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TF Fahrrad mit 2,24%

Wow, vielen Dank. Das ist echt gute Punkte zur Inspiration. Ich stehe ja noch am Anfang. Ich möchte es aber schaffen. Daran führt kein Weg vorbei.
mutig dorthin gucken, wo es weh tut (z.B. die Erkenntnis, dass man halt ggf KEINE Kontrollfähigkeiten mehr hat - auch wenn sich innerlich alles dagegen sträubt). Alles weitere ergibt sich dann über den weiteren Erkenntnisstand.
Die ganzen Details wirst du beim Vorbereiter rausarbeiten.
Naja.. und jetzt schon leckere Alternativen zu Alkohol entdecken und wertschätzen lernen. Hochalkoholische soziale Kontakte meiden, gute Alternativen finden... sowas. Aber da bist Du ja schon dabei.
Mein persönlicher Favorit: Emotionen entdecken, bei denen Alkohol ein gelungener Lösungsversuch war. Den damaligen Konsum als Lösungsversuch würdigen!* Und sich dann um die belastende Emotion kümmern, ihr die Macht nehmen. Ggf. ein Fall für die Therapie. Das wäre dann "Arbeiten am Problem, nicht am Lösungsversuch"

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* ja: würdigen
 
Von meinem Freundeskreis habe ich mich angefangen zu distanzieren.
Ich sehe diesen Punkt tatsächlich etwas kritisch.
Klar ist, wenn man einen Freundeskreis hat in dem man blöd angesehen wird, wenn man keinen Alkohol trinken möchte, dann ist es besser diesen zu meiden.
Ich habe aber die Erfahrung gemacht, daß mein Freundeskreis aktiv nicht getrunken hat und mich nie versucht hat zum trinken zu überreden.
Der Rückhalt den du hier erfahren kannst ist nicht zu unterschätzen.
 
Das ist wirklich das Problem im Vorfeld so gewesen das meine Frau mal angesprochen hatte das sie nicht möchte das bei uns zuhause getrunken wird, weil wir einen kleinen Sohn haben. Daraufhin haben die mich nie wieder besucht. Ohne zu sagen warum. Aber das warum ist ja klar.
Ich habe oft versucht Unternehmungen zu starten. Aber da stand immer Alkohol im Vordergrund. Den Gedanken habe ich also schon weit vor TF gehabt. Das ganze ist dadurch nun beschleunigt worden.
 
daß mein Freundeskreis aktiv nicht getrunken hat und mich nie versucht hat zum trinken zu überreden.
Der Rückhalt den du hier erfahren kannst ist nicht zu unterschätzen.
.. aber halt nur, solange da nicht Alkoholiker dabei sind, die dringend Co-Abhängige brauchen. Und auf die stößt man umso mehr, je höher die eigene Verträglichkeit sich entwickelt (die sucht man dann idR auch öfter auf, damit die eigene Trinkmenge nicht so auffällt. Eine Folge zunehmender Giftfestigkeit / Gewöhnung)
Aber so ganz pauschal kann man das natürlich nicht sagen, das ist richtig.
Und solange sich die eigenen Kreise im Risiko-armen Konsum bewegen, fällt man ja auch peinlich unangenehm auf, wenn man dann so langsam zum 8. Bier greift.

das meine Frau mal angesprochen hatte das sie nicht möchte das bei uns zuhause getrunken wird, weil wir einen kleinen Sohn haben. Daraufhin haben die mich nie wieder besucht. Ohne zu sagen warum. Aber das warum ist ja klar.
Kontrollverlust liegt übrigens bereits vor, wenn man entgegen den eigenen Absichtsgedanken trinkt. Wenn du also für dich iwann mal gesagt hast: wenn mein Kind in der Nähe ist, trinke ich nicht - und du das nicht einhalten konntest, wäre das bereits Kontrollverlust. Du hättest die Kontrolle über deine eigenen Entscheidungen verloren. Das ist ein bisschen so, wie wenn der Raucher am 31.12 stolz vehement um 23:59 verkündet, dass das jetzt die letzte Zigarette wäre. Man weiss ja, wie lange sowas idR hält... ein Klassiker*.


