Originalgutachten unserer User

ivo76

Neuer Benutzer
Nagatives Gutachten für Nancy

Hier sieht man wie man es nicht machen sollte !!

Gutachten aufgrund von Lesbarkeit des Klarnamens gelöscht **Nancy**
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Lampenschirm

Benutzer
Mein Gutachten war heute endlich da, und nun wie versprochen;

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Harley

Benutzer
Anhang anzeigen img016.pdf

Dann hoffe ich, dass das klappt!

Mein Gutachten nach langer Zeit, aber ich war einige Zeit unterwegs.
Ich hoffe, es kann den ein, oder den anderen eine Hilfestellung sein....

Allen viel Glück und Zuversicht.

Gruß
Harley
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Vielen Dank an dich Harley :smiley711:


Unter diesem Link könnt ihr ein weiteres pos. Gutachten eines unserer User nachlesen:

 
Zuletzt bearbeitet:

Zwiebel80

Benutzer
Hallo Zusammen,

anbei ein Gutachten von einem Jahr Abstinenz ( Nachweis Haaranalyse Alkohol) mit unterstützender Gesprächstherapie beim Psychologen.
Missbrauch von Alkohol - Frust und Belastungstrinker.


Anhang anzeigen Gutachten.pdf

MfG
Zwiebel80
 

Anhänge

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Zuletzt bearbeitet:

Unknown

Benutzer
Guten Morgen zusammen,

also, ja es hat geklappt. Habe am Dienstag meinen vorläufigen bekommen und der andere wird dann wohl mit der Post zugestellt :smiley894:

Ich zitiere nun mein Gutachten:

Zum früheren Drogenkonsum:
Ein erster Cannabiskonsum habe im Alter von 17 Jahren (2010) stattgefunden. In den darauffolgenden drei Jahren habe er nur ganz sporadisch in Abständen von mehreren Monaten konsumiert. Erst ab 2013 bis Ende 2014 habe mit ein- bis zweimal pro Monat eine gewisse Regelmäßigkeit gegeben. In dem Letzten ca. halben Jahr von dem Verkehrsdelikt im Mai 2015 habe er durchschnittlich 3-4-pro Woche gekifft.

Andere Drogen (Amphetamine, etc., etc.) habe Herr unkn0wn nicht genommen.

Alkohol wurde nicht zu Wirkungssteigerung/-veränderung bei THC eingesetzt.

Es wurde auf Nachfrage angegeben, dass bisher noch nie eine Drogenabhängigkeit diagnostiziert und auch noch keine suchttherapeutische Maßnahme in Anspruch genommen worden sei.

---------

So das Thema Befunde lasse ich mal weg, steht sowieso nur drin das alles gut war.

---------

Darstellung der Angaben aus dem Explorationsgespräch:

Das Untersuchungsgespräch dauerte von 10:34 Uhr bis 11:12 Uhr.
Die Angaben wurden anschießend von Herrn Unkn0wn selbst gelesen usw.

Zur Entwicklung des Konsums von illegalen Drogen:

Welche Drogen er jemals konsumiert habe: Ausschließlich Cannabis.

Ab wann und wie oft er Cannabis genommen habe:
Erstmals habe er mit 17 Jahren, 2010, Cannabis konsumiert, das sei am Karnevalsdonnerstag gewesen.

Warum er das da konsumiert habe: Er sei mit einem verabredet gewesen, dass man das mal zusammen mache. Er habe zuvor einen Misserfolg bei einem Mädchen gehabt und er habe jemanden kennen gelernt , der konsumiert habe und der habe ihm die Hemmungen und die Angst genommen und der habe ihm auch gesagt, er habe eine Sorglosigkeit.
So sei es erstmals dazu gekommen, dass er Gras geraucht habe.
Er habe nicht so viel gespürt, habe 1/2 Jahr nicht konsumiert und dann noch mal und in den folgenden 3 Jahren habe er 2-mal im Jahr Cannabis konsumiert.
2013 habe er erfahren, dass jemand aus der Schule konsumiere und er habe sich auch mal mit dem getroffen und er habe dann ca. einmal im Monat mit dem und seinen Freunden konsumiert.
2014/2015 sei es schon 1 bis 2-mal im Monat gewesen, er habe sich gut mit den Leuten verstanden und öfter was mit denen gemacht und das letzte halbe Jahr sei es schon häufig gewesen und er habe 2 bis 3-mal je Woche konsumiert.
Warum es sich zuletzt soweit gesteigert habe: Er habe nach dem Abitur nicht die gewünschte Ausbildung gefunden und sei ohne Perspektive gewesen und er habe dann eine andere Ausbildung bekommen, habe das nicht ernst genommen und er habe sich mit dem Gras auch abgelenkt und es sei zuletzt schon ziemlich viel gewesen.

Ob er Cannabis auch gleichzeitig mit Alkohol genommen habe: Einmal, er habe keine guten Erfahrungen damit gemacht und dann habe er das nicht wieder gemacht.

Ob der Drogenkonsum negative Folgen (persönlich, schulisch/beruflich, sozial) gehabt habe: Gegen Ende sei er lustlos geworden, er habe den Lebensstandart minimal gehalten, habe die Wohnung nicht mehr so sauber gemacht, sei träge gewesen.
Ob jemand ihn wegen des Drogenkonsums kritisiert habe: Nein.

11.08.2011, Verstoß gegen das btm-Gesetz
Was da gewesen sei: Ihm sage das nichts.
Einmal sei er mit jemanden einem Kindergarten kontrolliert worden und man habe gesagt, es rieche nach Gras, aber es sei nichts gewesen und einmal sei bei der Alkoholfahrt was in seinem Auto gefunden worden.

07.10.2012, Feststellung des unerlaubten Besitzes von Cannabis
Keine weiteren Nachfragen

Warum er den Drogenkonsum dennoch fortgesetzt habe: Es sei alles noch ziemlich am Anfang gewesen und Drogen hätten in seinem Leben keine Rolle gespielt und er habe sich noch keine Gedanken gemacht. Er sei auch noch unreif gewesen.

Ob er vor der aktenkundigen Auffälligkeit unter Einfluss von Drogen gefahren sei: Ja.
Wie es dazu kommen konnte: Er habe sich am nächsten Tag wieder Fit gefühlt und ihm sei nicht bewusst gewesen, dass man so lange negativ beeinflusst sei.
Nach wie vielen Stunden er frühestens wieder gefahren sei: Nach 6-8h. Gelegentlich nach 3-4h, in der Regel sei eine Nacht dazwischen gewesen.

22.05.2015, Fahren unter Einfluss von btm um 08.05 Uhr, Analyseergebnis des Drogenscreenings ... skippe ich mal ...
Wann er davor zuletzt konsumiert habe: Er habe am Vortag bis gegen 20:00/21:00 Uhr Cannabis konsumiert. Er habe in der Woche davor auch jeweils an anderen Tagen jeweils abends einen Joint geraucht.

Zur Entwicklung des Drogenkonsums nach der Auffälligkeit:
Seit dem Delikt habe er vollständig auf Drogen verzichtet, weil er auch gesehen habe, dass ihm das Leben ein Stück weit entglitten sei und ihm sei klar gewesen, dass seine Eltern darüber nicht glücklich seinen und er habe sich dann entschlossen, es nicht wieder zu konsumieren.
Auf Nachfrage, wie er die Umstellung erlebt habe: Körperlich habe er keine Beeinträchtigungen, Erscheinungen gehabt. Nach dem Schock habe er es positiv erlebt. Er hatte zuvor den Weg verloren und dann habe er sich gesagt, er mache aus der Ausbildung das Beste und habe es als Möglichkeit gesehen, sich persönlich weiter zu entwickeln und er habe dann die Branche gewechselt und sei inzwischen im Vertrieb/Export und arbeite mit englischsprachigen Kunden und das mache er auch gerne, er erlebe das als schönen Erfolg.
Wie er inzwischen mit Belastungen umgehe: Er habe gelernt, dass seine Familie ihm den Rücken stärke, er habe neue Freunde gefunden und alte wieder gefunden, da könne man sich immer gut auseinandersetzen.

Ob es noch Kontakt zu Drogenkonsumenten gebe: Nach der Auffälligkeit schon noch ein paar Wochen. Er habe von denen nach dem Delikt mehr Unterstützung erwartet, was nicht so gewesen sei. Er mache nichts mehr mit denen, grüße sie, wenn er sie sehe, aber das sei alles.

Ob er drogenspezifische Maßnahmen in Anspruch genommen habe: Nein, er habe sich in einem Online-Forum informiert.
Auf Nachfrage nach dem Nutzen: Er habe auch gute Tipps bekommen, was man machen könne, wenn man nicht weiter wisse und dass man bei besonderen Sachen auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen solle. Das sehe er heute auch als eine Möglichkeit, falls er mit den bestehenden Möglichkeiten nicht weiter komme.

Zum aktuellen Alkoholkonsum: Er trinke nur zu besonderen Anlässen, 3 bis 4-mal im Jahr bis maximal 3 Bier á 0,33L über ca. 3 bis 5 Stunden.

Warm er künftig keine Drogen mehr nehmen werden: Die Vergangenheit habe ihm gezeigt, dass es nicht der richtige Weg sei und es habe ihn in einigen Lebenssituationen behindert, weiter zu kommen. Er hätte den heutigen Job nicht, wenn er weiter konsumiert hätte. Drogen nähmen sehr viel Platz im Leben ein und das passe nicht mehr mit seinen Zielen, dass er eine Familie gründen wolle und er wolle auch beruflich aufsteigen und dafür habe er keinen Platz mehr.

------

So als nächstes kommt der Leistungstest:

zusammengefasst:
Linienverfolgungstest: 88
Überblicksgewinnung: 81
Wiener Determinationstest: 92

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So das wars im Prinzip, danach folgt eine Zusammenfassung für das SvA, und daraufhin wird die Fragestellung der Fsst wie oben erwähnt beantwortet.


Alles klar, das sollte soweit alles sein, falls noch was fehlt was ihr hier noch gerne sehen würdet, kann ich das gerne nachtragen :)

Also vielen Dank nochmal das ihr mich so erstklassig auf die Prüfung vorbereitet habt, ohne die Hilfe hier wäre ich jetzt immer noch auf mein Fahrrad angewiesen :smiley894:

Beste Grüße
unkn0wn :smiley138:
 

Chrisfahrad

Benutzer
Anbei in Auszügen und meiner Meinung nach die wichtigsten Punkte aus meiner negativen MPU.
Vielleicht hilft es dem ein oder anderen bei den Fragestellungen zwischen den Zeilen zu lesen und nicht wie ich beim ersten Versuch stumpf auf die Frage zu antworten.

