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Tf 02.04.10 bak 1,91

dachte schon, es fällt niemand auf

Tja, Pech gehabt. :zwinker0004:

Ab Jahr 1999 wurde für alle Trunkenheitsfahrten [(außer § 24a StVG) mit oder ohne Unfall] eine Tilgungsfrist von 10 Jahren festgelegt, die maximale Verwertungsfrist beträgt 15 Jahre.
 
@virusx5, bei der Fahrerfluchtsgeschichte war keine Trunkenheit im Spiel, zumindest offiziell nicht. Aber ist aj eh jetzt geklärt, ist in der FS-Akte und somit fließt das mit in die MPU ein.

@Nancy genau die meine ich.
 
@Alveratis

Ok, dann gilt dass eben jetzt für Deine TF...diese wird jetzt 15 Jahre in Deiner Akte schlummern. Kommt zwischenzeitlich eine Straftat dazu, verlängert sich das Ganze. Aber das wäre wohl die schlechteste Konstellation.
 
[QUOTEAlveratis=;3844]
@Nancy genau die meine ich.[/QUOTE]

Ok Alveratis....dann ist mein Rat, geh ein paar Mal zu ihr wenn du kannst...:smile:
 
Zuletzt bearbeitet:
@Nancy, ich habe morgen einen Termin :smile:

Nun war ich eben bei der FSST und habe die Akte eingesehen. Da war drin die Anklagen/Anzeige, der Schriftverkehr mit dem Anwalt und die ensprechende Sperrfrist, sowie das polizeiliche Führungszeugnis und der Auszug aus Flensburg.

Aber da war eine Kopie einer Karteikarte von der Führerscheinstelle wo ich 1997 gewohnt habe. Auf dieser Karteikarte stand drauf, Neürteilung des Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist (Datum 1997)

Warum eine Sperrfrist verhängt wurde war nicht vermerkt. Die Sachbearbeiterin habe ich gefragt warum das noch in der Akte ist, ob das nicht verjährt sei? Sie meinte solche Dinge dürften bis zu 15 Jahren in der Akte bleiben und mal abgesehene davon, sei das nur eine Kopie der Karteikarte der ehemalige FSST. Die damalige Sperrfristsache sei ja nicht weiter ausgeführt, sprich keine Unterlagen darüber.

So nun ist das also in der Akte die an das MPI geht.
1996 hate ich eine TF mit 1,13 Promille, damals war die Grenze noch bei 1,3 es war also eine Ordnungswidrigkeit. Das weiß das MPI ja nicht. Die wissen ja nur von einer Neürteilung nach einer Sperrfrist. Wie gehe ich denn jetzt am güstigsten damit um. Sag ich das ist laut Gesetz nicht mehr relevant, das braucht also nicht "durchgekaut" zu werden. Oder sage ich die Wahrheit. Oder konstruiere ich einen Unfall den ich verschuldet habe und deswegen die Sperrfrist. Was würdet Ihr mir raten...
 
Hallo Alveratis,
war das damals ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis?
Bei einer OWi wird normalerweise "nur" ein Fahrverbot verhängt und dann gibt es auch keine Sperrfrist.
Die gibt es nur bei einem Entzug...
 
Wenn ich das noch genau wüsste! Sicher weiß ich das es damlas noch die 1,3 Promillegrenze gab und ich mit 1,13 darunter war. Es war eine folgenlose TF, gab auch keine Gerichtsverhandlung.

Dennoch stand in auf dieser erwähnten Karteikarte Neürteilung nach Sperrfrist...also dann anscheindend doch ein Entzug der Fahrerlaubnis.
 
Dann ist es sicher auch als Straftat gewertet worden.
Und da Du 2004 eine Fahrerflucht hattest verlängert sich die Tilgungsfrist automatisch...
 
Was würdet Ihr mir jetzt raten? Wie gehe ich damit um, in der MPU?

Wie schon geschrieben außer diesem "Neürteilung nach Sperrfrist" ist darüber nichts in der Akte zu finden.
 
Alveratis,
Du hättest 2 Möglichkeiten:
1. Du sagst die Wahrheit, es darf nämlich nicht mehr gegen Dich verwertet werden.
2. Du denkst Dir ein anderes Szenario aus. (oftmals Punkte gesammelt o. ähnliches)

Ich würde die erste Variante wählen...
 
