soweit ich weis können die ja sowas auch anordnen
Nochmal: der Gutachter in der MPU ordnet gar nichts an.
Die MPU ist deine Chance, die berechtigten Zweifel an deiner Fahreignung auszuräumen.
Dazu musst du dem Gutachter etwas liefern, was ihn überzeugt.
Bei WHT ist das mal mindestens ein Jahr Abstinenznachweise, gerne auch andere Dinge, je nach Problemtiefe zB eine Therapie.
Wenn du ohne alles hingehst, dann kannst du die Zweifel nicht ausräumen, bekommst ein negatives Gutachten und keinen Führerschein mehr.
Angeordnet wird nur das: Entzug der Fahrerlaubnis (angeordnet durch das Gericht) und Vorlage eines positiven Gutachtens als Grundlage für Wiedererteilung (Behörde).
Der Gutachter fragt vereinfacht gesagt nur: was ist passiert, warum ist es passiert, was hast du getan (und wirst in Zukunft tun) dass es nicht nochmal passiert.
Die Richtlinien (BUK) geben dabei einen gewissen Standard, was die Kandidaten zur Untermauerung ihrer Aussagen vorlegen sollen, wer das nicht macht, hat halt keine Chance auf ein positives Gutachten.