Zur Fahrt unter Alkoholeinfluss am 01.03.2018 (donnerstags)
(Wie kam es zur Trunkenheitsfahrt?) Um 18:30 hatte ich eine Verabredung beim Augustiner
mit dem Ziel, die Fastenzeit mit dem Augustinerbier zu eröffnen. Ich habe das Fahrrad genommen,
da ich das Ziel hatte, es dort stehen zu lassen. An dem Abend hatte ich 8 Fastenbier
mit 7 Val. Prozent Alkohol a 0,5L und 2 Ramazotti zu 4 cl getrunken.
(Bezüglich der Trinkmenge nachgefragt) Ich hatte mich dann mit Freunden unterhalten und
den Abend reflektiert, diese Trinkmenge zusammen getragen. Es war dann schon eine Ernüchterung
für mich, dass es so viel Alkohol gewesen ist. Es hatte sich an dem Abend
selbst nicht so angefühlt.
Eigentlich hatte ich vor, nachhause zu laufen. Dann habe ich da nicht weiter drüber nachgedacht,
hatte Angst das Fahrrad in der Stadt zu lassen. Da ich auch früher schon öfter
unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad gefahren bin, habe ich mir keine größeren Gedanken
gemacht.
(War Ihnen nicht bekannt, dass das mit so einer Alkoholisierung eine Straftat ist?) ich habe
mir keine Gedanken gemacht. Mit dem Auto unter Alkohol zu fahren, kam nicht infrage. Mit
dem Fahrrad war, weil ich zeitlichen Verzug hatte den Abend, wollte schnell in die Stadt
kommen und es dann stehen lassen.
(Wie kam es zur Kontrolle?) Ich bin dann über die Straße gefahren und wurde von
einer Streife angehalten. Ich war ohne Licht.
(Wie haben Sie sich vor Fahrtantritt in Bezug auf Alkoholwirkung gefühlt?) Ich war betrunken.
(Aber hatten Sie dann keine Bedenken, nach dem Alkoholkonsum zu fahren?) Da habe ich
mir keine großen Gedanken gemacht. Das war auch früher kein Thema für mich, mich damit
auseinander zusetzen.
(Warum überhaupt so viel Alkohol an dem Tag?) Das war eher außergewöhnlich. Es gab
schon öfter Treffen in diesem Freundeskreis und ein guter Kumpel war Vater geworden,
hatte mehrfach einen ausgegeben. Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, es früher zu beenden.
Ich bin aber länger geblieben, daher die Unvernunft, das Fahrrad zu nehmen. Ich
wollte eigentlich ursprünglich nicht so viel trinken. Ich bin es aus der Vergangenheit gewöhnt,
dass Feiern immer mit Trinken zusammen gehört. In früheren Zeiten habe ich bei
der Disco bis zum Schluss mit Bier in der Hand dagestanden, mir wenig Gedanken gemacht.
Ich hatte immer bis zum Ende getrunken. Es gab auch Abende mit Trinkmengen, die
ausschweifend waren. Es gab aber auch eine Zeit der starken Reduktion in der Zeit der
Schwangerschaft der Freundin und des 1. Lj. des Kindes, da nur 2-3-mal im Jahr weggewesen.

Merli7iri r,t"l - Pr-"rhologisches Gutachten
'
Unters.-Nr.:
Rl tt: 12
Zum Trinkverhalten
(Wie erklären Sie sich Ihre sehr hohe Alkoholverträglichkeit am Delikttag? Wie war Ihr Umgang
mit Alkohol in den letzten 2-3 Jahren davor?) Mit der Trennung 2016 von der langjährigen
Beziehung habe ich eine Tiefphase erlebt, war allein in der Wohnung. Ich habe die
ersten 6 Wochen sehr viel getrunken, um mich abzulenken. Unter der Woche habe ich 2-3-
mal 5-6 Bier zu 0,5 1 und am Wochenende auch Wodka bis zum Filmriss getrunken, kann da
keine genauen Mengen sagen. Ich denke 8-9 Bier zu 0,5 1 und 4 Wodka mit 4 cl. Das war
eher an einem Tag am Wochenende. Am nächsten Tag ging es mir schlecht. Meist hatte ich
Freitag angefangen, dann den Samstag vor mich hingelebt, Sonntag wieder auf die Beine
gekommen.
Nach diesen 6 Wochen habe ich festgestellt, so kann es nicht weiter gehen. Ich habe auch
in dieser Zeit mein Kind nicht zu mir holen wollen. Ich habe dann mit dem Laufen angefangen.
Dann ging es bergauf.
Ab Mitte 2016 hatte ich mein Kind alle 2 Wochen. Da habe ich gar
nicht getrunken, nur an den freien Wochenenden mit Freunden in der Stadt verabredet. Die
Trinkmengen waren unterschiedlich, im Schnitt 5-6 Bier. Alle 2 Monate gab es aber auch
einen Abend bis zum Filmriss. Zuhause habe ich dann keinen Alkohol mehr getrunken.
(Wie war Ihr Umgang mit Alkohol vor der Trennung?) Ich war 10 Jahre mit der Partnerin
zusammen. In der Zeit gab es gelegentliche Familienfeiern, ca. 8-mal im Jahr. Da habe ich
im Schnitt 5-6 Bier zu 0,5 l getrunken und gelegentlich mal mehr.
(Gab es mal eine Zeit, wo Sie mehr Alkohol konsumiert haben?) Mit 18/19 bis 25 gab es
viele Events, Festivals, Discoabende, wurde ausschweifend getrunken. Da war es so 3-4-
mal im Monat, bis ich die damalige Freundin 2006 kennen gelernt habe.
(Kam es damals schon mal zu sogenannten Filmrissen nach übermäßigem Alkoholkonsum?)
Ja, das habe ich zu großen Partys und Festival in Kauf genommen.
(Was waren Gründe für den erhöhten Alkoholkonsum nach der Trennung?) Ich habe mich
sehr einsam gefühlt und jede Gelegenheit genutzt, wegzugehen, nicht zuhause zu sein,
feiern zu gehen. Alle 2 Monate gab es auch solche Situationen bis zum Filmriss.
(Was war der Grund, dass Sie früher so viel getrunken hatten?) Für mich hat das damals
zusammen gehört, wenn ich mich mit dem Freundeskreis zu Veranstaltungen getroffen habe.
Da gehörte Alkohol und Feiern zusammen.
(Warum aber häufig bis zum Filmriss getrunken?) Ich habe mich damals immer recht gut
damit gefühlt, ausgelassen zu sein und damit verknüpft, lustiger zu sein. Deshalb hatte ich
damals das mit Alkohol verknüpft. Ich konnte damit auch besser auf Frauen zugehen.
(Kam es zu Kritik wegen Ihres früheren Alkoholtrinkens?) Damals in dem Freundeskreis hat
das jeder so hingenommen. (Kritik in letzter Zeit?) Meine Eltern haben mich da mich schon
mal drauf hingewiesen, als es mir schlechter ging. Sie haben gesagt, ist nicht gut und achte
da drauf. Ich wollte es aber nicht erst nehmen.

Institut für Verkehrssicherheit
Medizinisch - Psvchologisches Gutachten
Unters.-N.r:

Blatt: 13
(Gab es frühere Versuche, damit aufzuhören?) Die gab es schon ab und zu. Deswegen bin
ich 2017 sehr viel laufen gegangen. Ich hatte stark abgenommen, bin körperlich ins Übertraining
gekommen. Ich hatte die Motivation abzunehmen, den Alkohol reduziert. Als es
aber nicht funktioniert hat, dann kam der Sommer 2017. Da habe ich das Laufen auf 2 Tage
begrenzt. Ich hatte dann wieder mehr Energie. Im Sommer gab es mehr Möglichkeiten
wegzugehen, habe das dann mehr genutzt. Ich hatte immer das Ziel, wen kennen zu lernen.
Da habe ich zum Ansprechen, wen kennen zu lernen was getrunken, es hat aber nicht funktioniert
meist. Dann habe ich weiter getrunken. Das war die Zeit bis zur Trunkenheitsfahrt an
den Wochenenden, wo ich kein Kind hatte.
(Würden Sie sagen, dass das Laufen zu einer Art Sucht geworden war?) Genau.
(Haben Sie irgendwelche negativen Auswirkungen durch den früheren Alkoholkonsum erlebt?)
Das ist natürlich die Trunkenheitsfahrt, die hohe Toleranz auf Alkohol. Ich sehe es
auch negativ, so viel zu vertragen. Das war mir vorher nicht bewusst.
(Nach Wiederholung der Frage hinsichtlich damaliger negativer Auswirkungen durch den
früheren Alkoholkonsum?) Am nächsten Tag habe ich mich meist drüber geärgert, weil es
mir sehr schlecht ging. Erst habe ich gesagt, beim nächsten Mal passt du besser auf und
machst das nicht. Das habe ich mir 2-3-mal gesagt, dann war es das. Ich habe mir das
schon bewusst ausgesucht zu trinken, wenn ich Zeit habe, nichts passieren kann, nicht zur
Arbeit muss, das Kind nicht habe und die Zeit zum wieder fitwerden habe.
(Befragt nach der Selbsteinschätzung seines früheren Alkoholkonsums ... sehr extrem,
habe sehr viel getrunken, was die Mengen betrifft, mit dem Ziel ungehemmt zu sein. Vor
allen Dingen als unnormal. Das war mir damals gar nicht so bewusst, dachte nur, ich vertrage
mehr als andere und kann mehr trinken.
(Haben Sie auch mal Verlangen nach Alkoholkonsum verspürt?) Das war eher der Grund,
mit Freunden zusammen zu feiern und wir haben viel Spaß.
(Bewertung des früheren Alkoholkonsums auf einer Skala von Obis 10, wenn O=Abstinenz
und 10 = Abhängigkeit bedeutet?) ... bei 6-7.
(Auf zweifelnde Nachfrage hinsichtlich dieser niedrigen Einschätzung knapp über mittelmäßig
im Hinblick auf das geschilderte Trinkverhalten und die sehr hohe BAK am Delikttag) Ich
weiß nicht, was mittelmäßig bedeutet. (Erklärung 2 Promille) Dann 7-8, eher die 8.
Zur Deliktverarbeitung
(Welche Schlussfolgerungen haben Sie aus dem Delikt gezogen?) Nach dem 01.03.2018
hatte ich eine Trinkpause von 2 Monaten eingelegt, da ich nicht mehr alles wusste von dem
Abend. Ich war darüber erschrocken. Da habe ich mich erst mal orientiert, was auf mich
zukommt.
Von Mai bis Juli habe ich dann gelegentlich einmal im Monat 3-4 Bier getrunken. Das hat
funktioniert. Seit September 2018 bis März 2019 habe ich abstinent gelebt.
(Warum dann der Alkoholverzicht?) Ich wollte eine Veränderung herbeiführen, wollte mir
beweisen, dass ich ohne Alkohol sein kann ... wie sich der Abend anfühlt, beim Weggehen
auf alkoholfreie Getränke umsteige.

