KlarHoffe es ist ok wenn ich meinen Senf jetzt bei dir platziert habe @Stier
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KlarHoffe es ist ok wenn ich meinen Senf jetzt bei dir platziert habe @Stier
ich darf mal eine reine Verständnisfrage dazu stellen, ich bin mir nicht sicher, ob ich das korrekt verstanden habe:das dazu der Vertrag vor der letzten Einbestellung verlängert werden muss.
Genau so war der Plan……erstmal laufen lassen, lieber einmal mehr als zu wenig die Analyse zahlen, aber Hauptsache lückenlos……die 90,-€ machen den Bock jetzt auch nicht fettSelbst wenn die MPU positiv verlaufen wäre, könntest einfach das zweite Intervall vorzeitig beenden.
Wenn ich aber nach erfolgreichem Abschluss des ersten halben Jahres direkt ein weiteres halbes Jahr buche, dann ist das auch ok, denn: es finden dann wieder 4 neue Proben statt.
Ich werde es nochmal mit der Praxis klären.
Das ist doch ok, bin ja auch dankbar für den Tip.Da viele Betroffene das nicht wissen frage ich lieber etwas nervend nach
Und was ist mit der Lücke Ende 12-Monat-AN und MPU bspw. 3 Monate später, also innerhalb der vier Monatsfrist? Da hätte man doch auch genug Zeit zum trinken. Oder wird da eine Haaranalyse gemacht?Ab der letzten Einbestellung bis zum Vertragsende würde eine unzulässige Lücke entstehen.
aber die hätte ich dann doch eh? Immer?Die letzte Einbestellung des 6-Monats-Vertrags findet häufig mehrere Wochen oder zumindest Tage vor dem Vertragsende statt. Ab der letzten Einbestellung bis zum Vertragsende würde eine unzulässige Lücke entstehen.
mit welchem Recht wird das dann Angezweifelt?
Und was ist mit der Lücke Ende 12-Monat-AN und MPU bspw. 3 Monate später, also innerhalb der vier Monatsfrist?
aber die hätte ich dann doch eh?
Rein fürs verständnis gefragt:Wenn der neue Vertrag erst einen Tag vor Ablauf des Vertrags verlängert werden soll könntest du 22 Tage Alkohol trinken, weil dann keine Einbestellung erfolgen darf. Das wäre eine unzulässige Kontrolllücke innerhalb der Vertragslaufzeit.
Gilt das nur für Urin oder auch wenn der Anschluss Vertrag mittels haarprobe erfolgt ?
Die 22 Tage trinken kann ich auch zwischen der 4. Einbestellungstellung und dem Vertragsende. Also : eh. Immer. Diese Kontrolllücke ist doch immer da?Die 4. Einbestellung erfolgt 24 Tage vor Vertragsende. Wenn der neue Vertrag erst einen Tag vor Ablauf des Vertrags verlängert werden soll könntest du 22 Tage Alkohol trinken, weil dann keine Einbestellung erfolgen darf. Das wäre eine unzulässige Kontrolllücke innerhalb der Vertragslaufzeit.
Diese Kontrollücke ist immer da.
welche sich zeitlich aneinander reihen?
sofern er nicht gültig, also zwischen der vorletzten und letzten Probe, verlängert wird, so würde das zumindest Sinn ergeben.Wie allgemein bekannt, gilt der AB Zeitraum ab vertragsbeginn.
ja, eben. Dann muss die auch zwischen 2 6M-Verträgen gelten dürfenJa, aber die ist vorgesehen und unvermeidlich.
ok, das wäre ein (notdürftiges) Argument...Doch, weil dann die zulässige Lücke zwischen den beiden letzten Einbestellungen und den beiden Vertragsenden zweimal besteht.
Zu Beginn muss der Zeitraum feststehen in dem Sie überwacht, und zu wie vielen Screenings Sie einbestellt werden sollen.
Sollte eine Verlängerung des Vertrages notwendig sein, muss diese innerhalb der Laufzeit des bestehenden Vertrages erfolgen, so dass Ihnen keine zeitlichen Lücken in der Abstinenzkontrolle entstehen. Das bedeutet für Sie, dass Sie uns im Falle einer Vertragsverlängerung spätestens vor dem letzten Screening die Verlängerung mitteilen.
Wo genau bitte? Es würde genügen, wenn Du eine Quelle nennst.Für spezielle Fragen muss man halt mal nachfragen