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TF Fahrrad 1,9%

Wertes MPU Forum, nun ist es schon wieder 11 Jahre her, dass ich bei einer Trunkenheitsfahrt auffällig wurde mit dem Fahrrad.

Eckdaten der damaligen Trunkenheitsfahrt: Delikt am 25.01.2015 nachts um ca. 02:00 Uhr mit Atemluft-Alkoholkonzentration 1,86 ‰, Blutalkoholkonzentration 1,97 ‰. Erfolgreiche MPU am 23.09.2015. Ausstellung/Absendung des positiven Zeugnisses am 28.10.2015. Postalische Einreichung des Gutachtens meinerseits bei der Führerscheinstelle am 03.11.2015.

Ich würde nun gerne meinen Eintrag in der Führerscheinakte löschen lassen, sowohl in Papierform als auch digital, habe aber gehört, dass wenn vorzeitig zu 10+1 Jahren dort nachfragt wird, man nichts löschen lassen kann und sogar ein Eintrag über den erfolglosen Löschversuch in die Akte bekommt, welcher wieder erst frühestens nach 10 Jahren wieder gelöscht werden kann. Stimmt das?

Welcher Stichtag ist zudem der ausschlaggebende: Der Tag der Trunkenheitsfahrt selbst, die Verurteilung vom Amtsgericht, die positive MPU oder der Eingang des postiven Gutachtens bei der Führerscheinstelle? Und sollten mich die damaligen Beamten wiedererkennen bei was auch immer, was mit Verkehr zu tun hat, ist es nach Löschung sicher, dass nichts mehr von damals gegen mich verwendet werden kann? Gibt es sonst noch wichtige Dinge zu beachten, um eine Löschung nachhaltig zu veranlassen?

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen, ebenso wie über die Bankdaten des hiesigen Forums, damit ich eine kleine Spende überweisen kann. Die Hilfe von damals habe ich nie vergessen. Danke !!!

Beste Grüße,
toto83
 
Ich würde nun gerne meinen Eintrag in der Führerscheinakte löschen lassen, sowohl in Papierform als auch digital, habe aber gehört, dass wenn vorzeitig zu 10+1 Jahren dort nachfragt wird, man nichts löschen lassen kann

Richtig.

und sogar ein Eintrag über den erfolglosen Löschversuch in die Akte bekommt,

Ja, wenn du Kontakt mit der Führerscheinstelle hast wird der mit dem Thema in deiner Führerscheinakte gespeichert. Ob und wann der gelöscht wird weiß ich nicht.

Welcher Stichtag ist zudem der ausschlaggebende:

Der Erhalt des Führerscheins.

Und sollten mich die damaligen Beamten wiedererkennen bei was auch immer, was mit Verkehr zu tun hat, ist es nach Löschung sicher, dass nichts mehr von damals gegen mich verwendet werden kann?

Das musst du schon genauer definieren. Rechtlich darf die Tat nicht mehr gegen dich verwendet werden. Also zum Beispiel strafverschärfend wirken. Für die Polizisten vor Ort kann das Wiedererkennen natürlich ein Grund sein dich anzusprechen. Das ist vollkommen legal.

Gibt es sonst noch wichtige Dinge zu beachten, um eine Löschung nachhaltig zu veranlassen?

Eine Löschung ist immer nachhaltig.

Die Führerscheinakte wird immer dann bereinigt wenn sie benötigt wird. Du kannst also einfach mal Einsicht nehmen. Davor wird deine Akte bereinigt, also alte Einträge gelöscht. Dann kannst sehen welche Einträge gelöscht sind und welche nicht.

Beim Löschen sind die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen der Führerscheinstelle Profis. Meine bisherige Erfahrung ist, das bei Unstimmigkeiten über die Löschung von Einträgen die Führerscheinstelle recht hat.
 
Hallo MrMurphy! Vielen Dank für die schnelle und informative Rückmeldung. Den Führerschein habe ich gar nicht abgeben müssen. Die Beamten fragten mich zwar auf der Wache, ob ich einen hätte, doch verneinte ich dieses, da ich dachte, dass sie "mithaben" im Sinne von bei mir haben meinen würden. Danach ist nichts von den Beamten mehr in Richtung Führerschein unternommen worden. Was ist nun der gültige 10+1-Jahresstichtag??

Du schreibst zudem (sorry, kenne die Zitierfunktion gerade nicht hier): "Die Führerscheinakte wird immer dann bereinigt wenn sie benötigt wird. Du kannst also einfach mal Einsicht nehmen. Davor wird deine Akte bereinigt, also alte Einträge gelöscht. Dann kannst sehen welche Einträge gelöscht sind und welche nicht."

Eine Einsichtnahme ist doch aber auch eine Kontaktaufnahme, die dann wieder aktenkundig wird, oder verstehe ich das falsch? Du schreibst weiter oben ja: "Ja, wenn du Kontakt mit der Führerscheinstelle hast wird der mit dem Thema in deiner Führerscheinakte gespeichert. "

Danke und beste Grüße,
toto83
 
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