TF auf dem Fahrrad mit 1,92 Promille

mako24

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Hallo Nancy,
Ah okay, wie gesagt, ich gebe dir in Kürze ein kleines Feedback damit du den FB überarbeiten kannst.
vielen Dank dafür!
Wenn die alte Tat nicht mehr in der Akte steht,
Ja, dieses leidige "Wenn"...:hand0054: Interessant würde es ja werden, wenn sich die Fsst aus welchem Grund auch immer weigern würde, den alten Eintrag zu löschen und ich dem GA ggf. zumindest unterbewusst als WHT gegenübertrete. Aber das sehe ich janach der Akteneinsicht...
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Wenn dein SB sich weigern würde, könnte das Schreiben eines RA da echte Wunder bewirken....
rolleyes.gif


Ich werde warten bis ich eine Aufforderung der Fsst erhalte, dann Akteneinsicht über den RA anfordern und schauen was drin steht und was man ggf. löschen kann.
Allerdings brauchst du für die Akteneinsicht erstmal keinen Anwalt...

nun, ich bleibe erstmal abstinent aus verschiedenen Gründen. Zunächst einmal empfinde ich das momentan als ganz angenehm. Dann gehör ich zu den Leuten, die gerne etwas "schwarz auf weiß" in der Hand haben. Ich werde warten bis ich eine Aufforderung der Fsst erhalte, dann Akteneinsicht über den RA anfordern und schauen was drin steht und was man ggf. löschen kann. Ich habe neben meinem VP und hier im Forum die Frage AB vs. KT noch drei MPU Beratern gestellt, die Meinungen gingen da doch auseinander. VP meint AB bis 12 Monate, zwei Berater würden die Entscheidung von der Führerscheinakte abhängig machen, ein Berater empfahl KT. Meiner persönlichen Meinung nach hat AB über HA auch diverse Vorteile.

Man könnte auch, wie der User Rübezahl, über die HA sehr niedriges KT aufzeigen und HA lassen sich beliebig verlängern wenn AB praktiziert wird...
Für eine Einschätzung dazu wäre ich dankbar!
Ich selbst würde mich der Ansicht des VP anschließen "....AB bis 12 Monate" (wobei durchaus auch 6 Monate reichen könnten).

Ganz einfach aus dem Grund, dass deine Trinkmengen (und auch die langen Zeiträume des Missbrauchs) exorbitant hoch waren:

Zur Erinnerung aus dem FB:
10. Wie viel und wie oft haben Sie getrunken?

2002 – 2008: 6-8 pro Monat 1-8 x 0,5l Bier, ausschließlich Freitag, Samstag

2008 – 2018: 4-6 pro Monat 1-5 x 0,5l Bier, 0,3 – 0,5l, Wein ausschließlich Freitag, Samstag

2018 – 2019: 8 x pro Monat 1-7 x 0,5l Bier, 0,3 – 0,5l, Wein ausschließlich Freitag, Samstag

2019 – 2020: 12-16 pro Monat 1-10 x 0,5l Bier, 0,3 – 0,5l Wein, Freitag, Samstag und ein – zweimal in der Woche
Besonders das Jahr bis zur TF "....16x pro Monat bis zu 10 Bier a 0,5l" ist extrem heftig.

Da ist die Angabe
Auf dem Weg zur Bahn geriet ich aufgrund von Schlangenlinien in eine Polizeikontrolle
aufgrund von
2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Trinkzeit)


Von 15:00 bis 20:00 9 x 0,5l Pilsbier
schon fast unheimlich...

War es wirklich soo viel im Vorfeld? :smiley2204:
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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6. Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen?

Ja, 2006 eine Trunkenheitsfahrt im PKW.
Ich nehme an, im überarbeiteten FB lässt du dann die Hinweise auf die 2006erTF allesamt weg.
7. Wie oft haben Sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen ohne aufzufallen und was folgern Sie daraus?

Nach meiner TF im PKW galt eine Null-Promille Grenze für Fahrten mit dem Auto. Zwischen Alkoholkonsum und Fahrten ließ ich mindestens 12 h verstreichen. Da ich mich nun eingehender mit der Wirkungsweise von Alkohol beschäftigt habe, kann ich jedoch nicht ausschließen, dass trotzdem Fahrten unter dem Einfluss von Restalkohol stattfanden.
Definitiv mehrere Fahrten unter Alkoholeinfluss fanden auf dem Fahrrad statt, über die letzten 15 Jahre würde ich im Mittel von 1-2 pro Monat ausgehen.

