Hallo!
Sorry, dass ich mich erst heute melde, aber die letzte Woche war etwas geschäftig und die Arbeitstage sehr lang.
So, jetzt ist er da, der Strafbefehl. 10 Monate ab Erlass (27.10.), die Zeit seit der Beschlagnahmung wurde deshalb in ungefähr mit einem Monat berücksichtigt. Wie mein Anwalt bereits sagte, sind es auch die 45 Tagessätze.
Einspruch werde ich nach Rücksprache mit dem RA definitiv nicht einlegen. Es gab durchaus eine „Verhandlung“ zwischen ihm und dem Staatsanwalt, denn das ursprünglich angedachte Strafmaß war höher angesiedelt gewesen. Ich habe leider eben erst den Link von Pfohli gesehen, aber so überschaünd sag ich jetzt mal, in dem Gesamtbelang komme ich gut weg. Ob fahrlässig oder Vorsatz, bei 1,99 ist die Strafe tatsächlich eher niedriger als zu hoch ausgefallen.
Mir ging es tatsächlich um die Deckung durch die Rechtschutzversicherung (die ich habe), aber dann soll es halt nicht sein.
Nun noch eine Frage: Bekomme ich von der Führerscheinstelle nun ein Schreiben wegen Fahrerlaubnisentzug und MPU? Oder muss ich das beantragen? Das ist mir trotz des Studiums verschiedener Informationsseiten noch nicht ganz klar… Vielleicht habe ich es auch irgendwo überlesen?
Grüße und Danke,
Tessi
Sorry, dass ich mich erst heute melde, aber die letzte Woche war etwas geschäftig und die Arbeitstage sehr lang.
So, jetzt ist er da, der Strafbefehl. 10 Monate ab Erlass (27.10.), die Zeit seit der Beschlagnahmung wurde deshalb in ungefähr mit einem Monat berücksichtigt. Wie mein Anwalt bereits sagte, sind es auch die 45 Tagessätze.
Einspruch werde ich nach Rücksprache mit dem RA definitiv nicht einlegen. Es gab durchaus eine „Verhandlung“ zwischen ihm und dem Staatsanwalt, denn das ursprünglich angedachte Strafmaß war höher angesiedelt gewesen. Ich habe leider eben erst den Link von Pfohli gesehen, aber so überschaünd sag ich jetzt mal, in dem Gesamtbelang komme ich gut weg. Ob fahrlässig oder Vorsatz, bei 1,99 ist die Strafe tatsächlich eher niedriger als zu hoch ausgefallen.
Mir ging es tatsächlich um die Deckung durch die Rechtschutzversicherung (die ich habe), aber dann soll es halt nicht sein.
Nun noch eine Frage: Bekomme ich von der Führerscheinstelle nun ein Schreiben wegen Fahrerlaubnisentzug und MPU? Oder muss ich das beantragen? Das ist mir trotz des Studiums verschiedener Informationsseiten noch nicht ganz klar… Vielleicht habe ich es auch irgendwo überlesen?
Grüße und Danke,
Tessi