigert bis hin zur TK- Fahrt.

10. Wie viel und wie oft haben Sie getrunken?
(Genaü Angaben in Sorte, Menge, Häufigkeit)
14 - 16 Jährige zu Silvester 1 Glas Sekt 0,2 Asti 10 %
17 Jahre Eltern im Urlaub 3 Gläser Bier 0,3 a 4,5 %
18 - 19 Jahre Discotheke 4 Gläser Bier 0,3 a 4,5 %
22 – 25 Jahren zu Anlässen 1 Glas Sekt 0,2 a, Asti 10%
25 -26 Jahren, Anlässen, mit Freunde 2 Gläser Sekt Asti 10%
26-27 Jahren, Anlässen, Freunde, Bälle 4 Gläser Sekt Asti 10% , 4 Gläser Bier 4,5%
37 -28 Jahren, Anlässen, Freundeskreis Bälle , Stadfeste , 1 Flasche Asti Sekt 10% , a 0,7 L
28- 29 Jahren Anlässen, Freundeskreis, Bälle, Stadtfeste, 1,5 Flaschen Asti Sekt 10% a 0,7 L
29 – 30 Jahren, Anlässen, Freundeskreis, Bälle, Stadtfeste 1 Flasche Fruchtbowle 7,5 % a 0,7 L alle 14 Tage am Wochenende
30 -31 Jahren, Anlässen, Freundeskreis, Bälle, Stadfeste 1,5 Flaschen Fruchtbowle 7,5 % a 0,7 Lalle 14 Tage am Wochenende
31 -32 Jahren, Anlässen, Freunde, Bälle, Freundeskreis, Stadtfest, 2 Flaschen Sekt Asti 10 % a 0,07 L alle14 Tage am Wochenende
32 -33 Jahren, Anlässen, Freunde, Bälle, 3 Flaschen Sekt Asti 10% a 0,7 Lalle 14 Tage auch an freien Tagen
33- 34 Jahren, Freunde, Bälle, Anlässen 3 Flaschen Sekt Asti 10% a 0,7 L alle 14 Tage und am freien Tagen


Ohh mein Gott was habe ich da nur in mich hineingeschüttet (Schäm),ich weiß jetzt nicht ob das so richtig ist aber anders weiß ich das nicht wie ich das aufschreiben sollte. Hat da eventüll einer mal ein Tipp für mich???? Ich danke Euch....
 
Hi Sonnenkind,

das hast du schon ganz gut gemacht.

Der/die GA wird das natürlich nicht so ausführlich von dir wissen wollen. Wichtig ist nur, dass deine Trinksteigerung und somit deine Giftfestigkeit erkennbar wird.

Soll heißen:

Wenn der/die GA dich fragt, was du denn im Vorfeld so an Alk. getrunken hast, solltest du sagen, dass du ca. 9 Monate vor deiner TF auf einem Level von...

3 Fl. Sekt á´0,7l gewesen bist....und das an 2 WE im Monat.
Die Zeit von 9 Monaten reicht dabei aus, um deine Trinkfestigkeit zu erreichen.
D.h., der Zeitraum, in dem du soviel getrunken hast, sollte nicht zu lange sein....denn je länger er war, desto schwieriger wird eine Verhaltensänderung.

Du solltest dann auch mal 2-3 Gl. Sekt unter der Woche (an 1-2 Tagen) angeben....damit der/die GA sieht, dass du auch mit weniger Alk. auskommen konntest und nicht jedesmal soviel getrunken hast (wichtig für die heutige KT-Angabe).

Okay?
 
Hallo Sonnenkind,
der Persönlichkeitsfragebogen ist beim TÜV ähnlich wie bei der AVUS.
 
Nein, dort werden nur allgemeine Fragen gestellt.
Eine Art kurzer Lebenslauf...
Fragen nach Beruf, Gesundheit, Hobbys usw.....
 
HAllo Flori,

ach so. Naja wird schon werden sage ich mir einfach mal.

