Wiederholungstat von 2010 + EUFS

Tony80

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Laut Gutachter alles gut gelaufen, er konnte alles nachvollziehen. Ich soll 2-3 Wochen abwarten bis mein Gutachten da ist.
 

Tony80

Benutzer
Hallo Andi, zum Motiv habe ich gesagt dass es meine Arbeitslosigkeit war, bzw mein Wissen über meine zukünftige Arbeitslosigkeit und dass ich schon vor meiner Arbeitslosigkeit so ziemlich angefangen habe zu trinken. Und ja du hast recht darüber hat er mich wirklich sehr genau ausgefragt, hat aber gleichzeitig das Gespräch in eine bestimmte Richtung gelenkt, worüber ich auch ihm dankbar bin.

Zum Inhalt kann ich nur eins sagen, ich habe ja doppelte Fragestellung gehabt und der Gutachter hat alles so richtig in ein Topf rein geworfen, wir sind mal zum Alkohol gekommen dann wieder zum Fahren ohne Fahrerlaubnis, dann wieder mal zum Alkohol. Also der ganze Ablauf hat mich sowas von verwirrt, ich wusste gar nicht wo die letzte Frage aufgehört hat, und wo es dann mit der nächste losging.

Vielleicht liegt das auch daran dass die Tat vor 11 Jahren stattfand. Der Gutachter hat mir auch gleich gesagt dass es ein sehr langes Zeitraum ist und dass ich mich an vielen Sachen mit Sicherheit nicht erinnern kann. Es haben wirklich sehr viele Fragen aus dem Fragebogen gefällt.

Also wie gesagt, der Gutachter meinte es lief alles gut, ich glaube das aber erst wenn ich men Gutachten in den Händen habe.
 

Jotex

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Danke für die ausführliche Schilderung Tony!

Bei mir ist die TF ja auch 9 Jahre her, daher würde mich interessieren, ob du den Eindruck hattest, dass die lange Zeit zwischen Tat(-en) und MPU eher positiv oder negativ reinspielt. Wie war da dein Eindruck? Weil du sagst ja, der Gutachter erwähnte von sich aus, dass du dich an einiges bestimmt nicht erinnern kannst.

Danke :)
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
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Bei mir ist die TF ja auch 9 Jahre her, daher würde mich interessieren, ob du den Eindruck hattest, dass die lange Zeit zwischen Tat(-en) und MPU eher positiv oder negativ reinspielt.
Bei der MPU geht es allein um deine TF, da gibt es auch keine Spielerei von "positiv oder negativ".
Du brauchst auch keine Vergleiche mit @Tony80 anstellen ... du wirst mit Sicherheit einen anderen Gutachter haben, dieser kann die Sache ganz anders bewerten.
Es für jeden nur ein Motto ... gut vorbereiten, dann brauchst du auch keine Angst vor einer MPU zu haben. Dein ganzes Gespräch entscheidet sich schon in den ersten Minuten, der Gutachter merkt sofort ob du dich vorbereitet hast oder eben nicht.
An deinen Fragen erkenne selbst ich ... du hast Angst. ;)
 

Jotex

Benutzer
Bei der MPU geht es allein um deine TF, da gibt es auch keine Spielerei von "positiv oder negativ".
Du brauchst auch keine Vergleiche mit @Tony80 anstellen ... du wirst mit Sicherheit einen anderen Gutachter haben, dieser kann die Sache ganz anders bewerten.
Das ist mir völlig klar, dass jeder Gutachter, jedes Gespräch komplett anders ist und es absolut keinen Standard gibt.

Ihr habt doch aber eine so lange Erfahrung hier im Forum, dass es vielleicht eine gewisse Tendenz gibt, bzw. Fragen vom Gutachter, die bei Kandidaten wie TE und mir typischerweise gestellt werden. Eben auf solche Fragen würde ich mich ja gerne vorbereiten, leider gibt es aber nur selten Threads von solchen Leuten, daher war ich hierüber jetzt ziemlich froh.
Also konkret gehts ja darum, dass zwischen Tat und MPU mehr als 8 Jahre her sind und man jetzt doch nicht auf Tilgung wartet, sondern das ganze doch mal angeht. Wie reagieren Gutachter darauf, dass man sich so lange Zeit "nicht gekümmert" hat? Kommen da spezielle Fragen? Was wären geeignete bzw. ungeeignete Antworten?

Ich habe dazu nichts im Forum gefunden.

Ja ich habe Angst, weil eben diese Unsicherheit mir Sorge bereitet.
 

