Hallo Tharabass,
ich bin deiner Meinung, dass aufgrund des neuen §13a FeV* keine MPU angeordnet werden wird. Bei einer erneuten Auffälligkeit im OWI-Bereich (ab 3,5 ng aktives THC) hingegen wäre eine MPU fällig, also künftig bitte gut auf das Kärtchen aufpassen.
*https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13a.html
ich bin deiner Meinung, dass aufgrund des neuen §13a FeV* keine MPU angeordnet werden wird. Bei einer erneuten Auffälligkeit im OWI-Bereich (ab 3,5 ng aktives THC) hingegen wäre eine MPU fällig, also künftig bitte gut auf das Kärtchen aufpassen.

*https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13a.html
In deinem Fall wären es 5 Jahre.PS.: ab wann ist die "Tat" denn getilgt und somit nicht mehr verwertbar ? 10Jahre ?