Institut für Verkehrssicherheit
Medizinisch - Psvchologisches Gutachten
Unters.-N.r:
Blatt: 14
(Was war der Auslöser für den Alkoholverzicht?) Das waren viele Gespräche mit meinem
Bruder über die Vergangenheit. Er ist Sozialpädagoge. Ich wollte nicht,
dass wieder sowas passiert wie am 1. März. Ich möchte es künftig verhindern, dass sowas
vorkommt.
(Warum haben Sie dann die Abstinenz aufgegeben und wieder Alkohol getrunken?) Zu einer
Geburtstagsfeier Ende März 2019 habe ich wieder Alkohol getrunken. Ich arbeite jetzt mit der
3 Getränke Regel. Da habe ich 3 Bier zu 0,51 getrunken über den Abend verteilt. Ich habe
vorher den Beginn geplant und auch, dass ich abgeholt werde.
Ich hatte letztes Jahr mit meinem Bruder geredet, deswegen die Abstinenz ab September.
Ich habe mir die 2 Wege überlegt, entweder dauerhafte Abstinenz oder kontrolliertes Trinken.
Ich habe mich dann für das kontrollierte Trinken entschieden.
Es gab jetzt 3 Anlässe. Das letzte war wieder im Augustiner mit Freunden. Ich habe mir
vorgenommen, 3 Bier zu trinken aber war bei 2 stehen geblieben.
r,Nas macht Sie jetzt so sicher, dass es nicht wieder zur Steigerung kommen wird?) Es gibt•
keine Sicherheit, dass es nicht wieder mehr wird. Ich achte jetzt aber auch mehr drauf, wie
es mir geht, ob es mir schlecht geht oder Streit mit Freundin habe. Ich achte auf Risikofaktoren.
(Wie wollen Sie vermeiden, dass es Ihnen schlecht geht und Sie wieder mehr trinken?) Ich
spreche dann mit meinem Bruder. Ich achte vermehrt drauf. Durch den Kurs Spurwechsel
habe ich gelernt, mehr auf meine Gefühle zu achten und was diese mit mir machen.
(Wovon ist die Trinkmenge abhängig, die Sie konsumieren?) Es gibt jetzt kein konkretes
Thema, jetzt muss ich trinken. Ich schaue, wie es mir geht, wenn eine Feier ansteht. Ich
prüfe auch, ob ich in der Lage bin, dran teil zunehmen. Dann achte ich auf meine Trinkregel.
Maximal sind 3 Bier zu 0,5 1.
0/1/ie viel Promille ergibt ein Bier zu 0,5 I?) ... 0,25 Promille. (Wie lange braucht der Körper,
um Alkohol abzubauen?) Zwischen 0,15 und 0,2 Promille pro Stunde bei einem durchschnittlichen
Körper.
Ich will auch nicht über die Grenze von 0,8 Promille kommen, da ich ja aus der Vergangenheit
weiß, dass ich zu Kontrollverlust neige.
(Einsetzen der alkoholischen Wirkung?) Nach dem 1. Bier habe ich die Wirkung schon stark
gemerkt, intensiver als früher angefühlt hat. Ich achte auch drauf, zwischendurch ein alkoholfreies
Getränk zu trinken.
(Worin ist jetzt ein Unterschied bezüglich der Stabilität der Alkoholreduktion im Vergleich zur
früheren Phase der Alkoholreduktion zu sehen?) Durch die Reflektion und auch die Gespräche
mit meinem Bruder bin ich überzeugt, ein gutes Handwerkszeug in die Hand bekommen
habe, meine Gefühlswelt in Zusammenhang mit Alkohol besser trennen zu können. Ich
habe auch neue Möglichkeit gefunden, mit der Einsamkeit klar zu kommen. Ich telefoniere
mit meiner Mutti. Ich belohne mich auch mal durch einen Wellnesstag, was leckeres Essen,
mir was Gutes zu gönnen. Dann geht es mir viel besser hinterher.

Institut für Verkehrssicherheit
Medizinisch - Psychologisches Gutachten Bl att: 15
Unters.-Nr.:
(Erkenntnisse aus der Vorbereitungsmaßnahme?) Ich habe eine Latte voll Sichtweisen und
Perspektiven bekommen, wo ich früher nicht dran gedacht habe. Ich habe nicht gewusst,
welche Bewertungen da eine Rolle spielen. Das hat mir sehr viel gebracht, wie ich zukünftig
damit umgehen kann.
(Auf Nachfrage, ob der Untersuchte noch etwas zu seinen Angaben hinzuzufügen habe) Ich
habe noch einen Joker von FraL: Das Vorgespräch zur MPU habe ich noch offen. Das
kann ich jederzeit einlösen, wenn mir danach ist. Das ist für mich eine Möglichkei,t kann mir
nochmal Hilfe suchen, wenn ich mal nicht weiter kann.

PSYCHOPHYSISCHE TESTVERFAHREN
Um die bei Herrn . gegebenen Leistungsvoraussetzungen zu überprüfen, wurden
die nachstehenden Testverfahren durchgeführt. Die jeweiligen Ergebnisse werden in Prozentrangwerten
mitgeteilt, wobei sich diese durch Vergleich mit der altersunabhängigen
Normstichprobe (Gesamtnorm) ergeben.
Alle Testverfahren wurden an einem computerunterstützten Testgerät (WTS) durchgeführt.
Es wurden angewandt:
Das Cognitrone-Programm COG (S11) zur Erfassung von Aufmerksamkeit und Konzentration:
Mittlere Zeit "Korrekte Zurückweisung":
Summe "Treffer":
Summe "KorrekteZurückweisung":
PR= 84,
PR= 49,
PR= 84.
Durch Mustererkennung und -analyse wird die Konzentrationsfähigkeit erfasst. Dazu wird
ein Mustersatz von 60 ltems, die in 6 Blöcken zu je 10 Vergleichsaufgaben vorgegeben
werden, verwendet. Der Test passt sich dem individuellen Tempo des Probanden an. Zum
COG ist festzustellen, dass die Variable Mittlere Zeit „KorrekteZurückweisung" die selektive
Aufmerksamkeit in Form der notwendigen Energie zur Einhaltung eines bestimmten Genauigkeitsniveaus
misst. Das „persönliche Arbeitstempo", das dadurch ausgedrückt wird, stellt
einen guten Indikator der Konzentrationsfähigkitedar.
Der Determinationstest DT (S1) als komplexer Mehrfachreiz-Mehrfachreaktionsversuch zur
Messung der reaktiven Belastbarkeit, Aufmerksamkeit und Reaktionsgeschwindigkeit bei
fortlaufend geforderten schnellen und unterschiedlichen Reaktionen auf rasch wechselnde
optische und akustische Reize.
Richtige:
Falsche:
Ausgelassene:
PR= 74,
PR = 11,
PR= 66.

Institut für Verkehrssicherheit
Medizinisch - Psychologisches Gutachten Blatt: 16
Unters.-Nr.: ·
Zum DT ist festzustellen, dass hier unterschiedliche optische und akustische Reize präsentiert
werden, auf die in differenzierter und adäquater Weise reagiert werden muss, und zwar
über einen längeren Zeitraum hinweg. Insgesamt werden fünf unterschiedliche Farbsignale,
zwei weiße Lichtsignale sowie ein tiefer und ein hoher Ton angeboten, auf die mit beiden
Händen und beiden Füßen in bestimmter Weise zu reagieren ist.
In der vorgegebenen Testform wird die Darbietungsdauer der Reize so geregelt, dass sie
der durchschnittlichen Bearbeitungszeit des Probanden entspricht. Somit ist die subjektive
Belastung für jeden Probanden möglichst gleichgehalten.
Es wird die Leistungsfähigkeit gemessen, bei länger dauernden Folgen von einfachen Reaktionsaufgaben
schnell und adäquat zu reagieren.
Der DT (S5) zur Erfassung des komplexen Zusammenwirkens verschiedener Funktionen
und Funktionssysteme, insbesondere des senso-motorischen Koordinationsvermögens, des
Konzentrationsvermögens und der reaktiven Belastbarkeit:
1. Phase (niedrige Belastung):
Median Reaktionszeit
PR=
93,
Zeitgerechte PR= 98,
Falsche PR= 67,
2. Phase (hohe Belastung):
Median Reaktionszeit PR= 88,
Zeitgerechte PR= 93,
Falsche PR= 69,
3. Phase (mittlere Belastung):
Median Reaktionszeit PR= 85,
Zeitgerechte PR= 97,
Falsche PR= 75.
Diese Testform umfasst insgesamt drei Intervalle zu je 180 Signalen. Das erste Intervall
stellt die leichtesten Anforderungen. Das zweite Intervall, das auch als "Stressphase" bezeichnet
werden kann, stellt die höchsten Anforderungen. Es handelt sich hier um die eigentliche
Belastungsphase. Im dritten Intervall wiederum liegen die Anforderungen vom
Schwierigkeitsgrad zwischen dem ersten und zweiten Intervall.
Somit bietet der DT nicht nur ein Maß für die jeweils individuelle reaktive Belastbarkeit
(Stresstoleranz), sondern in erster Linie auch für die Dauerbelastbarkeit, d.h. für die Fähigkeit,
nach hoher Belastung die eigene Reaktionskapazität wieder herzustellen.
Der Linienverfolgungstest LVT (S3) zur Überprüfung der selektiven Aufmerksamkeit und
Orientierungsleistung im visuellen Bereich.
Score: PR= 97.

Institut für Verkehrssicherheit
Medizinisch - Psychologisches Gutachten Blatt: 17
Unters.-Nr:. ·
Zum LVT ist festzustellen, dass hier die Schnelligkeit der optischen Orientierungsleistung
bei gleichzeitigem Vorliegen ablenkender Reize erfasst wird. Es werden sowohl die Tempoleistung
als auch die Genauigkeit der Testbearbeitung berücksichtigt. Es wird der Aspekt
der visuellen Orientierungsleistung erfasst, der darin besteht, einfache optische Strukturen
in einem relativ komplexen Umfeld zielgerichtet und unbeeinflusst von Störungen unter
Zeitdruck zu verfolgen. Er erlaubt damit u. a. eine Überprüfung der visuellen Strukturierungsfähigkeit.
Dieses Verfahren weist hohe Beziehungen zu verschiedenen wichtigen Aspekten
des Fahrverhaltens im Straßenverkehr auf und ermöglicht so eine gute Erfassung
der Orientierungsfähigkeit.
(Erläuterungen: Ein Prozentrang (PR) gibt die Stellung des Einzelnen in der Gruppe an. Ein
PR = 70 bedeutet z.B., dass nur 30 % einer vergleichbaren Stichprobe bessere bzw. ausgeprägtere
Leistungen erzielen. Ein Prozentrang von 50 bezeichnet genau den Durchschnitt.
Eine ausreichende Leistungsfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn in Bezug auf eine Fahrerlaubnis
der Gruppe 1 (Klassen A, A1, A2 AM, B, BE, L, T) Prozentränge von 16 und mehr
erreicht werden.
Für eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2 (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und Fahrgastbeförderung)
gelten erhöhte Anforderungen, so dass hier in der Mehrzahl Prozentränge
von 33 und mehr erreicht, dass aber Prozentränge von 16 nicht unterschritten werden sollten.
Hierbei ist grundsätzlich aber immer die Frage möglicher Kompensationsmöglichkeiten
zu prüfen.)