Ich folgere daraus, dass ich nicht in angemessener Form mein damaliges Verhalten bzgl. Alkohol auf dem Fahrrad reflektiert habe, mich nicht ausreichend mit den Gefahren und möglichen Konsequenzen für mich und andere auseinandergesetzt habe. Drei Polizeikontrollen (fehlendes Licht, allg. Kontrolle) auf dem Fahrrad, wo ich nach Angabe von konsumierter Alkoholmenge und Zielort nach Hause fahren durfte, bestärkten mich in der Vorstellung, angemessen mit Alkohol auf dem Fahrrad im Straßenverkehr umzugehen.
Es ist sehr schwer nachvollziehbar dass du das wirklich gedacht hast. MW wird auch heute noch in der Fahrschule gelehrt dass auch alkoholisierte Fahrten mit dem Rad strafbar sein können...
think.gif

12. Warum haben Sie getrunken?
(Innere + äußere Motive)


Meine Motive haben sich über den Zeitraum meiner Alkoholhistorie gewandelt:

Früher (18-24):

Äußere: Geselligkeit, Zugehörigkeit, gesellschaftliche Akzeptanz (im Fußballverein wurde es z.B. erwartet, dass man freitags nach dem Training bleibt und mittrinkt)

Innere: Lockerheit (gerade im Umgang mit dem weiblichen Geschlecht;) ), Überspielen von Schüchternheit, Dazugehörigkeitswunsch

Später (24-35):

Äußere: Da fällt mir nur ein, dass ich gerne in Gesellschaft getrunken habe, mich aber nie gezwungen oder unter Druck gesetzt gefühlt habe. Wenn ich keinen Alkohol trinken wollte habe ich es auch nicht getan.

Innere: Ich habe den Konsum von Alkohol zusammen mit Menschen, die ich gerne habe, immer als Belohnung für mein stressiges Arbeitsleben gesehen. Ich fand es angenehm, mal abzuschalten, zu entspannen.

Zuletzt:

Äußere: Da fällt mir nur ein, dass ich gerne in Gesellschaft getrunken habe, mich aber nie gezwungen oder unter Druck gesetzt gefühlt habe. Wenn ich keinen Alkohol trinken wollte habe ich es auch nicht getan.

Innere: Zum Schutz meiner Person bleib ich hier mal allgemeiner: Es gab Veränderungen auf der Arbeit mit denen ich nicht wirklich glücklich war. Ein Stellenwechsel, den ich eigentlich nicht wollte, die schwierige wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers, Kurzarbeit, erstes Mal mit Arbeitsplatzverlustängsten konfrontiert. Dazu habe ich das erste Mal eine sehr anspruchsvolle Klausur in den Sand gesetzt. Der erwähnte Stellenwechsel war aber wohl maßgeblich. Der Wechsel war temporär angesetzt, ich musste also nur eine gewisse Zeit überbrücken. Ich fand es immer noch angenehm, mal abzuschalten und zu entspannen, zudem kam aber wohl eine Art Verdrängung dazu.
Es ist immer etwas problematisch wenn es mehrere innere Motive für den hohen Alk.konsum gab wenn man evtl. auf KT hinauswill. Denn, was passiert z.B. wenn ein neues Problem auftaucht für das man auf Anhieb sonst kein adäquates Gegenmittel hat?
Bleibe bei der Richtung dass du zur Problembewältigung getrunken hast (es sei denn es bleibt bei AB, dann ist es in Ordnung).
19. In welcher Kategorie von Trinker haben sie sich früher gesehen und wie stufen Sie sich heute rückblickend ein?

Mit dieser Frage tue ich mich schwer, weil mir Trinkerkategorien nicht wirklich geläufig sind. Hab die Einteilung nach Jelinek gelesen, finde mich aus meiner Sicht da nicht wieder…Hier aber ein Versuch:
Der Begriff "Trinker" wurde darum schon vor einiger Zeit von mir im FB abgeändert. Hattest du deinen FB in einem Schreibprogramm gespeichert? Ansonsten wundert es mich dass du noch die alte Bezeichnung "drin" hast... :smiley2204:

Zum Rest kann ich gar nichts weiter anmerken. Bleibst du bei AB wären die Antworten recht nachvollziehbar. Entscheidest du dich doch für KT müsste ich nochmal drüberlesen. Aber mach jetzt erstmal deine Überarbeitung, dann gibt es weiteres Feedback von mir.
 

mako24

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Hallo Nancy,

danke für deine Anmerkungen:pc0003:

Wenn dein SB sich weigern würde, könnte das Schreiben eines RA da echte Wunder bewirken....
Dann wäre der sein Geld mal wert:zwinker0004: Da ich meine FE jetzt noch besitze, verzichte ich darauf, jemanden bei der Fsst "aufzuwecken"...

