In deinem Fall ist es auch einfach sinnvoll, dass du dich bei der FSSt meldest, du musst ja eh mit ihr kommunizieren, wenn du auf welche Weise auch immer deine FE wieder haben willst. Der Tip von Max ist eher dann sinniger, wenn ein Radfahrer keine Nachricht von der FSSt kommt. Da würde ich auch die Füße still halten. Aber das ist bei dir ja anders gelagert. Und da bekommst du halt die Info aus 1. Hand. Du bist auf jeden Fall im Grenzbereich, wo du dich nicht direkt wundern müsstest, wenn du mit 2 Straftaten, Fahren unter Alkoholeinfluss mit Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht mit einer MPU belegt wirst, auch wenn es in Tateinheit ist. Da kann ein SB der FSSt schon auf Fahreignungszweifel schließen. Zumindest die Problematik der Rückrechnung bleibt dir erspart. Auf jeden Fall hättest du dann Klarheit, wenn dir deine FSSt sagt, MPU steht an oder nicht. Da blicken wir hier eigentlich eher in die Glaskugel.