Hallo, ich bin neu im Forum und hätte mal 1-2 Fragen die aber nur indirekt mit MPU zu tun hat!
Ich musste im letzten Jahr den Führschein abgegeben, weil ich so dämlich war, an Pfingsten etwas zu tief in's Glas zu sehen und danach noch über Umwege nach Haus zu fahren mit dem Moped^^ Der Promil Wert lag zwar unter der 1.6 Grenze, es war aber immer noch ein Straftat!
Ich möchte den PKW Führschein nun wieder neu Beantragen zeitig, weil im Juni die Sperrfrist abgelaufen ist. Die Unterlagen die ich mitzubringen habe, sind auf dem Schrieb von der Führerscheinstelle gelistet. Also: Lichtbild, Perso, Teilnahme an 1.Hilfe Kurs. Ob ich trotzdem noch eine MPU machen muss, enthält sich die Behörde scheinbar vor so wie es da steht. Kann also noch direkt nach Beantragung drüber entschieden werden.
Desweiteren ist noch angekreuzt das "Führungszeugnis Belegart O".
Ich weiss jetzt nicht ob das auch für mich mit PKW Lappen gilt, weil ein Zeile darunter nach dem Absatz in Dickschrift steht "Falls sie die Klasse 3 besessen haben (heute Klasse C1E), jedoch nur die Fahrerlaubnis für PKW (bis 3,5T) beantragen möchten, richten sie sich bitte nach den Unterlagen für die Klassen B und BE".
Ich will nur den PKW wieder neu beantagen und keinen LKW oder irgendwas mit Personenbeförderung, benötige ich das Fürhrungszeugnis dafür also nicht?
Ich habe nämlich gerade einen Termin genommen bei der Gemeinde um einen abgelaufenen Perso neu zu beantragen, den service für die Beantragung des Führungszeugnisses habe gleich dazu gebucht vorsichtshalber. Wenn das Behördliche FZ aber nicht notwendig ist, will ich das natürlich auch nicht zur Führerscheinstelle hinschicken lassen, wäre ja blöd!
Danke im Voraus für Hilfe!
Ich musste im letzten Jahr den Führschein abgegeben, weil ich so dämlich war, an Pfingsten etwas zu tief in's Glas zu sehen und danach noch über Umwege nach Haus zu fahren mit dem Moped^^ Der Promil Wert lag zwar unter der 1.6 Grenze, es war aber immer noch ein Straftat!
Ich möchte den PKW Führschein nun wieder neu Beantragen zeitig, weil im Juni die Sperrfrist abgelaufen ist. Die Unterlagen die ich mitzubringen habe, sind auf dem Schrieb von der Führerscheinstelle gelistet. Also: Lichtbild, Perso, Teilnahme an 1.Hilfe Kurs. Ob ich trotzdem noch eine MPU machen muss, enthält sich die Behörde scheinbar vor so wie es da steht. Kann also noch direkt nach Beantragung drüber entschieden werden.
Desweiteren ist noch angekreuzt das "Führungszeugnis Belegart O".
Ich weiss jetzt nicht ob das auch für mich mit PKW Lappen gilt, weil ein Zeile darunter nach dem Absatz in Dickschrift steht "Falls sie die Klasse 3 besessen haben (heute Klasse C1E), jedoch nur die Fahrerlaubnis für PKW (bis 3,5T) beantragen möchten, richten sie sich bitte nach den Unterlagen für die Klassen B und BE".
Ich will nur den PKW wieder neu beantagen und keinen LKW oder irgendwas mit Personenbeförderung, benötige ich das Fürhrungszeugnis dafür also nicht?
Ich habe nämlich gerade einen Termin genommen bei der Gemeinde um einen abgelaufenen Perso neu zu beantragen, den service für die Beantragung des Führungszeugnisses habe gleich dazu gebucht vorsichtshalber. Wenn das Behördliche FZ aber nicht notwendig ist, will ich das natürlich auch nicht zur Führerscheinstelle hinschicken lassen, wäre ja blöd!
Danke im Voraus für Hilfe!