Tf 02.04.10 bak 1,91

Alveratis

Benutzer
Hallo Alveratis,

Hast Du denn schon die offizielle Mitteilung, dass Du eine doppelte Fragestellung bekommst?

In dem Schrieb steht?

Ist zu erwarten, dass die Betroffene zukünftig nicht mehr oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen oder auch erneut ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird? Liegen als mögliche Folgen eines übermäßigen Alkoholkonsums keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?

Ich bin jetzt davon ausgegange das dies eine doppelte Fragestellung ist, wegen
->nicht mehr oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen
->erneut ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird

Bei der PIMA würde mich die Alkohol MPU 411 Euro kosten.
 

admin

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Administrator
Ich denke ja.
In meinem Schreiben der FsSt. stand nur etwas von der TF.
Dann wollen die Dir wohl noch die Fahrerflucht ans Bein binden...
 

Alveratis

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Danke für die Auskunft. Also werde ich mich auf beides vorbereiten müssen. Mit den um die 600 Euro lagst du auch richtig. Die Dame von der PIMA sagt mir eben am Telefon 536 Euro.

Wie läuft das in der MPU ? Entbindet man den Gutachter der MPI der Schweigepflicht, gegenber zum Bleistift seines Therapeuten, Hausarzt usw?
 

admin

Administrator und MPU Profi
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Du müsstest umgekehrt Deine Ärzte und Therapeuten von der Schweigepflicht entbinden...
Das ist aber nur in Ausnahmefällen notwendig.
 
D

dinah

Gast
die doppelte Fragestellung ist gerechtfertigt.

Unfallflucht hat eine 5-jährige Verjährungsfrist.
die Tilgungsfrist beträgt 10 Jahre.
 

Alveratis

Benutzer
Du müsstest umgekehrt Deine Ärzte und Therapeuten von der Schweigepflicht entbinden...
So meinte ich das auch, habe mich etwas blöd ausgedrückt:smilie_verl_029:

@dinah, sieht so aus leider...

Die Fahrerflucht damals lief folgendermaßen ab: Ich bin betrunken nachts gegen ein Auto gefahren und fuhr dann nach Hause, legte mich ins Bett. Am nächsten Morgen stand die Polizei vor meiner Tür, die forderten mich auf mit zur Wache zu kommen, was ich aber nicht getan habe, denn ich hätte sicherlich noch einiges an Restalkohol im Blut gehabt.

Es kam dann zur Anzeige wegen "Fahrerflucht" und es gab Augenzeugen (nette Nachbarn) die mich in der Nacht aus meinem kaputten Auto haben aussteigen sehen. Zur Verhandlung kams dann nicht, da die Sachlage ja klar war. Ich habe die Tat zugegeben, eine Führerscheinsperre von 6 Monaten bekommen.

Fraglich ist jetzt wie ich mit dieser Geschichte bei der MPU umgehe. Was denkt ihr, die Wahrheit sagen also das Alkohol im Spiel war und ich deswegen Fahrerflucht begangen habe oder eben den Alkohol verschweigen und mir was ausdenken warum ich "geflüchtet" bin?
 

admin

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Alveratis,
ich würde den Alkohol nicht erwähnen.
Du bist unter Schock geflüchtet, oder weil Du Angst vor den finanziellen Folgen gehabt hast...:zwinker0004:
 

Alveratis

Benutzer
was unternahmen dann die Polizisten?
Nichts, die sind wieder gefahren. Ich habe dann einige Tage später Post von der Polizei bekommen, mit einem Termin wo ich mich zu der Sache äußern sollte. Das habe ich telefonisch abgelehnt und den Anwalt eingeschaltet.

Ok, den Alkohol in diesem Falle nicht erwähnen
 

admin

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Alveratis,
was hast Du in der Zwischenzeit denn für die Vorbereitung auf die MPU unternommen?

Bezüglich Aufarbeitung, Vorbereitung usw. ist einiges passiert, aber das würde das Posting jetzt sprengen. Ich schreibe dazu dann später was.
 

Alveratis

Benutzer
wegen der Vorbereitung...

direkt für die MPU:

  • Urinscreenigs seit Mai 2010, ursprünglich für ein halbes Jahr. Auf Kundenwunsch bis Februar/März 2011 verlängert.
  • SHG - AA`s Onlinegruppe seit Mai 2010. Onlinegruppe da ich alleinerziehene Mutter mit einem autistisch behinderten Kind bin, da ist es schwierig mit der Kinderbetreung grade abends (finden die Meetings statt) wenn er ins Bett geht.
  • Suchtberatung am 14. Juli 2010 bei der Diakonie
  • In fachärtzlicher Behandlung bei einem Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie. Allerdings erst seit letzte Woche weil die Wartezeiten grade in dem Bereich sehr lange sind, locker 10 Monate.
  • bei der TF habe ich das Auto in den Graben gesetzt, zwei vorbeikommende Autos wollten helfen und haben gehalten, in die ist dann ein weiterer Verkehrsteinehmer gefahren. Bei den Unfallbeteiligten habe ich mich entschuldigt, was aber keinerlei Auswirkung auf das Strafmaß oder sonstiges hatte. Ich habe mich nämlich erst nach Erhalt des Urteils bei den Leuten gemeldet.

