Dir wurde sehr wahrscheinlich gemäß Paragraf 111a StPO die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Dies ist nur zulässig, wenn wie Du selbst schon zitierst hast:
Entweder kommt jetzt demnächst ein Strafbefehl, wo dann die Geldstrafe und die Sperrfrist drinsteht, oder die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage und es kommt zur Hauptverhandlung.
Die Zeit der vorläufigen Entziehung wird auf die spätere Sperrfrist angerechnet. Sie darf 3 Monate aber nicht unterschreiten.nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass mir die Fahrerlaubnis entzogen wird
Entweder kommt jetzt demnächst ein Strafbefehl, wo dann die Geldstrafe und die Sperrfrist drinsteht, oder die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage und es kommt zur Hauptverhandlung.