Vorraussichtlich MPU wg. Cannabis, wie jetzt vorgehen?

Tharabass

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Ich habe zwar niemanden bei der Polizeidienststelle erreicht, dafür aber den Bearbeiter bei der Bußgeldstelle.
Sehr netter Mann, der hat mit jetzt die Ergebnisse mitgeteilt:

11-OH-THC 0,6ng/ml
THC-COOH 28ng/ml
THC-A 1,6ng/ml

Damit ist dann ganz gelegentlicher Konsum ausgeschlossen, weil der THC-A Wert zu hoch ist, aber nicht gerade erst konsumiert wurde.
Für regelmäßig Konsum ist er aber "viel" zu niedrig. D.h. hier würde dann vo gelegentlichem Konsum ausgegangen.
Zusammen mit dem aktiv Wert >1ng/ml ist damit aber auch die MPU sicher "gebucht".

Sehe ich das richtig?
 

Nancy

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Nun ja, bei den Werten wäre mE rein theoretisch auch noch ein FÄG denkbar in dem man Probierkonsum anführen könnte, wobei die Tatsache, dass das Ganze in NRW stattfindet, wo einmaliger Konsum und das "gleich erwischt werden" bezogen auf die geringe Kontrolldichte eher dagegen spricht.
Interessant wäre natürlich auch zu wissen was der Polizist bzgl. deiner Aussagen in seinen Bericht geschrieben hat und inwieweit dies bei der Behörde Beachtung findet...
 
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Tharabass

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@Sinner Dein zweiter Link ist informativ, aber lässt mich auch Schlucken. Mir wurde nach der Kontrolle ja die Weiterfahrt untersagt, auch wenn ich den Fürerschein behalten durfte. Im Bußgeldschreiben steht, dass den Beamten meine verkleinerten und glasigen Pupillen aufgefallen sind...najagut.

In dem Link lese ich jetzt, dass es dann eine Straftat ist, wenn man wegen dem Konsum nicht sicher führen kann.

Bedeutet das automatisch, dass da dann auch noch eine Strafe von der Staatsanwaltschaft kommt? Ich habe hier jetzt schon einiges gelesen, ich kann mich aber nicht erinnern schon mal gelesen zu haben, dass jemand nach so einer Kontrolle neben der MPU usw. auch noch strafrechtliche Probleme bekommen hat.
 

Tharabass

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Interessant wäre natürlich auch zu wissen was der Polizist bzgl. deiner Aussagen in seinen Bericht geschrieben hat und inwieweit dies bei der Behörde Beachtung findet...
Hallo Nancy,

das wüsste ich natürlich auch gerne. Aber ich denke mir, dass man das tatsächlich dann nur mit einem Anwalt rausfinden kann, der Einsicht in die Polizeiakte beantragt oder? Im Bußgeldbescheid steht nur:
-das ich die Tat zugegeben habe (welche?)
-dass den Beamten meine Pupillen aufgefallen sind
-dass ein Bluttest gemacht wurde, weil der Urintest nicht durchgeführt werden konnte
-das mir die Weiterfahrt untersagt wurde
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Bedeutet das automatisch, dass da dann auch noch eine Strafe von der Staatsanwaltschaft kommt?
Nein, wenn deine TF als Straftat eingeordnet worden wäre, hätte man deinen FS an Ort und Stelle beschlagnahmt und du hättest keinen BGB sondern einen Strafbefehl erhalten. Als Straftat werden idR "nur" TF'en mit starken Ausfallerscheinungen (z.B. einem Unfall aufgrund der Drogen) gewertet.
Aber ich denke mir, dass man das tatsächlich dann nur mit einem Anwalt rausfinden kann, der Einsicht in die Polizeiakte beantragt oder?
Davon ist auszugehen. Allerdings erfährt die FSSt. oft direkt von der Sache (durch die Polizei), sodass der Bericht auch recht schnell in der FS-Akte landen könnte. Steht im BGB i-was davon dass die Daten an die Behörde weitergeleitet wurden (da müsste was von MiStra Nr. 45 stehen)?
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

