Meine VP seht die unterstellung einer eventuellen Suchtverlagerung als sehr fragwürdig an.
Die Klärung einer Suchtverlagerung gehört zur MPU. Allgemein: Ein typisches Vorgehen bei einer Suchtverlagerung ist, dass Betroffene sich bestimmte Medikamente verschreiben lassen, wobei sie dem Arzt / der Ärztin ihre Drogenvergangenheit verheimlichen.
Tilidin darf weder an aktuelle noch an ehemaligen Drogenkonsumenten verschrieben werden. Von daher steht eine Suchtverlagerung im Raum und du musst belegen, das es keine gibt.
Wie gesagt sie wird mir bestimmt ein ausreichendes Attest ausstellen.
Dem Gutachten nach sollte das Attest unter anderem folgende Fragen klären:
- Was wußte deine Ärztin über deine Drogenvergangenheit und deinen aktuellen Drogenkonsum?
- Welche "sanfteren" Behandlungsformen wurden vor der Verschreibung vom Tilidin ausprobiert und wie lange jeweils?
- Wurden vor der Verschreibung vom Tilidin Fachärzte konsultiert?
- Warum wurde dir Tilidin trotz deines damals aktuellen Drogenkonsums verschrieben, obwohl das nicht zulässig ist und dir schaden kann?
- Wie war / ist der Medikationsplan?