TF mit ca. 2,0 Promille - mein Kurzprofil

Hallo!

Sorry, dass ich mich erst heute melde, aber die letzte Woche war etwas geschäftig und die Arbeitstage sehr lang.

So, jetzt ist er da, der Strafbefehl. 10 Monate ab Erlass (27.10.), die Zeit seit der Beschlagnahmung wurde deshalb in ungefähr mit einem Monat berücksichtigt. Wie mein Anwalt bereits sagte, sind es auch die 45 Tagessätze.

Einspruch werde ich nach Rücksprache mit dem RA definitiv nicht einlegen. Es gab durchaus eine „Verhandlung“ zwischen ihm und dem Staatsanwalt, denn das ursprünglich angedachte Strafmaß war höher angesiedelt gewesen. Ich habe leider eben erst den Link von Pfohli gesehen, aber so überschaünd sag ich jetzt mal, in dem Gesamtbelang komme ich gut weg. Ob fahrlässig oder Vorsatz, bei 1,99 ist die Strafe tatsächlich eher niedriger als zu hoch ausgefallen.

Mir ging es tatsächlich um die Deckung durch die Rechtschutzversicherung (die ich habe), aber dann soll es halt nicht sein.

Nun noch eine Frage: Bekomme ich von der Führerscheinstelle nun ein Schreiben wegen Fahrerlaubnisentzug und MPU? Oder muss ich das beantragen? Das ist mir trotz des Studiums verschiedener Informationsseiten noch nicht ganz klar… Vielleicht habe ich es auch irgendwo überlesen?

Grüße und Danke,
Tessi
 
Ähm...vllt. nochmal zur absoluten Klärung...

Ein spezielles Schreiben bzgl. deines FS-Entzuges bekommst du von der FSSt. nicht. Die MPU-Aufforderung bekommst du schriftlich von dort.....nachdem du deinen Neuantrag gestellt hast (ca. 3 Monate vor dem Ende deiner Sperrfrist).
 
Ähm...vllt. nochmal zur absoluten Klärung...

Ein spezielles Schreiben bzgl. deines FS-Entzuges bekommst du von der FSSt. nicht. Die MPU-Aufforderung bekommst du schriftlich von dort.....nachdem du deinen Neuantrag gestellt hast (ca. 3 Monate vor dem Ende deiner Sperrfrist).

muß aber zwangsläufig nicht so sein. Ich bekam kurz nach meinem Strafbefehl Post von der FSST. In dem Schreiben wurde mir nochmal mitgeteilt daß mir der FS bis zum xxxx entzogen wurde und daß ich aufgrund meines hohen Promillewertes eine MPU machen muß.
Außerdem stand drinnen wann ich meinen FS wieder beantragen kann(Frühenstens 3Mo. vor Abblauf Sperre) was ich dazu alles benötige(Lichtbild,Führungzeugniss...) und die Kosten natürlich.
Es wurde mir in dem Schreiben auch geraten die Sperre sinnvoll zur Vorbereitung zu nützen(Adressen von VP in der Nähe lagen bei) und ggf. sich auch um evtl. notwendige AB-Nachweise zu kümmern.
Es scheint so daß die FSST das unterschiedlich handhaben.Die einen schicken ein Schreiben raus ,andere wiederum warten damit bis der "Sünder" sich bei ihnen Zwecks Neuantrag meldet und werden dann erst aktiv.

Gruss Pfohli
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein spezielles Schreiben bzgl. deines FS-Entzuges bekommst du von der FSSt. nicht.
Kann ich soooo nicht gelten lassen ... sonst hätte ich es nicht geschrieben. :)
Hier gebe ich Pfohli vollkommen recht !!! :smiley711:

Zitat Pfohli :
In dem Schreiben wurde mir nochmal mitgeteilt daß mir der FS bis zum xxxx entzogen wurde und daß ich aufgrund meines hohen Promillewertes eine MPU machen muß.
Bei mit war es ebenfalls so ... :):smiley5:
 
Guten Abend zusammen,

danke für die Infos.
Ich warte jetzt also einfach mal ab, ob sie was schicken und falls demnächst nichts kommt, dann eben nach Beantragung in sieben Monaten. Wie auch immer, dann ist es jetzt zumindest mal nicht mehr so nebulös für mich.