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Wow, du gibst dir echt Mühe, vielen Dank!
Bin halt gerade zuhause und habe Zeit. ;)

Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Was ich gesagt habe, bezog sich jetzt immer nur auf das Abgeben des Führersheins wegen dem 1-monatigem Fahrverbot.
Ach so, dann habe ich dich falsch verstanden. Also, ich erinnere mich daran, dass ich das Fahrverbot gar nicht gemacht habe. Weiß leider gerade nicht mehr genau, wie ich drumherum gekommen bin, aber ich schätze, weil ich dann ja eh den Führerschein abgeben musste. Das Fahrverbot kann man ja antreten, wann man möchte, innerhalb einer bestimmten Frist.

Tipp: Rede mit den Leuten! Auch wenn dir die Bußgeldstelle (und Fsst) ziemlich fies und kalt klingende Briefe im Bürokraten-Deutsch schickt, da arbeiten letztlich nur Menschen. Und wenn du da freundlich bist, kriegst du auch hilfreiche Antworten.

Jetzt habe ich glaube ich verstanden was du meinst. Ja, auf dem Bescheid steht, dass man bei Gründen Stundung oder Ratenzahlung beantragen kann. Nach meinem Gehalt hat mich keiner gefragt.
Das spielt hier aber auch nur eine untergeordnete Rolle. Ich bin mit der Strafe einverstanden (weil ich ja offensichtlich einen Fehler gemacht habe) und ich kann das Bußgeld auch bezahlen. Das bringt mich erst einmal, glücklicherweise, nicht in finanzielle Nöte.
Wie du willst. Ans Bezahlen kommst du aber noch, keine Sorge. Alles kostet Geld. Schon der Antrag auf Neuerteilung kostet rund 130 €. Dazu musst du einen Erste-Hilfe-Nachweis, einen Sehtest oder sogar ein augenärztliches Gutachten sowie ein Lichtbild beilegen. Ein Sehtest kostet 5-10 €, aber ein augenärztliches Gutachten unterschiedlich, aber meist deutlich über 100 €. Letzteres brauchst du bei Führerschein über 3,5t. Ich hatte zb noch die alte Klasse 3, durfte damit auch LKW bis 7,5t fahren. Dafür brauchte ich dann ein allgemeinmedizinisches und augenärztliches Gutachten, welches ich zum Glück für schlappe 90 € bekommen habe. Die MPU kostet dann so etwa 700 €, je nach Fragestellung und Institut. MPU-Vorbereitung oder Verkehrspsychologe etc. sind da jetzt noch gar nicht mit drin.

Also zusammenfassend, mir geht es nicht darum die finanzielle Belastung zu drücken, sondern nur darum, die Zeit bis zur MPU-Aufforderung zu strecken. Und das halt ohne Anwalt oder Widersprüchen, sondern nur durch, ich sag mal, ausreizen der Fristen.
Gut, wenn du auf den Führerschein verzichten kannst und das so machen willst, kannst du das so machen. Klar.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Aber ich denke mir, dass man das tatsächlich dann nur mit einem Anwalt rausfinden kann, der Einsicht in die Polizeiakte beantragt oder?
Ergänzend zu dem, was Nancy schrieb: Die Polizeiakte geht sofort nach Abschluss der Ermittlungen an die nächste Stelle, landet also nach Ablauf der 14-tägigen Einspruchsfrist der Bußgeldstelle recht schnell bei der Fsst.

Was im Bußgeldbescheid steht, ist oft bei weitem nicht vollständig. In der Polizeiakte steht viel mehr. Auch ob du nervös warst, ob du gelallt hast oder rote Augen hattest und dergleichen mehr. Natürlich auch, wenn du Angaben zum Konsum gemacht hast. Es ist also überaus wichtig, dass man Einsicht in die Führerscheinakte nimmt. Ich durfte die Akte abfotografieren, würde ich dir auch empfehlen.
 

