D
dinah
Gast
Ich denke mal, das sollte dir dinah selbst erklären....:smile:
hat dinah schon gemacht
Ich denke mal, das sollte dir dinah selbst erklären....:smile:
dachte schon, es fällt niemand auf
Was würdet Ihr mir jetzt raten? Wie gehe ich damit um, in der MPU?
Wie schon geschrieben außer diesem "Neürteilung nach Sperrfrist" ist darüber nichts in der Akte zu finden.
Genau das hatte ich in Deinem Thread schon erklärt. Die Tilgungsfrist einer Straftat hat 15 Jahre Mindestbestand, kommt noch etwas hinzu , dementsprechend länger als 15 Jahre.Warum eine Sperrfrist verhängt wurde war nicht vermerkt. Die Sachbearbeiterin habe ich gefragt warum das noch in der Akte ist, ob das nicht verjährt sei? Sie meinte solche Dinge dürften bis zu 15 Jahren in der Akte bleiben und mal abgesehene davon, sei das nur eine Kopie der Karteikarte der ehemalige FSST.
Das ist mir allerdings neu ...Grenze bei 1,3 ??? Ich hatte 1994 schon eine TF und diese wurde bei 1,16‰ als Straftat bewertet.1996 hate ich eine TF mit 1,13 Promille, damals war die Grenze noch bei 1,3 es war also eine Ordnungswidrigkeit.
Ich weiß es nicht mehr. Ich durchwühle grade Kartons auf dem Dachboden, auf der Suche nach Unterlagen von der Sache damals.Noch was:
Hast Du damals einen Bußgeldbescheid bekommen oder war es ein Strafbefehl?
Stimmt habe ich eben auch bei Wiki nachgelesen, das wurde 1990 von 1,3 auf 1,1 geändert.Das ist mir allerdings neu ...Grenze bei 1,3 ??? Ich hatte 1994 schon eine TF und diese wurde bei 1,16‰ als Straftat bewertet.
Ich weiß es nicht mehr. Ich durchwühle grade Kartons auf dem Dachboden, auf der Suche nach Unterlagen von der Sache damals.
Stimmt habe ich eben auch bei Wiki nachgelesen, das wurde 1990 von 1,3 auf 1,1 geändert.
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Nein
Ich ging davon aus, da das beim Strafbefehlsverfahren keine Rolle mehr spielte, das wäre nicht mehr von Bedeutung.da hast Du dann wohl geflunkert...
Das hat die VK-Psychologin ebenfalls so gesehen und mir geraten ehrlich zu sein, also zu sagen das da Alkohol im Spiel war.Auch wenn dabei keine TF nachgewiesen werden konnte, könnte ein GA seine eigenen Schlüsse daraus ziehen.
Nach dem Motto: "Da wird auch Alkohol im Spiel gewesen sein..."
Mal so am Rande, exakt die Fakten die die VK-Psychologin genannt hat, lese ich auch hier. Man bzw. ich fühle mich echt gut aufgehoben oder beraten hier.