IV. BEWERTUNG DER BEFUNDE
Herr . hat sich im Sinne der angegebenen Fragestellung untersuchen lassen, um
die von der Fahrerlaubnisbehörde geäußerten Bedenken an seiner Fahreignung auszuräumen.
Es ergeben sich keine Bedenken hinsichtlich der grundsätzlichen Verwertbarkeit der erhobenen
Befunde.
Herr zeigte sich genügend kooperativ, so dass die zur Beantwortung der Fragestellung
notwendigen Hintergrundinformationen zu erhalten waren.
Im gegebenen Fall ist davon auszugehen, dass Herrn , ein kontrollierter Alkoholkonsum
mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht möglich ist. Diese Einschätzung stützt
sich auf die Feststellung der folgenden diagnostisch relevanten Merkmale:
• Durchlebte Krisen bzw. schwere Konflikte standen erkennbar in einem Zusammenhang
zum Trinkverhalten.
• Alkohol wurde konsumiert, um vom Alltag abzuschalten bzw. um ein Rauscherlebnis
zu erzielen.
• Der Konsum von Alkohol führte bis zum so genannten Filmriss.
 

Chrisfahrad

Benutzer
Institut für Verkehrssicherheit

MP.rlizinisch - Psychologisches Gutachten

Unters.-Nr.: .

Blatt: 18

• Versuche, sich an Trinkmengen zu halten, scheiterten.

• Größere Mengen Alkohol wurden bereits während des Tages bzw. an Werktagen

(montags bis donnerstags) bzw. ohne besonderen Anlass konsumiert.

• Trotz kritischer oder besorgter Rückmeldungen aus dem sozialen Umfeld wurde der

Alkoholkonsum fortgeführt.

• Zur Prüfung der Selbstkontrollfähigkeit wurden von Herrn wiederholt Trinkpausen

eingelegt.

Im Falle einer positiven Prognose sollten bei Herrn

erfüllt sein:

. daher folgende Bedingungen

• Auf den Konsum alkoholhaltiger Getränke wird konsequent verzichtet, was auch mit

medizinischen Verlaufsbefunden nachvollziehbar belegt werden kann.

• Der Alkoholverzicht ist stabil, zeitlich unbefristet und von ausreichender Dauer (i. d.

R. ein Jahr zum Begutachtungszeitpunkt).

• Sofern eine unterstützende psychologische Maßnahme durchgeführt wurde, war

diese problemangemessen und erfolgreich.

• Es besteht eine nachvollziehbare und (evtl. mit fachlicher Unterstützung) ausreichend

gefestigte Motivation zu einem dauerhaften Alkoholverzicht.

• Durch den Verzicht auf Alkohol konnten neue Erfahrungen mit der eigenen Kompetenz

(und sozialen Rückmeldungen) gesammelt werden, die auch zukünftig als "Verstärker"

zur Einhaltung des Alkoholverzichts beitragen.



medizinische Beurteilung:

Körperliche Zeichen, die für einen gewohnheitsmäßigen Alkoholmissbrauch oder alkoholbedingte

Auswirkungen eines Langzeitkonsums sprechen könnten, waren nicht nachweisbar.

Die Untersuchung der Leberenzymaktivitäten ergab zwar eine Erhöhung des GOT-Wertes

auf 50,1 U/I, woraus ein Hinweis auf aktuell überhöhten Alkoholkonsum angesichts des

normgerechten Gamma-GT-Wertes nicht abgeleitet werden kann.

Untermauert wird der behauptete Verzicht von 9/2018-3/2019 durch den vorgelegten Abstinenzbeleg

über 6 Monate. Ab April 2019 konsumiert Herr 1 erneut

Alkohol.

Aus verkehrsmedizinischer Sicht ist festzustellen, dass Herr die Voraussetzungen

nach den Begutachtungsleitlinien und den Beurteilungskriterien, des 1. d. R. einjährigen Alkoholverzichtes,

der belegt ist durch entsprechende Laborbefunde (direkte Abstinenzkontrollen

auf Alkoholabbauprodukte (EtG), nicht vollständig erfüllt.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann daher aus verkehrsmedizinischer Sicht keine positive

Beurteilung erfolgen.



Institut für Verkehrssicherheit

ti,11-=-,foini",r.h - Psychologisches Gutachten

Unters.-Nr.:

Blatt: 19

psychologische Beurteilung:

Zu den hier erhobenen Leistungsbefunden ist Folgendes festzustellen:

Zwar unterschritt Herr ·m Test DT S1 den mindestens geforderten Prozentrang

von 16. Vor diesem Hintergrund wurde ergänzend der Test DT S5 durchgeführt, in dem

Herr ein deutlich besseres Ergebnis erzielte. Angesichts auch der den Anforderungen

entsprechenden Ergebnisse in den anderen Testverfahren mit Prozenträngen von

mindestens 33 kann daher von einem insgesamt ausreichenden Leistungsvermögen für

eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2 ausgegangen werden.

Zu den beurteilungsrelevanten Aspekten ist aus verkehrspsychologischer Sicht Folgendes

festzuhalten:

Herr wurde nach Aktenlage verkehrsauffällig, wobei er unter sehr hohem Alkoholeinfluss

mit dem Fahrrad fuhr. Die von dem Untersuchten in der Deliktvorgeschichte erkennbare

sehr hohe Alkoholisierung lässt sich mit durchschnittlichen Trinkmengen in der

Vergangenheit nicht mehr erklären. Vielmehr muss von einer erhöhten Alkoholgewöhnung

und damit verbundener Toleranzsteigerung ausgegangen werden, die durch eine Adaption

der Gehirnleistungsfunktionen an größere Trinkmengen und vermehrte Enzyminduktion bei

erhöhter Zufuhr von Äthylalkohol erklärbar wird.

Nach den hier erhobenen psychologischen Befunden ist festzustellen, dass sich bei Herrn

über längere Zeit problematische Verhaltensgewohnheiten beim Alkoholkonsum entwickelt

und letztlich auch zu dem konflikthaften Verhalten bei der Verkehrsteilnahme geführt

haben. Die Analyse des früheren Trinkverhaltens hat auch ergeben, dass persönliche

Konflikte im Zusammenhang mit der Trennung Auslöser für übermäßigen Alkoholkonsum

darstellten.

(Wie erklären Sie sich Ihre sehr hohe Alkoholverträglichkeit am Delikttag? Wie war Ihr

Umgang mit Alkohol in den letzten 2-3 Jahren davor?)
Mit der Trennung Mai 2016 von

der langjährigen Beziehung habe ich eine Tiefphase erlebt, war allein in der Wohnung.

Ich habe die ersten 6 Wochen sehr viel getrunken, um mich abzulenken. Unter der Woche

habe ich 2-3-mal 5-6 Bier zu
0,5 I und am Wochenende auch Wodka bis zum Filmriss

getrunken, kann da keine genauen Mengen sagen. Ich denke 8-9 Bier zu 0,5 I und

4 Wodka mit 4 cf. Das war eher an einem Tag
am Wochenende. Am nächsten Tag ging

es mir schlecht. Meist hatte ich Freitag angefangen, dann den Samstag vor mich hingelebt,

Sonntag wieder auf die Beine gekommen.

Ab
ca. Juli 2016 hatte ich das Kind alle 2 Wochen. Da habe

ich gar nicht getrunken, nur an den freien Wochenenden mit Freunden in der Stadt verabredet.

Die Trinkmengen waren unterschied/ich, im Schnitt 5-6 Bier. Alle 2 Monate

gab es aber auch einen Abend bis zum Filmriss. Zuhause habe ich dann keinen Alkohol

mehr getrunken.

(Gab es mal eine Zeit, wo Sie mehr Alkohol konsumiert haben?) Mit 18 bis 25 gab

es viele Events, Festivals, Discoabende, wurde ausschweifend getrunken. Da war es

so 3-4-mal im Monat, bis ich die damalige Freundin 2006 kennen gelernt habe.




Institut für Verkehrssicherheit

MP.dizinisch - Psvchologisches Gutachten

Unters.-Nr.:

Blatt: 20

(Kam es damals schon mal zu sogenannten Filmrissen nach übermäßigem Alkoholkonsum?)

Ja, das habe ich zu großen Partys und Festival in Kauf genommen.


Von 9/2018-3/2019 hat der Untersuchte zwar abstinent gelebt und auch schon nach dem

Delikt 2 Monate eine Trinkpause gemacht. Dieses Verhalten ist aus gutachterlicher Sicht

anzuerkennen. Eine gefestigte Einsicht in die fachlich abzuleitende Notwendigkeit eines

auch künftig dauerhaften Alkoholverzichtes besteht bei ihm allerdings nicht.

(Welche Schlussfolgerungen haben Sie aus dem Delikt gezogen?) Nach dem

01.03.2018 hatte ich eine Trinkpause von 2 Monaten eingelegt, da ich nicht mehr alles

wusste von dem Abend. Ich war darüber erschrocken. Da habe ich mich erst mal orientiert,

was auf mich zukommt.

Von Mai bis Juli habe ich dann gelegentlich einmal im Monat 3-4 Bier getrunken. Das

hat funktioniert. Seit September 2018 bis März 2019 habe ich abstinent gelebt.


(Warum dann der Alkoholverzicht?) Ich wollte eine Veränderung herbeiführen, wollte

mir beweisen, dass ich ohne Alkohol sein kann
...wie sich der Abend anfühlt, beim

Weggehen auf alkoholfreie Getränke umsteige.


(Was war der Auslöser für den Alkoholverzicht?) Das waren viele Gespräche mit meinem

Bruder über die Vergangenheit. Er ist Sozialpädagoge am Amtsgericht. Ich wollte

nicht, dass wieder sowas passiert wie
am 1. März. Ich möchte es künftig verhindern,

dass sowas vorkommt.


(Warum haben Sie dann die Abstinenz aufgegeben und wieder Alkohol getrunken?) Zu

einer Geburtstagsfeier Ende März habe ich wieder Alkohol getrunken. Ich arbeite jetzt

mit der 3 Getränke Regel. Da habe ich 3 Bier zu 0,51 getrunken über den Abend verteilt.

Ich habe vorher den Beginn geplant und auch, dass ich abgeholt werde.


Eine positive Prognose kann vor diesen Hintergrund nicht gestellt werden, da aufgrund des

fortgesetzten Konsums bereits die Grundanforderung nach Alkoholverzicht bei erheblichem

Alkoholmissbrauch, welche nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung im Fall

von Herrn zu erheben ist, nicht erfüllt wird.

Bei Herrn ergibt sich die fachlich begründete Notwendigkeit, dauerhaft auf Alkohol

zu verzichten. Eine Kontrolle des Alkoholkonsums ist ihm nicht mehr möglich. In einem solchen

Fall ist regelmäßig davon auszugehen, dass Versuche des kontrollierten Trinkens auf

Dauer scheitern, d. h. im zeitlichen Verlauf zu einem kontinuierlichen oder auch sprunghaften

Anstieg der Trinkmenge führen.

Die hieraus resultierende Einschränkung der rationalen Entscheidungs- und Steuerungsfähigkeit

geht dann aber einher mit einem unvertretbar erhöhten Risiko für eine (erneute) Verkehrsteilnahme

unter Alkoholeinfluss.