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* und ein klassisches Merkmal von Sucht
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja ich verstehe das.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Heute hat mein Abstinenz Programm angefangen. Das ging zum meinen Erstaunen komplett per telefon. Die Unterlagen bekomme ich dann bei meiner ersten Probe ausgehändigt. Start ist offiziell heute. Das bedeutet der Anruf kann ab jetzt jederzeit kommen. Hab erst mal 6 Monate genommen.
Ich habe das nur gepostet weil ich gelesene hatte das es nur nach einer Unterschrift geht. Dem ist wohl nicht so. Also als reine Info für Stille mitlesen :)
 
Ich habe auch erst die vertragsunterlagen bekommen mit Hinweisen zu Alkohol in Lebensmittel usw. Und zu Urlaubstagen wie sich das verhält mit der Rechnung. Vertrag musste unterschrieben und Geld bezahlt sein innerhalb von 2 Wochen dann ging die Abstinenz Zeit los mit Datum der Unterschrift
 
Die Infos habe ich auch telefonisch bekommen. Ich muss jedes Mal wenn ich die Probe abgebe zahlen. Quasi nichts im Vorraus. Habe auch alle Infos bekommen. Die meinte auch das in 0,0% Bier Alkohol enthalten sein kann. Nicht das ich das trinken möchte, aber es hat mich schon was verwundert.
 
Guten Morgen. Könnte mir einer Tipps geben zum „hinauszögern“ der Verfahrens. Im speziellen was es mit der Ratenzahlung zum Strafbefehl auf sich hat. Da blicke ich nicht ganz durch.

Des Weiteren würde mich die berechneten 0/00 Werte interessieren.
Was genau wird das ermittelt bzw. errechnet.
Beste Grüße
 
Habe auch alle Infos bekommen. Die meinte auch das in 0,0% Bier Alkohol enthalten sein kann.
vllt muss man da unterscheiden:

Edeka dazu:
Alkoholfreies Bier kann, wie übrigens auch alkoholfreier Wein, bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Dies entspricht vier Gramm Alkohol pro Liter und gilt als tolerierbar. Per Gesetz dürfen Produkte bis zu dieser Obergrenze als „alkoholfrei“ bezeichnet werden. Einige Hersteller bieten dennoch bereits alkoholfreies Bier an, das mit 0,0 Volumenprozent tatsächlich keinen Alkohol enthält.
soviel zur Theorie.

www.laoridrinks.com/blogs/salon/unterschied-alkoholfrei-ohne-alkohol dazu:
  • ein Getränk ohne Alkohol soll garantieren, dass es keinen, also 0,0 Volumenprozent, Alkohol enthält.
Sollen wir es noch komplizierter machen? Laut deutschem Lebensmittelgesetz dürfen Produkte, die mit 0,0 oder ohne Alkohol gekennzeichnet sind, bis zu 0,05 Volumenprozent Alkohol enthalten. Auch 0,0 % ist also keine Garantie, dass ein Produkt frei von Alkohol ist.
Das Problem liegt im Herstellungsprozess begründet. Absolute 0,0% sind bei Gärprozessen nicht möglich, selbst Taubensaft, Orangensaft oder Bananen (etc.) setzen imho spätestens bei der Verdauung Alkohol frei.


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Des Weiteren würde mich die berechneten 0/00 Werte interessieren.
Was genau wird das ermittelt bzw. errechnet.

www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/kleine-alkohollehre-zur-bak-berechnung.39/
www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/bak-trinkmengenberechnung-per-widmarkformel.47/
www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/verschiedene-promille-rechner.40/
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist es denn so das wenn ich den Führerschein abgebe, ( auch freiwillig) und einen Antrag auf Neuerteilung stelle, es ein ganz Neuner Führerschein ist? Sprich mein abgelegter Prüfungstermin damals 2004 auch keine Rolle mehr spielt ? Also muss ich das dann auch der Versicherung angeben wegen meinen Prozenten ? Fängt dann wieder alles von vorne an? Wie sieht es da mit der Probezeit usw. aus?
 
es ein ganz Neuner Führerschein ist?

Richtig.

Sprich mein abgelegter Prüfungstermin damals 2004 auch keine Rolle mehr spielt ?

Richtig. Die Führerscheinstelle darf dir zwar eine Bescheinigung über den Zeitraum deines Führerscheinbesitzes ausstellen. Für Dritte bleibt aber ersichtlich das du deinen Führerschein abgeben musstest. Das kann bei bestimmten Wünschen oder Tätigkeiten zu Problemen führen.