Zwei neü Fragen, die an für sich miteinander zusammenhängen…
Ich habe mir euren Fragebogen kopiert, durchgelesen und (bislang nur in meinem Kopf) die ersten Antworten formuliert. Sehr schnell wurde mir klar, dass ich hier aber noch mit einer Unbekannten unterwegs bin, nämlich der Frage nach AB oder KT.
Nun war ich natürlich sowohl in diesem Forum als auch in anderen schon in diversen Beiträgen unterwegs und immer wieder liest man, dass KT zunehmend schwieriger geworden ist, das Alter eine wichtige Rolle spielt und vor allem die Promillezahl, mit der man gefahren ist. All diese Gründe (ich bin 42 und es waren 1,99) sprechen an für sich eine klare Sprache in Richtung AB.

Aber: Es widerstrebt mir offen gestanden etwas, mit einer solch lebenslangen Abschwörung zu einer MPU zu gehen. Natürlich trinke ich derzeit keinen Alkohol (selbst ohne Screening ist mir es grad wirklich nicht danach, dazu sitzt der Schreck noch zu tief). Aber kann ich wirklich heute und für alle Zeit sagen, dass ich nie wieder einen Tropfen anrühre? Nie wieder einen Geburtstagssekt oder nie wieder ein Glas Rotwein zum Rehbraten? Will ich das wirklich? Lebenslang?
Doch um auf der sicheren Seite zu sein, müsste ich das ja wohl vertreten, wobei mir hier wiederrum widerstrebt, dass ich unter Umständen dort drin säße und etwas erzähle, was ich nicht wirklich glaube und will. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass mir ein überzeugender Auftritt dann gelingt. Und so eine Rumlügerei ist insgesamt nicht mein Ding.
Ihr versteht vielleicht mein Dilemma?

Ich weiß, dass ihr niemanden sagt: Nimm das oder das. Aber irgendwie brauch ich ein bisschen Denkhilfe, denn die Erleuchtung stellt sich leider bislang nicht ein. Also eure Idee zu Pro und Contra.

Und somit auch die zweite Frage: Wann soll ich denn frühestens bzw. spätestens meinen FB einstellen? Gibt’s hier sowas wie eine „goldene Regel“?

Liebe Grüße,
Tessi
 
Kann ich soooo nicht gelten lassen ... sonst hätte ich es nicht geschrieben. :)
Hier gebe ich Pfohli vollkommen recht !!! :smiley711:

Zitat Pfohli :
Bei mir war es ebenfalls so ... :):smiley5:

Ich bekam auch vor dem Neuantrag ein Schreiben von der FsSt.
Das ist aber wohl nicht überall so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bekam auch vor dem Neuantrag ein Schreiben von der FsSt.
Das ist aber wohl nicht überall so.


Stimmt! Bei uns in Hessen wird wohl auf solche Schreiben verzichtet......:smiley9:


Aber gut, wenn ihr alle das sagt.....sind wir da wohl eher die Ausnahme......:e025:
 
Hallo Tessi,

jetzt will ich dir aber noch die eine oder andere Antwort zu deinen Fragen geben..... (Tessi hätte aber gerne verschiedene Meinungen/Ansichten....liebe Kollegen!:):zwinker0004:)

Guten Abend zusammen,

danke für die Infos.
Ich warte jetzt also einfach mal ab, ob sie was schicken und falls demnächst nichts kommt, dann eben nach Beantragung in sieben Monaten. Wie auch immer, dann ist es jetzt zumindest mal nicht mehr so nebulös für mich.

Zwei neü Fragen, die an für sich miteinander zusammenhängen
Ich habe mir euren Fragebogen kopiert, durchgelesen und (bislang nur in meinem Kopf) die ersten Antworten formuliert. Sehr schnell wurde mir klar, dass ich hier aber noch mit einer Unbekannten unterwegs bin, nämlich der Frage nach AB oder KT.
Nun war ich natürlich sowohl in diesem Forum als auch in anderen schon in diversen Beiträgen unterwegs und immer wieder liest man, dass KT zunehmend schwieriger geworden ist, das Alter eine wichtige Rolle spielt und vor allem die Promillezahl, mit der man gefahren ist. All diese Gründe (ich bin 42 und es waren 1,99) sprechen an für sich eine klare Sprache in Richtung AB.

