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TF am Vatertag mit 1,29‰

Hallo @Gumis90,
Ist die Frage jetzt an mich gerichtet?
Was soll das bringen? Als Zeichen, dass man sich mit der Tat auseinandersetzt hat oder wie?
Ich habe davon noch nicht gehört, ob es was bringt. Vielleicht antwortet hier einer der Erfahrenen „Experten“
 
Was soll das bringen? Als Zeichen, dass man sich mit der Tat auseinandersetzt hat oder wie?
Ich habe davon noch nicht gehört, ob es was bringt.
Hm, also ich selbst würde da erstmal nicht proaktiv tätig werden.
think.gif

Es könnte doch auch dazu führen, dass der SB denkt: Da hat "der Vater" mal eben ein paar Monate auf den Alkohol verzichtet, damit er uns gegenüber etwas vorzuweisen hat, obwohl sein Alk.problem (noch) größer ist als 1,29‰ vermuten lassen...
Sollte es wirklich in Richtung MPU gehen, könnte man immer noch versuchen dies durch AN abzuwenden (das soll tatsächlich schon geklappt haben).
Mich würde aber schon interessieren wie andere User das sehen... :smiley2204:

Hierzu noch:
Und zur Ausfallerscheinungen:
Ich verstehe darunter sowas wie z.B.:Test Finger-Nase, nicht eindeutige Sprache, sich Übergeben oder oder…
Sowas spielt doch große Rolle in der Beurteilung der Fsst oder etwa nicht? Auch bei Auto fahren oder nicht?
Natürlich gelten die Ausfallerscheinungen auch bei PKW-Fahrern!

Sorry, das hier hatte ich überlesen:
Aber um zu wissen welche Staatsanwaltschaft oder Gericht dafür zuständig ist, muss ich das Strafbefehl abwarten? Oder wer ist für mich da zuständig, Stadt? Kreis?
Die Staatsanwaltschaft/das Gericht deiner Stadt müsste da die richtige Adresse sein.
 
Hallo @Nancy,
Schön dass du dich meldest :smiley138:
Sollte es wirklich in Richtung MPU gehen, könnte man immer noch versuchen dies durch AN abzuwenden (das soll tatsächlich schon geklappt haben).
Wie meinst du es? Wenn Aufforderung zur MPU kommt, dann mit AN zur Fsst gehen und versuchen es dann abzuwenden?
Sowas geht bzw. gab es sowas schon mal?

Natürlich gelten die Ausfallerscheinungen auch bei PKW-Fahrern!
Ja so verstehe ich es auch an sich, aber @MrMurphy behauptet immer wieder und vor allem felsenfest, ich müsste nicht zur MPU auch wenn keine Ausfallerscheinungen notiert werden. Das verunsichert mich halt bisschen.
Meinst du ich sollte vorsorglich AN machen? Ich möchte auf gar keinen Fall Zeit verlieren, sollte ich zur MPU müssen. Ich denke wenn die Entscheidung von der Fsst kommt und ich gar keine AN hätte, wäre nicht gut, oder?
Danke
 
Leider ist es nicht so felsenfest, dass du mit der MPU nicht rechnen musst, das zeigt eben die mannigfache Erfahrung mittlerweile. Meine Empfehlung ist schlicht und einfach: dran bleiben beim RA, dass es endlich Akteneinsicht gibt und natürlich sauber bleiben, dass du im Bedarfsfall eine HA nach 3 Monaten + ca. 1 Monat Zusatz machen kannst. Das wär be dir also Ende September/Anfang Oktober. Das Blöde ist ja: wenn die MPU-Forderung mal herausgegangen ist, wird die nicht mehr zurückgenommen. Dann kannst du deine 1. HA für die MPU nutzen. Sollten aber Ausfallerscheinungen vorliegen, wird die MPU unwahrscheinlicher und mit einer dann eingebrachten HA bei der FSSt hättest du noch mal ein gutes Argument für den SB, von den Bedenken an deiner Fahreignung abzusehen. Aber ansonsten gehören HA´s nie zur FSSt hin.
Diese "Glücksspielerei" bei unter 1,6‰ ist wirklich was ganz böses. Früher war klar: bei dem Wert oder mehrerer Auffälligkeiten ist die MPU gebucht, sonst nicht. Heute beschleicht einem manchmal das Gefühl, dass sich FSSt´s da einen großen Selbstwertbonus gönnen. Aber dagegen kannst du nichts machen. Nur mitspielen. Also immer freundlich bleiben!
 
