Wiederholungstäter - 0,52 und 0,66 promille

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Du hattest ein Fahrverbot, dir wurde nicht die dahinterstehende Fahrerlaubnis entzogen. Sofern das Fahrverbot abgelaufe ist und du deinen Führerschein zurückerhalten hast darfst du erst mal wieder fahren.

Der Ablauf des MPU-Termins beinhaltet weder ein Fahrverbot noch einen Fahrerlaubnisentzug.

Darüber muss die Führerscheinstelle dich durch ein extra Schreiben informieren. Das ist deinen Angaben nach noch nicht geschehen. Von selbst musst du nicht aktiv werden.

Wenn die Aufforderung kommt den Führerschein bis zu einem bestimmten Termin abzugeben und der Fahrerlaubnisentzug verkündet wird solltest du das aber ernst nehmen.

abstinenznachweis bzw trinkpause

Das sind unterschiedliche Tatsachen, die du zur MPU kennen solltest. Dich damit zu beschäftigen gehört zur geforderten Vorbereitung.

Abstinenz beinhaltet lebenslänglich die Finger vom Alkohol zu lassen, in welcher Form auch immer und unabhängig davon, ob du fahren willst oder nicht.

Eine Trinkpause bedeutet nur zeitweise auf Alkohol zu verzichten mit der Möglichkeit, später doch wieder Alkohol zu sich zu nehmen.
 

Hiasman

Benutzer
Danke für die antwort. Genau ich habe meinen führerschein erhalten und habe eben lediglich die aufforderung zur mpu mit der frist bis zum 19 dezember. mich verwirrte nur dass dort stand dass ich als nicht geeignete zähle wenn ich die frist nicht einhalte. Ein anderwertiges schreiben habe ich nicht erhalten bis dato.

Danke genau! Es handelt sich um eine trinkpause.
Vordergründig geht es bei mir um das trennvermögen zwischen alkohol und autofahren und nicht um eine lebenslange abstinenz.
Dennoch mache ich jetzt abstinenznachweise in form einer haaranalyse die dann eine 6 monatige trinkpause belegen oder ? Oder darf ich das wort abstinenz gar nicht in den mund nehmen während dem gutachten?
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Dennoch mache ich jetzt abstinenznachweise in form einer haaranalyse die dann eine 6 monatige trinkpause belegen oder ?

Das kannst du machen. Wenn du zukünftig kontrolliertes Trinken praktizieren willst solltest du es mindestens ein halbes Jahr ausprobiert haben.

Oder darf ich das wort abstinenz gar nicht in den mund nehmen während dem gutachten?

Wenn es dir mal rausrutscht wird das kein Problem sein. Wenn du Trinkpause meinst aber mehrfach oder durchgehend von Abstinenz redest ist das zumindest ein dicker Minuspunkt in der abschließenden Bewertung. Spätestens auf Nachfrage oder Hinweis vom Gutachter solltest du die Begriffe korrekt verwenden. Wenn du Abstinenz meinst darfst du das Wort natürlich auch verwenden. Zum Beispiel: "Ich sehe für mich keine Abstinenznotwendigkeit".
 

Hiasman

Benutzer
Hallo ich melde mich nochmal.
Ich hatte vor 2 wochen. meine mpu und habe ein bedingt positiv bzw negatives ergebnis mit einer MPU-Nachschulungsauflage.
Ich bin froh darüber die MPU nicht nochmal machen muss.
Ich hätte ein paar Fragen zu dieser Nachschulung.
-Wie viel kostet diese im Jahr 2024?
-Werden Abstinenznachweise durchgeführt? Also haar oder urin?
-Oder muss ich eigenständig mich um einen kümmern bzw einen nachweis über kontrolliertes Trinken? (Habe das während der MPU als zukünftigen Umgang angegeben.)
-Kann man durchfallen bzw sollte man sich vorbereiten?
-Wie finde ich am besten eine Stelle in meiner Nähe?
-Von der Führerscheinstelle wird dieser in Normalfall genehmigt oder muss ich Angst haben und doch nochmal eine MPU machen?

Leider finde ich in Google nicht sehr viel über dieses Thema.
Vielen Dank für eure Unterstützung in der gesamten Zeit!
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
du musst suchen nach: "schulung § 70 FEV"
gängige Anbieter sind TÜV/Dekra
du musst erfolreich teilnehmen, es gibt keine Prüfung, du darfst halt nicht fehlen und musst ein bisschen Mitarbeit zeigen

an den Kursterminen musst du absolut nüchtern sein es kann zu Test kommen

Vorher musst du dein Gutachten bei der Fsst einreichen und die genehmigen das in der Regel
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ergänzend: die FSSt. kann dir Anbieter nennen, die haben dort idR Listen mit den Adressen.
Bzgl. der Preise musst du bei den Instituten mal nachfragen, diese sind wohl recht unterschiedlich...

Hier mal der Bericht eines Users:

Kurs nach §70

Schon einige Jahre alt, aber soviel wird sich nicht verändert haben.
 
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