Hallo liebes Forum,
ich habe mich hier neu angemeldet, bin aber schon seit einiger Zeit stiller Mitleser und bewundere euer Fachwissen und Hilfsbereitschaft
Ehrlich gesagt muss ich zugeben, dass es mir nicht leicht fällt meine persönliche Situation hier im Detail zu schildern. Ich hoffe ihr seid mir nicht böse und werde versuchen meine Fragen so pauschal wie möglich zu halten, sodass die (ersehnten) Antworten vielleicht nicht nur für mich, sondern auch für andere hilfreich sein werden.
Leider habe ich trotz intensiver Recherche keine klaren Antworten auf meine folgenden drei Fragen in Erfahrung bringen können.
1. Bei meinem ersten Termin beim Verkehrspsychologen (TF mit ca. 2 Promille auf dem Fahrrad) wurde mir gesagt, dass es bei mir ein Grenzfall wäre bezüglich Abstinenz und KT. Daraufhin habe ich ein 6 monatiges Abstinenzprogramm gewählt. Beim abschließenden Gespräch mit dem VP hat dieser mir jedoch geraten lieber das KT in Betracht zu ziehen, da man so eher in Hypothese A3 eingestuft würde, statt in A2.
Nun zur Frage: Ist es grundsätzlich möglich bei der MPU zu bestehen wenn man Abstinenznachweise bringt, aber für die Zukunft KT für sich entschieden hat? Irgendwo habe ich gelesen, dass man quasi erst einen (nachweislichen, dokumentierten) Probelauf mit KT machen muss, damit man beweist, dass man sich auch wirklich an das KT gehalten hat. Legt man also bereits am Anfang den Grundstein für Abstinenz oder eben KT und kann man später nicht mehr ohne weiteres umentscheiden?
2. Das mag vielleicht eine blöde Frage sein, aber kann man mit Abstinenz überhaupt in die Hypothese A3 eingestuft werden?
Ich habe diesen Satz schon öfter für A3 gelesen:
"Es lag eine Alkoholgefährdung vor, die sich in gesteigerter Alkoholgewöhnung, unkontrollierten Trinkepisoden oder ausgeprägtem Entlastungstrinken äußerte. Der Klient hat aufgrund eines angemessenen Problembewusstseins sein Alkoholtrinkverhalten ausreichend verändert, so dass von einem dauerhaft kontrollierten Alkoholkonsum ausgegangen werden kann."
Ist das nur eine Ergänzung, dass A1 und A2 immer Abstinenz benötigen und bei A3 zusätzlich noch das KT in Betracht kommt, oder wird man bei Abstinenz zwangsläufig in A1/A2 eingestuft?
3. Wenn man in A2 eingestuft wird, hat man dann überhaupt theoretisch die Chance mit 6 Monaten Abstinenz zu bestehen? Falls ja, wie groß ist da der Handlungsspielraum des GA und gibt es vielleicht eine Schätzung wie viele der Begutachteten mit Abstinenz 6M und Hypothese A2 ein positives Gutachten bekommen haben?
Bitte versteht mich nicht falsch, ich habe mich wirklich intensiv vorbereitet und für mich persönlich einen sehr anstrengenden, aber äußerst interessanten Veränderungsprozess erlebt. Mich interessiert jedoch in welchen Punkten die GA quasi gezwungen sind ein negatives Gutachten zu erstellen.
Lasst es mich bitte wissen wenn ich mich unklar ausgedrückt habe oder etwas ergänzen soll.
Vielen, vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße,
HaPe
ich habe mich hier neu angemeldet, bin aber schon seit einiger Zeit stiller Mitleser und bewundere euer Fachwissen und Hilfsbereitschaft

Ehrlich gesagt muss ich zugeben, dass es mir nicht leicht fällt meine persönliche Situation hier im Detail zu schildern. Ich hoffe ihr seid mir nicht böse und werde versuchen meine Fragen so pauschal wie möglich zu halten, sodass die (ersehnten) Antworten vielleicht nicht nur für mich, sondern auch für andere hilfreich sein werden.
Leider habe ich trotz intensiver Recherche keine klaren Antworten auf meine folgenden drei Fragen in Erfahrung bringen können.
1. Bei meinem ersten Termin beim Verkehrspsychologen (TF mit ca. 2 Promille auf dem Fahrrad) wurde mir gesagt, dass es bei mir ein Grenzfall wäre bezüglich Abstinenz und KT. Daraufhin habe ich ein 6 monatiges Abstinenzprogramm gewählt. Beim abschließenden Gespräch mit dem VP hat dieser mir jedoch geraten lieber das KT in Betracht zu ziehen, da man so eher in Hypothese A3 eingestuft würde, statt in A2.
Nun zur Frage: Ist es grundsätzlich möglich bei der MPU zu bestehen wenn man Abstinenznachweise bringt, aber für die Zukunft KT für sich entschieden hat? Irgendwo habe ich gelesen, dass man quasi erst einen (nachweislichen, dokumentierten) Probelauf mit KT machen muss, damit man beweist, dass man sich auch wirklich an das KT gehalten hat. Legt man also bereits am Anfang den Grundstein für Abstinenz oder eben KT und kann man später nicht mehr ohne weiteres umentscheiden?
2. Das mag vielleicht eine blöde Frage sein, aber kann man mit Abstinenz überhaupt in die Hypothese A3 eingestuft werden?
Ich habe diesen Satz schon öfter für A3 gelesen:
"Es lag eine Alkoholgefährdung vor, die sich in gesteigerter Alkoholgewöhnung, unkontrollierten Trinkepisoden oder ausgeprägtem Entlastungstrinken äußerte. Der Klient hat aufgrund eines angemessenen Problembewusstseins sein Alkoholtrinkverhalten ausreichend verändert, so dass von einem dauerhaft kontrollierten Alkoholkonsum ausgegangen werden kann."
Ist das nur eine Ergänzung, dass A1 und A2 immer Abstinenz benötigen und bei A3 zusätzlich noch das KT in Betracht kommt, oder wird man bei Abstinenz zwangsläufig in A1/A2 eingestuft?
3. Wenn man in A2 eingestuft wird, hat man dann überhaupt theoretisch die Chance mit 6 Monaten Abstinenz zu bestehen? Falls ja, wie groß ist da der Handlungsspielraum des GA und gibt es vielleicht eine Schätzung wie viele der Begutachteten mit Abstinenz 6M und Hypothese A2 ein positives Gutachten bekommen haben?
Bitte versteht mich nicht falsch, ich habe mich wirklich intensiv vorbereitet und für mich persönlich einen sehr anstrengenden, aber äußerst interessanten Veränderungsprozess erlebt. Mich interessiert jedoch in welchen Punkten die GA quasi gezwungen sind ein negatives Gutachten zu erstellen.
Lasst es mich bitte wissen wenn ich mich unklar ausgedrückt habe oder etwas ergänzen soll.
Vielen, vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße,
HaPe