Danke @kapomick für die ausführliche und kompetente Antwort.
Ja, du hast vollkommen recht, genau so sehe ich das alles auch. Ich denke auch, ich werde nächsten Monat eine HA vorsorglich machen und gleichzeitig hoffen, dass die Polizei etwas am Ausfallerscheinungen eingetragen hat.

Ich finde es tatsächlich auch „mies“, dass man mittlerweile einfach keine Klarheit hat und bis zur Entscheidung der Fsst in absoluter Ungewissheit und vor allem Unsicherheit gelassen wird…
Ich werde den RA definitiv weiterhin nerven, bin unglaublich nervös wg dem was in der Akte steht.

Eine Frage diesbezüglich hätte ich. Wenn die Polizei nichts eingetragen hat, könnte man dem irgendwie „nachgehen“ oder korrigieren lassen? Weißt du das? Wie erwähnt bei mir hat die Polizistin selbst gesehen, dass ich mich halb in meinem Auto übergeben habe. Ich denke das wäre ein sehr wichtiger Punkt bzgl. MPU… oder?
Danke
 
Nachdem du ja Blut abgenommen bekommen hast, dürfte es in jedem Fall einen Arztbericht geben. Das ist meist ein Bogen zum Ankreuzen für ihn. Da gibt er seine persönliche Wahrnehmung an und die Ergebnisse der Tests, die zwar freiwillig sind, aber meist von Menschen im berauschten Zustand mit größtmöglicher Mühe bewältigt werden. Man will ja gut da stehen. Dass das dann einem auf die Füße fallen kann, nimmt man in diesem Moment nicht unbedingt wahr...

Einen Polizeibericht gibt es nicht immer zwingend. Korrigieren kannst du da natürlich nichts mehr, das ist ja schon eine Zeit vorbei. Aber klar wär die Einlassung mit dem Fast-Übergeben eher positiv für dich.

Noch mal zu den HA, die du nächsten Monat machen willst: ich weise nur noch mal vorsorglich drauf hin, dass du über die 3 Monate hinaus eine Karenzzeit von 4-6 Wochen einplanen solltest, die sog. "Einwachsphase". Es dauert, bist das EtG deine Haare erreicht. Wenn du die HA zu schnell machst, kann es sein, dass noch ein Teil der Haare "kontaminiert" ist, sprich der Wert wäre nicht entsprechend deinen Vorstellungen. AB weist man mit weniger als 5 pg/mg nach.
 
Danke @kapomick,

Ich habe jetzt gerade mein Strafbefehl bekommen :smiley842:
„Die Verwaltungsbehörde….. Ihnen vor Ablauf von 9 Monaten…“ (wenn es ab Strafbefehl zählt, dann zusammen 11 Monate)

Echt mies, habe im inneren auf etwas kürzer gehofft. :hand0054:

Geldstrafe ist dagegen mit 35 Tagessätzen á 30,00€ ja fast nichts…
Hätte mir in der Tat genau umgekehrt gewünscht..
Heute hab ich Urlaub Beginn und bin jetzt doch etwas „geknickt“…
 
Also im finanziellen Bereich bist du tatsächlich günstig davon gekommen, das Gericht schätzt deinen Monatslohn abzüglich Verbndlichkeiten für Kinder auf 900 Euro. Kannst ja selbst nachprüfen, ob das stimmt. Die Sperrfrist ist tatsächlich ebbes, mir ging es bei meiner 1. TF mit 1,15‰ allerdings ebenso, auch 11 Monate. Da dachte ich noch, das ist halt in Bayern so, bei uns ist alles strenger. Ich konnte aber seinerzeit mit einem Kurs beim TÜV meine Sperrfrist um 2 Monate verkürzen. Das würde ich dir auch anraten, zum einen tut der Kurs nur dem Geldbeutel weh, ansonsten war er ok und könnte für eine evtl. MPU noch eine Hilfe sein, zum anderen schätze ich mal: selbst wenn du eine MPU machen musst, dann kannst du sie unter einem Jahr nach deiner TF angehen. Also: Kopf nicht in den Sand stecken. Es gibt immer Möglichkeiten. Sie sind halt alle schweineteuer...
 