Aber: Es widerstrebt mir offen gestanden etwas, mit einer solch lebenslangen Abschwörung zu einer MPU zu gehen. Natürlich trinke ich derzeit keinen Alkohol (selbst ohne Screening ist mir es grad wirklich nicht danach, dazu sitzt der Schreck noch zu tief). Aber kann ich wirklich heute und für alle Zeit sagen, dass ich nie wieder einen Tropfen anrühre? Nie wieder einen Geburtstagssekt oder nie wieder ein Glas Rotwein zum Rehbraten? Will ich das wirklich? Lebenslang?
Doch um auf der sicheren Seite zu sein, müsste ich das ja wohl vertreten, wobei mir hier wiederrum widerstrebt, dass ich unter Umständen dort drin säße und etwas erzähle, was ich nicht wirklich glaube und will. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass mir ein überzeugender Auftritt dann gelingt. Und so eine Rumlügerei ist insgesamt nicht mein Ding.
Ihr versteht vielleicht mein Dilemma?

Ich weiß, dass ihr niemanden sagt: Nimm das oder das. Aber irgendwie brauch ich ein bisschen Denkhilfe, denn die Erleuchtung stellt sich leider bislang nicht ein. Also eure Idee zu Pro und Contra.

Du hast vollkommen recht damit, dass das Alter und die Höhe der gemessenen BAK bei der TF, eine große Rolle spielen....
Nicht minder wichtig ist aber auch das Trinkverhalten im Vorfeld....sprich: Ist der Proband aus seiner Erfahrung heraus, überhaupt in der Lage, KT zu praktizieren.....??
Bsp.:
Wenn du "früher" oftmals beim Feiern, Ausgehen, Treffen mit Freunden etc. Probleme damit hattest, "Maß zu halten" und somit mehr Alk. getrunken hast, als du "eigentlich" wolltest....so wird es auch in der Zukunft eher schwierig für dich sein, dich an die bei KT vorgegebenen Mengen und Zeiten zu halten....

In der Tat ist AB da die einfachere Variante.

Allerdings kann ich auch sehr gut verstehen, dass du dir nicht sicher dabei bist, ob du für immer auf den Alk. verzichten magst....und das du nicht unter "falschen Voraussetzungen" zur MPU gehen willst...

Wir raten den Probanden immer, so dicht wie möglich an der Wahrheit zu bleiben. Wenn du nicht hinter einer Entscheidung stehen kannst, ist es sicherlich sinnvoller, den Weg zu wählen, den du auch wirklich gehen möchtest.....

Gewiss ist mit über 40 Jahren und einer BAK von fast 2 eine KT-Angabe schon grenzwertig......wenn du aber den GA von deinen Motiven, deiner Verhaltensänderung und v.a. von deiner Stabilisierung überzeugen kannst, so ist das kein Hinderungsgrund für ein pos. Ga.....und den GA zu überzeugen, dass so etwas nie wieder passiert, ist das A und 0 einer MPU....


Und somit auch die zweite Frage: Wann soll ich denn frühestens bzw. spätestens meinen FB einstellen? Gibts hier sowas wie eine goldene Regel?

Liebe Grüße,
Tessi
Einen festen Zeitpunkt, den FB einzustellen gibt es natürlich nicht...

Wichtig ist aber, dass der Proband seine Verhaltensänderung auch gelebt hat, bevor er in einem FB davon berichten kann. Das würde in deinem Fall bedeuten, dass du im Frühjahr nächsten Jahres (März, April) mit dem Ausfüllen beginnen solltest, da ja sicher auch noch Dinge abgeändert werden müssen und du dir den Inhalt bis zur MPU auch noch verinnerlicht haben musst. Dafür hast du dann aber noch genügend Zeit.:smile:
 
Sehr schnell wurde mir klar, dass ich hier aber noch mit einer Unbekannten unterwegs bin, nämlich der Frage nach AB oder KT.
Nun war ich natürlich sowohl in diesem Forum als auch in anderen schon in diversen Beiträgen unterwegs und immer wieder liest man, dass KT zunehmend schwieriger geworden ist, das Alter eine wichtige Rolle spielt und vor allem die Promillezahl, mit der man gefahren ist. All diese Gründe (ich bin 42 und es waren 1,99) sprechen an für sich eine klare Sprache in Richtung AB.