Die beschriebenen zusammenhänge gelten insbesondere bei einem Nachlassen äußeren

Veränderungsdrucks, z. B. nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bzw. nach Abschluss

des Verfahrens zur Erlangung der Fahrerlaubnis.



Institut für Verkehrssicherheit

vr.hologisches Gutachten

Unters.-Nr.:

Blatt: 21

Eine erneute Medizinisch-Psychologische Untersuchung bietet nur dann Aussicht auf Erfolg,

wenn Herr ··e Bereitschaft zu einem entsprechenden Verzicht auf Alkohol entwickelt

hat und eine tragfähige, stabile und dauerhafte Motivation für diese Verhaltensänderung

erkennbar wird.


Außerdem müsste Herr differenzierte und ausreichende Möglichkeiten zur Vermeidung

von Rückfällen darstellen können.

V. BEANTWORTUNG DER FRAGESTELLUNG

Zwar liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum im Hinblick auf sein

psychophysisches Leistungsvermögen und aus medizinischer Sicht keine Beeinträchtigungen

vor, die das sichere Führen eines Fahrzeuges oder Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 oder

2 (Fahrerlaubnisklassen A, CE) in Frage stellen.

Es ist jedoch aufgrund der Hinweise auf Alkoholmissbrauch (Verkehrsteilnahme mit einem

fahrerlaubnisfreien Fahrzeug unter erheblichem Alkoholeinfluss) zu erwarten, dass Herr

zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird. Es ist insbesondere nicht

gewährleistet, dass er das Führen eines Fahrzeugs und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden

Alkoholkonsum zuverlässig trennen kann.

EMPFEHLUNGEN

Herrn · , wird geraten, konsequent und dauerhaft auf Alkohol zu verzichten.

Herrn wird empfohlen, sich (unter Vorlage dieses Gutachtens) erneut an eine verkehrspsychologische

Einrichtung zu wenden, wo er bei entsprechend qualifizierten DiplomPsychologen

bzw. M.Sc.-Psychologen geeignete Maßnahmen in Anspruch nehmen sollte,

um die bestehende Alkoholproblematik fortgesetzt aufzuarbeiten und einen dauerhaften

Alkoholverzicht zu etablieren.

Eine erneute medizinisch-psychologische Untersuchung sollte erst nach Ablauf von in der

Regel einem Jahr (bzw. frühestens einem halben Jahr nach Beendigung einer therapeutischen

Maßnahme) erfolgen.

Voraussetzung einer günstigen Beurteilung zu einem späteren Untersuchungszeitpunkt ist,

dass Herr Belege über den Alkoholverzicht vorlegen kann.

Zum Beleg des Alkoholverzichts müssen bei einer Verlaufsbeobachtung von einem ganzen

Jahr i. d. R. durchgeführt werden.
Zwischen dem Ende des belegten Zeitraums und dem Termin der Begutachtung dürfen i. d. R. maximal vier Monate liegen.
 

Optimist

Benutzer
Mein Gutachten wegen zu vieler Punkte durch zu schnelles fahren. Leider in mehreren Teilen, da Datei sonst zu groß.
 

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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hier können weitere pos. Gutachten nachgelesen werden:



Und hier ein negatives...

 

Stern

Benutzer
Mein positives Gutachten mit KT beim TÜV Süd:

Das vorliegende Gutachten stützt sich auf die Ergebnisse einer verkehrsmedizinischen und einer verkehrspsychologischen Untersuchung, die nach den Grundsätzen der Anlassbezogenheit und der Verhältnismäßigkeit durchgeführt wurden. Hierbei werden die Vorgaben der Anlage 4a zu § 11 der Fahrerlaubnisverordnung (Grundsätze für die Durchführung der Untersuchung und die Erstellung der Gutachten) berücksichtigt.


Die Begutachtung dient ausschließlich dem Zweck, die bestehenden Fragen zur Fahreignung des Auftraggebers zu klären und ggf. zur Frage besonderer Eignungsvoraussetzungen Stellung zu nehmen. Der Untersuchung liegt dabei ein interdisziplinärer, d. h. medizinisch-psychologischer Ansatz zugrunde, wobei die Befunde zusammengeführt und im Gesamten hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Beantwortung der behördlichen Fragestellung betrachtet werden.


Für die Beurteilung ist damit stets die vorliegende Befundkombination maßgeblich. Liegen sowohl günstige als auch ungünstige Befunde vor, erfolgt die Gewichtung und Abwägung der Einzelbefunde, um zu einem Gesamtbild zu gelangen. Bei eindeutiger Befundlage kann das Gutachten kürzer gefasst werden.

Folgende Regelungen und Richtlinien werden in der jeweils aktuellen Fassung bei einer Begutachtung berücksichtigt:
- Straßenverkehrsgesetz (StVO) und Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung –FeV) einschließlich Anlagen

- Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahrteignung (herausgegeben von der Bundesanstalt für Straßenwesen)

- Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM)


Nach der Widergabe der behördlichen Fragestellung in Abschnitt I werden im Gutachten zunächst in Abschnitt II die anlassgebende Aktenlage dargestellt und die Vorgeschichte einer fachwissenschaftlichen Auswertung unterzogen.


Hieraus leiten sich die Anforderungen ab, die an eine günstige Prognose zu stellen sind. Diese so genannte Hypothesenbildung stellt die Grundlage der Befunderhebung dar, deren Ergebnisse unter III. dargestellt sind.


Die Bewertung der Befundlage erfolgt in Abschnitt IV, die Beantwortung der behördlichen Fragestellung in Abschnitt V. Hier finden sich auch Empfehlungen für weitere Maßnahmen, sofern diese möglich sind bzw. erforderlich erscheinen.


I. ANLASS UNS FRAGESTELLUNG DER UNTERSUCHUNG

Frau Stern erteilte uns den Auftrag, sie zu begutachten.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat sie aufgefordert, das Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung vorzuleg

Die Fragestellung lautet:

„Kann Frau Stern trotz Hinweise aus Alkoholmissbrauch ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 (Fahrerlaubnis Klassen B) sicher führen?

Ist insbesondere zu erwarten, dass Frau Stern auch in Zukunft ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird?“




II. ÜBERBLICK ÜBER DIE VORGESCHICHTE

Akteneinsicht

Die Akten der Verkehrsbehörde lagen bei der Begutachtung vor. Die im Folgenden dargestellten Sachverhalte wurden bei der Begutachtung berücksichtigt.

20.09.2018: fahrlässige Trunkenheit im Verkehr und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Tatzeit 19:10 Uhr, BAK um 23:45 Uhr 1,85 Promille, BAK um 00:15 Uhr 1,75 Promille)

sonstige Informationen zur Vorgeschichte:

11.09.2019: Bestätigung der Inanspruchnahme einer verkehrspädagogischen Intervention beim Herrn XXX (Umfang: 3 Einzelgespräche á 120 Minuten)

Bescheinigung von TÜV Süd über die Durchführung einer Haaranalyse (Datum der Probenentnahme 19.09.2019; untersuchte kopfhautnahe Haarlänge 3 cm). Da von einem durchschnittlichen Haarwachstum von 1 cm pro Monat ausgegangen werden kann, umfasst der damit überprüfte Zeitraum der Abstinenz von ca. Monate und endet ca. 2-3 Wochen vor der Probenentnahme.

Die Abstinenzkontrolle erfüllt, soweit dies aus den Unterlagen nachprüfbar ist, die in den Beurteilungskriterien beschriebenen fachlichen Standards (sog. CTU-Kriterien) und die Vorgaben der Beurteilungskriterien (vgl. Tabelle 4, Kap. 8.1) mit hinreichend sensitiven, sog. Beweisenden Verfahren (LCTMS) aus Ethylglucuronid (EtG).


Die Identitätskontrolle wird von der entnehmenden Stelle nachvollziehbar bestätigt. Es wird zudem bestätigt, dass das beauftragte Prüflabor nach DIN EN ISO 17025 für das Prüfgebiet Forensische Toxikologie akkreditiert wurde.

In der untersuchten Haarprobe konnte das Alkoholabbauprodukt EtG nicht nachgewiesen werden, Es fand sich demnach kein Hinweis in dem überprüften Zeitraum.

Bescheinigung von Dr. med. XXX über das Ergebnis einer Leberwertkontrolle: Die erhobenen Parameter (GGT, GOT, GPT) lagen alle jeweils im Normbereich.


Fachliche Bewertung der Vorgeschichte und Voraussetzungen für eine günstige Prognose

Eine Verkehrsprognose erfordert die Würdigung der bisherigen Verkehrsbewältigung. Dies schließt auch die Auseinandersetzung mit aktenkundigen Fahrten unter Alkoholeinfluss ein.

Untersuchungen zeigen, dass erstmalig alkoholauffällig gewordene Kraftfahrer eine Rückfallquote von etwa 35% in einem 5-Jahreszeitraum aufweisen. Dabei besteht ein Zusammenhang mit der Höhe der BAK, so dass für Kraftfahrer mit einer auch für Verkehrsauffällige überdurchschnittlich hohen BAK wie bei Frau Stern eine noch höhere Wahrscheinlichkeit für eine erneute Auffälligkeit angenommen werden muss. Die aktuellen Wiederholungszahlen bei alkoholauffällig gewordenen Fahrern in der BRD liegen allerdings niedriger, was nach zahlreichen Unersuchungsergebnissen auf die von den Behörden veranlassten Maßnahmen der Eignungsprüfung und ggf. Rehabilitation zurückzuführen ist.

Die individuellen Vorgeschichtsdaten lassen bei Frau Stern die Schlussfolgerung zu, dass sie zum Zeitpunkt der Auffälligkeit ein Trinkverhalten entwickelt hatte, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit weiterer Fahrten unter Alkoholeinfluss begründet.

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen nämlich, dass Personen, die mit einer BAK wie bei Frau Stern an Straßenverkehr teilnehmen, an den Konsum großer, nur noch eingeschränkt kontrollierbarer Alkoholmengen gewöhnt sind. Es ist bei einem BAK-Wert von mehr als 1,6 Promille mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass eine allgemeine Alkoholproblematik mit der Ausbildung einer gesteigerten Alkoholtoleranz und regelmäßig erhöhtem Alkoholkonsum außerhalb des sozial üblichen Rahmens vorliegt. Dies kann zu Folgeschäden (z. B. einer Verminderung der psycho-funktionalen Leistungsfähigkeit) führen, die auch ohne akute Alkoholwirkung eine sichere Verkehrsteilnahme in Frage stellen. Mit de Entwicklung einer körperlichen Alkoholtoleranz gehen zudem auch eine Verfestigung von Verhaltensgewohnheiten und die Gefahr ungünstiger Einstellungs- und Persönlichkeitsveränderungen einher.

