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Vorstellung

Pfohli,
ich glaube das dieser Vorfall nur eine untergeordnete Rolle bei der MPU spielen wird, wenn überhaupt...
 
ich glaube das dieser Vorfall nur eine untergeordnete Rolle bei der MPU spielen wird, wenn überhaupt...
...ich muß es auf alle Fälle noch abklären bevor ich meinem FS beantrage falls das Verfahren bis dahin nicht abgeschlossen ist. Nicht daß ich dann beim MPI auftauche und ich deswegen dann wieder heimgehen kann und über 400Euros futsch wären.Am besten werd ich wohl nächste Woche mal beim TÜV anrufen die sollten das doch normal wissen...........
Gruss Pfohli
 
Dem MPI wird das schlechtweg egal sein, dieses hat lediglich Deine Fahreignung laut Fragestellung zu begutachten. Ruf bei Deiner FSST an und frag nach, kann mir aber nicht vorstellen das dieses Verfahren einen Einfluß auf Deine MPU hat. Ein noch offenes Verfahren im verkehrsrechtlichen Sinne wäre etwas anderes.
 
Hallo Leute,
muß mich auch wieder mal melden hier.
Hatte( nach langem)die Woche wieder mal zwei positive Nachrichten bekommen:smile:
Zum einen bekam ich von meinen Anwalt mitgeteilt daß das Verfahren wegen Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft wegen mangels Tatverdacht eingestellt wurde.:smiley8:
Zum anderen,ich hatte vor ca. 2Wochen eigentl. ohne große Hoffnung beim Gericht einen Antrag auf vorzeitigen Aufhebung meiner Sperrfrist gestellt. Gestern bekam ich einen Brief von der zuständigen Richterin ich soll in den nächsten 4 Wochen ein positives Gutachten einer BfF vorlegen.
Ich habe darauf gleich mit meiner FSST telefoniert,die hat mir zwar mitgeteilt daß es zwar nicht möglich sei die Frist vom Gericht einzuhalten ich aber aufgrund des Schreibens jetzt schon den Antrag auf Neürteilung stellen darf da es sehr wahrscheinlich ist wenn ich dem Gericht ein positives GA vorlegen kann diese meine Sperre(Sep11)vorzeitig aufhebt. Gut daß ich schon alle Unterlagen zusammen habe und gehe damit gleich am Montag damit zur FSST. Außerdem muß ich auch beim Gericht noch nach einer Fristverlängerung fragen hoffe diese wird mir gewährt.
Trotzdem schon mal ein kleines Licht am Ende des langen Tunnels in Sicht:smiley9:
Gruss Pfohli
 
Zum einen bekam ich von meinen Anwalt mitgeteilt daß das Verfahren wegen Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft wegen mangels Tatverdacht eingestellt wurde.
Kannst du dich noch an meine Worte erinnern? :)

Scheinst ja einer der Glücklichen zu sein, denen eine Sperrfristverkürzung genehmigt wird.
So langsam wirds dann ja ernst bei dir, bei deinem (von mir beobachteten) Lesefleiß, sollte deine MPU eigentlich einen positiven Ausgang haben. :smiley711:
Ich hoffe du hältst uns auf dem Laufenden.
 
Kannst du dich noch an meine Worte erinnern?
ja kann ich aber da ich eher ein skeptischer Mensch bin hatte ich meine Zweifel:smiley2204:

Scheinst ja einer der Glücklichen zu sein, denen eine Sperrfristverkürzung genehmigt wird.
kann ich zwar bei meinem BAK(2,37)überhaupt nicht verstehen aber freu mich natürlich darüber:smile:

Ich hoffe du hältst uns auf dem Laufenden.
ist doch klar werd mich jetzt noch intensiver vorbereiten und sicher noch die eine oder andere Frage haben

Gruss Pfohli
 
kann ich zwar bei meinem BAK(2,37)überhaupt nicht verstehen aber freu mich natürlich darüber
Das hat ja auch nichts striktes nur mit deiner BAK zu tun. Hier ist stets die Gesamtsituation ausschlaggebend ... heißt Trinkentwicklung und entsprechende Motivfrage ... am Ende kommt die Betrachtungsweise des Staatsanwaltes.
 
heißt Trinkentwicklung und entsprechende Motivfrage ... am Ende kommt die Betrachtungsweise des Staatsanwaltes.
...hab eigentlich nur einen formlosen Antrag gestellt mit der bitte meine Sperrzeit vorzeitig aufzuheben. Zwei-drei kurze Sätze und Kursbescheinigung,AB-Nachweise und ärztliches GA beigefügt.
Das Schreiben kam direkt von der Richterin vielleicht hatte die ihren sozialen Tag:smile:
Egal jetzt muß ich erst mal hoffen daß die gute Frau mir eine Fristverlängerung ermöglicht ,ich dann die hohe Hürde MPU meistere und sie dann meine Sperre aufhebt. Drückt mir:smiley711:
Gruss Pfohli
 