Alkoholabstinenz ist nicht nur bei Abhängigkeit sondern auch in allen anderen Fällen zwingend zu fordern, in denen noch keine Abhängigkeit bestand, jedoch dem Betreffenden ein kontrollierter Umgang mit Alkohol nicht (mehr) zuverlässig zugetraut werden kann.

Zunächst ist hierzu zu sagen, dass kaum ein Gutachter kontrolliertes Trinken bei mehr als 2,5 Promille noch durchgehen lassen wird. Weitere Aspekte bezüglich des Deliktes, die zu einer Abstinenzforderung herangezogen werden sind die Fahrstrecke und die Tageszeit der Auffälligkeit sowie der Aspekt, ob es schon mal eine frühere Trunkenheitsfahrt oder eine Begutachtung wegen Alkohol gab. Eine entscheidende Frage stellen auch die Trinkmotive dar ... habe ich einfach nur aus Spaß gesoffen, oder habe ich versucht meine Probleme mit Alkohol zu verdrängen ??

Aus gutachterlicher Sicht ist davon auszugehen, dass jemand, der die Fähigkeit zur Kontrolle des Alkoholkonsums bereits verloren hat, diese auch nicht wieder erwerben kann. Kontrollfähigkeit ist in jedem Fall nicht mehr vorhanden, wenn du das Gefühl hast, nicht du kontrollierst den Alkohol, sondern der Alkohol bestimmt, wie viel du trinkst: Das ist die Gier, nicht genug bekommen zu können, nur auf den Zeitpunkt zu trinken zu warten.

Dass die Kontrollfähigkeit nicht mehr bestand, lässt sich aufgrund folgender Anhaltspunkte feststellen:

Du hast immer wieder trotz guter Vorsätze getrunken, bis dir deine eigene Alkoholverträglichkeit (an der Theke eingeschlafen, Erbrechen) oder äußere Bedingungen (Kneipe geschlossen, kein Geld mehr für Alkohol, kein Alkohol mehr zur Verfügung) eine Grenze gesetzt haben.

Du konntest nicht einfach mal losgehen und den Alkoholkonsum auf 2 Bier begrenzen und hast daher das Trinken von Alkohol beim Ausgehen lieber ganz vermieden, damit es nicht eskaliert.

Auch wenn du am Folgetag etwas wichtiges vorgehabt hast, ist es dir nicht gelungen, den Alkoholkonsum zu begrenzen.

Auch das Vorglühen vor Feiern kann ein Hinweis sein: Wenn du vor Feiern lieber schon mal etwas getrunken hast, damit du dann bei der Feier nicht mehr so viel trinken musstest.



Ein Alter von 42 ist aus meiner Sicht ja noch nicht alt. :)
Bei akzeptablen Trinkmotiven wäre eine Abstinenzbehauptung für mich nicht glaubwürdig genug ... hier entscheidet die Begründung für eine Abstinenz ... Warum habe ich mich für AB entschieden !?
 
Hallo Nancy, hallo Max,

danke erst mal für eure ausführlichen Antworten.
Die eine oder andere Antwort ergibt sich daraus, aber so manche Frage wirft sich dennoch auf.

Wichtig ist aber, dass der Proband seine Verhaltensänderung auch gelebt hat, bevor er in einem FB davon berichten kann. Das würde in deinem Fall bedeuten, dass du im Frühjahr nächsten Jahres (März, April) mit dem Ausfüllen beginnen solltest, da ja sicher auch noch Dinge abgeändert werden müssen und du dir den Inhalt bis zur MPU auch noch verinnerlicht haben musst.

Das wird mit KT ja dann schwierig bis unmöglich. Wenn ich jetzt 6 Monate Abstinenz mache (also bis Mitte April) kann ich praktisch nicht genügend KT-Erfahrung bis zum MPU-Termin nachweisen, oder? Das scheitert doch dann an „nicht lange genug gelebt und somit nicht bewiesen“, oder sehe ich das falsch?

