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mutig dorthin gucken, wo es weh tut (z.B. die Erkenntnis, dass man halt ggf KEINE Kontrollfähigkeiten mehr hat - auch wenn sich innerlich alles dagegen sträubt). Alles weitere ergibt sich dann über den weiteren Erkenntnisstand.
Die ganzen Details wirst du beim Vorbereiter rausarbeiten.
Naja.. und jetzt schon leckere Alternativen zu Alkohol entdecken und wertschätzen lernen. Hochalkoholische soziale Kontakte meiden, gute Alternativen finden... sowas. Aber da bist Du ja schon dabei.
Mein persönlicher Favorit: Emotionen entdecken, bei denen Alkohol ein gelungener Lösungsversuch war. Den damaligen Konsum als Lösungsversuch würdigen!* Und sich dann um die belastende Emotion kümmern, ihr die Macht nehmen. Ggf. ein Fall für die Therapie. Das wäre dann "Arbeiten am Problem, nicht am Lösungsversuch"
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* ja: würdigen
Ich sehe diesen Punkt tatsächlich etwas kritisch.Von meinem Freundeskreis habe ich mich angefangen zu distanzieren.
.. aber halt nur, solange da nicht Alkoholiker dabei sind, die dringend Co-Abhängige brauchen. Und auf die stößt man umso mehr, je höher die eigene Verträglichkeit sich entwickelt (die sucht man dann idR auch öfter auf, damit die eigene Trinkmenge nicht so auffällt. Eine Folge zunehmender Giftfestigkeit / Gewöhnung)daß mein Freundeskreis aktiv nicht getrunken hat und mich nie versucht hat zum trinken zu überreden.
Der Rückhalt den du hier erfahren kannst ist nicht zu unterschätzen.
Kontrollverlust liegt übrigens bereits vor, wenn man entgegen den eigenen Absichtsgedanken trinkt. Wenn du also für dich iwann mal gesagt hast: wenn mein Kind in der Nähe ist, trinke ich nicht - und du das nicht einhalten konntest, wäre das bereits Kontrollverlust. Du hättest die Kontrolle über deine eigenen Entscheidungen verloren. Das ist ein bisschen so, wie wenn der Raucher am 31.12 stolz vehement um 23:59 verkündet, dass das jetzt die letzte Zigarette wäre. Man weiss ja, wie lange sowas idR hält... ein Klassiker*.das meine Frau mal angesprochen hatte das sie nicht möchte das bei uns zuhause getrunken wird, weil wir einen kleinen Sohn haben. Daraufhin haben die mich nie wieder besucht. Ohne zu sagen warum. Aber das warum ist ja klar.
vllt muss man da unterscheiden:Habe auch alle Infos bekommen. Die meinte auch das in 0,0% Bier Alkohol enthalten sein kann.
soviel zur Theorie.Alkoholfreies Bier kann, wie übrigens auch alkoholfreier Wein, bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Dies entspricht vier Gramm Alkohol pro Liter und gilt als tolerierbar. Per Gesetz dürfen Produkte bis zu dieser Obergrenze als „alkoholfrei“ bezeichnet werden. Einige Hersteller bieten dennoch bereits alkoholfreies Bier an, das mit 0,0 Volumenprozent tatsächlich keinen Alkohol enthält.
Das Problem liegt im Herstellungsprozess begründet. Absolute 0,0% sind bei Gärprozessen nicht möglich, selbst Taubensaft, Orangensaft oder Bananen (etc.) setzen imho spätestens bei der Verdauung Alkohol frei.Sollen wir es noch komplizierter machen? Laut deutschem Lebensmittelgesetz dürfen Produkte, die mit 0,0 oder ohne Alkohol gekennzeichnet sind, bis zu 0,05 Volumenprozent Alkohol enthalten. Auch 0,0 % ist also keine Garantie, dass ein Produkt frei von Alkohol ist.
- ein Getränk ohne Alkohol soll garantieren, dass es keinen, also 0,0 Volumenprozent, Alkohol enthält.
Des Weiteren würde mich die berechneten 0/00 Werte interessieren.
Was genau wird das ermittelt bzw. errechnet.
es ein ganz Neuner Führerschein ist?
Sprich mein abgelegter Prüfungstermin damals 2004 auch keine Rolle mehr spielt ?
Also muss ich das dann auch der Versicherung angeben wegen meinen Prozenten ?
Fängt dann wieder alles von vorne an?
Wie sieht es da mit der Probezeit usw. aus?
Könnte mir einer Tipps geben zum „hinauszögern“ der Verfahrens.
Hat da vielleicht noch einer einen Tipp oder Hinweis ?Guten Morgen. Könnte mir einer Tipps geben zum „hinauszögern“ der Verfahrens. Im speziellen was es mit der Ratenzahlung zum Strafbefehl auf sich hat. Da blicke ich nicht ganz durch.