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Da bin ich nun auch hier - MPU in Sicht

Vielleicht sind ja einige User nicht mit meiner "Entlassung" einverstanden, wer weiß das schon genau.
 
Ja, das habe ich auch schon gedacht.... beinahe sogar in die ShoutBox dort geschrieben.

VP.... da war ich nie, schlimm?
 
Ein VP ist kein muss!
Ich war auch bei keinem.
Mir waren die unnötigen Kosten zu hoch...
 
Na ok... war etwas in Sorge, da ich gelesen habe, bei Abhängigkeit uns so.... wurde mir aber auch nicht beim MPU-Vorgespräch "empfohlen". Wäre wohl auch sehr spät dafür....
 
Die Vorgespräche dienen bei vielen MPI´s als Gelddruckmaschine...
 
Zach,

ich habe mal eine Frage an dich...
Da ich im anderen Forum dein Thema nicht wirklich verfolgt habe....bin ich nicht ganz so gut über dich informiert....
Du outest dich in deinem FB als Alkoholiker. Du weißt aber doch, wie die Richtlinien dazu sind, oder?



Abstinenzzeiträume

Bei der Beschreibung der für eine günstige Verkehrsverhaltensprognose erforderlichen Abstinenz- bzw. Alkoholverzichtszeiträume wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass suchttherapeutische Einrichtungen vermehrt ambulante Langzeittherapien anbieten, die neben der eigentlichen Entwöhnung auch eine Integration und Stabilisierung des Alkohol- oder Drogenverzichts in den allgemeinen Lebenskontext
zum Ziel haben und über einen Zeitraum von deutlich länger als einem halben Jahr andaürn. Damit musste die in den „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung“ 4 geforderte Frist von in der Regel einem Jahr nach Abschluss der Entwöhnungstherapie auf solche Sonderfälle angewendet werden. Es gilt hier der Grundsatz, dass der gesamte Zeitraum des nachvollziehbaren Alkohol- oder Drogenverzichts
nennenswert länger als ein Jahr sein soll, und dass davon 12 Monate im Zeitraum seit Beginn der Therapie liegen sollen. Das Ende einer Therapiemaßnahme ist in diesen Fällen nicht mehr von so zentraler Bedeutung, da ja auch eine therapeutische Begleitung bei der Stabilisierung einer Abstinenz im Grunde wünschenswert ist und dieser Aspekt daher im Vordergrund steht. In vergleichbarer Weise kann künftig
auch berücksichtigt werden, dass jemand bereits nachvollziehbar abstinent eine Therapie aufgenommen hat. Liegt auch hier insgesamt ein nennenswert länger als ein Jahr andaürnder Abstinenzzeitraum vor, genügen nach Abschluss der Therapie noch 6 Monate des nachgewiesenen Alkohol- oder Drogenverzichts. Sofern keine Abhängigkeit vorliegt, kann im Einzelfall unter Berücksichtigung vom Zeitverlauf und von der Zielrichtung der Therapie auch ein kürzerer Zeitraum nach deren Abschluss ausreichen.

Reicht diese Zeit bei dir aus?
Hast du das mit dem MPI bereits abgeklärt...oder nicht?

Sorry, aber ich müsste im anderen Forum erst alles nachlesen....darum frag ich dich hier direkt.

Ansonsten schließe ich mich der Meinung des Admins völlig an, dass dein FB sehr überzeugend und schlüssig von dir ausgefüllt wurde.
M.E. ist jetzt nur noch wichtig, dass die AB-Zeiten stimmen....denn deine Antworten sind nachvollziehbar und glaubhaft.

Gruß
 
Ok, aber Nachweise hast du erst ab Feb. 09 über deine AB?

Was ist mit dem Abschlussbericht der Therapie?
Kannst du den bei der MPU vorlegen?
 
Guten Morgen,

ja Nachweise habe ich erst seit letztes Jahr. Abschlussbericht? Im anderen Forum wurde mir gesagt, den brauche ich nicht unbedingt, eine Bestätigung über die Therapie der Klinik würde reichen, die ist unterwegs. Einen Abschlussbericht bekomme ich zum einen gar nicht - weder von der Klinik noch vom Hausarzt, zum anderen gehen die Details dem GA rein gar nichts an.

Ausschlaggebend war dieses Posting.

Selbst wenn....ich hätte nach der Thera noch nicht mal das Geld gehabt, geschweige denn den Mut sofort die MPU in Angriff zu nehmen. Wenn mir daraus ein Strick gedreht wird, kann ichs auch nicht ändern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Zachi,
Du kannst die MPU machen wann immer Du willst. Niemand kann Dich dazu zwingen.
Ohne Geld ist eine MPU nun mal nicht möglich, daraus wird Dir kein Strick gedreht.

