TF 1,8 Atemwert Ersttäter

Das ist halt auch eine Entscheidung, die jeder für sich treffen muss. Aber wie gesagt Akteneinsicht steht auch dir als Beschuldigtem zu. Das hat auch etwas mit Verfassungsrecht zu tun, da jederzeit ein faires Verfahren garantiert werden muss.
Du könntest dich also an die Staatsanwaltschaft wenden und laut Paragraf 147 StPO Akteneinsicht zu deiner Verteidigung beantragen.
 
.lediglich der Arzt meinte ich soll mal aufstehen und schritte gehen.

..

weil die Polizisten meinten halt Defensive Fahrweise, Lallende Sprache aber der Doc im Krankenhaus meinte glaube ich „keine Auffälligkeiten“
was der Arzt da dann berichtet, ist "amtlich". Da kann auch ein Anwalt nichts mehr dran drehen. Doof. Hast Du das genauer, schriftlich?


Und ja@Akteneinsicht, Du kannst das dann auch nach der Beantragung des Führerscheins bei der FsSt anfordern. Manche reagieren angenehm unbürokratisch und lassen Dich das alles mal eben abfotografieren, sobald sie die Akte zusammengestellt haben. Denn: es ist für eine MPU ein super Vorteil, wenn man weiss, was der Gutachter weiss^^


btw: das meiste stand schon am 4.Dez. geschrieben, ich habe mich wiederholt, pardon.
Vllt liest Du das alles nochmal von Anfang an und vertraust Deinem Vorbereiter etwas.. der kennt dich inzwischen besser als wir. Mich würde auch mal interessieren, was er so zu Deinen Fragen meint.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja wie gesagt bislang war es nur das Erstgespräch..bezahlt hab ich noch nichts..weil ich ja irgendwie so skeptisch bin wegen einigen aussagen..aber er hat mir direkt auf meine Frage geantwortet und mich heut morgen sogar angerufen.
Ab wann ist es denn Schlau Akteneinsicht zu fordern?

& nein habe Schriftlich leider nix in den 2 schreiben steht nichts von sowas drin
 
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