Bei dieser Antwort

Wenn du "früher" oftmals beim Feiern, Ausgehen, Treffen mit Freunden etc. Probleme damit hattest, "Maß zu halten" und somit mehr Alk. getrunken hast, als du "eigentlich" wolltest....so wird es auch in der Zukunft eher schwierig für dich sein, dich an die bei KT vorgegebenen Mengen und Zeiten zu halten....

und auch bei der von Max

Eine entscheidende Frage stellen auch die Trinkmotive dar ... habe ich einfach nur aus Spaß gesoffen, oder habe ich versucht meine Probleme mit Alkohol zu verdrängen ??

leuchtet mir etwas nicht ganz ein.
Helft mir, vielleicht habe ich eine verqüre Logik: Wenn ich nicht „versehentlich“ viel Alkohol trinke, sondern „absichtlich“, ist es wahrscheinlicher, dass ich auch wenig, angemessen oder keinen Alkohol trinken kann? Oder habe ich das falsch verstanden?
Oder, um gezielt auf Max´ Antwort zurückzukommen, wenn ich nicht nur aus Spaß trinke, sondern mit Grund, traut man mir eher zu, dass ich trotz (erneuter) Probleme in der Lage wäre zu sagen „kein Alkohol, denn das ist keine Lösung“ als wenn ich als „Partyperson“ das Zeug runterkippe, weil es grad „nichts Besseres“ zu tun gibt?

Ich finde übrigens selbst, dass ich mit 42 nicht alt bin, aber der MPI-ler sieht das whrscheinlich nicht so, oder? Und meine 18 Kilometer, ohne gegen den Baum zu fahren, dürften auch nicht gerade förderlich für KT sein

Liebe Grüße, Tessi
 
Wenn ich jetzt 6 Monate Abstinenz mache (also bis Mitte April) kann ich praktisch nicht genügend KT-Erfahrung bis zum MPU-Termin nachweisen, oder?
Warum willst du bei deiner MPU eigentlich von AB auf KT umschwenken ? AB ist viel "leichter" für deine MPU ... du trinkst nicht mehr, fertig.

Oder, um gezielt auf Max´ Antwort zurückzukommen, wenn ich nicht nur aus Spaß trinke, sondern mit Grund, traut man mir eher zu, dass ich trotz (erneuter) Probleme in der Lage wäre zu sagen „kein Alkohol, denn das ist keine Lösung“ als wenn ich als „Partyperson“ das Zeug runterkippe, weil es grad „nichts Besseres“ zu tun gibt?

Richtig. AB/KT sowie geänderte Lebensweise wird zusammengefasst in Verhaltensänderung. Eine Verhaltensänderung besagt, dass du deine TF aufgearbeitet hast ... du hast deine Probleme aufgearbeitet und weißt damit in Zukunft umzugehen, Notfalls auch mit professioneller Hilfe. Genau das will ein GA von dir hören !!!

Und meine 18 Kilometer, ohne gegen den Baum zu fahren, dürften auch nicht gerade förderlich für KT sein
Das spielt nur eine unwesentliche Rolle. Ich bin damals auch knapp 20km bis nach Hause gefahren ... meine MPU habe ich locker mit KT bestanden.
 
Ich seh schon, das hier wird ein wirklicher Diskussionsthread werden....:zwinker0004:

Ich sehe die Sache wieder ein wenig anders wie Max.....muss dich aber noch mit meiner Antwort bis morgen um Geduld bitten, da ich das jetzt nicht mehr hinbekomme.....:smiley184:
 
Da bin ich ja mal wieder ganz gespannt ... hoffentlich reden wir hier nicht wieder aneinander vorbei. :)

Ja Max, das hoffe ich auch.....:zwinker0004:

