Trunkenheit mit Unfallflucht

dianas

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Hallo zusammen,

im Mai 2021 war ich mit 1,2 Promille am Steuer und hatte eine rote Ampel übersehen und stieß mit einem anderen PKW zusammen. Daraufhin fuhr ich dummerweise weg, wurde aber trotzdem erwischt und zur Blutabnahme mitgenommen. Meine Sperrzeit der Fahrererlaubniserteilung beträgt 2 Jahre und läuft somit im Mai 2023 ab. Im November diesen Jahres werde ich die Wiedererteilung beantragen. Ich habe bisher noch keine Informationen diesbezüglich erhalten, doch rechne fest mit einer MPU.
Da dies mein erstes Mal ist wollte ich in die Runde fragen, wie ich mich am besten vorbereiten kann, da ich wirklich sehr auf meinen Führerschein angewiesen bin und ihn zügig wieder bekommen möchte.
Ich bin 22 Jahre alt und weiblich und der Vorfall war in Bayern.

Kann ich auch jetzt schon von mir aus eine MPU machen und eine Sperrzeitverkürzung beantragen?
 
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Ich hoffe, dass sich vom Moderatoren Team noch jemand meldet.
Ich sehe momentan keine Grundlage für die Anordnung einer mpu.
1,2pr, Ausfallerscheinungen sind offensichtlich, deshalb Rotlichtverstoss und Fahrerflucht. Aber wie schon erwähnt, nur meine gewagte Meinung.
2 Jahre Sperrfrist erschrecken mich allerdings etwas.

Solltest noch in der Probezeit sein, gibt’s weitere Hindernisse.

Abhängig wie die Experten Team das beurteilen und die etwaige Fragestellung, können wir Antworten zur Vorbereitung liefern. Parallel könntest im Rahmen des kostenlosen Erstgesprächs bei VPs dies zusätzlich erfragen.
 
Servus Dianas,

vielleicht hilt ja ein Anruf bei deiner Führerscheinstelle, ob du überhaupt eine MPU machen mußt. Wenn nicht, wirst du es erst erfahren, wenn dein Antrag geprüft wird und du wirst dementsprechend mit der Fragestellung zur MPU informiert, oder du kannst deinen FS im Mai 2023 wieder abholen. Wenn es tatsächlich zur MPU kommen sollte, könntest du diese dann bei deiner Promillezahl mit kontrolliertem Trinken angehen.

Allerdings erschrecken mich wie Andi18 die 2 Jahre Sperrfrist, das ist echt schon heftig.

Kann ich auch jetzt schon von mir aus eine MPU machen und eine Sperrzeitverkürzung beantragen?

Nein, von dir selbst aus kannst du jetzt keine MPU machen.
Eine Sperrfristverkürzung beim Gericht oder der Staatsanwaltschaft kannst du beantragen, du müsstest dann allerdings ein Aufbauseminar oder Ähnliches in der Hand haben. Einfach so werden die die Sperrfrist eher nicht verkürzen, die wollen halt irgendwie deinerseits Bemühungen sehen. Suche mal im Netz danach, oder wie es in Bayern gehandhabt wird. Da ticken die Uhren ja manchmal anders. Auch deine Führerscheinstelle könnte dir da vielleicht nützliche Infos geben.
 
Ich schließe mich meinen Vorschreibern an und sehe auch erstmal keine Grundlage für eine MPU, garantieren kann man das aber leider nicht...
Meine Sperrzeit der Fahrererlaubniserteilung beträgt 2 Jahre
Gibt es hierzu eine Vorgeschichte? Also bist du schon mal auffällig gewesen, oder hattest Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt?
 
Hallo,

vielen lieben Dank für eure Antworten!

Ich selbst war auch erschrocken, als ich das mit den 2 Jahre erfahren habe zumal ich nicht mehr in der Probezeit war und es auch keine sonstigen Auffälligkeiten gab. Ich gehe davon aus, dass die Sperrzeit so hoch ausfällt, da ich zusätzlich zu dem Alkoholverstoß einen Unfall verursachte und dann noch geflüchtet bin und dies dann noch in München. Mein Bußgeld beträgt auch schon 5000 Euro, dass ich in Raten abzahle und an meine Versicherung zahle ich nochmals denselben Betrag ab, was ich gerade so hinbekomme. Wenn jetzt aber noch eine MPU auf mich zukommt habe ich echt Sorgen, dass sich das Ganze noch mehr zieht und ob ich das finanziell überhaupt stämmen kann. Mir ist natürlich bewusst, dass ich einen großen Fehler gemacht habe, aber die jetztige Situation ist wirklich schrecklich für mich.

Eure Antworten waren jedenfalls hilfreich und ich werde mich bei meiner Führerscheinstelle erkundigen oder ein kostenloses Erstgespräch bei einem Verkehrspsychologen abhalten, damit die sich meinen Fall anschauen können.

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist Fahrerflucht nicht ein Straftatbestand und somit mit der TF nicht Grund für eine MPU? Wäre jetzt nur der Unfall passiert, würde ich auch denken, dass du keine MPU machen musst. Aber bin absoluter MPU Rookie.
 
