TF 1,8 Atemwert Ersttäter

Wenn du unter https://www.tuev-nord.de/de/dienstl...in-mpu/mpu/abstinenznachweis/faq-haaranalyse/
guckst, sind 6 Wochen recht dünn. Ich kenne mich allerdings damit nicht aus und habe (zunächst) Urin gemacht; da brauchst du keinen solchen Puffer. Ein paar Tage reichen da.
Ich habe auch 1 Jahr Urin und dann nochmal 3 Monate Haare gemacht
Auch bei Urin musste ich Minimum 3 Monate warten vom letzten Konsum an warten, vorher haben sie den Vertrag nicht gemacht
 
Hattest du dein Problem mit Drogen?
Bei Alk reichen einige Tage - ich hatte meine Vertrag 2 Wochen nach der TF. 3 Wochen nach der TF war die erste Kontrolle (ohne Nachweis also für mich positiv).
 
Hattest du dein Problem mit Drogen?
Bei Alk reichen einige Tage - ich hatte meine Vertrag 2 Wochen nach der TF. 3 Wochen nach der TF war die erste Kontrolle (ohne Nachweis also für mich positiv).
Nein auch alkohol- ich hab das Informationsblatt leider nicht mehr, da stand aber auch ausdrücklich drin frühestens drei Monate nach letztem Konsum . Ich hab am 28.2.2023 das letzte Mal konsumiert und am 27.7.2023 war ich zur ersten Probe.
 
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Frohes Neues Jahr an alle ✌

Kurzes Update zu meinem Silvester:

Ich hab den Abend mit meiner Familie verbracht, wir haben zusammen gegessen und den Abend ruhig angehen lassen.

Die anderen haben etwas getrunken – Wein, Bier, Kurze. –, ich selbst bin aber bei meiner Cola und einem Energy geblieben.

Ich hatte trotzdem richtig Spaß, wir haben viel
gelacht und den Abend einfach genossen – ganz ohne Alkohol oder das Gefühl, mich irgendwie „in Stimmung trinken“ zu müssen.

Ich hatte kein wirkliches Verlangen, mitzutrinken, und meine Familie hat das komplett respektiert.

War tatsächlich mein erstes alkoholfreies Silvester seit etwa drei Jahren – und ehrlich gesagt, ich bin ziemlich zufrieden damit, dass ich’s so durchgezogen hab.
 
Hervorragend!
Vielleicht solltest du es notieren und bei Bedarf / in Stresssituationen wieder drauf gucken.
Auch wird dich bei der MPU der Gutachter ggf. fragen, wie du den Absprung geschafft hast oder dich dabei gefühlt hast - dann sind solche Beispiele sicher nicht verkehrt (den Saufkumpanen bewusst aus dem Weg gegangen, mit Cola zufrieden gewesen, Familie / Freunde haben das akzeptiert).
 
Dieser Erfahrungsbericht mit Sylvester solltest sicher im Fragebogen notieren, v.a. wie sich das Verhältnis zur Familie und auch das Vertrauen sich verbessert.
Ich habe für mich die Erfahrung gemacht, daß v.a. zu Beginn man sich gerne im Vorfeld selbst in Panik mit inneren Ängsten versetzt, als ob metaphorisch Dir jemand gewaltsam den Alk einflössen werden wird. Erleichternd stellst dann fest, wie vielen letztlich das dann doch egal ist. Das dauert dann 2-3 Wochen bis dann jeder Deine Enthaltsamkeit verinnerlich hat. Bis dann ganz automatisch alk-freier Sekt zum Anstoßen angeschafft wird und überraschenderweise dieser den anderen sogar besser schmeckt..

PS: was die Haaranalysen angeht gibts offensichtlich seitens der Labore diverse Auslegungen. Aber grundsätzlich im Rahmen der regulären MPU-Vorbereitung gibts keine gesonderten Verträge.
Bei den Ausführungen von Julchen hatte ich das vielmehr so interpretiert, daß dies in Zusammenhang mit einer Therapie vonstatten ging. Hierzu gelten natürlich andere Spielregeln.

