Zitat:
"Zu viele Punkte in Flensburg
Ordnungswidrigkeiten (OWi) im Straßenverkehr – Geschwindigkeitsüberschreitungen, unerlaubtes Überholen, Fahren mit ausschlaggebenden Mängeln am Auto – ziehen Punkteintragungen im Fahreignungsregister nach sich. Wird dabei die die Grenze von acht „Punkten in Flensburg“ erreicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen und nach Ablauf der Sperrfrist ist eine MPU notwendig.
MPU aufgrund einer Straftat
Steht eine schwere Straftat in irgendeiner Verbindung zum Straßenverkehr, kann ebenfalls eine MPU verlangt werden. Das ist beispielsweise denkbar, wenn ein Raub verübt wurde und die Flucht mit dem Auto vollzogen wurde – als nur eines von zahlreichen Szenarien. Auch bei auffallendem Verhalten durch unbeherrschte Aggressionen ist ein Führerscheinentzug möglich, weil die Vermutung naheliegt, dass sich das auch in der Teilnahme am Straßenverkehr negativ widerspiegeln kann."