Vor diesem Erfahrungshintergrund ist die bei Frau Stern festgestellte hohe BAK als Hinweis auf eine gesteigerte Toleranz zu werten. Eine solch hohe Alkoholtoleranz setzt einen häufigen und starken Alkoholkonsum voraus. Ansonsten wäre bei einer derartigen Alkoholkonzentration im Blut eine unmittelbare körperliche Reaktion zu erwarten gewesen, die den Antritt der Fahrt von vornherein verhindert hätte.

Wir können die Frage der Verkehrsbehörde (s. T.I) nur dann in einem für Frau Stern günstigen Sinn beantworten, wenn gewährleistet ist, dass sie das Alkoholtrinkverhalten ausreichend und stabil geändert hat.

Nach den Leitsätzen der Beurteilungskriterien ist davon dann auszugehen, wenn Alkohol allenfalls in geringen und kontrollierbaren Mengen getrunken wird.

Die Änderung ist dann stabil, wenn sie aufgrund einer angemessenen und nachvollziehbaren Motivation vorgenommen wurde, Frau Stern über eine ausreichende Durchsetzungskompetenz verfügt die Bedingungen, die das frühere Trinkverhalten aufrechterhielten nicht mehr vorhanden oder nicht mehr wirksam sind (Hypothese A3).

Im Hinblick auf die Vermeidung einer Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss ist zudem zu überprüfen, ob Frau Stern in der Lage ist, den Vorsatz, eine Fahrt nur dann anzutreten, wenn keine relevante Alkoholwirkung vorliegt, zuverlässig umzusetzen (Hypothese A4).

Sollte sich aus der Vorgeschichte oder den Befunden ergeben, dass Frau Stern mit Alkohol nicht dauerhaft kontrolliert umgehen kann, wäre Abstinenz zu fordern. (Hypothese A1 und A2).

Weitere Bedingung für eine günstige Prognose ist das Fehlen von körperlichen Befunden, die entweder die Fahreignung direkt beinträchtigen oder auf Alkoholmissbrauch bis in die jüngste Vergangenheit hindeuten sowie das Vorliegen einer ausreichenden psycho-physische Leistungsfähigkeit (Hypothese A5 und A6).


III. UNTERSUCHUNGSBEFUNDE

Im Folgenden werden die Untersuchungsverfahren und Befunde dargestellt, die zur Klärung der Fragestellung (vgl. Abschnitt I) eingesetzt wurden.

A. Verkehrsmedizinische Untersuchungsbefunde

Die verkehrsmedizinische Untersuchung umfasst die Auswertung der Aktenlage und die anamnestische Befragung zu Gesundheitszustand und Begutachtungsanlass. So werden Symptome und Krankheiten, die mit Alkoholmissbrauch in Zusammenhang stehen können, besonders erfragt. Ferner wird eine körperliche Untersuchung durchgeführt, die besonders alkoholinduzierte Schäden erfassen soll. Durch eine laborchemische Blutuntersuchung wird zudem abgeklärt, ob eine durch Alkohol bedingte Schädigung der Leber vorliegt.


Ärztliches Untersuchungsgespräch:

Aus dem Gespräch mit dem ärztlichen Gutachter gegen wir diejenigen Passagen sinngemäß oder wörtlich wieder, die für die Beantwortung der Eingangsfragen von wesentlicher Bedeutung sind. Wörtliche Zitate stehen in Anführungszeichen.


Zur Krankheitsvorgeschichte:

Frau Stern gibt an, sie fühle sich am Untersuchungstag insgesamt gesund und leistungsfähig.
Sie stehe wegen einer verkehrsmedizinisch relevanter Erkrankung (XXX) in Behandlung, sie nehme folgendes Medikament ein (XXX).
Darüber hinaus sei in früheren Jahren nicht ernsthaft erkrankt gewesen, insbesondere seien keine Gallensteine und keine Leberfunktionsstörungen (z. B Hepatitis) bekannt.
Eine Erwerbsminderung bestehe nicht.


Zum Alkoholkonsum:

Hier gibt Frau Stern an, im vergangenen Halbjahr so gut wie keine Alkohol getrunken zu haben. Eine Haarprobe vom heutigen Untersuchungstag wurde laborchemisch analysiert. Es ergaben sich zumindest für die vergangenen drei Monate keine Nachweise von Alkoholrückständen.


Körperlicher Untersuchungsbefund:

Alter: 50 Jahre, Größe 170 cm, Gewicht 90 kg, Allgemeinzustand: gut,
Haut und sichtbare Schleimhäute: unauffällig
Operationsnarben: keine (oder keine mit verkehrsmedizinischer Relevanz)
Herzaktion: regelmäßig, Pulsfrequenz 72/min, RR: 150/80 mmHg
Auskultation des Herzens: ohne auffälligen Befund
Abdomen: ohne Resistenzen
Leber: unauffällig
Leberhautzeichen: keine
Obere und untere Gliedmaßen: frei beweglich
Hirnnerven: orientierend unauffällig
Augen: frei beweglich (kein Nystagmus, Pupillen seitengleich, prompte Reaktion auf Licht)
Muskeleigenreflexe: seitengleich, normreflektorisch auslösbar
Motorik: keine Paresen
Koordinationsprüfungen: ungestört
(Untersuchungsumfang: Finger-Finger und Finger-Nase-Versuch, Seiltänzergang, Einbeinstand, Romberg-Versuch)
Vegetativum: unauffällig
psychisch: unauffällig


Laborbefund:


Zum Ausschluss einer evtl. durch Alkohol bedingten Leberzellschädigung wurden die Enzyme GOT, GPT und GGT bestimmt. Mit einem standardisierten photometrischen Verfahren wird die Enzymaktivität dieser Leberfunktionsparameter gemessen.

Bei Frau Stern wurden bei den leberspezifischen Laborparametern folgende Befunde ermittelt:

GOT 16,5 U/L (Normalbereich Frauen bis 35 U/L, Männer bis 50 U/L)
GPT 15,9 U/L (Normalbereich Frauen bis 35 U/L, Männer bis 50 U/L)
GGT 22,5 U/L (Normalbereich Frauen bis 40 U/L, Männer bis 60 U/L)

Die Normalbereiche für die Leberenzyme GOT, GPT und GGT sind laborabhängig verschieden und sich deshalb von früher erhobenen Befunden oder von den Befunden anderer Labors in der Bewertung unterscheiden. Sie umfassen trotz unterschiedlicher Wertebereiche dieselbe statistische Streubreite (95 % Gesamtpopulation)
 
Zuletzt bearbeitet:

Stern

Benutzer
B. Verkehrspsychologische Untersuchungsbefunde

Einen wesentlichen Teil der verkehrspsychologischen Untersuchung stellt das Gespräch mit der Betroffenen dar. Hier kann sie ihre Sicht der Vorgeschichte darstellen, sich zu den persönlichen Ursachen ihres Problemverhaltens äußern und ihre zwischenzeitlichen Erfahrungen vermitteln. Mögliche Verhaltens- und Einstellungsänderungen sowie Stabilität werden erörtert. Beim Gespräch liegen in der Regel Fragbogen mit offenen Angabe zur Biografie und derzeitigen Lebenssituation sowie zum aktuellen und vergangenen Alkoholtrinkverhalten vor. Die Angaben werden im Untersuchungsgespräch berücksichtigt und daher in der Regel nicht getrennt dargestellt.

Um evtl. Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit als Folge des früheren Alkoholkonsums zu erkennen und um festzustellen, ob die aktuellen Leistungsmöglichkeiten den Anforderungen des Straßenverkehrs genügen, wird eine psychologische Leistungstestung durchgeführt.

Sofern bei den Testergebnissen bedeutsame Abweichungen vom mittleren Leistungsniveau der Bezugsgruppe zu beobachten sind, werden diese mit der Betroffenen besprochen und mögliche Ursachen erörtert.

Leisungsdiagnistik:

Die Untersuchung der für die motorisierte Verkehrsteilnahme bedeutsamen Funktionen des psychologischen Leistungsvermögens erfolgte in Form von Einzeltests an einem computergesteuerten Testgerät (Wiener Testsystem, Fa. Schuhfried) mit programmierter Instruktions- und Testvorgabe am Bildschirm. Die ausgewählten verfahren sind hinsichtlich der Durchführungsbedingungen standardisiert und die Ergebnisse sind an reaken Verkehrsverhalten und ihre Aussagekraft hin überprüft (validiert) worden. Die Auswahl der Verfahren orientiert sich an den Vorgaben der Beurteilungskriterien (Kriterium PTV 1) und ist danach hinsichtlich der Anzahl und der Art der durchzuführenden Tests vom Untersuchungsanlass, der Vorgeschichte und der Fahrerlaubnisklasse abhängig.

Testergebnisse werden, soweit möglich, in Prozentrangwerten mitgeteilt. Der Prozentrang (PR) gibt an, wieviel Prozent einer vergleichbaren Gruppe von Personen schlechtere bzw gleiche Leistungen erzielt haben. Als Vergleich wird die sog. Gesamtpopulation herangezogen. Wenn im Einzelfall ein Vergleich mit einer bestimmten Altersgruppe gemacht wird, ist dieser PR speziell als "Altersnorm" gekennzeichnet.

Maximal erreichbar ist ein PR von 100 und die geringste Leistung erhält PR 0. Der Prozentrang 50 spiegelt demnach die durchschnittlich zu erwartende Leistung wider. Der Normbereich erstreckt sich für Inhaber oder Bewerber der Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 1 (z.B. Klasse A oder B) von PR 16 bis 84. Listungen unter PR 16 müssen als normabweichend niedrig bezeichnet werden. Für Gruppe 2 (z. B. Klasse C oder D) gilt eine erhöhte Anforderung, dass in der Mehrzahl der eingesetzten Verfahren der PR von 33, ausnahmslos aber der PR von 16 erreicht werden muss.

Die mit Frau Stern durchgeführten Verfahren und deren Ergebnisse sind im Folgenden beschrieben:

Test zur Messung der Aufmerksamkeit und Konzentration (COG/S11)

Diagnostizierte Bereiche: Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung unter Monotonie:

Aufgabenbeschreibung:

Vier einfach strukturierte Zeichen unterschiedlicher Komplexität werden für eine gewisse Zeit unverändert nebeneinander dargeboten. Darunter erscheinen wechselnde Vergleichszeichen, die gegenüber den Vorlagen nur in wenigen Details verändert oder mit einem Vergleichszeichen identisch sind (60 Aufgaben).

Durch Tastendruck ist anzugeben, ob das jeweilige Vergleichszeichen mit dem Modell identisch ist (grüne Taste) oder nicht (rote Taste). Unmittelbar an die Reaktion erscheint das nächste Vergleichszeichen.

Die Bearbeitungszeit für jede Vergleichsaufgabe ist frei wählbar. Die Testperson bestimmt damit selbst das Leistungstempo und die erforderliche Durchführzeit. Gemessen und ausgewertet wird die mittlere Zeit, die für die korrekte Zurückweisung nicht identischer Zeichen benötigt wird. Der Test ist nur auswertbar, wenn mindestens 85 % der Zeichen richtig beantwortet wurden, da andernfalls davon auszugehen ist, dass die Testperson nicht dazu in der Lage war, ihr Arbeitstempo angemessen zu regulieren.