Besonders das Jahr bis zur TF "....16x pro Monat bis zu 10 Bier a 0,5l" ist extrem heftig.
Oje, da wollte ich sehr genau beschreiben, jetzt sehe ich, dass man das durchaus falsch verstehen kann:

2002 – 2008: 6-8 pro Monat 1-8 x 0,5l Bier, ausschließlich Freitag, Samstag

2008 – 2018: 4-6 pro Monat 1-5 x 0,5l Bier, 0,3 – 0,5l, Wein ausschließlich Freitag, Samstag

2018 – 2019: 8 x pro Monat 1-7 x 0,5l Bier, 0,3 – 0,5l, Wein ausschließlich Freitag, Samstag

2019 – 2020: 12-16 pro Monat 1-10 x 0,5l Bier, 0,3 – 0,5l Wein, Freitag, Samstag und ein – zweimal in der Woche

Die Angaben sind Maximaltrinkmengen je Trinkanlass. Auf diese Mengen komme ich bei drei bis vier Anlässen pro Jahr, aber auch nur, wenn viel Zeit vorhanden ist, z.B. auf Festivals etc.

Vielleicht ist es so verständlicher:

2002 – 2008: 6-8 pro Monat: 3-4 x 0,5l Bier je Freitag und/oder Samstag, 3-4 Anlässe pro Jahr mit bis zu 8 x 0,5l Bier

2008 – 2018: 4-6 pro Monat: 3-4 x 0,5l Bier je Freitag und/oder Samstag, 3-4 Anlässe pro Jahr mit bis zu 8 x 0,5l Bier

2018 – 2019: 8 pro Monat: 3-4 x 0,5l Bier je Freitag und Samstag, 3-4 Anlässe pro Jahr mit bis zu 8 x 0,5l Bier

2019 – 2020: 12-16 pro Monat: 3-6 x 0,5l Bier je Freitag und Samstag, 1-2 x 0,5l an 1-2 Tagen in der Woche (ich trinke nie mehr als 2 Bier (gesamt 1 Liter), wenn ich am nächsten Tag arbeiten muss) 3-4 Anlässe pro Jahr mit bis zu 10 x 0,5l Biere

Ist zwar auch kein Ruhmesblatt, aber hoffentlich nicht so "unheimlich" wie die erste Beschreibung...?!
 

mako24

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Ich nehme an, im überarbeiteten FB lässt du dann die Hinweise auf die 2006erTF allesamt weg.
Ja, würde ich wohl
s ist sehr schwer nachvollziehbar dass du das wirklich gedacht hast. MW wird auch heute noch in der Fahrschule gelehrt dass auch alkoholisierte Fahrten mit dem Rad strafbar sein können...
Guter Einwand, daran werde ich arbeiten!
Bleibe bei der Richtung dass du zur Problembewältigung getrunken hast (es sei denn es bleibt bei AB, dann ist es in Ordnung).
Danke für den Hinweis, das finde ich auch am nachvollziehbarsten.
Der Begriff "Trinker" wurde darum schon vor einiger Zeit von mir im FB abgeändert. Hattest du deinen FB in einem Schreibprogramm gespeichert? Ansonsten wundert es mich dass du noch die alte Bezeichnung "drin" hast... :smiley2204:

Zum Rest kann ich gar nichts weiter anmerken. Bleibst du bei AB wären die Antworten recht nachvollziehbar. Entscheidest du dich doch für KT müsste ich nochmal drüberlesen. Aber mach jetzt erstmal deine Überarbeitung, dann gibt es weiteres Feedback von mir.
Das weiß ich gar nicht mehr genau, werde für die Überarbeitung den aktuellen FB nutzen.

