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TF mit 1,83‰

Auch wenn es dich nervert schreibe ich noch etwas zu den Abstinenznachweisen. Wenn du meine Bedenken nicht teilst musst du darauf nicht antworten.

1. Ohne lückenlose Abstinenznachweise über 12 Monate wirst du die MPU nicht bestehen.

2. Selbst wenn der Gutachter deine Abstinenznachweise akzeptieren sollte prüft die Führerscheinstelle dein Gutachten. Wenn die auf Unklarheiten stoßen sollte wird sie dein dann eigentlich positives Gutachten nicht akzeptieren.

Ich habe mir grade alle Beiträge von dir noch einmal durchgelesen. So wie du es beschreibst können deine Abstinenznachweise nicht lückenlos sein, sofern alles im rechtlichen Rahmen abläuft.

Vielleicht habe ich dich auch falsch verstanden: Deinen Angaben nach weist du deine Abstinenz durchgehend durch PEth nach, hast also nicht auf Haarproben gewechselt.

Du hattest zunächst einen Vertrag vom 02.12.2024 bis zum 01.06.2025 abgeschlossen.

Den hast du auf 12 Monate verlängert, also vom 02.12.2024 bis 01.12.2025.

Ich habe dich darauf hingewiesen das dazu der Vertrag vor der letzten Einbestellung verlängert werden muss. (Hintergrund: Sonst entsteht eine Lücke, die nicht akzeptiert werden darf.) Dies hast du bestätigt.

Dabei stört mich folgendes:

Bei der MPU hast du einen Abstinenzvertrag vom 02.12.2024 bis 01.06.2025 vorgelegt. Der darf aber gar nicht existieren, durch die Verlängerung wäre er hinfällig. Wenn der Vertrag rechtzeitig verlängert wurde darf vom Labor nur der darauf beruhende Befund bestätigt werden, also nach einem Jahr. Zwischenberichte müssen entsprechend betitelt werden und würden bei der MPU nicht anerkannt werden. Dies würde im Gutachten auch so aufgeführt werden.

Zudem hast du geschrieben (ich finde die Stelle grade nicht) das du zwischen Vertragsende und dem MPU-Termin hättest trinken können. Das kann nicht sein, da du bei einer rechtzeitigen Vertragsverlängerung jederzeit mit einer Einbestellung hättest rechnen müssen.

Meine Bedenken beruhen darauf das es in der Vergangenheit Betroffene gab, die meinten eine zweiter Vertrag über 6 Monate wäre das gleiche wie eine Vertragsverlängerung und ich möchte dich nicht ins offene Messer laufen lassen.
 
das dazu der Vertrag vor der letzten Einbestellung verlängert werden muss.
ich darf mal eine reine Verständnisfrage dazu stellen, ich bin mir nicht sicher, ob ich das korrekt verstanden habe:
bei einer Verlängerung einer 6-monatigen Urinkontrolle muss die also am besten direkt NACH dem vorletzten Termin verlängert sein? Das macht ja auch Sinn, weil das insgesamt nur 2 Probeentnahmen mehr darstellt (6 statt 4), der Zyklus insgesamt verändert sich dadurch und das hätte auch Einfluss auf die letzte Probe des ursprünglichen 6-Monats-Zeitraums.
Wenn ich aber nach erfolgreichem Abschluss des ersten halben Jahres direkt ein weiteres halbes Jahr buche, dann ist das auch ok, denn: es finden dann wieder 4 neue Proben statt.

Passt das?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich antworte da natürlich gerne:
Ich habe vor der letzten Kontrolle bereits angefragt bzgl Verlängerung, rein prophylaktisch, damit ich im Falle einer negativen Beurteilung einen lückenlosen Nachweis habe. Die Praxis teilte mir mit, dass das gar kein Problem sei, das so notiert wurde, der neue Vertrag direkt ab 02.06. weiterläuft.
Ich habe mich falsch ausgedrückt……Ich hätte natürlich nicht trinken können; richtig, die nächste einbestellung hätte am 03.06. stattfinden können. Ich habe auch nicht versucht „was zu drehen“, ich wurde am 26.06. wieder zur Kontrolle einbestellt, die vorherige war am 18.05.; für den Zeitpunkt der einbestellung kann ich nichts und habe diesen schon gar ned beeinflussen wollen…..
Wenn das so eintreffen sollte, dann müsste ich mein Temperament wirklich zügeln!

Aber danke für den Hinweis……Ich werde es nochmal mit der Praxis klären.
 
