Danke für den Hinweis Nancy.
@Sonne ich bin bei der ersten durchgefallen, weil ich noch nicht reflektiert genug war (zwischen TF und MPU verging nur etwa ein halbes Jahr) und ich nicht genug Wissen gesammelt hatte und auch keine Belege hatte.
@RodionRomanovich danke auch für den Hinweis. Ich habe die fehlenden Fragen gefunden:
3. Wie viel Kilometer fuhren Sie, bis Sie aufgefallen sind und wie viel Kilometer wollten Sie insgesamt fahren?
Ich fuhr ca. 2km als ich aufgefallen bin. Ich wollte noch einen km weiter fahren.
4. Hatten Sie das Gefühl, noch sicher fahren zu können?(Ja/Nein + Begründung)
Ja. Ich hatte zwar kurz vor und während der Fahrt Sprach-, Koordinations- und Orientierungsprobleme aber mich im Verbund mit meinen Freunden sicher gefühlt und meine Fahrfähigkeit überschätzt. Die Straßen waren leer und der Weg nicht weit. Ich hatte kurz Zweifel ob dies jetzt eine gute Idee ist und ich nicht lieber dort schlafen soll. Ich schob den Gedanken weg, als meine Freunde mit ihren Rädern zum Ausgang gingen. Während der Fahrt fuhr ich wie im "Autopilot" und unterhielt mich mit meinen Freunden. Ich fühlte mich beim Fahren klarer. Ich fuhr jedoch deutliche Schlangenlinien und ich dachte, zum Glück bin ich bald zuhause. Erst als ich anhielt und fast umfiel merkte ich, dass ich viel zu berauscht war um sicher zu fahren. In diesem Moment dachte ich, ich sollte jetzt nicht mehr fahren.
5. Wie haben Sie die Trunkenheitsfahrt vermeiden wollen (wenn überhaupt)?
Nein, Ich habe die Fahrt nicht vermeiden wollen. Zwar ging mir dieser Gedanke durch den Kopf aber ich wog mich selbst in ein Sicherheitsgefühl und wollte auch nicht alleine nach Hause fahren.
6. Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen?
Ja ich bin oft unter Alkholeinfluss Fahrrad gefahren, aber ich bin dabei nie aufgefallen.
7. Wie oft haben Sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen ohne aufzufallen und was folgern Sie daraus?
- Da alkoholisierte Fahrten ab > 0,00 Promille beginnen, habe ich mit Sicherheit mehrere hundert Male alkoholisiert mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilgenommen. Während des Jahres in Berlin gar nicht, denn da fuhr ich nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder lief. Während des Jahres in Leipzig bis zur TF noch weitere 40 Male.
- Ich trank niemals Alkohol wenn ich mit dem Auto fuhr. Ich ging stattdessen zu Fuß, benutzte öffentliche Verkehrsmittel und Taxen oder eben das Fahrrad, wenn ich vorhatte, Alkohol zu trinken.
- Allerdings ist es nicht unwahrscheinlich, dass ich den Grad der Alkoholisierung vom Vortag falsch einschätzte und daher am Folgetag noch Restalkohol vorhanden war. Ich bin zuvor nie negativ im Straßenverkehr aufgefallen, wenn ich alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs war, es gab nie Unfälle, Strafen oder Verwarnungen. Ich folgere daraus, dass ich die Auswirkungen großer Alkoholmengen unterschätzt und meine Fähigkeiten überschätzt habe. Das Nichtauffallen meiner alkoholisierten Teilnahme am Straßenverkehr bestärkte mich, weitere Fahrten zu unternehmen.
- Daraus folgere ich, dass ich durch die Gewöhnung sowohl an den Alkohol als auch das Fahrradfahren die Situation extrem verharmlost habe und mich unter Kontrolle wähnte. Mein Problembewusstsein bez. meines Alkoholkonsums als auch meiner Fahrtauglichkeit war nicht ausgeprägt. Nach der Aufarbeitung bin ich mir deutlich im Klaren über die Gefahren für mich und andere, die das Fahren unter Alkoholeinfluss hat und wie stark Alkohol in meinem Leben und in unserer Gesellschaft verharmlost wird.
Im ersten Gutachten steht:
"...Er sollte seine Alkoholgeschichte mit fachlicher Hilfe aufarbeiten und basierend darauf Verhaltensziele ableiten, wie er künftig mit Alkohol umgehen wolle und klare Strategien erwerben, um eine erneute Alkoholfahrt in Zukunft zu vermeiden. Darüber hinaus sollte er entsperchend verwertbare Belege für den veränderten Umgang mit Alkohol beibringen (Laborbefund oder ETG). Im Falle einer erforderlichen Abstinenz muss der Nachweis mit Hilfe eines Kontrollprogramms...erbracht werden..."
Im Schreiben steht auch weiter oben: "Aus der Lerngeschichte, der Aktenlage und den gemachten Angaben des Klienten ist die Notwendigkeit eines dauerhaften Verzichts auf den Konsum alkoholischer Getränke zunächst nicht zwangsweise abzuleiten...Die entsprechenden Kriterien wurden geprüft aber keines ist eindeutig erfüllt"
In keinem der Schreiben der Behörden vor der MPU stand etwas von Erforderlichkeit von Abstinenz. Woher weiß ich ob ich KT oder Abstinenz nachweisen muss? Ich hab eine sechsmonatige Abstinenzkontrollphase gemacht. In dieser Zeit habe ich gemerkt, dass es mir überhaupt kein Problem bereitet auf Alkohol zu verzichten. Mein Problem bestand maßgeblich im Verlust der Kontrolle über die Alkoholmenge bei Anlässen.