Danke für das Feedback, hat mir sehr geholfen!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo mako24,
2019 – 2020: 12-16 pro Monat: 3-6 x 0,5l Bier je Freitag und Samstag, 1-2 x 0,5l an 1-2 Tagen in der Woche (ich trinke nie mehr als 2 Bier (gesamt 1 Liter), wenn ich am nächsten Tag arbeiten muss) 3-4 Anlässe pro Jahr mit bis zu 10 x 0,5l Biere

Ist zwar auch kein Ruhmesblatt, aber hoffentlich nicht so "unheimlich" wie die erste Beschreibung...?!
ja, klingt schon wesentlich besser :smiley138:
 

mako24

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Hallo zusammen,

Ich habe zwar noch keine Aufforderung zur MPU bekommen, würde aber trotzdem gerne in den nächsten Tagen mal Akteneinsicht beantragen, um herauszufinden, ob die TF aus 2006 da noch aufgeführt ist.

Falls ja, hat hier jemand Erfahrung darin, ob und wie ältere Einträge gelöscht werden (können). Habt ihr das direkt beim Termin/Gespräch mit dem SB gemacht und da mit Verjährungsfristen und vielleicht der FAER-Auskunft (Da stand nix mehr drin) argumentiert oder mit passenden Paragraphen rumgewedelt oder das über einen RA versucht? Ist es ratsam, wenn der SB sich querstellt, den Leiter dazu zu holen?

Nancy hatte mir schon den Rat gegeben, dass ggf. über den RA zu machen, aber vielleicht gibt's da Wege, das schneller über das Gespräch mit dem SB in trockene Tücher zu bringen...

Vielen Dank!
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Ich hatte den Fall noch nicht, dass was gelöscht werden sollte. Ich denke da sollte ein kleiner Wink mit bitte um "Aktualisierung" reichen. Die Fristen und Gesetzeslage werden die doch wohl selber kennen, oder?
 

mako24

Benutzer
Ich weiß nicht ob ich mir da zu sehr den Kopf zerbreche oder irgendwie zu doof bin um durch das Thema durchzusteigen. Hier im Forum hieß es, die TF sollte gelöscht sein, die VP mit denen ich gesprochen habe meinen auch es sollte so sein, sagten aber auch, es könnte auch sein, dass es noch in der Akte steht. Und ob es ne rechtliche Grundlage für die Löschung gibt verstehe ich nicht. Die tilgungsfristen gelten wohl für das FAER, aber Akten bei der FSST können auch ein Eigenleben führen. Ich find's ja bald heraus, hatte nur gehofft, dem SB da sowas servieren zu können wie, die gesetzliche Frist ist überschritten also löschen Sie bitte die Einträge...

Trotzdem danke euch!!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo mako24,

hatte nur gehofft, dem SB da sowas servieren zu können wie, die gesetzliche Frist ist überschritten also löschen Sie bitte die Einträge...
wir sind hier in Deutschland, hier gibt es so gut wie für alles i-welche Gesetze...
whistling.gif


(7) 1Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden.
Enthalten im §29 StVG: https://dejure.org/gesetze/StVG/29.html
 

mako24

Benutzer
Ja, aber ich schau mal vor Ort in die Akte und versuche das direkt im Gespräch mit dem/der SB mal abzuklären, falls der alte Eintrag noch drin ist. Ansonsten über den RA.
Ich glaube viel hängt von den Einträgen in der Akte ab, daher zunächst auf jeden Fall AB, kann mich damit auch eigentlich gut anfreunden. Erste HA ist auch durch, ohne Schleichwerbung machen zu wollen fand ich den Anbiter mit den vier Großbuchstaben beginnend mit A... ganz gut und mit Priesen von knapp 170€ für zwei wunderschöne Löcher am Hinterkopf ist das glaube ich noch recht preiswert
 

Andi18

MPU Profi
Unsere Fälle ähneln sich ein wenig.
Ja, aber ich schau mal vor Ort in die Akte und versuche das direkt im Gespräch mit dem/der SB mal abzuklären, falls der alte Eintrag noch drin ist. Ansonsten über den RA.
Hier hab ich die Angst, daß der Vorgang dann beschleunigt wird. Faktor Zeit = FS-Erhalt.
Somit warte ich erst mal ab, bis sich die Fsst meldet. Dann denke ich ist genug Zeit, die Akte einzusehen.

Ich glaube viel hängt von den Einträgen in der Akte ab, daher zunächst auf jeden Fall AB, kann mich damit auch eigentlich gut anfreunden.
das ist logisch. Mit AB und den zugehörigen AN hast alle Möglichkeiten offen. Ich glaube wenn die Grundaufarbeitung soweit verinnerlicht ist, daß dann ein etwaiges Schwenken auf KT gut zu machen ist. Immer natürlich abhängig der Problemtiefe.