Ja finanzielle ist das kein Thema, verdiene definitiv viel mehr, hab mit locker dem 3-fachen gerechnet… würde auch tatsächlich gerne sogar das doppelte bezahlen wenn man die Sperre um ca. 3 Monate verkürzen könnte.
Gibt es denn noch andere Möglichkeiten um dies bzgl. etwas zu machen außer diesen Kurs? (Wo reiche ich es überhaupt ein, wenn ich ihm absolviert habe? Bei StA? Und dann wird neues SB ausgestellt oder wie?)

Überlege ob ein guter RA da was machen könnte, auch wenn es viel Geld kostet.. ob es sich aber lohnt? Hmm..
und einen „guten“ RA muss man auch erstmal finden.
Könnte beruflich echt problematisch werden bei so langer Zeit. Sche…. :smiley842:
 
Gibt es denn noch andere Möglichkeiten um dies bzgl. etwas zu machen außer diesen Kurs?

Das hängt vom zuständigen Bundesland ab, es gibt keine deutschlandweit einheitliche Regelung.

In einigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, ?) gibt es wohl einheitliche Reglungen, in anderen ist das immer eine individuelle Entscheidung, bei wieder anderen ist eine Sperrfristverkürzung so gut wie ausgeschlossen.

Zuständig ist das Amtsgericht der Verurteilung. Also: Du wohnst in Bayern, Tat und Urteil waren in Hamburg. Dann ist Hamburg zuständig.

Den Antrag muss du entweder beim Amtsgericht oder bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Auch das ist nicht einheitlich geregelt.

Auch die Voraussetzungen sind unterschiedlich. Manchmal reicht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung deiner Führerscheinstelle, manchmal werden bestimmte erfolgreich abgeschlossene Kurse erwartet. Das hängt wohl auch von Tatumständen ab, beispielsweise der Promillehöhe.

Zudem ist die Zeitdauer der Sperrfristverkürzung nicht vorhersehbar. 3 Monate sind grundsätzlich möglich, in der Praxis aber sehr selten. Ein- oder zwei Monate sind realistischer.

In dem ganzen Durcheinander habe ich keine Übersicht gefunden.

Am sinnvollsten klärst du die Voraussetzungen, Kosten, ..., deshalb mit dem zuständigen Amtsgericht ab.

Mal ein Link zu allgemeinen Informationen:

https://bussgeldrechner.com/sperrfristverkuerzung/#deny
 
Das Gesagte von @MrMurphy ist vollkommen korrekt, allein kann es dir passieren, dass du auf eine Antwort beim Amtsgericht länger warten musst. Frag doch einfach mal den TÜV, bei dir wohl Nord. Bei mir hieß der Kurs Nava-Plus-Kurs, aber das ist ja auch schon eine Zeit her. Aber die wollen ja verkaufen, insofern werden sie zügiger mit Infos sein, was Sperrzeitverkürzungsmöglichkeiten bei dir in der Region betrifft.
 
Danke @MrMurphy und @kapomick,
Heißt das, dass man zuerst Antrag stellen muss (Gericht/StA) und erst dann den Kurs absolvieren? Wenn das praktisch „genehmigt“ wird? Und das alles aber ohne RA?
Und das geht, glaube ich, erst wenn die Sperre schon min. 3 Monate läuft…
 
Soweit ich es verstanden habe zuerst beim zuständigen Gericht die Voraussetzungen für eine Sperrfristverkürzung erfragen. Auch wo der Antrag gestellt werden muss. Die sollten dir auch sagen können für welchen Zeitraum du deine Sperrfrist verkürzen kannst. Bei "nur" einem Monat ist vielen der Aufwand dann doch zu groß.

Dann die Anforderungen erfüllen und erst dann den eigentlichen Antrag stellen. Sonst kann es halt passieren das du vollkommen unnötig tätig wirst. Mit dem Antrag müssen alle Voraussetzungen erledigt sein und geforderte Dokumente vorliegen.

