ob ich zuhause Bier trinke wenn ich nicht fahre das gehört meines Erachtens niemanden was an .
Oh doch, das geht sehr viele etwas an.
In erster Linie dich selbst. Du hast erkannt, dass der Alkohol dich im Griff hat und von dir eine Gefahr ausgeht, wenn du trotzdem trinkst. Deshalb hast du angegeben, für den Rest deines Lebens nichts mehr zu trinken, egal ob du noch fahren willst oder nicht, egal, ob es eine Saufgelegenheit gibt oder nicht, egal ob ...
Dann geht es die Leute etwas an, die du durch dein besoffenes Fahren gefährdest. Wenn dort Fußgänger oder Radfahrer unterwegs gewesen wären hättest du die wahrscheinlich genau so umgemangelt wie die Schilder. Und die Erfahrung zeigt, das Fahrerflüchtige keinen Unterschied zwischen Sachschaden oder Menschenverletzung machen, die entziehen sich immer ihrer Verantwortung. Du magst gerne etwas anderes behaupten, bislang zeigt du genau so ein Verhalten.
Neben vielen weiteren Anderen geht es auch die Führerscheinstelle etwas an, die auch für den Schutz der Verkehrsteilnehmer untereinander etwas angeht. Wenn Fahrzeugführer eine erkannte Gefahr darstellen müssen sie entsprechend eingefangen werden.
Da du angegeben hast nie wieder etwas zu trinken muss die Führerscheinstelle aktiv werden, auch falls es nicht beim Straßenverkehr oder außerhalb der Öffentlichkeit stattfindet. Bei dir kommt hinzu, dass du deinen Führerschein noch nicht mal 4 Monate wiederhattest. Die Kosten und Nachteile durch die führerscheinlose Zeit scheinen dich also nicht besonders beeindruckt zu haben.
Allerdings bist du betrunken gefahren, das spielt also keine Rolle.
Du gibst deine Informationen leider nur tröpfchenweise preis. Allerdings wird dir die Trunkenheitsfahrt wohl nachgewiesen werden können.
So weit ich es aus den spärlichen Angaben des Gutachtens verstehe sagt es nicht aus, dass du nüchtern gefahren bist oder gefahren sein kannst. Sondern ganz im Gegenteil, das die 1,73 Promille zum Unfallzeitpunkt Bestand haben. Die Nachtrunkbehauptung spielt keine Rolle. Durch den kurzen Zeitrum zwischen Tatzeitpunkt, Polizisten in deiner Wohnung (also kein weiteres Trinken ab da), erster und zweiter Blutprobe ist der Alkohol der Nachtrunkbehauptung bei den beiden Blutentnahmen überhaupt noch nicht im Blutkreislauf gewesen. Damit muss wahrscheinlich nichts abgezogen werden und es muss (bzw. darf) keine Rückrechnung erfolgen.
Du hast geschrieben:
hat es keine halbe Stunde gedauert hab vor lauter Schock noch 2 Bier getrunken und dann war die Polizei schon da
Das war um 6.10 Uhr. Der Unfall also gegen 5.40 Uhr. Um 7.00 Uhr die erste und um 7.30 Uhr die zweite Blutprobe.
Ich kann in deinen Angaben nichts positives erkennen.