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Hm, also ich selbst würde da erstmal nicht proaktiv tätig werden.Was soll das bringen? Als Zeichen, dass man sich mit der Tat auseinandersetzt hat oder wie?
Ich habe davon noch nicht gehört, ob es was bringt.
Natürlich gelten die Ausfallerscheinungen auch bei PKW-Fahrern!Und zur Ausfallerscheinungen:
Ich verstehe darunter sowas wie z.B.:Test Finger-Nase, nicht eindeutige Sprache, sich Übergeben oder oder…
Sowas spielt doch große Rolle in der Beurteilung der Fsst oder etwa nicht? Auch bei Auto fahren oder nicht?
Die Staatsanwaltschaft/das Gericht deiner Stadt müsste da die richtige Adresse sein.Aber um zu wissen welche Staatsanwaltschaft oder Gericht dafür zuständig ist, muss ich das Strafbefehl abwarten? Oder wer ist für mich da zuständig, Stadt? Kreis?
Wie meinst du es? Wenn Aufforderung zur MPU kommt, dann mit AN zur Fsst gehen und versuchen es dann abzuwenden?Sollte es wirklich in Richtung MPU gehen, könnte man immer noch versuchen dies durch AN abzuwenden (das soll tatsächlich schon geklappt haben).
Ja so verstehe ich es auch an sich, aber @MrMurphy behauptet immer wieder und vor allem felsenfest, ich müsste nicht zur MPU auch wenn keine Ausfallerscheinungen notiert werden. Das verunsichert mich halt bisschen.Natürlich gelten die Ausfallerscheinungen auch bei PKW-Fahrern!
Gibt es denn noch andere Möglichkeiten um dies bzgl. etwas zu machen außer diesen Kurs?
wenn die Sperre schon min. 3 Monate läuft…
Da habe ich mich wohl etwas unklar ausgedrückt, aber "kapomick" hat dir da ja schon die richtige Antwort gegeben.Wie meinst du es? Wenn Aufforderung zur MPU kommt, dann mit AN zur Fsst gehen und versuchen es dann abzuwenden?
Sowas geht bzw. gab es sowas schon mal?
MW ist in NRW der TÜV Süd vertreten. Dort nennt sich der Kurs wohl "Mainz 77".Frag doch einfach mal den TÜV, bei dir wohl Nord.