Die angesprochenen Pufferzeiten bei ETG gibts unterschiedliche Meinungen. Die Niveaulosesten wurden vom TÜV bekanntgegeben mit bis zu 9 Monaten.
Hier im Forum hat sich gezeigt, daß ca 3-4 Wochen Puffer ausreichend sind. D.h. also für die Erste Analyse 3 Monate + 3 Wochen Puffer, bis das ETG aus der Haarwurzel rauswächst.
Bei BTM gelten andere Spielregeln, da sich dieses gerne in den Fettzellen einlagert sowie u.U. auch Fremdkontamination eine Rolle spielen kann.
 
Ja, ich hab eigentlich vor nach dem Gespräch mit VP vom TÜV mit Analysen zu beginnen nur weiß noch nicht welche für mein Fall optimal sind.
 
Hier im Forum hat sich gezeigt, daß ca 3-4 Wochen Puffer ausreichend sind. D.h. also für die Erste Analyse 3 Monate + 3 Wochen Puffer, bis das ETG aus der Haarwurzel rauswächst.
Hm - schließt man keinen "Vertrag" über 12 Monate AN-Haare ab, spielt es ja keine Rolle, ob die erste Probe noch Rückstände enthält (außer den Kosten), oder?
BTW auch einige Labore reden von 3 Monate Abstinenz (also Puffer) plus 3 Monate warten um dann 3 Monate AN über Haare nachzuweisen.
 
Was ist eigentlich so die Regel wann man seinen Strafbefehl erhält ? ( also ich hoffe es wird bei mir einer, nur wüsste ich nicht wieso es zur Verhandlung kommen sollte)
 
Hm - schließt man keinen "Vertrag" über 12 Monate AN-Haare ab, spielt es ja keine Rolle, ob die erste Probe noch Rückstände enthält (außer den Kosten), oder?
das ist richtig. Ist dann Dir überlassen, ob das Ergebnis sozusagen gefällt oder nicht..
V.a. bei Radfahrern spielt halt Faktor Zeit die große Rolle, sodaß das dann gerne ausgereizt wird.
Letztlich wollen sich die Labore "nur" absichern, um unangenehme Diskussionen zu vermeiden.

BTW auch einige Labore reden von 3 Monate Abstinenz (also Puffer) plus 3 Monate warten um dann 3 Monate AN über Haare nachzuweisen.
ja, die Bandbreiten sind sehr groß. Sehr häufig landest in Sekretariaten, welche mit gefährlichem Halbwissen um sich werfen und dabei glauben sich sozial überlegen zu fühlen.

Was ist eigentlich so die Regel wann man seinen Strafbefehl erhält ? ( also ich hoffe es wird bei mir einer, nur wüsste ich nicht wieso es zur Verhandlung kommen sollte)
wie Immer gibts keine Regeln und abhängig Auslastung entsprechende Bandbreiten.
ich denke der Strafbefehl wird meistens so nach 2-3 Monaten dann eintreffen.
 
Hallo,

Kleines Update von mir:

Ich habe heute mit einem Herrn vom TÜV gesprochen (das 77€ Erstgespräch).Er meinte ganz klar, dass ich in die A3 falle und keine Abstinenz brauche und auch keine anderen Nachweise.

Seine Empfehlung war, dass ich mir einen Kalender anlege, in dem ich mir 1–2 Mal im Monat eintrage, wann Anlässe sind oder wann ich trinken möchte – ob ich’s dann wirklich tue oder nicht, ist mir überlassen. Wichtig wäre nur, dass es kein spontanes Trinken mehr gibt, sondern geplante, bewusste Entscheidungen.

Er meinte auch das die Sperrfrist erst ab Strafbefehl gilt, also wenn der gültig ist..das hatte ich auch öfter anders gelesen und gesagt bekommen das es ab Beschlagnahmung gilt.

Außerdem hat er mir sehr das Seminar vom TÜV ans Herz gelegt – das soll wohl völlig ausreichen. Laut seiner Aussage bräuchte ich keine Abstinenzprogramme oder sonstige Verkehrspsychologen aus dem Internet, weil das alles „nicht wirklich seriös“ sei.

Das Seminar geht wohl über 3 Monate mit 5 Terminen und kostet etwa 1.500 €. Am letzten Tag wird auch eine Probe-MPU gemacht.