HG,
Flori
 
Moin Flori,

naaaa, nicht dass es bei der MPU dann tatsächlich heißt "wo sind die Nachweise der letzten 3 Jahre?!" ... hab ich nicht. Wie gesagt: den Mut nicht, das Geld nicht, noch nicht einmal daran gedacht - folgerichtig auch gar nicht gewußt, wofür ich Nachweise hätte sammeln sollen.
 
Du hast Nachweise für mindestens 15 Monate, das sollte ausreichen.
 
15... jetz muss ich mal rechnen... :-D Das 1. Haarscreening habe ich am 20.8. gemacht -> rückwirkend damit 3 Monate, also ab Mai 09 nachgewiesen. Nun haben wir wieder Mai, bis zur MPU sind es noch ?-Wochen, also ein gutes Jahr. Im Mai letzten Jahres wollte ich ja eigentlich das Urin-Screening machen, was ja dann nicht "geklappt" hat - daher hatte ich mich für die Haarproben entschieden, was sich leider noch bis August hinausgezögert, da die Haarlänge nicht gereicht hat und die Haarprobe auch viel teürer war; also auch eine finanzielle Frage.

Die Termine waren: 20.8.09, 23.11.09, 22.02.10 - letzter ist 20.5.10....

Mich macht das mit den Nachweisen enorm nervös!!!
 
Eben beim Doc gewesen und mir ein paar Daten aufschreiben lassen; soll wohl als Bestätigung dienen.... Entlassungsberichte habe ich jedenfalls (wieder) nicht bekommen, lasse ich auch jetzt gut sein. Auch den einen oder anderen Nachtrag im FB gemacht, 1. Entgiftung war im Nov. 2006 - NICHT 2005... keine Ahnung wie ich darauf kam. Nebenbei bemerkt, dass ich meine "Empfehlungen" des MPU-Vorgesprächs nicht alle erfüllt habe; z.B. ein 2. Gespräch hätte 5-7 WO nach dem ersten folgen sollen. Keine Ahnung, warum ich da nicht war, grüble schon die ganze Zeit, fällt mir nicht ein.....
 
Mach dich mal nicht verrückt Zach...

Abschlussbericht meinte ich auch so, dass du besser keinen detaillieren Bericht abgeben solltest...da dort Dinge drin stehen könnten, die eher nachteilig als wie zum Vorteil für dich sein könnten....
Allerdings besteht die Gefahr, dass der GA dir etwas zum Unterschreiben unter die Nase hält, dass die Klinik von ihrer Schweigepflicht entbindet.....und sie somit den Bericht von der Klink...direkt anfordern können.....
Lass dich da dann besser nicht drauf ein.....
 
Ok, aber Nachweise hast du erst ab Feb. 09 über deine AB?

Was ist mit dem Abschlussbericht der Therapie?
Kannst du den bei der MPU vorlegen?

Also mit dem fett gedruckten...meinte ich, ob du einen Bericht hast, der evtl. "vorzeigbar" wäre....
Normalerweise bekommt man das zwar nicht in die Hände....wenn man aber einen guten Hausarzt hat....dann....
 
Hallo Nancy,

achso, nein habe ich nicht, wie gesagt und bekomme auch keinen. Also Du meinst, falls ich unterschreiben sollte, dann besser "verweigern"? Mit welcher Begründung?
Nach meiner Thera hatte ich kurzen Einblick in den Bericht - nach dem Motto "anschaün, nicht anfassen". Der wäre definitiv nicht sehr prickelnd bei der MPU, da Dinge drin stehen, wie z.B. dass ich Arzttermine nicht wahr genommen habe usw...
 
Zwei Dinge: a) Frage 16 paßt nicht, ist mir erst auf dem Blatt aufgefallen, sollte besser immer erst alles ausdrucken; zuviel Dinge fallen mir am Bildschirm nicht auf, warum auch immer.... b) zu anderen Delikten bei der MPU: welche sollte man angeben und welche nicht?

In meinem ersten ausgefüllten Formular in diesem Forum steht da was.... sollte / muss ich das mit einbringen weils dem GA vorliegt oder nicht?
 
Hallo Nancy,

achso, nein habe ich nicht, wie gesagt und bekomme auch keinen. Also Du meinst, falls ich unterschreiben sollte, dann besser "verweigern"? Mit welcher Begründung?
Nach meiner Thera hatte ich kurzen Einblick in den Bericht - nach dem Motto "anschaün, nicht anfassen". Der wäre definitiv nicht sehr prickelnd bei der MPU, da Dinge drin stehen, wie z.B. dass ich Arzttermine nicht wahr genommen habe usw...

Hi Zach,
ich habe bei meiner MPU angegeben, dass in dem Bericht zuviele intime Dinge stehen würden....das hat die GA akzeptiert...
 
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