Wiederholungstäter mit 2,2 Promille

Sonne

Erfahrener Benutzer
Die Strafe wird aufgrund der Wiederholungstat und der Unfallflucht nicht niedrig ausfallen
90 TS kann man da schon rechnen
 

Andr3as

Stamm-User
Hi Sanne2005.
Dein Strafmaß hängt neben deinem Einkommen und dem vergehen selbst, auch von deiner Einsicht und Reue bei Gericht ab.
Wenn’s nicht zu einer Verhandlung kommt (schnelles Verfahren) kann man auch schon Reue im Polizeiprotokoll zeigen.
Die Aussage bei der Polizei liest der Richter bzw. Staatsanwalt und kann für Dich ein paar Monate Sperre weniger bedeuten.
Lg.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Die Tagessatzhöhe hängt vom Einkommen ab, ja
Die Anzahl der Tagessätze nicht. Da gibt es auch Mindestenansätze. Und bei der Polizei würde ich mich besser auf meinen Anwalt verlassen und im Zweifel besser keine Aussage machen
Hier handelt es sich außerdem um eine Wiederholingstat. Daher wird das mit der Reue etwas schwierig
 
A

arcr11

Gast
Hi Sanne2005.
Dein Strafmaß hängt neben deinem Einkommen und dem vergehen selbst, auch von deiner Einsicht und Reue bei Gericht ab.
Wenn’s nicht zu einer Verhandlung kommt (schnelles Verfahren) kann man auch schon Reue im Polizeiprotokoll zeigen.
Die Aussage bei der Polizei liest der Richter bzw. Staatsanwalt und kann für Dich ein paar Monate Sperre weniger bedeuten.
Lg.
Es wird eine Verhandlung geben. Hier ist nichts mehr mit schnellen Verfahren oder sonst was
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Hallo ihr Lieben. Ich verdiene 900 Euro Netto.Habe aber noch ein kind 15 Jahre alt. Der Anwalt wollte das versuchen mit dem Strafbefehl ohne Gerichtsverhandlung. Aber ich weiss es nicht ob Er das schafft. Er hat nur gesagt das Wir alles zu geben. Ich kann mich ja auch an nichts erinnern. Das ist wirklich so. An garnichts. Ich konnte laut der anderen nicht mehr sprechen nichts.
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Bei der Polizei soll Ich nichts aussagen. Das macht der Anwalt. Ich könnte auch garnichts aussagen. Weil Ich nichts weiss. Nichts alles leer. L.g.Sanne
 
A

arcr11

Gast
Ausser das dich der Anwalt viel Geld kosten wird, ausser du hast eine rechtsschutz, wird da nicht viel passieren.
Noch mal- du hattest eine mpu genau wegen solcher dinge. Dieses ist verwertbar.

Da schützt dich auch das Nichtwissen von der Tat Selbst nicht.

Wenn du "alles zugeben" sollst, kannst du dich auch bei der Polizei äußern. Macht keinen wirklichen Unterschied.

Das Strafmaß lautet Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Die Geldstrafe wird grundsätzlich so gewählt, daß sie bezahlbar ist und demjenigen weh tut.

Konkret hast du wohl eine vorsätzliche Fahrt unter Alkohol einfluss, gepaart mit fahrlässiger verkehrsgefährdung und Verkehrsunfallflucht begangen.

Damit kannst du dir ja selber mal ansehen, was dich da als wiederholungstäter erwarten kann.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Nun. Es ist ungewöhnlich, dass der anwalt bei der Polizei was zu Protokoll geben möchte. Eigtl wird dort die Aussage verweigert. Ob ein Sta sich drauf einlässt, den Strafbefehl ohne Verhandlung bei einer Wiederholungstat mit derartigem BAK zu diskutieren..... ich bezweifele es. Du wirst vermutlich mit einer Verhandlung rechnen müssen. Da wirst du jetzt aber abwarten müssen. Da kann dir keiner in die Kristallkugel gucken
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Ausser das dich der Anwalt viel Geld kosten wird, ausser du hast eine rechtsschutz, wird da nicht viel passieren.
Noch mal- du hattest eine mpu genau wegen solcher dinge. Dieses ist verwertbar.

Da schützt dich auch das Nichtwissen von der Tat Selbst nicht.

Wenn du "alles zugeben" sollst, kannst du dich auch bei der Polizei äußern. Macht keinen wirklichen Unterschied.

Das Strafmaß lautet Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Die Geldstrafe wird grundsätzlich so gewählt, daß sie bezahlbar ist und demjenigen weh tut.