Im Netz steht:
"In manchen Fällen werden auch geringere Alkoholwerte geahndet, wenn diese mit häufig auffälligem Verhalten, bspw. das Fahren von Schlangenlinien, oder gar mit Unfällen verbunden sind."

Als Ordnungswidrigkeit zählt u. a. Parken auf Flächen, für die ein Verbot ausgeschildert ist, aber auch das Überfahren einer roten Ampel. Vorausgesetzt es wurde dadurch kein Unfall verursacht oder andere Personen beeinträchtigt. Denn dann wäre die schwere des Unrechts deutlich höher zu bemessen.

Das hört sich ganz danach an, als könnte ich bei meinem Fall nicht drum herum kommen.
 
Wen frage ich da aber am besten, wenn ich eine zuverlässige Antwort möchte, die Führerscheinstelle oder einen Zuständigen bei einer MPU Zentrale?

Ich entschuldige mich für mein Unwissen
 
Sry, hatte was falsch in Erinnerung. Dachte eie MPU ist obligatorisch, wenn zuvor Straftaten begangen wurden. Bei meiner FSSt stejt wiederholt im Zusammenhang mit Aggressivität.
 
Wen frage ich da aber am besten, wenn ich eine zuverlässige Antwort möchte, die Führerscheinstelle oder einen Zuständigen bei einer MPU Zentrale?

Welche Frage hast du denn überhaupt? Strafrechtlich ist dein Fall abgeschlossen, du bist im Zusammenhang mit einer Straftat zu einer Geldstrafe und einer Sperrfrist belegt worden.

Jetzt geht es darum, ob eine MPU angeordnet wird oder nicht. Diese Frage kann nur deine Führerscheinstelle beantworten und entscheiden. Die wird auch weder ein Psychologe, MPI-Institut noch wir hier beantworten können. Wie schon meine Vorschreiber halte ich es nicht für wahrscheinlich, aber ganz ausschließen kann man es auch nicht.
 
Sry, hatte was falsch in Erinnerung. Dachte eie MPU ist obligatorisch, wenn zuvor Straftaten begangen wurden. Bei meiner FSSt stejt wiederholt im Zusammenhang mit Aggressivität.
Eine MPU anzuordnen ist ja bei Ersttätern auch zwischen 1,1-1,59 Promille möglich. Liegen der Führerscheinstelle Erkenntnisse vor, daß man auch abseits vom Verkehr Straftaten begangen hat, ist eine MPU dann im Zusammenhang mit solch einer Promillezahl sehr wahrscheinlich.
 
Steht das in deiner Akte und hatten diese Aufälligkeiten auch mit Alkohol zu tun (dokumentiert besoffen aufgegriffen oder so)?
Nein nein. Sie schreiben, dass man bei einer ersten Trunkenheitsfahrt zur MPU muss, wenn man eben weitere Auffälligkeiten hatte. Hat mit meinem Fall nichts zu tun. Ich dachte nur, dass es wegen der Straftat der Fahrerflucht automatisch zur MPU kommt. Ich denke aber, dass die Auffälligkeiten anderer Natur (Aggressivität) sein müssen.
 
Eine MPU unter 1,6‰ kann angeordnet werden wenn dringender Grund besteht dass von einer Alkoholabhängigkeit auszugehen ist.

ZB wenn jemand schon mehrfach wegen Körperverletzung unter Alkoholeinfluss aufgefallen ist.

Wenn deine Weste weiss ist, nur diese eine TF würde ich nicht von einer MPU ausgehen. Das geben die 1,2 so nicht her…
 
Wie lang ist eigentlich der zeitliche Abstand zwischen Unfall und Blutabnahme? Net, dass da noch zurückgerechnet werden kann...
 
So sehe ich das auch, keine Grundlage für eine MPU.

Ich empfehle das eigentlich nie, warum unnötig die Pferde aufscheuchen.
Das stimmt, ich habe jetzt trotzdem mal bei meiner Führerscheinstelle einen Termin vereinbart, da ich es wirklich zeitnah erfahren möchte, denn wenn eine mpu angeordnet ist, würde ich mich gerne darauf vorbereiten. Wenn nicht, würde ich mir natürlich die Kosten sowie Aufwand sparen.
 
Wie lang ist eigentlich der zeitliche Abstand zwischen Unfall und Blutabnahme? Net, dass da noch zurückgerechnet werden kann...
Ich habe jetzt nochmal in meinem Strafbefehl nachgelesen:

Der Unfall war um 00:26 Uhr. Die Blutabnahme um 01.58 Uhr - 1,14 Promille.

"Ihre Fahruntüchtigkeit hatte zur Folge, dass Sie beim Linksabbiegen den aus der Gegenrichtung kommenden Pkw übersahen. Es kam zum Zusammenstoß des von Ihnen geführten Pkw und der hinteren linken Seite des anderen Pkw. Hierdurch entstand ein Schaden in Höhe von 9.465,62 Euro.
Obwohl Sie den Unfall bemerkten fuhren Sie davon. Durch die Taten haben Sie sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen."
 
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