mangofreak100
Stamm-User
Ist die AVUS nicht der Verschwiegenheit verpflichtet. Das müsste doch heißen das die AVUS meine schriftliche genhmigung braucht um das Gutachten an dritte weiter zu leiten ?
Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und geben keine Auskünfte an Dritte ohne Ihre ausdrückliche Schweigepflichtentbindung. Sie entscheiden, ob Sie das Gutachten bei Ihrer Führerscheinstelle vorlegen möchten.
Das steht auf der Homepage der AVUS. Ich habe am MPU Tag selber lediglich therapeuten und labore der Schweigepflicht entbunden. Im Fragebogen den man vorab erhält war auch kein Punkt zu diesem Thema.
Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und geben keine Auskünfte an Dritte ohne Ihre ausdrückliche Schweigepflichtentbindung. Sie entscheiden, ob Sie das Gutachten bei Ihrer Führerscheinstelle vorlegen möchten.
Das steht auf der Homepage der AVUS. Ich habe am MPU Tag selber lediglich therapeuten und labore der Schweigepflicht entbunden. Im Fragebogen den man vorab erhält war auch kein Punkt zu diesem Thema.