Also muss ich das dann auch der Versicherung angeben wegen meinen Prozenten ?

Ja.

Fängt dann wieder alles von vorne an?

Nein, deine SF-Klasse behältst du. Es kann aber sein das Versicherungen dich als Risiko einstufen (das du ja auch bist) und entsprechend höhere Beiträge für bestimmte Versicherungen verlangen oder dich (versuchen) auszuschließen.

Wie sieht es da mit der Probezeit usw. aus?

Sofern deine Probezeit abgelaufen ist kommt keine neue hinzu. Wobei die für dich keine große Rolle spielt, da du die nächsten 10 Jahre nach Bestehen der MPU 'eh unter Bewährung fährst. Solange bleibt die MPU mit der Trunkenheitsfahrt gespeichert.

Könnte mir einer Tipps geben zum „hinauszögern“ der Verfahrens.

Viel Einfluss hast du nicht. Konkret kannst du nur Widerspruch / Einspruch gegen den zu erwartenden Strafbefehl einlegen und ihn rechtzeitig zurückziehen, falls du ein Gerichtsverfahren doch nicht durchführen willst. Der Rest hängt von den Behörden ab.
 
Wärend/nachdem du den Strafbefehl bekommen hast und auch akzeptiert hast (nach dem Rückzug der Einsprache), kannst du für das das Bussgeld und die Verfahrenskosten (sofern die Rechtsschutz das nicht bezahlt) eine Ratenzahlung beantragen. Viele Fahrerlaubnisbehörden warten solange ab, bis das ganze bezahlt und somit abgeschlossen ist und senden erst dann die "Einladung" zur MPU.

Die Staatsanwaltschaft will aber laut meiner Anwältin eine Kostenaufstellung und sie hat es in meinem Fall gleich verworfen und gemeint ich riskiere, dass die Tagessätze erhöht werden. Kommt also auch auf die persönlichen Umstände an und was einem wichtiger ist.
 
Falls noch nicht geschehen kannst du auch gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen, das muss aber innerhalb von zwei Wochen geschehen, ob das ein Anwalt machen muss, kann ich nicht sagen.

Danach würde es zu einem Gerichtsverfahren kommen bei dem du deinen Einspruch zurückziehen kannst.

Das ist natürlich mit Kosten verbunden aber du gewinnst dadurch sicher mehrere Wochen.
 
@hosenträger, ich habe noch von keinem Fall gehört wo sich die FEB erst nach vollständiger Bezahlung der Geldstrafe (nicht Bußgeld, das gilt nur im Owi-Verfahren) gemeldet hat.

Manche (nicht alle) melden sich erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist, das betrifft aber nicht die Bezahlung.
 
@Monster das war nur was ich hier so gelesen hatte und anscheinend bei manchen zur weiteren Verzögerung gefürt hatte bis alles bezahlt war.
Wie geschrieben habe ich meine Geldstrafe nach Rückzug der Einsprache bezahlt und zwei Wochen später auch ein Schreiben der Führerscheinstelle erhalten. Allerdings wars bei mir eh ein komisches Schreiben (zu lesen unter https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/tf-fahrrad-1-7-freiburg.4849/ ) und die MPU läßt zum Glück noch auf sich warten.
 
Für die Maßnahmen der Führerscheinstelle ist nur entscheidend ob den Betroffenen ihr Problem ausreichend nachgewiesen werden kann. Dazu ist grundsätzlich überhaupt kein Urteil erforderlich. Auch kein Schuldspruch.

Aus Gründen der Rechtssicherheit warten die in der Regel trotzdem ein Urteil ab, egal ob ein Strafbefehl rechtskräftig wird oder durch ein Gericht ein Urteil erfolgt.

Ob und wann dann eine Strafe bezahlt wird spielt für die keine Rolle. Wenn einem Strafbefehl widersprochen wird warten die also in der Regel ab. Alles andere, was gerne behauptet wird ist falsch. Weder Ratenzahlungen noch ständige Nachfragen von Anwälten verzögern deshalb in Fällen wie bei @Ramzizl den Führerscheinentzug.

Falls sich in solchen Fällen der Führerscheinentzug verzögert liegt das in der Regel an der Überlastung der Führerscheinstelle.
 
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