So... nun nochmal weil ich mehr als 15min zur Bearbeitung gebraucht habe:
Als stiller Mitleser möchte ich mich heute auch mal zu Wort melden und kurz vorstellen.
Da Namen bei solch brisanten Themen eher weg bleiben sollten verzichte ich wohl besser darauf. Aber trotzdem kurz zu mir:
Ich bin 34 Jahre alt, verheiratet, habe eine 2 jährige Tochter und stehe eigentlich beruflich und privat sehr gut im Leben. Trotzdem gehöre ich auch zu dem Kreis der Leute, die durch eine Trunkenheitsfahrt aufgefallen sind. Ich möchte das auch nicht schön reden oder wem anders an dieser Geschichte die Schuld geben. Die liegt natürlich alleine bei mir und ich muss die Suppe nun so auslöffeln wie sie kommt...
Da ich nicht weiß was ich als Einleitung alles schreiben soll, fülle ich erstmal den kurzen Profilfragebogen aus. Den großen Fragebogen reiche ich natürlich zeitnah nach. Mir fällt beim schreiben allerdings auf, dass mich dieses Thema auch heute noch sehr berührt und nicht spurlos an mir vorbei gegangen ist. Verzeiht mir daher bitte irgendwelche, für euch unsinnigen Satzbausteine. Bei Fragen sprecht mich gerne an, ich versuche alles so gut wie möglich zu beantworten.
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 185cm
Gewicht: 102kg
Alter: 34 (zur Tatzeit 33)
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 29.11.2020
BAK: 2,37 Promille
Trinkbeginn: gegen 17:30/18:00
Trinkende: gegen 23:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 01:18
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nach §153a Absatz 1 nach Erfüllung der Auflage (Geldbetrag) endgültig eingestellt
Strafbefehl schon bekommen: nein
Dauer der Sperrfrist: keine
Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Jein. Im Zuge des Ermittlungsverfahren hat mein RA Akteneinsicht bei der Fsst beantragt. Er bekam allerdings nur die Rückmeldung der Fsst (telefonisch) das meine Akte leer sei und er die deshalb wirklich benötigt. Gesehen hat die Akte niemand, sie soll aber laut RA leer sein.
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
- 29.10.2006: Trunkenheitsfahrt während der Probezeit, 1,40 Promille. Dadurch Probezeitverlängerung, FE-Entzug für 9 Monate sowie Seminar "Alkohol im Straßenverkehr" (die Unterlagen dafür habe ich leider nicht mehr. Ich fahr damals nicht so sorgsam mit meinen Unterlagen...)
- 20.10.2009: Missachtung Überholverbot. Dies war in der verlängerten Probezeit.
- 12.02.2010: Aufforderung zur MPU
- 07.04.2021: MPU bei der Pima. Ergebnis: Empfehlung §70 Kurs
- Juni 2010: §70 Kurs
ich denke ich werde da im ausführliche Teil weiter drauf eingehen.
- ca. im Juni 2014. 1 Monat Fahrverbot wegen überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn. Straße lief parallel zur Auffahrt, war temporär auf 80 beschränkt. Ich wurde mit 122km/h geblitzt.
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Die Fsst hat sich im aktuellen Fall noch nicht bei mir gemeldet.
Bundesland:
NRW
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: seit dem Tatabend nicht mehr
Ich lebe abstinent seit: 30.11.2020
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: ja, Rechtsmedizin Uniklinik. Vertrag läuft von Anfang Dez. 2020 bis Anfang Juni 2021. 3 von 4 Proben waren bisher ohne Auffälligkeit, eine 4. Probe steht noch aus.
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: seit der Tat 4x im Abstand von 6 Wochen. MCV und GGT im Normbereich
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja, Verkehrspsychologe seit Anfang Dezember 2020
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: nicht bekannt.
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon eine MPU gehabt? ja, April 2010 (siehe oben). Nicht primär wegen Alkohol
Wer hat das Gutachten gesehen?: VP
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: siehe oben
Ich will mir da nichts vor machen. Die Chancen das ich bei dem Wert um eine MPU rum komme gehen gegen null. Die Frage ist für mich also nicht ob, sondern wann ich ein Gutachten vorlegen muss. Wie ich dem Forum hier entnehmen kann ist das abhängig von der Bearbeitungszeit in der Fsst.
Ich weiß auch dass das Thema "Verschiebung/Verlängerung der Frist" gerne belächelt wird. Allerdings habe ich von einem bekannten die Hinweise bekommen, das es zu dem Thema Gerichtsurteile (u.a VG Mainz - Beschluss 7L873/07.MZ vom 13.12.07) gibt, dass diese in der Tat im Einzelfall verlängert werden können, wenn die Rahmenbedingungen passen. Um eins sofort klarzustellen: Mein Ziel ist es nicht direkt mit der Rechtskeule irgendwelche Sachbearbeiter bei der Fsst zu provozieren, ich möchte nur lediglich alle möglichen Mittel auf dem Schirm haben. Ich bin da auch eher der Typ der, auch in solchen Fällen, erstmal das Gespräch sucht und offen und ehrlich mit dem Gegenüber spricht.
Ich meine hier im Forum auch einen ausführlichen Fragebogen oder Leitfaden gesehen zu haben, der euch im besten Fall einen besseren Einblick in meine Lage geben kann. Hat diesen zufällig zur Hand? Gerne kann ich auch frei schreiben. Da habe ich allerdings Angst wichtige Passagen zu vergessen. Ich bin leider nicht der Erzähl-Typ aus dem es immer so rausplappert. Das ist mir bei den Gesprächen mit dem VP schon aufgefallen...