Hi, meine liebe Faye...
Die Möglichkeit besteht....jepp.
Es ist vollkommen okay, wenn du dir "Anregungen" aus den anderen FB holst und entsprechend "weiterverarbeitest". Ein bloßes Abschreiben würden wir hier eh bemerken....
Da hoffe ich, dass meine Kollegen etwas mehr sagen können....
Wenn du schon immer diese Sehschwäche hattest, hättest du doch auch damals schon Probleme beim 2er bekommen müssen, oder nicht? Und dann findet ja m.W. alle 5 Jahre eine Untersuchung statt, wenn man LKW fährt....
Boah, da bin ich jetzt echt keine Hilfe für dich...sorry.
Mein Augentest beim Optiker verlief damals aber auch miserabel.....ich bin dann zu einem zweiten Optiker gegangen, der einen anderen Test mit mir gemacht hat und hat mir den Schein dann ebenfalls mit zwei zugedrückten Augen ausgestellt (allerdings habe ich nur den PKW-FS).
Die Reihenfolge stimmt schon so, wie du es geschrieben hast. Nach dem du deinen Antrag gestellt hast, prüft die FSSt. diesen und wird dann zu dem Ergebnis kommen, dass sie eine MPU von dir fordern muss. Dies wird dir dann schriftlich mitgeteilt. Sobald nun dein Neuantrag läuft, kannst du auch deine Akte einsehen. Es macht in der Regel aber erst Sinn, wenn deine Akte komplett (also bereit für den Versand an das MPI) ist, da erst dann alle Unterlagen darin enthalten sind, die zur Prüfstelle geschickt werden. D.h., wenn du die Aufforderung der FSSt. bekommst, nun das MPI zu benennen, solltest du dir einen Termin zur Akteneinsicht geben lassen. Will die FSSt. direkt eine MPI-Angabe von dir (zeitgleich mit der MPU-Aufforderung) solltest du denen schriftlich oder telefonisch mitteilen, dass du erstmal da hinein schauen willst, bevor die Akte versendet wird. Im allgemeinen dauert das Zusammenstellen der Akte in etwa 6-8 Wochen. Du hast also noch ein bißchen Zeit....
Auch hier verweise ich auf meine Kollegen. Ich habe schon beides erlebt. Zum einen, dass es keine Probleme gab, die Klassen auch später in den FS eintragen zu lassen....aber auch, dass es Probleme damit gab, wenn jemand beim Neuantrag nur den PKW-Antrag gestellt hat und später noch die anderen Klassen dazu haben wollte....
Bei der MPU wirkt sich der zusätzliche Antrag für z.B. den LKW-Schein mit einem etwas ausführlicheren Reaktionstest aus - mehr aber nicht.
Wenn du dort nicht gerade einen Infoabend besuchen willst, ist es eigentlich "nur" der MPU-Tag, an dem du hin musst...
Früher gab es ja noch die sogenannten Beratungsgespräche, die man im Vorfeld führen konnte...diese sind ja aber nun leider verboten.
Das einzige MPI, das dies umgehen kann ist der TÜV....
Wer bei seiner MPU auf der gaaaanz sicheren Seite stehen will, bucht so ein kostenpflichtiges Gespräch und geht mit einem Wisch nach Hause, auf dem klipp und klar steht, was für die MPU verlangt wird.
Eine Faustregel dazu gibt es nicht. Es kommt halt ganz auf die Person und deren Trinkgeschichte im Vorfeld an. Auch darauf, ob man sagen kann, dass man mit KT klarkommt...oder ob man besser gänzlich auf den Alk. verzichtet.....
In der Regel ist eine BAK bis 2‰ noch mit KT vertretbar. Darüber hinaus, bzw. ab 2,5‰ kann es eigentlich nur noch mit AB funktionieren....
Aber wie gesagt, spielen da noch eine Reihe andererer Faktoren (Beispiel Alter, Geschlecht) eine Rolle.
So wird es bei der MPU gesehen:
Alk.gefährdung oder Alk.missbrauch - der Unterschied bei der MPU....
..und hier noch:
Alkoholabstinenz oder kontrolliertes Trinken
Das ist ein Geheimnis....

Könnte aber auch gut sein, dass meine Urteile und der ganze Keks, Polizeibericht etc. der FSSt später vorliegt, ja?!
Die Möglichkeit besteht....jepp.
Hilft nix, von vorne anfangen. Lese nebenbei fleißig bei Look mit (die ja gerade im Endspurt ist *daumendrück*) und luge auch immer in die guten FBn. Ist das ok, wenn ich mir ein paar andere Antworten, die ich passend finde und die mir auf die Sprünge helfen, stibitze - und die natürlich auf meine Situation zutreffend umformuliere? Nicht, dass ich nachher noch wegen Spickens drankomme...
Es ist vollkommen okay, wenn du dir "Anregungen" aus den anderen FB holst und entsprechend "weiterverarbeitest". Ein bloßes Abschreiben würden wir hier eh bemerken....

Hier bin zumindest ich etwas überfragt....Heute war Sehtest beim Augenoptiker. Brauchte erst mal eine neue Brille -> alte kaputt <- Hund zernagt. Allerdings habe ich links unkorrigierbare Sehschwäche (schon immer). Kam also beim Optiker mit ach und krach da auf 70% mit Sehhilfe. Seine zwei Augen dabei zugedrückt... ^^
Für die C-Klassen (alten 2er) bräuchte ich nun ja dieses aä. GA. Hm. Somit vielleicht endgültig Feierabend in dieser Liga?!(
Weiß jetzt also nicht so recht, ob ich mir das Geld lieber gleich sparen sollte. Nicht, dass der AA mir noch bescheinigt, ich hätte überhaupt keinen Durchblick - nicht mal für einen PKW. Wurden denn hier schon Erfahrungen in der Richtung gesammelt?