Änderung der Lebensumstände

  • gerichtliche Betreuung für meinen sehr kranken Vater beantragt. Ich habe keine Geschwister und musste die Dinge die ihn betrafen alle alleine regeln. Betreung würde in allen Bereichen veranlasst. (finanzelle Angelegenheiten, Aufentahltsrecht, medizinische Versorgung)
  • ausgezogen aus dem Haus meiner Mutter und Stiefvater, die beide pflegebedürfitg sind und außerdem Hilfe in allen alltäglichen Dingen benötigen, Haushalt, Einkaufen, Behördenangelegenheiten, Arztbesuche usw. Das alles wird nun nicht mehr von mir erledigt, sondern von einer Hilfe auf Honorarbasis.
  • für mein autistisches Kind habe ich eine Schulbegleitung beantragt und genehmigt bekommen. Für zwei Jahre wird er nun die komplette Schulzeit durch einen Zivi begleitet.
  • offene Hilfe habe ich ebenefalls bez. meines Kindes beantragt und genehmigt bekommen. Konkret sieht das so aus, das der Zivi uns zur Therapie fährt. Außerdem steht er einmal in der Woche für Hausaufgabenbetreuung zur Verfügung. Des weiteren nimmt mein Kind im 14 tägigem Rythmus an einer Gruppenveranstalltung für seelisch behinderte Kinder teil. Da wird er auch von seinem Zivi gefahren und betreut.
    So bin ich etwas entlastet und habe auch mal Zeit für mich.
  • bei der ARGE habe ich um Aufnahme in ein Program/Eingliederungsmaßnahme gebeten, wo "schwierige" Fälle bei ihrer arbeitssuche unterstützt werden. Diese Maßnahme läuft seit Oktober 2010 bis Mai 2011. Einen Minijob habe ich bereits mit Hilfe dieser Unterstützung gefunden.

Dann war ich letzten Donnerstag zu einem Beratungsgespräch bei einem Verkehrspsychologen. Eine Therapie dort daürt ein halbes Jahr und kostet 873 Euro plus vier Einzelgespräche jeweils 80 Euro. Das kann ich mir absolut nicht leisten und anscheinend ist es ja auch möglich eine MPU ohne verkehrspsychologische Zherapie positiv hinter sich zu bringen.
 
D

dinah

Gast
So bin ich etwas entlastet und habe auch mal Zeit für mich.
und was unternimmst du in dieser Zeit?

Dann war ich letzten Donnerstag zu einem Beratungsgespräch bei einem Verkehrspsychologen. Eine Therapie dort daürt ein halbes Jahr und kostet 873 Euro plus vier Einzelgespräche jeweils 80 Euro.
dann solltest du einen anderen VP besuchen, es ist nicht Standard dass der VP schon im Vorab entscheidet wie lange die Sitzungen sind.
 

Alveratis

Benutzer
und was unternimmst du in dieser Zeit?
Beispielsweise lesen, mich einer Freundin zum Kaffe trinken verabreden, ausgiebieg in der Badewanne entspannen usw. Etwas nur für mich, wo ich ansonsten keine Zeit/Möglichkeit für habe.


dann solltest du einen anderen VP besuchen, es ist nicht Standard dass der VP schon im Vorab entscheidet wie lange die Sitzungen sind.
Ja ich fand das auch sehr seltsam, das er gleich ohne weitere Information meinerseits direkt Therapiedaür und Kosten festgelegt hat. Leider ist das der einzige VP im näheren Umkreis, in der Nähe von Gießen gibts noch eine VP die auch telefonische Beratung anbietet. Zwingend notwendig ist das ja aber nicht. Es ist ganz einfach auch eine finanzielle Frage, die MPU kostet eine Menge Geld, was ich nicht habe. Die Urinscreenings habe eine Menge gekostet. Ich bin jetzt bereits total verschuldet. Und es muss ja auch für einen finanziell schwachen Menschen möglich sein eine MPU positiv zu durchlaufen.

Abgesehen davon, habe ich gestern die Einverständniserklärung wegen der MPU an die FSST zurück gesendet. Also denke ich Mitte März wird dann die MPU stattfinden. Für eine Therapie ist eh keine Zeit mehr.
 

Nancy

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Administrator
Hallo Alveratis,

lese schon eine Weile hier mit....

Wenn du in der Nähe von Gießen wohnst, könnte ich dir eine gute VP in Annerod empfehlen......
 

Max

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Administrator
Unfallflucht hat eine 5-jährige Verjährungsfrist.
die Tilgungsfrist beträgt 10 Jahre.

Kann mir jemand erklären, wie eine Verjährungsfrist kürzer als eine Tilgungsfrist sein kann???
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Kann mir jemand erklären, wie eine Verjährungsfrist kürzer als eine Tilgungsfrist sein kann???


Ich denke mal, das sollte dir dinah selbst erklären....:zwinker0004::smile:



@Alveratis

Die Rede ist von Frau A.....mann, oder?
Das war auch meine VP und ich muss ganz ehrlich sagen...sie war diejenige, die mir zu einer pos. MPU verholfen hat.
Ich bin erst ab Mai zu ihr und hatte meine MPU im Juli....also auch relativ kurzfristig.
Ich habe bei ihr p.Std. 50 Euro bezahlt. Sie arbeitet eng mit der Avus in Ffm zusammen und meine SB von der FSSt. höchstpersönlich hat sie mir empfohlen......
 
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