Ich finde es gut, wie es bei Dir läuft. Bist mit dem Motiv auf dem richtigen Weg und bin auch schon gespannt auf deinen FB.
Wirst sehen wie leicht es Dir fallen wird, diesen zu befüllen.

Hab ehrlich noch nie verstanden, warum so viele Delinquenten mit der Lückenlosigkeit von AB die Probleme haben. Hast ja demnach gut gelöst.
Als doppelten Boden sich abzusichern im negativen Falle, mit dem Labor zu sprechen, ist doch nur logisch. Im Prinzip einfach 2x 6M Programme UKP aneinander geknüpft. Selbst wenn die MPU positiv verlaufen wäre, könntest einfach das zweite Intervall vorzeitig beenden.
Das ist, warum mir die HA so charmant sind, da gehts einfach noch problemloser, sofern natürlich geeignete Haarpracht hast.
 
Wenn ich aber nach erfolgreichem Abschluss des ersten halben Jahres direkt ein weiteres halbes Jahr buche, dann ist das auch ok, denn: es finden dann wieder 4 neue Proben statt.

Nein, das ist nicht ok. Die letzte Einbestellung des 6-Monats-Vertrags findet häufig mehrere Wochen oder zumindest Tage vor dem Vertragsende statt. Ab der letzten Einbestellung bis zum Vertragsende würde eine unzulässige Lücke entstehen.

Deshalb muss bei Urin- oder Blutproben eine Verlängerung vor der letzten Einbestellung (also bevor ein Termin übermittelt wurde) erfolgen. Das muss nicht direkt nach der vorletzten Einbestellung sein. Wenn aber die Einbestellung zur nächsten Untersuchung erfolgt ist, ist keine Verlängerung mehr möglich. Außer es wird betrogen.

Da viele Betroffene das nicht wissen frage ich lieber etwas nervend nach.

Auf ihrer Homepage weisen alle mir bekannten Labore auch auf die Problematik hin.

Ich werde es nochmal mit der Praxis klären.

Das ist sinnvoll. Wenn du beim selben Institut deine nächste MPU machst dürfen die deine Abstinenznachweise nicht akzeptieren. Ich weiß nicht in wie weit in dem Bericht darauf hingewiesen wurde das es sich bei den Proben um einen laufenden Vertrag handelt (der war ja bereits verlängert). Notiert wurde er jedenfalls als 6-monatiger-Vertrag, der nicht verlängert wurde., das hätte sonst in deinem Gutachten aufgeführt werden müssen.

Es wäre ärgerlich wenn bei der nächsten MPU alles OK ist, die aber an den Abstinenznachweisen scheitert. Bei Abstinenznachweisen muss alles stimmen.
 
Da viele Betroffene das nicht wissen frage ich lieber etwas nervend nach
Das ist doch ok, bin ja auch dankbar für den Tip.
Aber ich muss trotzdem sagen, dass doch da der Ablauf für die Füße ist:
Ich schließe einen Vertrag für AN ab, 6 Monate. Verlängere, und die Zeiten gehen nahtlos weiter……..Ich also damit rechnen muss, dass ich einen Tag nach Vertragsbeginn einbestellt werde……mit welchem Recht wird das dann Angezweifelt?!? Ich meine, man kann durch so einen bürokratischen Schwachsinn auch einem vollkommen die Motivation nehmen, und einen in die Depression stürzen!
Es ist ein heikles Thema, bin ich vollkommen dabei. Aber ich bin weiterhin in der gleichen Praxis zur Untersuchung, bekannt war vor Vertragsende, dass ich verlängern „möchte“, also hätte ich auch wie gesagt direkt am 03.06. einbestellt werden können zur ersten Entnahme der neuen Runde.
 
mit welchem Recht wird das dann Angezweifelt?

Wenn alles korrekt gelaufen ist wird das nicht angezweifelt.

Zu "korrekt" gehört aber das alle Bestimmungen eingehalten werden. Für die MPU zugelassene Labore kennen die Bestimmungen, sollten die entsprechend einhalten und ihre Kunden darauf hinweisen.

So dürfen Endberichte nur ausgestellt werden, wenn die Vertragslaufzeit abgelaufen ist. Bei einem 12-monatigen-Vertrag darf zwar nach 6 Monaten (oder zu jedem anderen Zeitpunkt) ein Zwischenbericht ausgestellt werden, dieser muss aber auch als Zwischenbericht ausgewiesen sein. Und Zwischenbericht ist halt kein Endbericht für Abstinenznachweise bei einer MPU und darf entsprechend nicht anerkannt werden. Das scheint aber bei dir der Fall zu sein. Das irritiert mich ja.

