Wertes MPU Forum, nun ist es schon wieder 11 Jahre her, dass ich bei einer Trunkenheitsfahrt auffällig wurde mit dem Fahrrad.
Eckdaten der damaligen Trunkenheitsfahrt: Delikt am 25.01.2015 nachts um ca. 02:00 Uhr mit Atemluft-Alkoholkonzentration 1,86 ‰, Blutalkoholkonzentration 1,97 ‰. Erfolgreiche MPU am 23.09.2015. Ausstellung/Absendung des positiven Zeugnisses am 28.10.2015. Postalische Einreichung des Gutachtens meinerseits bei der Führerscheinstelle am 03.11.2015.
Ich würde nun gerne meinen Eintrag in der Führerscheinakte löschen lassen, sowohl in Papierform als auch digital, habe aber gehört, dass wenn vorzeitig zu 10+1 Jahren dort nachfragt wird, man nichts löschen lassen kann und sogar ein Eintrag über den erfolglosen Löschversuch in die Akte bekommt, welcher wieder erst frühestens nach 10 Jahren wieder gelöscht werden kann. Stimmt das?
Welcher Stichtag ist zudem der ausschlaggebende: Der Tag der Trunkenheitsfahrt selbst, die Verurteilung vom Amtsgericht, die positive MPU oder der Eingang des postiven Gutachtens bei der Führerscheinstelle? Und sollten mich die damaligen Beamten wiedererkennen bei was auch immer, was mit Verkehr zu tun hat, ist es nach Löschung sicher, dass nichts mehr von damals gegen mich verwendet werden kann? Gibt es sonst noch wichtige Dinge zu beachten, um eine Löschung nachhaltig zu veranlassen?
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen, ebenso wie über die Bankdaten des hiesigen Forums, damit ich eine kleine Spende überweisen kann. Die Hilfe von damals habe ich nie vergessen. Danke !!!
Beste Grüße,
toto83
Eckdaten der damaligen Trunkenheitsfahrt: Delikt am 25.01.2015 nachts um ca. 02:00 Uhr mit Atemluft-Alkoholkonzentration 1,86 ‰, Blutalkoholkonzentration 1,97 ‰. Erfolgreiche MPU am 23.09.2015. Ausstellung/Absendung des positiven Zeugnisses am 28.10.2015. Postalische Einreichung des Gutachtens meinerseits bei der Führerscheinstelle am 03.11.2015.
Ich würde nun gerne meinen Eintrag in der Führerscheinakte löschen lassen, sowohl in Papierform als auch digital, habe aber gehört, dass wenn vorzeitig zu 10+1 Jahren dort nachfragt wird, man nichts löschen lassen kann und sogar ein Eintrag über den erfolglosen Löschversuch in die Akte bekommt, welcher wieder erst frühestens nach 10 Jahren wieder gelöscht werden kann. Stimmt das?
Welcher Stichtag ist zudem der ausschlaggebende: Der Tag der Trunkenheitsfahrt selbst, die Verurteilung vom Amtsgericht, die positive MPU oder der Eingang des postiven Gutachtens bei der Führerscheinstelle? Und sollten mich die damaligen Beamten wiedererkennen bei was auch immer, was mit Verkehr zu tun hat, ist es nach Löschung sicher, dass nichts mehr von damals gegen mich verwendet werden kann? Gibt es sonst noch wichtige Dinge zu beachten, um eine Löschung nachhaltig zu veranlassen?
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen, ebenso wie über die Bankdaten des hiesigen Forums, damit ich eine kleine Spende überweisen kann. Die Hilfe von damals habe ich nie vergessen. Danke !!!
Beste Grüße,
toto83