Wiederholungstäter

Auwei, wieder so eine Hiobsbotschaft!

Gerade habe ich mir ein Kurzvideo angesehen, wo ein MPU Berater behauptet:
Wenn man schonmal eine Therapie gemacht hat, muss man eine Zweite machen, wenn man den Führerschein zurück haben will!

Dann war es ja für die Katz‘, dass ich aus eigener Kraft clean geworden bin. Und alles geht von vorne los: 2 Monate Therapie, 12 Monate AN?

Hat der Mensch Recht?
 
Guten Tag,

Ich habe gehört, dass die Preise für Haaranalysen stark variieren. Habe schon über Preise ab 89€ und über 160€ gelesen.

Leider finde ich im Internet nix Richtiges. Es tummeln sich unglaublich viele Abzocker und Betrüger auf den Seiten!

Anstatt dass mir angezeigt wird: Institut, Ort und Telefonnummer, kommen immer die MPI zum Vorschein oder MPU Vorbereitungskurse.

Gibts hier vielleicht einen Link für meine Angelegenheit? Oder kann mir jemand ein günstiges Institut im Raum Ruhrgebiet empfehlen, wo das Ergebnis auch vom Gutachter anerkannt wird?

Vielen Dank schonmal!
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
wird nicht viel helfen für deine Region, aber ich hab jetzt in 2022 bei Labor Enders in Stuttgart (anerkannt nach CTU4)
90,- für HA und 40,- für jedes mal UKP-Piseln beszahlt. (Nur Alkohol, Etg)
 
Wenn der Strafbefehl Mitte Mai ausgestellt worden ist und die Sperrfrist 10 Monate beträgt, wann genau ist die dann „abgessen“?

Ich habe da was von einer Widerspruchsfrist gelesen und bin jetzt etwas verwirrt. Das verlängert dann nochmal die 10 Monate, oder?
 
@Max

Rechtskraft?

Wann fängt die denn an?

Datum des Strafbefehls oder nach Ablauf der Widerspruchsfrist? Die gilt ja 14 Tage ab Datum Strafbefehl, soviel ich weiß. Bin mir da aber nicht sicher!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Was ist wenn der Befund trotz absoluter Abstinenz positiv ausfällt? Kann man die Haare zurückfordern und wo anders nochmals prüfen lassen?
Die Haare wird es wohl, so wie du sie abgegeben hast, nicht mehr genau so geben, sondern sie wurden entsprechend aufbereitet bevor sie untersucht wurden. Es müsste aber noch eine B-Probe existieren, ob du diese von dem Institut anfordern kannst, kann zumindest ich nicht beurteilen. Frage dort doch einfach mal nach...

Ich habe dich jetzt für PN freigeschaltet.
Private Nachrichten
 
Hallo zusammen,
warum darf man bei einer Haaranalyse nicht nur die Haare dalassen die benötigt wird (bezüglich der Länge)?
Zb. wenn meine Haarsträhne 26 cm lang ist und die benötigen eh nur 3 cm?
Ich meine damit, dass ich denen 5 cm ab Ansatz mitgebe und den Rest der Strähne wieder mitnehme?
 
@Nancy
Ich wollte mich nochmals herzlich über deine Hilfe per PN bedanken. Habe Dir auf Deine letzte PN geantwortet, aber irgendwie ist der ganze Verlauf verschwunden?
Habe mich mit dem Sebstbrauer Syndrom befasst (oder wie das heißt).
Das kommt aber mega selten vor, kann man das beim Arzt feststellen lassen? Eventuell durch eine Blutuntersuchung?
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Hallo zusammen,
warum darf man bei einer Haaranalyse nicht nur die Haare dalassen die benötigt wird (bezüglich der Länge)?
Zb. wenn meine Haarsträhne 26 cm lang ist und die benötigen eh nur 3 cm?
Ich meine damit, dass ich denen 5 cm ab Ansatz mitgebe und den Rest der Strähne wieder mitnehme?
Welchen Sinn soll das haben den Rest mitzunehmen? Als Andenken zum Einrahmen?

Aber frag doch einfach bei der Abnahme nach, ob das möglich ist. Solltest dann aber vielleicht schon ein passendes Tütchen dabei haben falls es tatsächlich geht.

"Mitgeben" wirst Du das übrigens nicht sondern das Haar wird von der Ärztin selbst abgeschnitten. So wars zumindest bei mir beim TÜV Nord...
 
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