Zum einen hat Tessi jetzt bereits einen AB-Vertrag abgeschlossen. Wenn sie im nächsten Jahr mit AB zur MPU geht, müsste sie ihren Vertrag verlängern, da ihr sonst die 6 Monate nicht mehr angerechnet werden würden.....aber das muss ich dir ja nicht "erklären"....das weißt du selbst....:smile:
Die Frage ist: Will Tessi noch weitere 6 Monate AN erbringen? Sie ist sich ja unsicher, ob sie nicht doch auf KT übergehen will.....
Sie weiß auch noch nicht, ob sie für immer auf den Alk. verzichten will.....und da liegt meiner Meinung nach der "Knackpunkt".
Bei einer AB-Angabe sollte der Proband schon recht überzeugt davon sein, dass er für immer auf den Alk. verzichten will....
Gesetzt den Fall, Tessi würde i-wann mal wieder ein Glas Wein zum Essen trinken und sich ans Steür ihres Wagens setzen und käme dann in eine Polizeikontrolle...
Sollte ihr eine erneute MPU bevorstehen, hätte sie ganz schlechte Karten, da sie ja bei der letzten MPU = AB angegeben hatte.....
Selbstverständlich gehe ich nicht davon aus, dass Tessi diesen Fehler ein weiteres Mal machen wird.....aber unser "Wohlverhalten" nach einer MPU beträgt nun mal 10 Jahre und da können einige Dinge wieder in "Vergessenheit" geraten....
Wie in einem anderen Thread gerade erst zu lesen war, prognostizieren die GA "nur" für etwa 2 Jahre. Trotzdem würde das Ganze erheblich schwieriger werden......

Da sie bereits mit dem Screening angefangen hat und somit auf 1 Jahr erweitern müsste, könnte auch die Gefahr bestehen, dass der GA sie fragt, warum sie solange AN hat und ob sie sich selbst als "alk.abhängig" sieht.....

Dann war da noch deine Aussage....

Das spielt nur eine unwesentliche Rolle. Ich bin damals auch knapp 20km bis nach Hause gefahren ... meine MPU habe ich locker mit KT bestanden.
....obwohl du kurz vorher noch dies hier geschrieben hattest:

Zunächst ist hierzu zu sagen, dass kaum ein Gutachter kontrolliertes Trinken bei mehr als 2,5 Promille noch durchgehen lassen wird. Weitere Aspekte bezüglich des Deliktes, die zu einer Abstinenzforderung herangezogen werden sind die Fahrstrecke und die Tageszeit der Auffälligkeit sowie der Aspekt, ob es schon mal eine frühere Trunkenheitsfahrt oder eine Begutachtung wegen Alkohol gab. Eine entscheidende Frage stellen auch die Trinkmotive dar ... habe ich einfach nur aus Spaß gesoffen, oder habe ich versucht meine Probleme mit Alkohol zu verdrängen ??
Dies habe ich als einen Widerspruch in sich angesehen.....

Das ist jetzt aber absolut nicht böse von mir gemeint, sondern lediglich eine Feststellung...ok?:smile:

Ich bin schon der Meinung, dass es keine unwesentliche Rolle spielt, dass Tessi 18 km unbeschadet gefahren ist. Gerade bei uns Fraün wird diese Tatsache noch einmal kritischer bewertet, als bei einem Mann....


@Tessi

Hierzu:

Das wird mit KT ja dann schwierig bis unmöglich. Wenn ich jetzt 6 Monate Abstinenz mache (also bis Mitte April) kann ich praktisch nicht genügend KT-Erfahrung bis zum MPU-Termin nachweisen, oder? Das scheitert doch dann an nicht lange genug gelebt und somit nicht bewiesen, oder sehe ich das falsch?
Es geht in erster Linie darum, dass du deine Verhaltensweise für 6 Monate geändert hast und das hast du ja, indem du 6 Monate lang AB gelebt hast.:smile:
Wenn dein Screeningvertrag Ende März endet, hättest du noch ca. 5 Monate (?) Zeit für dein KT...das würde sicherlich reichen, sofern du dem GA glaubhaft darlegen kannst, dass KT für dich die bessere Alternative ist.....

Ich will dich hier aber in keinster Weise beeinflussen, oder dir die AB "ausreden"! Wie du künftig mit dem Alk. umgehen willst und wirst, kann nur deine eigene Entscheidung sein.

Durch den AB-Vertrag lebst du es erstmal und kannst dann in einigen Monaten immer noch entscheiden, was du in Zukunft machen willst.
 
Hallo ihr Zwei!

Danke für eure ersten Meinungen.