Testresultat: mittlere Zeit „korrekte Zurückweisung“: PR 89


Test zur Messung der Belastbarkeit und des Reaktionsvermögens (DT/S1)

Diagnostizierte Bereiche: Reaktive Belastbarkeit, Aufmerksamkeit und Reaktionsgeschwindigkeit

Aufgabenbeschreibung:

Es werden auf einem Bildschirm im Wechsel verschieden farbige Lichtsignale dargestellt sowie zwei unterschiedliche Tonsignale (100 Hz und 2000 Hz) über einen Kopfhörer dargeboten. Die Testperson muss entsprechend der Farbe des Lichtsignals auf eine gleichfarbige Antworttaste drücken, das linke oder rechte Fußpedal betätigen oder die den unterschiedlichen Tonsignalen zugeordnete Reaktionstaste drücken. Die Vorgabezeit wird individuell angepasst und entspricht der aus den letzten 8 Reaktionen ermittelten durchschnittlichen Reaktionszeit des Klienten (adaptive Testvorgabe). Die Durchschnittzeit beträgt sechs Minuten. Gemessen und ausgewertet wird die Variable Richtige (Anzahl der korrekten Reaktionen). Die Nebenvariable Falsche (Anzahlt der Verwechslungen) und Ausgelassene (Anzahl der „übersprungenen“ Reaktionen habe aufgrund der adaptiven Testform nur informellen Charakter und werden in der Regel nicht mitgeteilt.

Testresultat: Anzahl Richtige: PR 36


Psychologisches Untersuchungsgespräch:

Frau Stern wurde zu Gesprächsbeginn über Sinn, die Zielsetzung und die wesentlichen Inhaltsbereiche der psychologischen Exploration informiert. Es wurden die Fragestellung/en der Behörde, die dahinter stehenden Annahmen und die Voraussetzungen einer günstigen Beurteilung der Fahreignungsfrage/n dargestellt.

Dabei wurde Frau Stern auch auf die Bedeutung unrealistischer, widersprüchlicher Angaben für das Ergebnis der Begutachtung hingewiesen.

Im weiteren Gesprächsverlauf hatte sie sodann Gelegenheit, sich zu ihrer Vorgeschichte zu äußern, aber auch ihre gegenwärtige Situation zu schildern und Vorsätze sowie Zukunftspläne darzustellen.

Die Angaben werden während des Gesprächs schriftlich aufgezeichnet, soweit sie für die Beantwortung der Fragestellung/en bedeutsam sind. Um Missverständnisse zu vermeiden und Ergebnisse abzusichern, wenden Rückfragen gestellt und Rückmeldungen über gutachterlicher Schlussfolgerungen gegeben.

Am Ende des Gesprächs erfolgt eine individuelle Ergebnis- und Sachstandsmitteilung und es werden Hinweise zur weiteren Vorgehensweise gegeben, soweit dies zu diesem Zeitpunkt der Befunderhebung möglich ist.

Das Untersuchungsgespräch mit frau Stern dauerte von 11:40 Uhr bis 12:30 Uhr.

Befragt zur ausgewählten biografischen Aspekten:

Frau Stern ….. (meine Anmerkung: hier wurden allg. Fragen aus dem Eingangsfragebogen zum Lebenslauf besprochen und z. T. hinterfragt)

Zum aktenkundigen Alkoholdelikt berichtet Frau Stern wie folgt:

„Ich habe mittags Schluss gemacht, bin dann zu meiner Freundin gefahren, weil sie Geburtstag hatte, mittags haben wir den ersten Sekt getrunken. Gegen 19 Uhr wollte ich nach Hause fahren, ich bin dann kurz vor meiner Wohnung mit meinem Autospiegel an den eines parkenden Autos gekommen. Ich bin einfach weitergefahren, obwohl ich das gemerkt habe. Ich war wie unter Schock. Zu Hause habe ich nur noch geheult und noch eine halbe Flasche Sekt à 0,75 l getrunken. 22:45 Uhr kam die Polizei. 1,57 Promille wurden zurückgerechnet. 1,85 Promille waren es bei der ersten Messung. Das ist ein sehr hoher Wert, der aussagt, dass 8ich schon sehr an gewöhnt bin …..“

Wie sah Ihr trinkverhalten bis dato aus?
„Bis 2015 habe ich nur besonderen Anlässen zwei bis max. drei Gläser Sekt getrunken, nie allein. Abe das Verhältnis zu meinem Sohn wurde immer schwieriger ….. und es wurde langsam mehr mit dem Sekt bei mir. Ich konnte besser einschlafen und die schlechten Gedanken waren weg. In letzter Zeit habe ich 2-3x in der Woche bis zu einer Flasche Sekt 0,75 l getrunken. Wenn Feierlichkeiten waren, habe ich noch mehr getrunken, das Maximum waren 2,5 Flaschen Sekt à 0,75 l. Anderen Alkohol habe ich nicht getrunken…. Ich habe den Alkohol in letzter Zeit missbraucht….“

Trinkmotive?
„ich habe mich für meinen Sohn geschämt und ich wollte mir die ganzen Sorgen und den Ärger und die Ängste wegtrinken….“

Folgen durch das Trinken?
„Ich war oft erkältet in der Zeit, hatte auch Magenprobleme, sonst hatte ich nichts“

Wie ging es nach dem Delikt weiter?
„Bis Silvester habe ich keinen Alkohol getrunken, da auch nur mit einem kleinen Glas Sekt angestoßen. Danach bis heute an 3 Geburtstagen je ein kleines Glas Sekt …“

Erfahrungen?
„Es geht mir heute besser. Ich bin nicht mehr so müde, kann mich besser konzentrieren. Ich habe keine Erkältungen mehr. Ich schlafe besser, bin auch ausgeglichener geworden …“

Umgang mit den Sorgen und Problemen?
„Ich habe viel mit meinen Eltern und meinem Partner gesprochen. Und ich bin einem Forum für Eltern, die ähnliche Sorgen mit ihren Kindern haben, das hat mir sehr geholfen … Und ich habe mich abgegrenzt, muss nicht mehr ständig daran denken. ….“

Wie soll es mit dem Alkohol weitergehen?
„So wie im letzten Jahr, nur wenig und kontrolliert zu wenigen besonderen Anlässen, als wieder so, wie es bis 2015 gewesen ist …“

Fragen zum Alkohol:
„8,8 g Alkohol sind in einem Glas Sekt, das ist bei mir 0,16 Promille, da brauche ich über eine Stunde, um das abzubauen. ….
Früher wusste ich das nicht, da dachte ich immer, das ist ja nur Sekt …“

Trennen trinken und fahren?
„Einerseits trinke ich wieder nur sehr wenig und kontrolliert. Wenn ich zu besonderen Anlässen ein, max. 2 kleine Gläser Sekt trinke, dann fahre ich nicht mehr. Entweder fahren wir öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi…..“

Was hat Ihnen die Beratung gebracht?
„Ich hatte mich schon sehr viel vorbereitet, auch sehr viel für mich aufgearbeitet. Ich habe dort noch Bestätigung bekommen und einige Tipps für die Zukunft gegeben. Ich habe dort nochmal Sicherheit bekommen ….“

Was macht Sie sicher?
„Dass es mir gesundheitlich besser geht …. Und ich möchte keinen mehr enttäuschen. Ich habe trotz Eintrag in die Personalakte mehr Verantwortung bekommen… Ich kann jetzt besser mit der Enttäuschung über meinen Sohn umgehen ….“

Schon bei wenig Alkohol wird das Sehen beeinträchtigt, man hört schlechter, aber vor allen ist die Reaktion schlechter. Im schlimmsten Fall fährt man jemanden tot…“

Abschließend erfolgte mit Frau Stern eine kurze Auswertung, einschließlich der Mitteilung einer Prognosetendenz.
 

Stern

Benutzer
IV. BEWERTUNG UND BEFUNDE


Die im Teil II dargestellten Voraussetzungen für eine günstige Prognose wurden anhand der ober erläuterten Methoden überprüft. Im Folgenden werden die in Teil II wiedergegebenen Befunde im Hinblick auf die behördliche Fragestellung bewertet und ggf. in ihrer Aussagekraft gewichtet.

Die Bewertung, ob eine bei der Untersuchung festgestellte Krankheit oder ein körperlicher Mangel für die Fahreignung von Bedeutung sein, orientiert sich an den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung.

Die verkehrsmedizinische Untersuchung und Befragung erbrachten keine im Sinne der Fragestellung auffälligen Befunde oder Hinweise auf Beeinträchtigungen. Der frühere Alkoholkonsum hat zu keinen gravierenden organischen Folgeschäden geführt, die das ausrechend sichere Führen von Kraftfahrzeugen – unabhängig von akutem Alkoholeinfluss – ausschließen würden. Auch schwerwiegende psychiatrische Befunde waren in der orientierenden Untersuchung nicht zu erheben.

Bei den durchgeführten Testverfahren hat Frau Stern insgesamt normgerechte Ergebnisse erzielt.

Bei der Klientin bestehen keine verkehrsrelevanten Beeinträchtigungen der geistigen und/oder psychisch-funktionalen Voraussetzungen, die auf einen kurzzeitigen zurückliegenden oder noch andauernden Alkoholmissbrauch schließen lassen (vgl. Hyp. A 6N).

Eine normale psychofunktionale Leistungsfähigkeit stellt eine notwendige Voraussetzung für eine sichere Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr dar. Sie liefert jedoch keinen ausreichenden Beitrag zur Beantwortung der Frage nach der zukünftigen Verkehrsbewährung.

Das Gespräch erbrachte weitestgehend Sachverhalte und Befunde, die es erlauben, die Vorfälle in einem gegenüber der Aktenlage günstigeren Licht zu sehen. Die bei der Auswertung der Vorgeschichte aufgestellten Annahmen müssen also nicht aufrechterhalten werden. Dies wird im Folgenden anhand der verbindlichen Beurteilungskriterien näher erläutert.

Bei der Bewertung der Befunde ist zu berücksichtigen, dass die Angaben von Frau Stern nur dann zur Beurteilung ihrer individuellen Problematik herangezogen werden könne, wenn sie glaubhaft und nachvollziehbar sind.

Zu ihrer Vorgeschichte äußerte sich Frau Stern anschaulich und ausführlich. Sie schilderte auch ihre zwischenzeitliche Entwicklung nachvollziehbar.

Ihre Ausführungen waren in sich frei von Widersprüchen und mit fachlicher Erfahrungen zu vereinbaren. Sie enthielten darüber hinaus keine Anzeichen von Beschönigungen. Die Darlegungen sind somit als glaubhaft zu akzeptieren (Vgl. Hypothese 0).

Um die Frage nach der Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss hinreichend sicher beantworten zu können, war es zunächst erforderlich, den Grad der Alkoholgefährdung zu erfassen.

Eine Alkoholabhängigkeit wurde weder extern (aktenkundige oder am Tag der Untersuchung beigebrachte Fremdbefunde) diagnostiziert, noch lagen im Rahmen unserer Untersuchung aktuelle Hinweise entsprechend dem diagnostischen Klassifikationsschema ICD 10, Kapitel V (F) bzw. dem statistischen Manual psychischer Störungen DSM-IV vor.