Erste HA ist auch durch
Diesbzgl. hatten wir uns in dem anderen Thread schon mal ausgetauscht. Habe hierzu auch was erwähnt nach der 2. HA sozusagen kleiner Erlebnisbericht..
 

Andi18

MPU Profi
2019 – 2020: 12-16 pro Monat: 3-6 x 0,5l Bier je Freitag und Samstag, 1-2 x 0,5l an 1-2 Tagen in der Woche (ich trinke nie mehr als 2 Bier (gesamt 1 Liter), wenn ich am nächsten Tag arbeiten muss) 3-4 Anlässe pro Jahr mit bis zu 10 x 0,5l Biere
Hallo Mako, erlaub mir bitte die Rückfrage zur Trinkmenge. Wir haben ähnliche Parameter und will vergleichen.
Auf was beziehst Du hier die 12-16?
Wenn das die Summe sein soll, also 12-16 Bier pro Monat, kommt das noch nicht hin?!?
 

mako24

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Moin Andi, klar kannst du fragen! 12-16 bezieht sich auf die Trinkanlässe, also 3-4 mal pro Woche, davon waren ein bis zwei Tage wochentags ein bis zwei Bier a 0,5 (nie mehr als zwei, wenn ich am nöchsten Tag arbeiten muss) und freitags und / oder samstags waren es meist drei bis sechs Bier a 0,5, es gab aber auch in den vor der TF zurückliegenden 12 Monaten vier Anlässe, wo ich ähnliche Mengen wie bei der TF (so ca. neun Bier a 0,5) getrunken habe. Ich hoffe, dass ist so verständlicher
 

mako24

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Hier hab ich die Angst, daß der Vorgang dann beschleunigt wird. Faktor Zeit = FS-Erhalt.
Somit warte ich erst mal ab, bis sich die Fsst meldet. Dann denke ich ist genug Zeit, die Akte einzusehen.
Ja, das beschäftigt mich natürlich auch, aber zwischen Termin und TF liegen knapp sechs Monate, ich denke das ist vertretbar. Hörte sich in verschiedenen Gesprächen für mich auch an, als ob das Risiko doch eher gering wäre, da etwas zu beschleunigen, aber du hast da natürlich nicht unrecht
das ist logisch. Mit AB und den zugehörigen AN hast alle Möglichkeiten offen. Ich glaube wenn die Grundaufarbeitung soweit verinnerlicht ist, daß dann ein etwaiges Schwenken auf KT gut zu machen ist. Immer natürlich abhängig der Problemtiefe.
seh ich genauso, ich arbeite viel an der Aufarbeitung, aber bevor ich den Aktenstand nicht kenne, finde ich es schwierig, die final abzuschließen
Diesbzgl. hatten wir uns in dem anderen Thread schon mal ausgetauscht. Habe hierzu auch was erwähnt nach der 2. HA sozusagen kleiner Erlebnisbericht..
jepp, den verfolge ich auch aufmerksam, wenn du Lust hast, verlink doch mal deinen threat hier, dann setz ich den auf meine Beobachtungsliste..

Gruß
 

Andi18

MPU Profi
Moin Andi, klar kannst du fragen! 12-16 bezieht sich auf die Trinkanlässe, also 3-4 mal pro Woche, davon waren ein bis zwei Tage wochentags ein bis zwei Bier a 0,5 (nie mehr als zwei, wenn ich am nöchsten Tag arbeiten muss) und freitags und / oder samstags waren es meist drei bis sechs Bier a 0,5, es gab aber auch in den vor der TF zurückliegenden 12 Monaten vier Anlässe, wo ich ähnliche Mengen wie bei der TF (so ca. neun Bier a 0,5) getrunken habe. Ich hoffe, dass ist so verständlicher
Danke, hilft weiter. Hatte bei mir das bisher nur übliche Wochen überlegt aber nicht auf Monate kumuliert.
PS: mein VP nannte daß die max Trinkmenge, also bei Dir auf knapp 2‰, man zur Gewöhnungsbildung alle 4-6 Wochen gehabt haben sollte, um den "Trainingseffekt" zu erreichen.
seh ich genauso, ich arbeite viel an der Aufarbeitung, aber bevor ich den Aktenstand nicht kenne, finde ich es schwierig, die final abzuschließen
ich glaube das finale Abschließen ist dann kein großer Akt mehr. Bei mir ist das Verfahren juristisch noch offen, drum warte ich ab.
Mein Thread.
 
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