Tony80

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Hallo Jotex,
ich habe das Gefühl gehabt dass so lange Zeit sich eher positiv auswirkt. Natürlich so lange du keine Eintragungen über Alk. in deine Akte hast. Das war ja nicht meine erste MPU und ich fand diese lief lockerer ab. Auf jeden Fall arbeite bitte den Fragebogen sehr gut durch es ist keine einzige Frage gefallen die nicht im Fragebogen war. Es waren sogar viel weniger als die im Fragebogen. Worauf der Gutachter einging ist das getrunkene Menge, Tathergang, die trinktGründe und was ich heute mache. Also ich habe auf Abstinenz plädiert und 6 Monate waren da ausreichend.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Also konkret gehts ja darum, dass zwischen Tat und MPU mehr als 8 Jahre her sind und man jetzt doch nicht auf Tilgung wartet, sondern das ganze doch mal angeht. Wie reagieren Gutachter darauf, dass man sich so lange Zeit "nicht gekümmert" hat? Kommen da spezielle Fragen? Was wären geeignete bzw. ungeeignete Antworten?
Diese Zeiträume sind keine Seltenheit, die gibt es im Drogenbereich ebenfalls genug. Eine besondere Behandlung zwecks Fragebogen gibt es nicht.
Sicher kann die Frage kommen, warum du dir soviel Zeit gelassen hast ... aber das weißt du doch selbst am besten !?
Was waren denn deine Gründe ?

Mal ganz nebenbei ... die MPU ist eine Privatangelegenheit, entweder du machst sie oder du machst sie nicht.
Wenn du viel Zeit hast, kannst du auch warten ...

FAQ: Verjährung der MPU​


Kommt es bei der MPU irgendwann zur Verjährung?
Die Untersuchung an sich verjährt nicht. Vielmehr geschieht dies mit der Zuwiderhandlung, auf die der Führerscheinentzug und damit auch die MPU folgten. Dies geschieht jedoch erst nach 15 Jahren.

Erhalte ich meinen Führerschein also nach 15 Jahren zurück, ohne eine MPU absolviert zu haben?
Ja. Sie sollten es während dieser Zeitspanne jedoch tunlichst vermeiden, erneut gegen geltendes Verkehrsrecht zu verstoßen, da es ansonsten zur Unterbrechung der Frist kommt.

Gibt es noch etwas, was ich beachten sollte, wenn ich meinen Führerschein ohne MPU zurückbekommen möchte?
Die zuständige Führerscheinstelle kann nach dieser langen Zeitspanne zwar keine MPU mehr von Ihnen verlangen, dafür aber, dass Sie sich einer erneuten Führerscheinprüfung unterziehen. Auf diese Weise möchte sie sichergehen, dass Sie noch immer über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.
 

Jotex

Benutzer
Das ist ja Tonys Thread, daher erstmal vorsichtige Glückwünsche! Klar wartest du noch auf dein Gutachten, aber das wird schon, wenn der GAsich so positiv äußerte :hand0051:

Sicher kann die Frage kommen, warum du dir soviel Zeit gelassen hast ... aber das weißt du doch selbst am besten !?
Was waren denn deine Gründe ?
Wenn du magst, antworte auf meinen Thread, da steht alles ausführlich :smiley22:
hier
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Super, Glückwunsch! :gruppe0003:
Und sorry dass ich es zeitlich doch nicht geschafft habe nach deinen beiden FB zu sehen...
 

Tony80

Benutzer
Hallo Nancy,
es war schon sehr hilfreich deine Empfehlungen von anderen Themen hier durchzulesen die mir sehr geholfen.

Und natürlich danke an alle andere!

Übrigens, ich habe letzte we zwei Bier getrunken nach meiner Abstinenz, und uch muss sagen der Zustand etwas alkoholisiert zu sein war mir echt fremd. Das nüchternsein war besser.
Ich denke mit Alkohol ist das echt vorbei.

Grüße
 

Tony80

Benutzer
Heute kamm ein Schreiben von Führerscheinstelle, ich muß meine Eignung durch ablegen von beiden Prüfungen nachweisen (kotz Smileys). Immer hin keine Pflichtstunden oder Theorie absitzen.
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Guten Morgen. Warum musst Du denn beide Prüfungen machen?So lange warst Du doch garnicht ohne Führerschein?L.g
 

Jotex

Benutzer
So wie ich das lese, hat er 2010 die FE abgegeben. Also nun 11 Jahre, das liegt oberhalb der "10 Jahre-Schallmauer". Da kommt es durchaus vor, dass die FSSt nochmal Prüfungen fordert.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Also muss jeder nach 10 Jahren die Prüfungen nachholen?
Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sowie eine erneute Fahrprüfung, richtet sich nach § 20 Abs. 2 FeV. Danach ordnet die Fahrerlaubnisbehörde dann eine Fahrprüfung an, wenn Tatsachen für die Annahme vorliegen, dass Sie die zur Führung eines Kraftfahrzeugs nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht (mehr) besitzen. Es handelt sich einerseits um die theoretischen Kenntnisse nach § 16 Abs. 1 FeV sowie andererseits die praktischen Fähigkeiten gemäß § 17 Abs. 1 FeV.

Im Gegensatz zur früheren Fassung des § 20 FeV gibt es hierfür keine starre Frist mehr. Diese Frist betrug vor der Gesetzesänderung im Jahr 2008 zwei Jahre. Mittlerweile ist die Frage nach der Notwendigkeit einer erneuten Fahrprüfung im Rahmen einer sogenannten Einzelfallprüfung, in der die vorgenannten Tatsachen untersucht werden, zu beantworten ... heißt somit zusammengefasst ... es liegt im Ermessen der jeweiligen FSST.
 
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