Ach ja, heute hatte ich ja das medezinische und augenärztliches Gutachten und der hat mir so ein Fragen gestellt die hier dem Fragebogen sehr gleichen. Und ich habe ganz getrost geantwortet und Ihm dabei in den Augen geschaut.
Der wollte wissen wann das passiert ist, warum und was ich getrunken habe. Als iuch fragte ob das mir zur MPU geht sagte er nur dazu7, das sein Gutachten nur zu der FSSt geht. hmmm naja abwarten sage ich einfach mal dazu.nächste Woche habe ich meine Blutwerte und dann gehe ich damit zur FSST und dann gehts es mal denke ich los.
 
Hallo Sunny,
das Attest von den Untersuchungen musst Du bekommen. Denn Du hast es ja auch bezahlt.
Da Du es bei der FsSt. einreichen musst solltest Du auch wissen was da drin steht!

dann gehts es mal denke ich los.

Und ich denke, dass Du gut gewappnet bist...:smiley711:
 
Huhu Flori,

puhh das beruhigt mich aber. Aber was ich mich frage ist, warum stellt der so verwante Fragen wenn er mit der MPU eigentlich gar nichts zu tun hat ?

Hmmm, einfach mal abwarten was passiert.
Danke Dir aber nochmals für Deine lieben Worte Flori
 
So, nun habe ich meine letzten Leberwerte. zwei ganz ok im norm Breich der andere da drüber. Aber ich bekomme ja meine Bescheinigung dafür das ich auch Medikamente nehme täglich.

So, nun aber habe ich eine wichtige Frage, ich habe leider nur 3 Leberwerte, reichen die denn auch aus oder muß ich 6 zusammen haben ? Das ist jetzt die Frage die ich habe.
 
Hallo Sunny,

ich habe leider nur 3 Leberwerte, reichen die denn auch aus oder muß ich 6 zusammen haben ? Das ist jetzt die Frage die ich habe.

mit der Blutprobe die bei der MPU gezogen wird sind es 4...
Das sollte ausreichen.
 
Hallo Ihr lieben,

habe da noch eine Frage?

Kann ich beim persönlichen FB das Forum angeben womit ich mich vorbereitet habe? Oder ist das nicht so gut.
 
Hallo deine LB reichen allemal ich habe nicht einnen gebraucht .Habe meine MPU bei der Avus in Hamburg im 1 Anlauf geschaft mach dich nicht verückt Gruß Dodi
 
Hallo deine LB reichen allemal ich habe nicht einnen gebraucht .Habe meine MPU bei der Avus in Hamburg im 1 Anlauf geschaft mach dich nicht verückt Gruß Dodi

Ja dodi...aber Sonnenkind geht zum TÜV...bzw. zur MPU in Leer....da kann es schon sein, dass die das etwas anders sehen...ok?? :zwinker0004:
 
Hallo,
muah nun mache ich mir noch mehr einen Kopf. Ich habe eine Stelle beim Landkreis bekommen und die verlangen ein Führungszeugniss, nun habe ich sehr große Angst, das meine Trunkenheitsfahrt, weil das ja eine Straftat ist, da drinn auf taucht. Man hört das denn nicht mal auf?

Bitte könnt Ihr mir helfen
 
Da gibt es keine Hilfe da mußt du durch.

Das Gesetz sagt laut StVG § 65 Übergangsbestimmungen

(1) Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse, die sich am 1. Januar 1999 bereits in den Akten befinden, brauchen abweichend von § 2 Abs. 9 Satz 2 bis 4 erst dann vernichtet zu werden, wenn sich die Fahrerlaubnisbehörde aus anderem Anlass mit dem Vorgang befasst. Eine Überprüfung der Akten muss jedoch spätestens bis zum 1. Januar 2014 durchgeführt werden. Anstelle einer Vernichtung der Unterlagen sind die darin enthaltenen Daten zu sperren, wenn die Vernichtung wegen der besonderen Art der Führung der Akten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.

Das bedeudet das eine Straftat nach spätestens 15 Jahren gelöscht werden muß. Alles Andere richtet sich nach den gegebenen Tilgungsfristen.
 
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