Tharabass

Benutzer
Gut, das beruhigt mich wieder. Ich finds ja schon seltsam, dass man monatelang weiter fahren darf und den Lappen dann doch irgendwann entzogen kriegt. Aber dass man weiterfahren darf und dann irgendwann nach Monaten zu einer Straftat in diesem Zusamenhang verurteilt wird, das hätte mich jetzt wirklich am Rechtssystem zweifeln lassen...

Steht im BGB i-was davon dass
Nein, im BGB steht nichts dergleichen, nur lauter § in Bezug auf die Owi.
 

Tharabass

Benutzer
Ans Bezahlen kommst du aber noch, keine Sorge
Da mache ich mir auch keine Illusionen. Ist auch nicht so als ob ich im Geld schwimme. Nenn es Selbstgeißelung, ich habe eine Strafe verdient (nach Recht), dann nehme ich die auch an. Wenn mir das jetzt völlig unverhältnismäßig vorkäme oder ich dadurch Probleme bekäme, sähe das anders aus.
Und sogar den erwähnten Tests kann ich was abgewinnen. Ist wie mit dem Hautscreening, hab zwei Jahre gebraucht um endlich mal hinzugehen. Seh/Hörtest und EH-Kurs ordne ich in die selbe Kategorie ein. Aber da hat jeder seine Einstellung zu ;-)

Dann bleibt es dabei. Spätestens in 4 Wochen habe ich das Bußgeld bezahlt. Sobald sich die FSST meldet, werde ich Akteneinsicht nehmen (und fotografieren). Bis dahin habe ich zwischen den Prüfungen auch Zeit, mich mit den AN und den Laboren zu beschäftigen - und den Fragebogen zu erarbeiten.

Das wird echt nicht mein Lieblingsjahr - ich kann Prüfungen, zumal mündlich, nicht leiden. Aber - ich versuche immer das positive zu sehen - dieses Jahr werde ich mehr Übung bekommen....
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

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Tharabass

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Nein, das habe ich nicht vor. Ich will nicht nicht selbst tiefer reinreiten als ich muss, ich will mich nur an der Stelle nicht wehren. Das Geld tut weh, und damit erfüllt die Strafe auch einen Zweck (auch wenn ich das persönlich jetzt auch nicht mehr bräuchte um mir klar zu machen, was ich falsch gemacht habe, und schon gar nicht um herauszufinden, wieso).

Dass ich länger auf den Schein verzichten will als ich muss, das geht aber auch mir dann zu weit.

Bisschen zwiespältig, ich denke du verstehst aber was ich meine, auch wenn du es nicht nachvollziehen kannst (was ich wiederum verstehe).

Die Kategorien habe ich mir schon mehrfach angesehen. Von der Beschreibung alleine her würde ich mich in D4 einordnen. Schlechtestens noch D3 wenn man drogengefährdung annimmt, wobei ich hier noch nicht ganz verstanden habe, was man darunter genau versteht - Gefährdung generell Drogen, auch neue/unterschiedliche zu konsumieren ?

Aber die Einstufung nehmen natürlich andere vor, das wäre auch zu einfach. Wie gesagt, ich werde demnächst dann einmal den Fragebogen hier einstellen wenn ich damit fertig bin daraus könnt ihr "Profis" sowas ja unter anderem rauslesen.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Wie gesagt, ich werde demnächst dann einmal den Fragebogen hier einstellen wenn ich damit fertig bin daraus könnt ihr "Profis" sowas ja unter anderem rauslesen.
Dieses solltest du aber vorab gelesen haben ...

MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU
MPU ... abc Teil 2 Vorbereitung auf die MPU
MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem MPU Gutachten

FAQ Reaktionstest/Leistungstest

Unterlagen für die Neuerteilung

Urinanalyse FAQ
Haaranalyse FAQ

Gute FB ... als Hilfestellung für deinen Drogen-FB

Wichtige Abkürzungen
 

Tharabass

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Hi Max,

Danke für die Links. Ich habe mir diese auch schon durchgelesen. Zumindest fast.

Bei den guten Fragebögen habe ich nach dem ersten Lesen aufgehört, weil ich gemerkt habe, dass ich beim Schreiben meines eigenen danach angefangen habe zu überlegen, was ich jetzt Richtiges schreiben sollte/müsste. Das ist ja nicht der Sinn, sonst würde C&P reichen. Ich möchte diesen lieber ersteinmal so selbst schreiben, dann mit den Guten abgleichen, und dann entsprechend umformulieren, bzw. da tiefer gehen, wo es die guten FB vormachen.

Die gängigen Formulierungen, die man auf jedenfalls unterlassen sollte, habe ich glaube ich schon alleine durch das Lesen im Forum mitgenommen.

Euch allen einen ruhigen/schönen Abend
 

Tharabass

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Hey, ich habe gelesen, man kann hier "auf Zuruf" für PNs freigeschaltet werden.
Das wäre mein Zuruf, wenn jemand von euch so liebwäre
 

Tharabass

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Hi zusammen,

Ich habe bisher immernoch nichts von der FSSt gehört. Nach einigen Beuträgen hier in Forum und im restlichen Netz, kommt so langsam die Hoffnung auf, dass ich hier dann doch etwas Glück hatte, also zumindest von der FSSt bzgl. MPU nichts mehr hören werde. Das Fahrverbot werde ich wohl im Juli antreten und da werde ich wohl auch nicht drumherum kommen, sollte der Grenzwert bis dahin angehoben sein.

Trotzdem beschäftigt mich das Thema weiterhin, das Damoklesschwert baumelt ja doch noch.

Meine Frage wäre, ob es sinnvoll ist, wenn ich mich selbst an die FSSt wende und einfach nachfrage. Sollte die neue Rechtsprechung eine Anordnung der MPU nicht mehr zulassen, dann wecke ich ja auch keine schlafenden Hunde mehr.

Die andere Frage wäre, wie lange nach dem Vergehen darf die FSSt einen eigentlich noch zur MPU auffordern? Grund hier sind ja vor allem die AB-Nachweise. Ab irgendeinem Zeitpunkt muss man ja sagen können, "sie haben sich nicht gemeldet, ich benötige jetzt keine AB Nachweise mehr".

Viele Grüße
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Meine Frage wäre, ob es sinnvoll ist, wenn ich mich selbst an die FSSt wende und einfach nachfrage.
Der "Salat" ist noch ziemlich frisch, daher würde ich das lieber sein lassen.
Die andere Frage wäre, wie lange nach dem Vergehen darf die FSSt einen eigentlich noch zur MPU auffordern?
So lange, bis die Tat/Vergehen getilgt ist.

Du hast ja noch dein Fahrverbot , bekommst du nach deinem Fahrverbot deinen FS anstandslos zurück ... hat sich die Sache für dich erledigt und hast wieder Freie Fahrt.
 

Pulp Fiction

Neuer Benutzer
So lange, bis die Tat/Vergehen getilgt ist.

Du hast ja noch dein Fahrverbot , bekommst du nach deinem Fahrverbot deinen FS anstandslos zurück ... hat sich die Sache für dich erledigt und hast wieder Freie Fahrt.

Die Antwort verwirrt mich etwas…es kann keine MPU mehr angeordnet werden, wenn man den Führerschein nach Fahrverbot/Bußgeld wegen einer OWi wieder zurück bekommen hat?

Die Frage bezüglich dem Fortführen der AN stelle ich mir nämlich auch schon seit längerer Zeit:
https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/mpu-cannabis-__.4222/post-74877
 
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