Konkret hast du wohl eine vorsätzliche Fahrt unter Alkohol einfluss, gepaart mit fahrlässiger verkehrsgefährdung und Verkehrsunfallflucht begangen.

Damit kannst du dir ja selber mal ansehen, was dich da als wiederholungstäter erwarten kann.
Ich würde bei der Polizei nichts Aussagen, egal ob die Tat bestritten wird, oder nicht.
Abwarten bis es zur Verhandlung kommt. Weniger ist dem Fall mehr
 
A

arcr11

Gast
Ich würde bei der Polizei nichts Aussagen, egal ob die Tat bestritten wird, oder nicht.
Abwarten bis es zur Verhandlung kommt. Weniger ist dem Fall mehr
Wird ja auch niemand gezwungen, auszusagen.
Wir kennen natürlich die genauen weiteren Umstände hier nicht.
Aber alles in allem, sieht es egal wie man es dreht, nicht gut aus.

Mit drängt sich grade nur der sichere Verdacht auf, daß man hier versuchen wird, auf der erinnerungs lücken / blackout schiene zu fahren.
Was völlig im Wiederspruch zu den ersten Ausführungen auf der ersten Seite steht.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Wird ja auch niemand gezwungen, auszusagen.
Wir kennen natürlich die genauen weiteren Umstände hier nicht.
Aber alles in allem, sieht es egal wie man es dreht, nicht gut aus.

Mit drängt sich grade nur der sichere Verdacht auf, daß man hier versuchen wird, auf der erinnerungs lücken / blackout schiene zu fahren.
Jup. In der Tat. Viel zu machen wird da nicht mehr sein. Ausser jemand plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit. Aber schwer zu vergamumentieren wenn man noch im Supermarkt war und eingekauft hat. Nun wir kennen die Details icht
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Hallo Ihr Lieben. Der Anwalt hat Nichts von Unzurechnungsfähig gesagt. Bitte glaubt mir Ich weiss wirklich nichts mehr. Nicht mal ob Ich wirklich drin war im Supermarkt. Oder ob es gleich passiert ist?????Auf der EC Karte ist kein Einkauf drauf gewesen. Habe ich extra gekuckt. Das werde ich Wohl erst erfahren alles wenn der Anwalt die Akte bekommt. Das einzige was ich erfahren habe das die Polizei bei mir zu Hause war und mich dann mitgenommen hat und mein Auto angesehen hatte. Das weiss Ich von Nachbarn. Alles eine Katastrophe...
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Du wirst abwarten müssen, nochmal: keiner von uns hat eine Kristallkugel. Ins Gefängnis wirst du deswegen nicht müssen. Hat schon mal jemand geschrieben. Abwarten. Alles was hierzu vorab zu sagen ist, der Führerschein wird länger weg sein, und die Strafe wird ordentlich ausfallen.
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Auf jeden Fall würde ich mich an deiner Stelle um das Alkoholproblem kümmern und evtl in eine Klinik gehen. 3.6 ist schon ordentlich. Und das würde ich schleunigst tun
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Hallo Ihr Lieben. Das werde ich auf jeden Fall machen das Alkoholproblem angehen. Ob ambulant oder Klinik muss Ich sehen. Ich kann ja ohne Alkohol aber sowie Ärger ist dann nicht mehr. Da waren teilweise Monate dazwischen mit Nul Alkohol. Sogar 1 ganzes Jahr mit Nachweisen durch Haaranalysen. Mehr als 1 jahr. Fast 2 Jahre. Aber trotzdem....
 

Sonne

Erfahrener Benutzer
Hallo Ihr Lieben. Das werde ich auf jeden Fall machen das Alkoholproblem angehen. Ob ambulant oder Klinik muss Ich sehen. Ich kann ja ohne Alkohol aber sowie Ärger ist dann nicht mehr. Da waren teilweise Monate dazwischen mit Nul Alkohol. Sogar 1 ganzes Jahr mit Nachweisen durch Haaranalysen. Mehr als 1 jahr. Fast 2 Jahre. Aber trotzdem....
Offenbar nicht. So schnell trinkt man sich nicht wieder auf fast 4 Promille hoch. Geh dieses Problem an und alles andere schrittweise an. Das ist das einzige was dir helfen wird.
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Ja die lange Zeit und trotzdem wieder ins alte Muster verfallen. Ärger und sofort los Bier kaufen. Ich bin so enttäuscht von Mir selber. Und schäme mich. Ich hoffe Ich schaffe es noch mal und werde nie mehr rückfällig. Ich glaube auch nicht das Ich jemals den Führerschein wieder bekomme. Es glaubt einen doch niemand mehr...
 
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