Weißt du denn ob die 12-monatige-Vertragslaufzeit auf dem Schreiben vermerkt war, den du bei der MPU vorgelegt hast?

Da die Labore von sich aus keine Zwischenberichte losschicken musst du den eigentlich angefordert haben.

Und was ist mit der Lücke Ende 12-Monat-AN und MPU bspw. 3 Monate später, also innerhalb der vier Monatsfrist?

Da ist eine Lücke unvermeidlich. Deshalb steht die auch in den Bestimmungen. Innerhalb der Vertragslaufzeit darf es hingegen keine Lücke geben. Ausnahme: Die freien Tage und der Urlaub. Aber auch dabei ist genau festgelegt, wann die angemeldet sein müssen.

Wobei die Lücke zwischen Vertragsende und MPU-Termin nicht größer als 2 Monate sein soll. Bis zu 4 Monaten sind möglich wenn es zu Problemen kommt, also vorher trotz rechtzeitiger Suche keine MPU-Termin zu bekommen war oder der Betroffene krank geworden ist.

Nach den 4 Monaten ist Schicht im Schacht. Meiner Kenntnis nach müssen die Abstinenznachweise aber nicht in jedem Fall komplett neu gemacht werden, sondern ein 3-monatiger oder 6-monatiger zusätzlicher Nachweis kann die Lücke sozusagen schließen. Das sind aber Einzelfallentscheidungen und hängen auch davon ab, warum die 4-monats-Frist nicht eingehalten werden konnte.

aber die hätte ich dann doch eh?

Nein, nicht innerhalb der Vertragslaufzeit. Die Lücke nach Vertragsende ist vorgesehen und geregelt.

Beispiel: Du schließt einen 6-Monats-Vertrag. Bei Abstinenz-Verträgen muss die Laufzeit und die Anzahl der Einbestellungen feststehen, zum Beispiel 4 Einbestellungen.

Die 4. Einbestellung erfolgt 24 Tage vor Vertragsende. Wenn der neue Vertrag erst einen Tag vor Ablauf des Vertrags verlängert werden soll könntest du 22 Tage Alkohol trinken, weil dann keine Einbestellung erfolgen darf. Das wäre eine unzulässige Kontrolllücke innerhalb der Vertragslaufzeit.
 
Wenn der neue Vertrag erst einen Tag vor Ablauf des Vertrags verlängert werden soll könntest du 22 Tage Alkohol trinken, weil dann keine Einbestellung erfolgen darf. Das wäre eine unzulässige Kontrolllücke innerhalb der Vertragslaufzeit.
Rein fürs verständnis gefragt:

Gilt das nur für Urin oder auch wenn der Anschluss Vertrag mittels haarprobe erfolgt ? Ich hatte 12 Monate Abstinenz Vertrag und musste nochmal um drei Monate verlängern und bin dann aber auf Haare gegangen.
Muss da der Anschlussvertrag dann auch schon stehen? Weil Haare ja rückwirkend genommen werden. Hätte ich beim letzten Test nicht gleich gesagt, dass ich verlängern muss und hätte beispielsweise erst vier Wochen später Bescheid gesagt das ich noch um drei Monate verlängern muss als Anschluss, wäre das auch eine Lücke? Obwohl die Probe rückwirkend genommen wird ?
 
Gilt das nur für Urin oder auch wenn der Anschluss Vertrag mittels haarprobe erfolgt ?

Das ging aus dem Beitrag davor hervor. Ich habe auf @Stiers Problem geschrieben.

Das Problem besteht bei Blut- und Urinproben, deren Verträge verlängert werden sollen.

Auf Haarproben kann auch umgestiegen werden wenn bereits eine Lücke entstanden ist. Die gelten bis zu einem viertel Jahr rückwirkend (Alkohol). Oder wenn die Abstinenznachweise auch ohne vorhandene Lücke mit Haarproben zu Ende gebracht werden sollen. Ein einmaliger Wechsel der Methode ist immer und ohne Grund zulässig. Auch von Haaren zu Urin oder Blut.

Ein mehrfacher Wechsel hingegen nicht. Als erst ein viertel Jahr (es geht um Alkohol) mit Haarproben nachweisen, dann ein halbes Jahr per Urin und dann wieder ein viertel Jahr mit Haarproben ist unzulässig.

Wenn ein Vertrag über Urin- oder Blutproben abgeschlossen ist, kann der meiner Kenntnis nach nicht nachträglich verkürzt werden. Zum Beispiel von einem Jahr auf ein halbes Jahr. Das kann für Betroffene schwierig sein, die zum Beispiel versetzt werden und deshalb gerne auf Haarproben umsteigen möchten.