Ich habe mir durch meinen RA das Protokoll meiner Untersuchung am Tatabend und das Schreiben der Führerscheinvorausmeldung schicken lassen. Laut diesen Unterlagen habe ich wohl die Entfernung niemals erwähnt, ich hatte ja auch weiterführende Aussagen verweigert (2x ein „Nein-Kreuz“, einmal bei „Freiwille Aussage“, einmal bei „Spontane Äußerung“, beides mal keinerlei Einträge).
Würde ja bedeuten, dass ich mit den tatsächlichen Kilometern nicht zwingend hausieren gehen müsste? :smiley2204:
Allerdings weiß ich natürlich nicht, was für „interne“ Schriftstücke die Polizei (und somit die Führerscheinstelle und somit der MPI-ler schließlich) sonst noch so hat…

Wegen des Abstinenznachweises:
Die sofortige, freiwillige AN hat mir mein RA geraten, wegen der „Verhandlungsgrundlagen“ beim Staatsanwalt. Grundsätzlich ist nach so einem Delikt ja auch erst mal 6 Monate nichts trinken unbedingt die beste Lösung, nicht wahr?
Natürlich will ich den gleichen Fehler nicht nochmal machen und ich bin da auch guter Dinge, was mein Gedächtnis angeht. Aber ob das der MPI-ler auch so sieht, steht ja auf einem anderen Blatt.

Zeitgefüge: Sperrfrist bis Ende August (10 Monate ab dem 27.10.) Also wären möglich 6 Monate AN bis Mitte April (12. Okt bis 12. April) und Rest KT. Wann ist Zeit für die MPU? Mitte August? Wenn ich die versemmeln sollte (was ich natürlich nicht hoffe), wird´s halt nichts mit Führerschein zum Herbstanfang…

Grüße,
Tessi
 
Sie ist sich ja unsicher, ob sie nicht doch auf KT übergehen will.....
Sie weiß auch noch nicht, ob sie für immer auf den Alk. verzichten will.....und da liegt meiner Meinung nach der "Knackpunkt".
Dann müste sie, in diesem Punkt, erst einmal Klarheit schaffen.

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Dann war da noch deine Aussage....

Das spielt nur eine unwesentliche Rolle. Ich bin damals auch knapp 20km bis nach Hause gefahren ... meine MPU habe ich locker mit KT bestanden. ....obwohl du kurz vorher noch dies hier geschrieben hattest:

Zunächst ist hierzu zu sagen, dass kaum ein Gutachter kontrolliertes Trinken bei mehr als 2,5 Promille noch durchgehen lassen wird. Weitere Aspekte bezüglich des Deliktes, die zu einer Abstinenzforderung herangezogen werden sind die Fahrstrecke und die Tageszeit der Auffälligkeit sowie der Aspekt, ob es schon mal eine frühere Trunkenheitsfahrt oder eine Begutachtung wegen Alkohol gab. Eine entscheidende Frage stellen auch die Trinkmotive dar ... habe ich einfach nur aus Spaß gesoffen, oder habe ich versucht meine Probleme mit Alkohol zu verdrängen ??
Dies habe ich als einen Widerspruch in sich angesehen.....
Nein, ist für mich kein Widerspruch ... es sei denn, du weißt welche Kilometerzahl mit einer abstinenzpflichtigen Fahrstrecke gemeint ist !? (bis 20km mit Sicherheit nicht)

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Wer nach 6 Monaten von AB nach KT wechselt, wird dies begründen müssen. Abgesehen davon, dass jede Verhaltensänderung auch für mindestens 6 Monate gelebt werden muß ... dies wären allein schon 12 Monate.

Bitte einmal den persönlichen FB aktualisieren !!! Danke.
 
Hi Tessi,

Hallo ihr Zwei!

Danke für eure ersten Meinungen.