Was mich etwas überrascht hat: Er hat sehr häufig von einer möglichen Sperrfristverkürzung gesprochen. Laut ihm soll ich mit 6–9 Monaten Sperrzeit rechnen, bei Ersttätern ohne Unfall kämen auch 6 Monate oft vor. Falls es 9 Monate werden, würde man mir über das Seminar wohl eine Bescheinigung oder Empfehlung geben, um die Frist zu verkürzen.

Der Mann war echt nett und hatte eine angenehme, humorvolle Art, aber ich fand’s etwas komisch, dass er so oft auf diese Verkürzung verwiesen hat – fast so, als wäre sie sicher.

Ich war während des Gesprächs insgesamt recht unsicher und habe vieles hinterfragt, was er mir auch angemerkt hat. Er hat das Thema dann sogar angesprochen und meinte, ich solle ihm einfach vertrauen – er sei ja selbst MPU-Gutachter.

Was ich mich halt frage..reicht wirklich nur dieses Seminar aus, ohne Abstinenz oder sonstige Nachweise?

Hat jemand von euch vielleicht schon Erfahrung mit genau diesem TÜV-Seminar gemacht ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Sperrzeiten erscheinen mir als ziemlich gering. Mit 6 Monaten kommt heute kaum jemand davon, der jenseits der 1,6‰ ist. Da hat dein netter Herr vom TÜV schon ne sehr gute Laune ausgebreitet. 9-12 Monate ist so das übliche Maß. Und über Sperrzeitverkürzung würde ich erst mal weniger nachdenken. Lieber überlegen, warum du dahin gekommen bist, wo du jetzt bist. Aufarbeitung braucht auch Zeit. Ob das mit einem Kurs mit gerade mal 5 Terminen, dann aber für einen satten Preis von 300 Euro pro Termin geleistet werden kann, sei mal dahingestellt. Aber vielleicht sagst du dazu noch mal mehr.
 
Klingt irgendwie verdächtig nach dem Mainz77 Kurs welchen der TÜV ja anbietet. Und in vielen Bundesländern machen Gerichte und Staatsanwaltschaften keine Verkürzungen mehr (leider).
Ich gebe @kapomick Recht, 6 Monate Sperrfrist sind das gesetzliche Minimum, 3 Monate Mindestsperre gibt es nur, wenn dir mittels 111a die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden ist, da diese vorläufige Entziehung auf die spätere Sperrfrist angerechnet wird.
Und viele Staatsanwaltschaften haben interne Richtlinien was Tagessätze und Sperrfristen betragen. Im Saarland beispielsweise mit mehr als 1,6‰ mindestens 12 Monate Sperrfrist und 55 Tagessätze Geldstrafe…
 
Heute habe ich nochmal Post vom Amtsgericht bekommen – einen Beschluss.

Da steht im Wesentlichen drin, dass der dringende Verdacht besteht, dass ich am Tattag um 4:55 Uhr unter erheblicher Alkoholeinwirkung ein Fahrzeug geführt habe. Und der BAK um 5:30 Uhr bei 1,69 Promille lag.
Da steht auch das mit dem Schreiben gleichzeitig die Beschlagnahmung des Führerscheins gilt, hab den aber schon seit der TF beschlagnahmt bekommen.

Außerdem steht dort, dass „nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass mir die Fahrerlaubnis entzogen wird“.

Jetzt meine Frage :

Ist das schon etwas, womit man mehr anfangen kann – also eine Art Vorentscheidung – oder ist das im Grunde noch nichts Endgültiges und eher ein Standardschreiben, bevor das Verfahren abgeschlossen ist?
 
Das ist der „Avanti“ kurs (Kurs zur Förderung der Fahreignung)
den der Herr mir angeboten hat. Vom TÜV Nord.
Ich bin jetzt nun echt zwiegestalten was ich mache..
Der vom Tüv hat es so leicht und einfach erzählt und mich auch immer wieder gelobt, so das ich alles richtig mache grade etc..denke eher nur damit ich ihm mehr vertraue und er mich überzeugt.

Würdet ihr eher das vom Tüv machen also nur das Seminar ohne Abstinenz und andere Nachweise oder noch was anderes?

Wie gesagt von zwei VP hab ich jetzt A3 erhalten und auch er meinte das lebenslange Abstinenz unglaubwürdig bei Begutachtern rüberkommt
 
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