Ob ein Laborwechsel innerhalb der Vertragslaufzeit möglich ist (sei es innerhalb einer Laborgruppe oder zu einem anderen Anbieter) weiß ich nicht.
 
Muss zugeben, so ganz kann ich dem Ablauf i.F. UKP nicht folgen.
Ich glaube der Knackpunkt liegt an der Verlängerung.
Wie allgemein bekannt, gilt der AB Zeitraum ab vertragsbeginn.

Was wäre nun, wenn einfach 2 unabhängige 6M UKPs abgeschlossen werden, welche sich zeitlich aneinander reihen? Dann hast doch nie ein Problem?
 
Die 4. Einbestellung erfolgt 24 Tage vor Vertragsende. Wenn der neue Vertrag erst einen Tag vor Ablauf des Vertrags verlängert werden soll könntest du 22 Tage Alkohol trinken, weil dann keine Einbestellung erfolgen darf. Das wäre eine unzulässige Kontrolllücke innerhalb der Vertragslaufzeit.
Die 22 Tage trinken kann ich auch zwischen der 4. Einbestellungstellung und dem Vertragsende. Also : eh. Immer. Diese Kontrolllücke ist doch immer da?
Wo ist der Denkfehler?
Ich hab demnächst ein Gespräch mit einem Gutachter, da werde ich nochmals rückfragen.
 
Außerdem gilt der vertragszeitraum als AB. Da gibt’s immer Lücken. Wann letztlich die einzelnen Kontrollen tatsächlich sind, darf dabei nicht interessieren. Genau deshalb kann ich der Argumentation nicht folgen.

Schön wäre es, wenn dies in einem Merkblatt eines Labors nachzulesen werden könnte. In meinem steht nix davon drin
 
Wie allgemein bekannt, gilt der AB Zeitraum ab vertragsbeginn.
sofern er nicht gültig, also zwischen der vorletzten und letzten Probe, verlängert wird, so würde das zumindest Sinn ergeben.

Ja, aber die ist vorgesehen und unvermeidlich.
ja, eben. Dann muss die auch zwischen 2 6M-Verträgen gelten dürfen

Edith:
Doch, weil dann die zulässige Lücke zwischen den beiden letzten Einbestellungen und den beiden Vertragsenden zweimal besteht.
ok, das wäre ein (notdürftiges) Argument...
Woher weisst Du das so genau? Gibts dazu Quellen?
Bei all der Grauzone im Urinprogramm (noch dazu mit der Option einer unerwarteten 5. Probe) erscheint mir das derart unsinnig kleinkariert* ... :/

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* aber ok, zutrauen würde ich das den Experten schon - wir werden ja auch andernorts von Schildbürgern verwaltet
 
Zuletzt bearbeitet:
Für spezielle Fragen muss man halt mal nachfragen. Meine Nachfragen nehme ich nicht auf und spiele die hier vor. Zumal ich mich damit strafbar machen würde. Öffentlich sind die Vertragsbedingungen einsehbar. Zum Beispiel Labor Enders:

https://www.labor-enders.de/2019/11/29/drogenscreening-abstinenzkontrolle-urin/

Zwei Zitate:

Zu Beginn muss der Zeitraum feststehen in dem Sie überwacht, und zu wie vielen Screenings Sie einbestellt werden sollen.

Fettschrift im Original. Die Behauptung, das Labore einfach zusätzliche Einbestellungen vornehmen dürfen ist deshalb falsch. Das wurde auch schon mal behauptet.

Sollte eine Verlängerung des Vertrages notwendig sein, muss diese innerhalb der Laufzeit des bestehenden Vertrages erfolgen, so dass Ihnen keine zeitlichen Lücken in der Abstinenzkontrolle entstehen. Das bedeutet für Sie, dass Sie uns im Falle einer Vertragsverlängerung spätestens vor dem letzten Screening die Verlängerung mitteilen.

Fettschrift durch mich zur Verdeutlichung.
 
"spätestens vor dem letzten Screening" behandelt die Vertragsverlängerung, das ist unstrittig.
Ich lese da nicht heraus, wann ein eigenständiges Folgeprogramm zu buchen wäre, so dass keine Lücke entsteht. Wo genau steht das? Ich lese in deiner Quelle nichts davon.

Für spezielle Fragen muss man halt mal nachfragen
Wo genau bitte? Es würde genügen, wenn Du eine Quelle nennst.
Ich finde, es gehört zu den Grundprinzipien eines Beratungsforums, dass man sein Wissen auch belegen kann, sonst kann ja jeder alles mögliche erzählen. Vllt sollte das in die Forenregeln.
 
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