Wenn du schon immer diese Sehschwäche hattest, hättest du doch auch damals schon Probleme beim 2er bekommen müssen, oder nicht? Und dann findet ja m.W. alle 5 Jahre eine Untersuchung statt, wenn man LKW fährt....

Mein Augentest beim Optiker verlief damals aber auch miserabel.....ich bin dann zu einem zweiten Optiker gegangen, der einen anderen Test mit mir gemacht hat und hat mir den Schein dann ebenfalls mit zwei zugedrückten Augen ausgestellt (allerdings habe ich nur den PKW-FS).
Dann kapiere ich noch nicht ganz die Reihenfolge bis zur MPU. Erst muss mein Antrag von der FSSt bestätigt zurück sein? Die bestimmt darin, was ich vorher noch zu tun habe - also MPU. Dann muss ich denen das MPI meiner Wahl nennen. Soweit richtig? Und wann darf ich denn in meine Akte sehen? Jetzt oder erst, nachdem der Antrag von denen zurück ist?
Die Reihenfolge stimmt schon so, wie du es geschrieben hast. Nach dem du deinen Antrag gestellt hast, prüft die FSSt. diesen und wird dann zu dem Ergebnis kommen, dass sie eine MPU von dir fordern muss. Dies wird dir dann schriftlich mitgeteilt. Sobald nun dein Neuantrag läuft, kannst du auch deine Akte einsehen. Es macht in der Regel aber erst Sinn, wenn deine Akte komplett (also bereit für den Versand an das MPI) ist, da erst dann alle Unterlagen darin enthalten sind, die zur Prüfstelle geschickt werden. D.h., wenn du die Aufforderung der FSSt. bekommst, nun das MPI zu benennen, solltest du dir einen Termin zur Akteneinsicht geben lassen. Will die FSSt. direkt eine MPI-Angabe von dir (zeitgleich mit der MPU-Aufforderung) solltest du denen schriftlich oder telefonisch mitteilen, dass du erstmal da hinein schauen willst, bevor die Akte versendet wird. Im allgemeinen dauert das Zusammenstellen der Akte in etwa 6-8 Wochen. Du hast also noch ein bißchen Zeit....
Ach ja, dann in dem Zusammenhang noch was: Kann ich auch erst einmal nur PKW beantragen? (siehe Augenproblem) Jetzt habe ich hier nämlich meinen halbfertigen Antrag auf A/B und die Cs liegen. Wirken sich die einzelnen Klassen auf den Ablauf einer MPU und deren Auflagen aus?![]()
Auch hier verweise ich auf meine Kollegen. Ich habe schon beides erlebt. Zum einen, dass es keine Probleme gab, die Klassen auch später in den FS eintragen zu lassen....aber auch, dass es Probleme damit gab, wenn jemand beim Neuantrag nur den PKW-Antrag gestellt hat und später noch die anderen Klassen dazu haben wollte....

Bei der MPU wirkt sich der zusätzliche Antrag für z.B. den LKW-Schein mit einem etwas ausführlicheren Reaktionstest aus - mehr aber nicht.
Genau, Nancy, hab' ich hier schon öfter gelesen und gleich nach denen geguckt. Die nächste Avus ist etwa 110 km entfernt. Muss man da im Vorfeld öfters hin - oder nur zu seinem großen Tag?
Wenn du dort nicht gerade einen Infoabend besuchen willst, ist es eigentlich "nur" der MPU-Tag, an dem du hin musst...
Früher gab es ja noch die sogenannten Beratungsgespräche, die man im Vorfeld führen konnte...diese sind ja aber nun leider verboten.
Das einzige MPI, das dies umgehen kann ist der TÜV....
Wer bei seiner MPU auf der gaaaanz sicheren Seite stehen will, bucht so ein kostenpflichtiges Gespräch und geht mit einem Wisch nach Hause, auf dem klipp und klar steht, was für die MPU verlangt wird.
Ach ja, da gleich noch eine Frage: Wie, wann und wo entscheidet man sich eigentlich für KT oder AB? Sorry, konnte irgendwie nichts dazu finden.
Eine Faustregel dazu gibt es nicht. Es kommt halt ganz auf die Person und deren Trinkgeschichte im Vorfeld an. Auch darauf, ob man sagen kann, dass man mit KT klarkommt...oder ob man besser gänzlich auf den Alk. verzichtet.....
In der Regel ist eine BAK bis 2‰ noch mit KT vertretbar. Darüber hinaus, bzw. ab 2,5‰ kann es eigentlich nur noch mit AB funktionieren....
Aber wie gesagt, spielen da noch eine Reihe andererer Faktoren (Beispiel Alter, Geschlecht) eine Rolle.
So wird es bei der MPU gesehen:
Alk.gefährdung oder Alk.missbrauch - der Unterschied bei der MPU....
..und hier noch:
Alkoholabstinenz oder kontrolliertes Trinken
Und wie kriegt man eigentlich dieses ‰-Zeichen hin, ohne dass man sich das bei Max klaut?
GLG,
Faye
Das ist ein Geheimnis....
