Hallo liebes Forum,
ich bin nach einigen Stunden bei Google auf dieses Forum gestoßen und bin begeistert welches Wissen hier verfügbar ist.
Nun habe ich mich auch hier angemeldet in der Hoffnung Hilfe zu bekommen.
Meinen Fragebogen habe ich auch schon ausgefüllt und hänge diesen gleich mit hier dran.
Meine erste Frage wäre jedoch, ob mir auch eine MPU blüht oder ob ich diesmal Glück habe und komme ohne eine davon?
Erst einmal Danke bis hier her.
Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 33
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 13.11.2006, 13.02.2009
gemeinschaftliches Entfernen vom Unfallort (13.11.2006)
vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr (1,53 Promille) in Tateinheit mit vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (13.02.2009)
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 12 Monate
Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht: Ja
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Bundesland:
Thüringen
Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
MPU
Datum: ?
Welche Stelle (MPI): ?
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt?: Ja, aber nicht angetreten
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten:
Sonst ist die Akte sauber
Vorrangegangenes:
-11.08.2006 Beantragung Führerschein der Klasse B
-29.11.2007 Ablehnung Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, da zu keiner Prüfung anwesend
-01.02.2011 erneut Führerschein beantragt, am 18.03.2011 erhielt ich Post von der Fahrerlaubnisbehörde mit der Aufforderung zur MPU.
Fragestellung:
Mangels Geld habe ich die MPU nicht gemacht und dummerweise den Antrag nicht zurück gezogen.
05.10.2020 erneut Fahrerlaubnis beantragt, Auskunft ob MPU gemacht werden muss konnte nicht gegeben werden, da scheinbar ein Problem mit dem KBA und derer Übermittlung vorliegen würde.
ich bin nach einigen Stunden bei Google auf dieses Forum gestoßen und bin begeistert welches Wissen hier verfügbar ist.
Nun habe ich mich auch hier angemeldet in der Hoffnung Hilfe zu bekommen.
Meinen Fragebogen habe ich auch schon ausgefüllt und hänge diesen gleich mit hier dran.
Meine erste Frage wäre jedoch, ob mir auch eine MPU blüht oder ob ich diesmal Glück habe und komme ohne eine davon?
Erst einmal Danke bis hier her.
Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 33
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 13.11.2006, 13.02.2009
gemeinschaftliches Entfernen vom Unfallort (13.11.2006)
vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr (1,53 Promille) in Tateinheit mit vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (13.02.2009)
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 12 Monate
Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben:
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht: Ja
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Bundesland:
Thüringen
Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
MPU
Datum: ?
Welche Stelle (MPI): ?
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt?: Ja, aber nicht angetreten
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten:
Sonst ist die Akte sauber
Vorrangegangenes:
-11.08.2006 Beantragung Führerschein der Klasse B
-29.11.2007 Ablehnung Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, da zu keiner Prüfung anwesend
-01.02.2011 erneut Führerschein beantragt, am 18.03.2011 erhielt ich Post von der Fahrerlaubnisbehörde mit der Aufforderung zur MPU.
Fragestellung:
„Erfüllt der Untersuchte die körperlichen und geistigen Anforderungen an das sichere
Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Fahrerlaubnisklassen?
Ist insbesondere trotz der aktenkundigen Straftaten (gemeinschaftlich begangenes unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Tattag: 13.11.2006; vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis – Tattag: 13.02.2009) eine hinreichend angepasste, an den bestehenden Regeln orientierte Verkehrsteilnahme zu erwarten?“
Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Fahrerlaubnisklassen?
Ist insbesondere trotz der aktenkundigen Straftaten (gemeinschaftlich begangenes unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Tattag: 13.11.2006; vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis – Tattag: 13.02.2009) eine hinreichend angepasste, an den bestehenden Regeln orientierte Verkehrsteilnahme zu erwarten?“
Mangels Geld habe ich die MPU nicht gemacht und dummerweise den Antrag nicht zurück gezogen.
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