Es wird eine Verhandlung geben. Hier ist nichts mehr mit schnellen Verfahren oder sonst wasHi Sanne2005.
Dein Strafmaß hängt neben deinem Einkommen und dem vergehen selbst, auch von deiner Einsicht und Reue bei Gericht ab.
Wenn’s nicht zu einer Verhandlung kommt (schnelles Verfahren) kann man auch schon Reue im Polizeiprotokoll zeigen.
Die Aussage bei der Polizei liest der Richter bzw. Staatsanwalt und kann für Dich ein paar Monate Sperre weniger bedeuten.
Lg.
Sehe ich auch soEs wird eine Verhandlung geben. Hier ist nichts mehr mit schnellen Verfahren oder sonst was
Ich würde bei der Polizei nichts Aussagen, egal ob die Tat bestritten wird, oder nicht.Ausser das dich der Anwalt viel Geld kosten wird, ausser du hast eine rechtsschutz, wird da nicht viel passieren.
Noch mal- du hattest eine mpu genau wegen solcher dinge. Dieses ist verwertbar.
Da schützt dich auch das Nichtwissen von der Tat Selbst nicht.
Wenn du "alles zugeben" sollst, kannst du dich auch bei der Polizei äußern. Macht keinen wirklichen Unterschied.
Das Strafmaß lautet Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Die Geldstrafe wird grundsätzlich so gewählt, daß sie bezahlbar ist und demjenigen weh tut.
Konkret hast du wohl eine vorsätzliche Fahrt unter Alkohol einfluss, gepaart mit fahrlässiger verkehrsgefährdung und Verkehrsunfallflucht begangen.
Damit kannst du dir ja selber mal ansehen, was dich da als wiederholungstäter erwarten kann.
Wird ja auch niemand gezwungen, auszusagen.Ich würde bei der Polizei nichts Aussagen, egal ob die Tat bestritten wird, oder nicht.
Abwarten bis es zur Verhandlung kommt. Weniger ist dem Fall mehr
Jup. In der Tat. Viel zu machen wird da nicht mehr sein. Ausser jemand plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit. Aber schwer zu vergamumentieren wenn man noch im Supermarkt war und eingekauft hat. Nun wir kennen die Details ichtWird ja auch niemand gezwungen, auszusagen.
Wir kennen natürlich die genauen weiteren Umstände hier nicht.
Aber alles in allem, sieht es egal wie man es dreht, nicht gut aus.
Mit drängt sich grade nur der sichere Verdacht auf, daß man hier versuchen wird, auf der erinnerungs lücken / blackout schiene zu fahren.
Offenbar nicht. So schnell trinkt man sich nicht wieder auf fast 4 Promille hoch. Geh dieses Problem an und alles andere schrittweise an. Das ist das einzige was dir helfen wird.Hallo Ihr Lieben. Das werde ich auf jeden Fall machen das Alkoholproblem angehen. Ob ambulant oder Klinik muss Ich sehen. Ich kann ja ohne Alkohol aber sowie Ärger ist dann nicht mehr. Da waren teilweise Monate dazwischen mit Nul Alkohol. Sogar 1 ganzes Jahr mit Nachweisen durch Haaranalysen. Mehr als 1 jahr. Fast 2 Jahre. Aber trotzdem....