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Trunkenheit mit Unfallflucht

In deinem Fall ist es auch einfach sinnvoll, dass du dich bei der FSSt meldest, du musst ja eh mit ihr kommunizieren, wenn du auf welche Weise auch immer deine FE wieder haben willst. Der Tip von Max ist eher dann sinniger, wenn ein Radfahrer keine Nachricht von der FSSt kommt. Da würde ich auch die Füße still halten. Aber das ist bei dir ja anders gelagert. Und da bekommst du halt die Info aus 1. Hand. Du bist auf jeden Fall im Grenzbereich, wo du dich nicht direkt wundern müsstest, wenn du mit 2 Straftaten, Fahren unter Alkoholeinfluss mit Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht mit einer MPU belegt wirst, auch wenn es in Tateinheit ist. Da kann ein SB der FSSt schon auf Fahreignungszweifel schließen. Zumindest die Problematik der Rückrechnung bleibt dir erspart. Auf jeden Fall hättest du dann Klarheit, wenn dir deine FSSt sagt, MPU steht an oder nicht. Da blicken wir hier eigentlich eher in die Glaskugel.
 
Durch die Taten haben Sie sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.
Hier wird deine Ungeeignetheit festgestellt.

Wenn du dich einer MPU unterziehst, kannst du zeigen, dass du ( wieder ) geeignet bist.

6 Monate vor Ende der Sperrfrist kannst du einen Antrag auf Wiedererteilung stellen.
Dann wirst du die Anordnung zur MPU bekommen ( ich vermute mit verkehrsrechtlicher Fragestellung ).
 
“Dianas“ hat aus ihrem Strafbefehl zitiert.
Das Gericht hat die Ungeeignetheit festgestell.

In dem Falle ist es gängige Praxis, dass die Fsst eine MPU anordnet.
 
Die gerichtliche Entscheidung einer "Ungeeignetheit" bezieht sich auf den Entzug einer Fahrerlaubnis.

Eine Fahreignung bezieht sich nicht nur auf die körperliche Eignung. Auch die geistige und charakterliche Eignung muss zum Führen eines Kraftfahrzeugs gegeben sein. Wer wiederholt Verkehrsregeln missachtet oder schwere Straftaten begeht, zeigt dadurch, dass ihm (oder ihr) die Sicherheit und Interessen anderer Verkehrsteilnehmer egal sind.

Eine Wiederholung von Straftaten ist in diesem Fall aber nicht gegeben ... daher ergibt sich auch nicht eine automatische MPU-Anordnung.

Die rechtlichen Dinge sind manchmal seltsam, einer FSST wird hier viel Spielraum gegeben ... am Ende hängt es vom einzelnen Behördi ab, hat er gute Laune oder schlechte Laune ... hat er schon seinen Kaffee getrunken oder nicht. ;)
 
Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei meinen Antrag auf die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu bearbeiten.
Meine Frage: Das Führungszeugnis 0 - beantrage ich das selbst oder wer macht das? Vielen Dank und liebe Grüße
 
Hallo,

das Führungszeugnis beantragst du in der Regel über das Meldeamt (Rathaus) deines Wohnsitzes. Wenn du einen Personalausweis mit Internetfunktion besitzt kannst du es auch Online beim Bundesamt für Justiz beantragen, dauer ca. 14 Tage.

LG

 
Themen zusammengeführt, bitte nicht für neue Fragen zum selben Grundthema einen neuen Thread eröffnen - danke.

Es wird unterschiedlich gehandhabt ob man das FZ selbst beantragen muss oder ob das die FSSt. direkt macht, dies müsste eigentlich aus dem Neuantrag erkennbar sein, heißt = wenn das FZ dort nicht aufgeführt ist, fordert es die Behörde selbst an.
 
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