Ja, ich denke auch das die Wahrheit in diesem Falle das Beste ist. Ich habe nämlich Panik mich bei was "Konstruirtem" zu verraten, auf Nachfrage zum Beispiel und dann wäre eh alles gelaufen.
 
Noch was:
Hast Du damals einen Bußgeldbescheid bekommen oder war es ein Strafbefehl?
 
Was würdet Ihr mir jetzt raten? Wie gehe ich damit um, in der MPU?

Wie schon geschrieben außer diesem "Neürteilung nach Sperrfrist" ist darüber nichts in der Akte zu finden.

Warum eine Sperrfrist verhängt wurde war nicht vermerkt. Die Sachbearbeiterin habe ich gefragt warum das noch in der Akte ist, ob das nicht verjährt sei? Sie meinte solche Dinge dürften bis zu 15 Jahren in der Akte bleiben und mal abgesehene davon, sei das nur eine Kopie der Karteikarte der ehemalige FSST.
Genau das hatte ich in Deinem Thread schon erklärt. Die Tilgungsfrist einer Straftat hat 15 Jahre Mindestbestand, kommt noch etwas hinzu , dementsprechend länger als 15 Jahre.

1996 hate ich eine TF mit 1,13 Promille, damals war die Grenze noch bei 1,3 es war also eine Ordnungswidrigkeit.
Das ist mir allerdings neu ...Grenze bei 1,3 ??? Ich hatte 1994 schon eine TF und diese wurde bei 1,16‰ als Straftat bewertet.

Demnach gilt, alles was in Deiner AKte steht, kann auch gegen Dich verwendet werden. Ob es dies auch wird, sei allerdings dahingestellt. Ich würde die alte TF nur bei entsprechender Nachfrage angeben.
 
Noch was:
Hast Du damals einen Bußgeldbescheid bekommen oder war es ein Strafbefehl?
Ich weiß es nicht mehr. Ich durchwühle grade Kartons auf dem Dachboden, auf der Suche nach Unterlagen von der Sache damals.

Das ist mir allerdings neu ...Grenze bei 1,3 ??? Ich hatte 1994 schon eine TF und diese wurde bei 1,16‰ als Straftat bewertet.
Stimmt habe ich eben auch bei Wiki nachgelesen, das wurde 1990 von 1,3 auf 1,1 geändert.
 
Hallo Alveratis,

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Nein

da hast Du dann wohl geflunkert...:zwinker0004:
Du wirst auch nach der langen Zeit als Wiederholungstäterin angesehen werden.
Und da es eine ansteigende Tendenz aufweist, wirst Du Dich auf 12 Monate AB-Nachweise einstellen müssen.
Zumal der GA auch von der Unfallflucht 2004 Kenntnis haben wird.

Auch wenn dabei keine TF nachgewiesen werden konnte, könnte ein GA seine eigenen Schlüsse daraus ziehen.
Nach dem Motto: "Da wird auch Alkohol im Spiel gewesen sein..."
 
da hast Du dann wohl geflunkert...
Ich ging davon aus, da das beim Strafbefehlsverfahren keine Rolle mehr spielte, das wäre nicht mehr von Bedeutung.

Alles in allem hast du recht. Die Verkehrspsychologin hat mir auch geraten, das Jahr AB -Nachweis voll zu machen. Das habe ich bereits mit der FSST geklärt. Im Mai wäre das Jahr um, ich muss den Antrag auf die Neürteilung der Fahrerlaubnis nicht zurückziehen und noch mal neu stellen, die FSST schickt die Akte erst im April zur MPI. So das ich dann im Mai die MPU machen kann. Ein Führungszeugnis muss ich dann im April nochmal einreichen, da die nur 12 Wochen "aktüll" sind. Den AB-Nachweis habe ich bei der MPI einfach telefonisch verlängert.

Auch wenn dabei keine TF nachgewiesen werden konnte, könnte ein GA seine eigenen Schlüsse daraus ziehen.
Nach dem Motto: "Da wird auch Alkohol im Spiel gewesen sein..."
Das hat die VK-Psychologin ebenfalls so gesehen und mir geraten ehrlich zu sein, also zu sagen das da Alkohol im Spiel war.

Nun muss ich mich erst mal auf die veränderte Situation einstellen...

Mal so am Rande, exakt die Fakten die die VK-Psychologin genannt hat, lese ich auch hier. Man bzw. ich fühle mich echt gut aufgehoben oder beraten hier.
 
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