Psyeudonym
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Doch es wird auf Neuerteilung abgestelltGenauer gesagt ist mW sogar die Rechtskräftige Verurteilung relevant, nicht mal die Neuerteilung.
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Doch es wird auf Neuerteilung abgestelltGenauer gesagt ist mW sogar die Rechtskräftige Verurteilung relevant, nicht mal die Neuerteilung.
Nein, die Anlaufhemmung ist mit der Neuerteilung vom TischDer Spaß fällt noch unter die alte Tilgung (10+5). Diese wurde erst zum 01.05.2014 abgeschafft, nachfolgende Tilgungen berufen sich dann auf 10 Jahre.
es werden nicht nach der MPU die Punkte gelöscht sondern nach der Neuerteilung.Die Tilgung bleibt von einer MPU unberührt. Es werden nach der MPU zwar die Punkte gelöscht, der Eintrag bleibt aber bis zum Ende der Tilgungsfrist im Register.
Die Regelung der neuen Tilgungsfristen bleibt da überschaulicher ...
Mit der Rechtskraft hat das nichts zu tun. Wenn dir 2012 die Fahrerlaubnis Neu erteilt wurde und seitdem nichts mehr passiert ist, kannst du nach dem 19.12.2022 deine Akte bereinigen lassen. Dann sind keinerlei Eintragungen mehr vorhanden und du darfst nicht als Wiederholungstäter gesehen werden.3 Leute 4 Meinungen
Leider verstehe ich die Posts von dir @Pseudonym hint und vorn nicht.
Und inwieweit wären die Aussagen belastbar?
Dann hast du wohl die Vorlaufzeit vergessen, denn die gehört nicht zur Tilgung.Ich habe ein Foto eingefügt, wo aus der 15-jährigen Frist eine Zehnjährige Frist nach Neuerteilung gemacht wurde.
Aber die Punkte sind bei der Neuerteilung am 12.12.2012 gelöscht und der EINTRAG muss am 19.12.2022 gelöscht werden, also stellt du im JAnuar Akteneinsicht und läßt bereiingenEs ist ja was passiert
Die TF vom 15.2.2020 mit 1,58%o
siehe auch meinen ersten Post
Viel zu oft
Ersteinmal ein Hallo in die Runde und meinen Respekt für dieses Forum und deren Betreiber und Team. Kurzer Abriß zu meiner bisherigen "Laufbahn" Ich hatte bereits mehrmals meinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgenommen bekommen, ihn aber nach positiven Mpu s wiedererhalten. Das letzte...www.mpu-vorbereitung-online.com
Aber eben diese wurde doch amtlich korrigiert Nach Neuerteilung noch 10 Jahre und dann DIESER Eintrag getilgtDann hast du wohl die Vorlaufzeit vergessen, denn die gehört nicht zur Tilgung.
Ein MPU Gutachten findet für 10 Jahre eine Anwendung, danach darf es nicht mehr verwertet werden.was sehr viel schlechter ist das letzte MPU Gutachten
Da können wir nur raten. Fakt ist jedenfalls, dass es nach 10 Jahren aus deiner Akte entfernt werden muss.Warum ists dann noch in der Akte?
hmm, der §12 der FeV bezieht sich aussschließlich auf das SehvermögenEs folgte eine Aufforderung zu einem fachärztlich psychiatrischen Gutachten nach §12 Abs.2FEV
Hierzu zählen affektive Psychosen und eine sehr schwere Depression, die ja bekannterweise bei dir vorliegt.Liegen bei dem Untersuchten Erkrankungen vor, die nach Nummer 7.5 7.5.2 der Anlage 4 FEV die Fahreignung in Frage stellen ?
vorliegt. Du bist doch in regelmäßiger ärztlicher Behandlung, oder?eine ausreichende Adhärenz (Compliance, z.B. Krankheitseinsichtigkeit, regelmäßige / überwachte Medikamentenaufnahme( Hinweise auf-ffg.selbstinduzierte Unter-oder Überdosierung)
MW müssten die Eintragungen zum einem längst gelöscht sein und zum anderen wird das FZ idR nicht mit zum MPI geschickt.Meine alten Vergehen sind zwar verjährt, aber im Führungszeugnis, welches ja mitgeschickt wird tauchen diese ja leider auf.
Sind diese Eintragungen verwertungsrelevant bei einer Mpu?