Ich habe mir durch meinen RA das Protokoll meiner Untersuchung am Tatabend und das Schreiben der Führerscheinvorausmeldung schicken lassen. Laut diesen Unterlagen habe ich wohl die Entfernung niemals erwähnt, ich hatte ja auch weiterführende Aussagen verweigert (2x ein Nein-Kreuz, einmal bei Freiwille Aussage, einmal bei Spontane Äußerung, beides mal keinerlei Einträge).
Würde ja bedeuten, dass ich mit den tatsächlichen Kilometern nicht zwingend hausieren gehen müsste? :smiley2204:
Allerdings weiß ich natürlich nicht, was für interne Schriftstücke die Polizei (und somit die Führerscheinstelle und somit der MPI-ler schließlich) sonst noch so hat

gerade darum ist es so wichtig, vor der MPU in seine FS-Akte hinein zu schaün.....denn dann weiß der Proband ganz genau, was der GA über ihn wissen wird....:smile:
Das geht aber meist erst bei den "laufenden Verfahren"....sprich: Wenn der FS-Antrag neu gestellt wurde.



Wegen des Abstinenznachweises:
Die sofortige, freiwillige AN hat mir mein RA geraten, wegen der Verhandlungsgrundlagen beim Staatsanwalt. Grundsätzlich ist nach so einem Delikt ja auch erst mal 6 Monate nichts trinken unbedingt die beste Lösung, nicht wahr?
Natürlich will ich den gleichen Fehler nicht nochmal machen und ich bin da auch guter Dinge, was mein Gedächtnis angeht. Aber ob das der MPI-ler auch so sieht, steht ja auf einem anderen Blatt.

Zeitgefüge: Sperrfrist bis Ende August (10 Monate ab dem 27.10.) Also wären möglich 6 Monate AN bis Mitte April (12. Okt bis 12. April) und Rest KT. Wann ist Zeit für die MPU? Mitte August? Wenn ich die versemmeln sollte (was ich natürlich nicht hoffe), wirds halt nichts mit Führerschein zum Herbstanfang

Grüße,
Tessi
Wenn deine Sperrfrist bis Ende August geht, heißt das noch lange nicht, dass du deine MPU auch zu diesem Zeitpunkt gleich machen musst,Tessi :smile:
Soll heißen: Einen weitaus besseren Eindruck macht es auf den GA, wenn der Proband sich noch etwas länger Zeit gelassen hat......eben um sein neüs Verhalten auch genügend zu festigen.

Wenn du deinen Neuantrag erst im August stellen würdest, hättest du auf jeden Fall Zeit genug, deine MPU i-wann im Oktober zu machen, da deine Frist dann schätzungsweise bis November laufen würde (allein das Zusammentragen der Unterlagen für die FS-Akte, die zum MPI geschickt wird, veranschlagt die FSSt. mit ca. 6-8 Wochen...).

So würde es zwar etwas länger daürn....dafür wärst du aber auf der sichereren Seite, was die "gelebte Verhaltensänderung" und deine Stabilisierung anbetrifft..... und natürlich den Zeitraum deiner evtl.en AB/KT Konstellation.....


Die erste Seite editieren geht wohl nicht, oder? Heißt: Neu einstellen?
Ja Tessi.......genau das heißt es :smile:
 
Dann müste sie, in diesem Punkt, erst einmal Klarheit schaffen.


Das sehe ich auch so Max :smile:

M.E. ist es das Beste für Tessi, wenn sie erstmal die 6 Monate AB lebt und sich dann entscheidet, wie sie weiter vorgehen möchte.

Nein, ist für mich kein Widerspruch ... es sei denn, du weißt welche Kilometerzahl mit einer abstinenzpflichtigen Fahrstrecke gemeint ist !? (bis 20km mit Sicherheit nicht)
Eine genau Km-Zahl weiß ich da leider auch nicht. Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass 20 km bereits in diesen Bereich hineinfallen (gerade bei einer Frau....).
Unser Admin hat guten Kontakt zum Leiter eines MPI. Evtl. könnte er ihn ja dazu mal befragen.....:zwinker0004:

Wer nach 6 Monaten von AB nach KT wechselt, wird dies begründen müssen. Abgesehen davon, dass jede Verhaltensänderung auch für mindestens 6 Monate gelebt werden muß ... dies wären allein schon 12 Monate.
Diese Konstellation von AB auf KT hatte ich bei meinen Probanden schon ganz oft und hat m.E. noch nie zu einem neg. Ga geführt, sofern es eine plausible Begründung dafür gab....:smiley2204:
 
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