Besonders positiv wird gesehen wenn direkt nach dem Delikt Maßnahmen ergriffen werden, also bevor überhaupt eine Verurteilung erfolgt ist. Zum Beispiel Therapien oder Suchtberatungsstellen, die dann nach Möglichkeit auch eine Bescheinigung ausstellen.

wenn die Sperre schon min. 3 Monate läuft…

So habe ich es auch verstanden.
 
Also bei mir wars konkret so, dass ich das Gericht nicht gefragt hab, sondern einfach diesen Kurs beim TÜV, weil er auch damit geworben hat, dass dann bei einer TF unter 1,6‰ im Regelfall eine Sperrfristverkürzung vom Gericht bewilligt wird. Waren 3x4h, einmal mit pusten. Ich habe dann das Zertifikat dem Gericht zugesandt und das hat mir daraufhin ohne jeglichen direkten Kontakt 2 Monate Sperrfristverkürzung bewilligt. Aber: das war eben in Bayern und ist auch schon ein paar Jahre her. Mir hätte auch passieren können, dass sich das Gericht nicht drauf einlässt, ich habe in dem Fall etwas gezockt. Halt erfolgreich.
 
Wie meinst du es? Wenn Aufforderung zur MPU kommt, dann mit AN zur Fsst gehen und versuchen es dann abzuwenden?
Sowas geht bzw. gab es sowas schon mal?
Da habe ich mich wohl etwas unklar ausgedrückt, aber "kapomick" hat dir da ja schon die richtige Antwort gegeben. :)
Frag doch einfach mal den TÜV, bei dir wohl Nord.
MW ist in NRW der TÜV Süd vertreten. Dort nennt sich der Kurs wohl "Mainz 77".
 
Wieder was gelernt, dass in NRW der TÜV-Süd zuständig ist. Aber der Link von @Nancy ist echt gut. Zu meiner Zeit war der Kurs Mainz 77 noch für alle über 1,6‰, das hat sich offenkundig geändert.
Dann sprech mal mit deinem zuständigen Amtsgericht und wenn die das positiv sehen, kannst du dich ja auf den Kurs einlassen. Alles halt eine Kostenfrage, aber die 2 Monate waren mir seinerzeit schon recht dienlich.
 
Hallo zusammen,
Danke an alle für eure Antworten.
Ja @Nancy in NRW ist TÜV Süd vertreten, also Mainz77 wäre tatsächlich möglich (obwohl ich selbst gerade erst nach Recherche erfahren habe, dass es bei mir/uns TÜV Rheinland gibt. Wusste gar nicht, dass das eigenständig ist, dachte das gehört zur Süd oder Nord. Demnach ist es nicht so, aber es gibt nicht weit weg wohl auch TÜV Süd). Vor allem gibt es den Kurs scheinbar auch online. @kapomick also bzgl. Kosten, auf der Seite von TÜV steht der Kurs wäre kostenlos, was ich mir aber so gar nicht vorstellen kann.
Und ja, selbst zwei Monate wären verdammt hilfreich, ich habe nämlich wirklich mit max. 8-9 Monaten gerechnet und nicht 11 gesamt.
Das kann leider so wirklich unangenehm werden auf der Arbeit, wegen mehreren Standorten, die ich eigentlich betreue und Firmenwagen usw.

Freunde, hilft mir bitte mit euerer Erfahrung und Einschätzung :verneigen0001: bzgl. anfechten der Sperrfrist…
Was meint ihr, ist durch Einspruch wegen der Frist was drin, also ca. 3 Monate vielleicht oder eher rausgeschmissenes Geld???

Normalerweise würde ich sagen, rausgeschmissenes Geld aber hier wird langsam echt brenzlig für mich was meinen Job und Zukunft angeht.
 
Du kannst natürlich einen isolierten Einspruch bezüglich der Höhe der Sperrfrist beim Gericht versuchen. Es soll es schon gegeben haben, dass dies von Erfolg gekrönt war und dafür die Geldbuße erhöht wurde. Weiß aber nicht, ob ich das ohne Rechtsanwalt machen würde. Ist halt wieder eine Kostenfrage.
 
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