Bei mir hats damals nicht geklappt, der Staatsanwalt war ein harter Hund und hat meiner Sperrfristverkürzung nicht zugestimmt.
Daher wünsche ich dir um so mehr Glück, dass du mehr Erfolg hast wie ich.:smiley711:
 
Daher wünsche ich dir um so mehr Glück, dass du mehr Erfolg hast wie ich
Danke Max falls es nicht klappt bricht auch keine Welt zusammen obwohl es Tag für Tag schwierig für mich als Landei ist den Alltag ohne Auto zu meistern!!
Ist schon mal ein Erfolg daß ich meinen FS jetzt schon einen Monat eher beantragen kann und falls ich doch(was ich nicht hoffe)eine MPU Ehrenrunde oder Nachfolgekurs machen muß das innerhalb meiner Sperrfrist(Sep11) dann trotzdem noch schaffen könnte.
Gruss Pfohli
 
Ich setze jetzt einfach mal die Zustimmung von Max voraus:) und werde mir deinen FB in Kürze auch mal durchlesen. Ich gebe ihm vorab aber schon mal vollkommen recht damit, dass du hier fleißig mitliest....find ich absolut klasse von dir!!!:smiley711:
 
Ich setze jetzt einfach mal die Zustimmung von Max voraus und werde mir deinen FB in Kürze auch mal durchlesen. Ich gebe ihm vorab aber schon mal vollkommen recht damit, dass du hier fleißig mitliest....find ich absolut klasse von dir!!!
Vielen Dank Nancy ich denke mal Max wird nix dagegen haben:smile:
Gut daß ich mich schon relativ gut vorbereitet habe weil mit der Möglichkeit der eventüllen Sperrzeitverkürzung und damit Neubeantragung FS einen Monat früher hatte ich überhaupt nicht gerechnet!!
Gruss Pfohli
 
Hallo Max,
da du grad online und ja unser TÜV Experte bist:) eine Frage.
Hab ja das Empfehlungsschreiben aus dem Beratungsgespräch vom TÜV. Meine Frage nun richtet sich jede TÜV Stelle danach oder nur die wo ich auch zum Beratungsgespräch war?!
Nach einen Telefonat mit derer war ich nicht so angetan davon!!:smiley2204:
Gruss Pfohli
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, der TÜV hat prinzipiell gleiche Richtlinien.
Ok Danke für die schnelle Antwort muß jetzt dann wieder los zu meinen SHG und das bei dem Wetter:smilie_water_009:
Was meint ihr könnte es sein daß der GA beim Leiter meiner SHG nachfrägt ob und wie oft ich da war und was ich da so erzählt habe:smiley2204:
Gruss Pfohli
 
Was meint ihr könnte es sein daß der GA beim Leiter meiner SHG nachfrägt ob und wie oft ich da war und was ich da so erzählt habe
Nein, dass bekommt der GA nicht bezahlt. Aus Zeitgründen hat sich das auch meist erübrigt. Außerdem unterliegt die SHG einer Schweigepflicht.
 
Nein, dass bekommt der GA nicht bezahlt. Aus Zeitgründen hat sich das auch meist erübrigt. Außerdem unterliegt die SHG einer Schweigepflicht
Puuh dann bin ich schon mal beruhigt weil dann hätten sich meine Aussagen nicht ganz gedeckt .Zur MPU gehe ich mit daürhafter Abstinenz.Und in der SHG habe ich gesagt daß ich zwar momentan auf Alkohol verzichte ich aber es nicht zu 100% sagen kann daß ich mein Leben lang gar keinen Alkohol mehr trinke, habe mich da auch als ALK-Missbräuchler geoutet. danke nochmals
Jetzt muß ich wirklich gleich los evtl. bis später....
lg Pfohli
 
ich aber es nicht zu 100% sagen kann daß ich mein Leben lang gar keinen Alkohol mehr trinke
Das mußt du mit dir selbst abklären ... das Wichtigste ist, Fahren und Trinken zu trennen ... wer das beherrscht, wird auch in Zukunft kein Problem mit einer MPU haben.
Zur MPU, müssen wir uns allerdings an die "Spielregeln" des GA richten. Es gibt sicherlich genügend "Abstinenzler", die nach ihrer MPU wieder Alkohol trinken ... einziges Problem bleibt die Selbstbeherrschung. Jemand, der aber stark rückfallgefährdet ist, der sollte lieber seine Abstinenz einhalten.
 
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