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das würde mich auch interessieren ohne Aussage bei der Polizei,Fahrerflucht o.Ä. und mit einem Fach- Anwalt der eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft machen kann bevor der Strafbefehl rausgehtWeißt du, worauf sich bei dir der "Vorsatz" begründet?

Bei einer Begründung "Vorsatz", hat sich immer der Täter zur Tat geäußert. Laut Gesetz gibt es ein Aussageverweigerungsrecht, mache ich von diesem Gebrauch, kann mir niemals ein "Vorsatz" nachgewiesen werden ... es gibt keine rechtliche Grundlage für einen "Vorsatz". Alles klar ?Weißt du, worauf sich bei dir der "Vorsatz" begründet?
Ein "Vorsatz" hat lediglich rechtliche Auswirkungen, die scheinst du ja hinter dir zu haben.Was meint ihr? Was für ein Schaden kann mir noch aus diesem Vorsatz entstehen?
Das hat nichts mit Adrenalin zu tun, sondern mit Trinkgewöhnung ... kommst du mit deiner Adrenalin-Aussage zur MPU, kannst du wieder nach Hause gehen.Warum ich das trotz 2 Promille noch so genau weiß? Weil ich zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich auch 100 Promille Adrenalin im Blut hatte und mein Verstand relativ gut gearbeitet hat..
Wie war denn das mit dem Adrenalin, war das nach ein paar Kilometer verflogen !?Kann´s was mit den gefahrenen Kilometern zu tun haben? Danach haben sie mich gefragt, also wann, wo eingestiegen, wie weit gefahren. Das sind rund 18 Kilometer, also doch einiges (ohne aufzufallen.. darf man eigentlich gar niemanden erzählen, sowas).
Oder mit dem Trinkzeitraum? Weil der ist ja recht knapp bemessen?
Das ist durchaus üblich, wird im Strafmaß bereits berücksichtigt. Allerdings sieht der Staatsanwalt hier gerne Fakten und keine Prognosen.der Anwalt hat keine Stellungnahme gemacht, sondern meine Abstinenzkontrolle (freiwillig), meinen Verkehrspsychologen und meine Leberwerte in das Gespräch vorab gebracht, um eventüll ein niedrigeres Strafmaß zu erreichen. Das scheint durchaus üblich zu sein, so scheint es mir (laut Internet, Gespräch mit einer Bekannten, die RA-Gehilfin ist). Oder scheint euch das außergewöhnlich?
ja mach das,wie gesagt so einfach ist es nicht jemand einen Vorsatz zu unterstellen.Ah, Pfohli, deinen zweiten Post eben erst gelesen, sorry.
Auch interessant. Ich hake mal morgen nach, was da in dem Gespräch exakt ablief, zwischen meinem RA und dem Staatsanwalt. Mein RA kannte natürlich meine Version der Dinge, ich ging natürlich davon aus, dass er das darlegt. Dass man das genau unter Stellungnahme versteht, war mir bis eben nicht bewusst. Auch hier söben was dazugelernt.
Alles sehr rätselhaft. Ich berichte dann die Erkenntnisse.
Tessi
Ich habs schon verstanden, wollte nur etwas Klarheit in den Thread bringen.Hallo Max,
ich glaube, da habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Ich meinte, dass ich auf der Polizeistation 100 Promille Adrenalin im Blut hatte, nicht während der Fahrt. Sorry, mein Fehler. Natürlich konnte ich so weit fahren, weil ich an Alkohol gewöhnt war, keine Ausrede.
Ich möchte auch die Alkoholgewöhnung nicht in Abrede stellen und ich werde auch ganz bestimmt nicht mit einer Adrenaliaussage bei der MPU aufkreün, sondern mit einer sauberen Aufarbeitung. Ich hab ja noch ein paar Monate, vielleicht siehst du es mir jetzt, am Anfang, noch nach, dass manche Formulierungen und Bemerkungen von mir nicht ganz so aufgearbeitet klingen, weil sie es in manchem Belang sicherlich auch noch nicht sind.
Liebe Grüße,
Tessi
Max, es geht dabei vllt. weniger um die MPU als z.B. um die Tatsache, dass Tessi bei Fahrlässigkeit ihren RA nicht aus eigener Tasche bezahlen müsste....:smiley9:
Kann durchaus sein, allerdings nur dann, wenn eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung vorliegt.