Überdies ist aus der Lerngeschichte, der Aktenlage und den gemachten Angaben der Klientin die Notwendigkeit eines dauerhaften Verzichts auf den Konsum alkoholischer Getränke zunächst nicht zwangsweise abzuleiten.

Alkoholverzicht ist immer dann zu fordern, wenn anzunehmen ist, dass es sich um ein fehlangepasstes Muster von Substanzgebrauch handelt bzw. dass sich ein konsequent kontrollierter Umgang mit Alkohol nicht erreichen lässt (vgl. Hyp. A2, Kriterium A 2.1 K, A2. 2K). Diese entsprechenden Kriterien wurden geprüft, aber keines der Kriterien eindeutig erfüllt.

Auch, wenn sich aus den Befunden nicht die Notwendigkeit eines vollständigen Verzichts auf Alkohol ableiten lässt, sind doch Korrekturen des Trinkverhaltens zu fordern. Es muss sichergestellt sein, dass Frau Stern in Zukunft nicht vermehrt und unkontrolliert Alkohol konsumiert (vgl. Hyp. 3).

Alkohol wird gesellschaftsüblich als ‚soziales Schmiermittel‘, also zur emotionalen Lockerung und Hebung der Stimmung eingesetzt. Bei normalem gesellschaftlichen Umgang mit Alkohol werden in der Regel Blutalkoholwerte über 1,1 Promille nicht erreicht. Die vorliegende Blutalkoholkonzentration zeigt, dass Frau Stern zu dieser Zeit außerhalb des Rahmens sozialer Konversation trank.

Die Problematik ihrer damaligen Trinkgewohnheiten, die den äußeren Bedingungshintergrund ihrer Alkoholfahrt kennzeichnet, ist sich Frau Stern in wesentlichen Punkten bewusst geworden. („Ich habe in der letzten Zeit den Alkohol missbraucht…“

Ihre Ausführungen zeigen, dass sie sich zwischenzeitlich mit den persönlichkeitsspezifischen Hintergründen ihres Trinkverhaltens auseinandergesetzt hat. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für den Aufbau überdauernder Einstellungs- und Verhaltenskorrekturen.
„Ich aber mich geschämt für meinen Sohn, ich wollte mir die ganzen Sorgen und den Ärger wegtrinken….“

Über ihr Trinkverhalten hat Frau Stern offen und unbefangen berichtet. Es wurde deutlich, dass sie unter dem Eindruck ihres Fehlverhaltens und der gerichtlichen Maßnahmen nach der Alkoholfahrt begonnen hat, ihre Trinkmenden und Trinkmotive zu überdenken, und hierüber die Problematik der damaligen Trinkgewohnheiten erkannt hat.
(„1,57 Promille wurden zurückgerechnet, 1,85 Promille waren es bei der ersten Messung. Das ist ein sehr hoher Wert, der sagt aus, dass ich schon sehr an Alkohol gewöhnt bin …“)

Bei der Befragung zu ihrem Trinkverhalten führte Frau Stern aus, dass sie sofort nach dem Delikt (September 2018) eine trinkpause eingelegt und sich danach für einen deutlich reduzierten und kontrollierten Umgang mit Alkohol entschieden habe und dies auch seitdem Praktiziere.

Es liegt neben einem Laborbefund auch eine aktuelle Haaranalyse als Beleg für die angegebenen Veränderungen vor, zudem wirken ihre Äußerungen glaubhaft und da kein Totalverzicht fachlich zu fordern ist, könne die beigebrachten Befunden neben ihren Verbalisierungen als Beleg für eine positive Entwicklung genügen.
„…habe ich erstmal keinerlei Alkohol getrunken, weil ich da erstmal bekommen wollte… dann seit Sylvester bis heute jeweils bei Geburtstagen in der Familie je ein kleines Glas Sekt getrunken …“)

Im Zeitraum vor der Alkoholfahrt habe sie nach ihren Angaben regelmäßig zu bestimmten Anlässen sehr viel Alkohol zu sich genommen.
(„Bis 2015 habe ich nur zu Anlässen zwei bis max. drei Gläser Sekt getrunken, nie allein. Aber das Verhältnis zu meinem Sohn wurde immer schwieriger …. Und es wurde langsam mehr mit dem Sekt bei mir, ich konnte besser einschlafen, die schlechten Gedanken waren weg. Zwei bis dreimal unter der Woche bis zu einer Flasche Sekt á 0,75 l. Wenn Feierlichkeiten waren, habe ich noch mehr getrunken, das Maximum waren 2,5 Flaschen à 0,75 l. Anderen Alkohol habe ich nicht getrunken...“)

Sie wolle aus ihrer Sicht zukünftig weiterhin, so wie sie es in der letzten Zeit auch praktiziert, nur noch kontrolliert Alkohol zu sich nehmen.
(„So wie im letzten Jahr, nur wenig und kontrolliert zu wenigen besonderen Anlässen ….“)

Frau Stern erklärte, sie habe ihr Trinkverhalten in letzter Zeit nicht nur im Hinblick auf die Fahrerlaubnis verändert, sondern eine grundlegende Bilanz gezogen. Sie hat erkannt, dass ihre Zukunftsvorstellungen nur über eine Neuorientierung ihrer Lebensführung zu verwirklichen sind.
(„Dass es mir gesundheitlich besser geht …. Und ich möchte keinen mehr enttäuschen. Ich habe trotz Eintrag in die Personalakte mehr Verantwortung bekommen… Ich kann jetzt besser mit der Enttäuschung über meinen Sohn umgehen ….“

Zudem konnte Frau Stern in dieser Zeit zahlreiche diverse Erfahrungen machen, die ihren Vorsatz, auch in Zukunft zufrieden mit wenig Alkohol zu leben. Erhaltensänderung angeleitet werden.
(„„Es geht mir heute besser. Ich bin nicht mehr so müde, kann mich besser konzentrieren. Ich habe keine Erkältungen mehr. Ich schlafe besser, bin auch ausgeglichener geworden …“)

Frau Stern konnte durch den veränderten Umgang mit Alkohol auch neue Erfahrungen mit eigenen Kompetenzen sammeln, die sie bestärken und auch weiterhin nur wenig Alkohol und vor allem nicht mehr funktional Alkohol zu trinken.
(„Ich habe viel mit meinen Eltern und meinem Partner gesprochen. Und ich bin einem Forum für Eltern, die ähnliche Sorgen mit ihren Kindern haben, das hat mir sehr geholfen … Und ich habe mich abgegrenzt, muss nicht mehr ständig daran denken. ….“)

Ihren Angaben zufolge hat Frau Stern den Umgang mit Alkohol durch plausible Trinkregeln für die Zukunft so gestaltet, dass unkontrollierte Trinkanlässe mit hohen Trinkmengen nicht mehr zu erwarten sind.

Frau Stern stellte ihre Veränderungen im Alkoholtrinkverhalten insgesamt plausibel und nachvollziehbar dar. Dies spricht nicht nur für die Glaubhaftigkeit der angaben, sondern lässt auch die erforderliche Distanzierung vom früheren Verhalten erkennen. Die Ergebnisse der psychologischen Untersuchung lassen nicht erwarten, dass Frau Stern das Führen eines Kraftfahrzeuges künftig unkontrolliert mit Alkoholtrinkanlässen zusammentreffen wird.

Davon kann schon deshalb ausgegangen werden, weil Frau Stern auch zukünftig keine größeren Mengen an Alkohol mehr konsumieren will. Damit verliert die enthemmende Wirkung des Alkohols bei der Entscheidung zum Fahrantritt an Bedeutung.

Die persönliche Verantwortung für Alkoholfahrten mit hohen Gefährdungsrisikowurde von Frau Stern erkannt. Sie sieht ihre frühere Risikobereitschaft im Umgang mit Alkohol im Rückblich als leichtfertig und rücksichtslos gegenüber den Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer an. Ihr Blickwinkel umfasst nunmehr nicht nur die persönlichen Konsequenzen des Auffälligwerdens, sondern auch das allgemeine Sicherheitsrisiko von Alkoholfahrten. Die erlebten Folgen haben bei Frau Stern zu einer deutlichen Verbesserung des Sicherheitsbewusstseins geführt. Die Dringlichkeit einer strikten Trennung von Trinken und Fahren ist ihr bewusst geworden.
(„Schon bei wenig Alkohol wird das Sehen beeinträchtigt, man hört schlechter, aber vor allen ist die Reaktion schlechter. Im schlimmsten Fall fährt man jemanden tot…“)

Frau Stern konnte nachvollziehbar darlegen, dass sie den konkreten Vorsatz gefasst hat, nur dann eine Fahrt anzutreten, wenn keine Alkoholwirkung vorliegt. Es ist zudem zu erwarten, dass sie diesen Vorsatz auch wird durchsetzen können.
(„Einerseits trinke ich wieder nur sehr wenig und kontrolliert. Wenn ich zu besonderen Anlässen ein, max. 2 kleine Gläser Sekt trinke, dann fahre ich nicht mehr. Entweder fahren wir öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi…..“

Im Gespräch mit einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie der Wirkung des Alkohols auf die Leistungsfähigkeit und die Gesundheit erwies sich Frau Stern gut informiert. Damit ist eine Voraussetzung für die vernunftbezogene Aufarbeitung ihrer Trink-Fahr-Problematik gegeben (vgl. Hyp. 4, Krit. A 4.2 K).

Auch unter fachlicher Hilfestellung hat sich Frau Stern mit der für ihr bisheriges Fehlverhalten ursächlichen Alkoholproblematik auseinandergesetzt.

Aufgrund der im Gespräch gewonnenen konkreten Befunde einschließlich der medizinischen Feststellungen kann das oben ausgeführte allgemeine Wiederholungsrisiko im vorliegenden Fall als soweit reduziert gelten, dass eine günstige Prognose fachlich gerechtfertigt ist.


V. BEANTWORTUNG DER FRAGESTELLUNG

Eine günstige Verkehrsprognose ist im konkreten Fall nur dann vertretbar, wenn in der Zusammenschau psychologischer und medizinischer Befunde eine deutliche Umkehr in Einstellung und Verhalten erkennbar wird, die als Grundlage einer künftigen Verkehrsbewährung akzeptiert werden kann.

Bei zusammenfassender Wertung der Untersuchungsergebnisse kann die behördliche Fragestellung wie folgt beantwortet werden:

Nach den Befunden der Untersuchung kann Frau Stern trotz der Hinweise auf Alkoholmissbrauch ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse B) sicher führen.

Es ist insbesondere nicht zu erwarten, dass Frau Stern auch in Zukunft ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hier mal wieder ein Link zu einem neg. Gutachten (Drogen):

 

Rheinland83

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,
hier mal meine MPU Tortour:smiley3833:...
frei nach dem Motto, wie man es macht (gesagt bekommt), ist es falsch....
1. Pima Teil 1-2
 

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